www.wikidata.de-de.nina.az
Die lex Atinia war ein republikanisches Gesetz das in zweifacher Hinsicht Bedeutung erlangte weil unterschiedliche Regelungsmaterien statuiert wurden Inhaltsverzeichnis 1 Lex Atinia de usucapione 2 Lex Atinia de tribunis plebis in senatum legendis 3 Literatur 4 AnmerkungenLex Atinia de usucapione BearbeitenDie lex Atinia de usucapione regelte den Ausschluss des Eigentumserwerbs an gestohlenen Sachen und folgte der Leitidee dass dem Schutz bestehender Eigentumsverhaltnisse der Vorrang vor Rechtsscheintatbestanden einzuraumen war Eine genaue Datierung des Gesetzes ist nicht moglich es wird aber davon ausgegangen dass es Ende des 3 oder Anfang des 2 Jahrhunderts v Chr wirksam wurde Es dehnte eine Ausnahmeregelung der XII Tafeln T 8 17 aus 1 Grundsatzlich war durch die XII Tafeln bestimmt dass derjenige der einen Gegenstand ein Jahr beziehungsweise ein Grundstuck zwei Jahre ununterbrochen in seinem Besitz hatte Eigentum im Sinne eines absoluten Rechts erlangte Mit dem Ablauf der Frist traten namlich die Rechtswirkungen der Ersitzung usucapio ein 2 Das bis zum Fristende unsichere bonitarische Eigentum erstarkte dann zu quiritischem Eigentum welches ein Vollrecht war und ein Abwehrrecht gegenuber jedermann bot Gegenuber einem Vindikaten brauchte der Besitzer nur den Nachweis zu erbringen dass er die jeweilige Haltedauer erfullt hatte 1 Dieser Grundsatz galt aber nicht unbedingt denn bereits die Kodifikation der Tafeln 451 450 v Chr kannte einen Ausnahmetatbestand Eine Ersitzung sollte namlich ausgeschlossen sein wenn die Sache dem Klager entwendet worden war 3 Dem Dieb war die Ersitzung der Sache unmoglich er wurde nie Eigentumer Tatbestandlich noch weiter ging die lex Atinia denn auch jeder dem Dieb nachfolgende Erwerber sollte keine gesicherte Rechtsposition erlangen konnen und sah sich in der rechtlichen Wirkung dem Dieb gleichgestellt 4 Zum Hintergrund der Gesetzgebungsbefugnisse Das Abandern bisher geltender Normen war in der Republik Aufgabe der Pratoren Sie durften neue Erfordernisse durch jeweils neu geschaffenes honorarisches Recht erganzen Legitimiert war pratorisches Recht durch das Volk von Rom 5 Die Regelung uberdauerte und entspricht dem heutigen 935 Abs 1 Satz 1 1 Alt BGB im deutschen Recht Lex Atinia de tribunis plebis in senatum legendis BearbeitenDie lex Atinia de tribunis plebis in senatum legendis war ein Plebiszit das den Volkstribunen wohl gegen Ende des 2 Jahrhunderts das senatorische Recht verlieh 6 Umgekehrt waren Senatoren erst ab diesem Zeitpunkt berechtigt in tribunizische Amter und Wurden zu treten 7 Die einzelnen Bestimmungen liegen im Unklaren Literatur BearbeitenRachel Vishnia lex atinia de tribunis plebis in senatum legendis In museum helveticum schweizerische zeitschrift fur klassische altertumswissenschaft revue suisse pour l etude de l antiquite classique rivista svizzera di filologia classica Band 46 Heft 3 1989 ISSN 0027 4054 S 163 176 Anmerkungen Bearbeiten a b Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht Handbuch der Altertumswissenschaft Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 2 Auflage C H Beck Munchen 1955 97 S 341 Cicero Topica 4 23 Gaius Institutiones 2 42 2 45 mit Hinweis auf die XII Tafeln 6 3 usus auctoritas fundi biennum ceterarum rerum annus esto Gaius Institutiones 2 45 Aulus Gellius 17 7 1 3 Iulius Paulus Digesten 41 3 4 6 Hierzu Max Kaser Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Band 68 Heft 1 S 168 ff Folker Siegert Charakteristika des romischen Rechts Aus dem Buch Band I Einleitung Arbeitsmittel und Voraussetzungen hrsg von Folker Siegert De Gruyter Berlin Boston 2023 S 58 Theodor Mommsen Romisches Staatsrecht Band III 2 S 862 Jochen Bleicken Das Volkstribunat der klassischen Republik Studien zu seiner Entwicklung zwischen 287 und 133 v Chr Zetemata Band 13 Beck Munchen 1955 2 Auflage 1968 Anm 11 23 Anm 3 Aulus Gellius Noctes Atticae 14 8 2 Jurgen von Ungern Sternberg Romische Studien Geschichtsbewusstsein Zeitalter der Gracchen Krise der Republik Beitrage zur Altertumskunde Band 232 Saur Munchen u a 2006 ISBN 3 598 77844 9 S 147 169 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex Atinia amp oldid 233711160