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Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem osterreichischen Familienrecht und regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern dabei insbesondere Unterhalt und Obsorge Leitendes Prinzip des Kindschaftsrechts ist die Forderung des Kindeswohles die Interessen der Eltern bzw die eine jeden einzelnen Elternteiles sind hier nachrangig Hinweis Die meisten hier getroffenen Aussagen beziehen sich allgemein auf den die Obsorgeberechtigten Da das osterreichische Familienrecht bei Ableben der Eltern nur die Grosseltern oder Pflegeeltern als Vormund vorsieht ist es auch in Rechtstexten ublich nur von Eltern zu sprechen Inhaltsverzeichnis 1 Elternschaft 1 1 Mutter und Vaterschaft 1 2 Ablehnung der Mutterschaft 2 Gegenseitige Rechtsanspruche 2 1 Unterhalt fur Kinder von Eltern Grosseltern Kindesunterhalt 2 1 1 Selbsterhaltungsfahigkeit 2 1 2 Anspruch gegen die Eltern 2 1 3 Stamm des Kindesvermogens 2 1 4 Anspruch gegen die Grosseltern 2 2 Unterhalt fur Eltern Grosseltern von Kindern Enkeln verkehrter Unterhalt 2 2 1 Stamm des Vermogens 2 2 2 Anspruche primar gegen Ehegatten etc zu richten 2 2 3 Tatsachlicher Anspruch gegen die Kinder Enkel 2 3 Obsorge 2 3 1 Obsorge beider Eltern 2 3 2 Rechtsgeschaftliche Vertretung 2 3 3 Verwaltung des Vermogens 3 Rechtlicher Stand des Kindes 3 1 Namensrecht 3 1 1 Namensgebung 3 2 Eheliche Kinder 3 2 1 Eheliche Abstammung Ehelichkeitsvermutung 3 2 2 Trennung der Eltern 3 2 2 1 Obsorgeregelung bei Trennung 3 2 2 2 Mindestrechte 3 3 Uneheliche Kinder 3 3 1 Mogliche gemeinsame Obsorge 3 3 2 Entbindungskosten 3 4 Adoptivkinder 3 4 1 Rechtswirkungen 3 5 Pflegekinder 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseElternschaft BearbeitenMutter und Vaterschaft Bearbeiten Um kindschaftrechtliche Beziehungen Rechtsfolgen zuzuordnen ist primar festzustellen wer Mutter und Vater des Kindes sind siehe Rechtliche Elternschaft Die Mutterschaft eines Kindes steht in der Regel fest Romisches Recht mater semper certa est wogegen die Feststellung der leiblichen Vaterschaft lange Zeit nicht oder doch schwer nachweisbar war pater incertus Daher das Rechtssprichwort pater est quem nuptiae demonstrant Heute ist die Feststellung der Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit 99 9 Prozent moglich hingegen ist die Zuordnung der Mutterschaft durch die Methoden der Fortpflanzungsmedizin Leihmutterschaft In vitro Fertilisation u a unsicherer geworden Ablehnung der Mutterschaft Bearbeiten Wahrend Kindesweglegung ohne Gefahrdungsvorsatz bis zum StGB 1975 straflos war schuf das StGB mit 197 Verlassen eines Unmundigen einen neuen Straftatbestand 197 StGB wurde mit BGBl I 19 2001 wieder aufgehoben die Kindesweglegung ist nicht mehr strafbar wenn das Kind an einen sicheren Ort gebracht wird z B Babyklappen Diese Neuerung ermoglicht Muttern auch ihr Kind in einem Krankenhaus anonym zur Welt zu bringen was in einigen Bundeslandern bereits moglich ist Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte hat im Februar 2003 die Ermoglichung der anonymen Geburt grundsatzlich gebilligt da jedem Staat der Entscheidungsspielraum zugestanden werden musse zu entscheiden wie er das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und die Rechte der Mutter und der Adoptiveltern auf Schutz ihres Privatlebens miteinander vereinbare Auch zielte die in der konkreten Klage betroffene franzosische Regelung auf das allgemeine Interesse ab die Gesundheit von Frauen und ihren Kindern bei der Entbindung zu schutzen Der umgekehrte Fall also die einseitige Ablehnung der Vaterschaft existiert nicht 1 Gegenseitige Rechtsanspruche BearbeitenUnterhalt fur Kinder von Eltern Grosseltern Kindesunterhalt Bearbeiten Grundlage des Kindesunterhalts sind die 231ff ABGB Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhaltnissen angemessenen Bedurfnisse des Kindes unter Berucksichtigung seiner Anlagen Fahigkeiten Neigungen und Entwicklungsmoglichkeiten nach ihren Kraften anteilig beizutragen 231ff 1 Diese Forderung ubertragt sich auf die Grosseltern 231 wie auch die Nacherben der Eltern 232 Leitprinzip ist im Allgemeinen das Kindeswohl die Anspruche und Bedurfnisse der Unterhaltsverpflichteten sind als geringerwertig angesehen Grundsatzlich gilt je hoher das Einkommen der jeweiligen Unterhaltspflichtigen desto mehr Unterhalt ist zu leisten Der Elternteil muss bemuht sein nach seinen Kraften zum Unterhalt des Kindes beizutragen Anspannungstheorie bzw Anspannungsgrundsatz 2 Beim Bedarf des Kindes wird zwischen Regelbedarf Unterkunft Nahrungsmittel Bekleidung Unterricht und Erziehung Freizeitgestaltung Taschengeld und Sonderbedarf bspw Zahnregulierung Spitalsaufenthalt u a unterschieden Die Bemessung des Kindesunterhaltes in Geld ist nur dort praktisch relevant wo das Kind von den es versorgenden Eltern getrennt lebt sei dies aufgrund von Scheidung oder weil das erwachsene Kind z B eine Schule Universitat im Ausland besucht Lebt das Kind bei und mit den Eltern so haben folgende Prozentsatze eine geringere Bedeutung bar ausgezahlt wird dann bloss allenfalls ein Taschengeld Sonst umfassen die Unterhaltsleistungen Sachleistungen Naturalunterhalt sowie den Betreuungsunterhalt Selbsterhaltungsfahigkeit Bearbeiten Unterhalt ist nur so weit zu entrichten als sich das Kind nicht selbst erhalten kann Diese fiktive Selbsterhaltungsfahigkeit ist unabhangig von der fixen Grenze der Volljahrigkeit sie kann davor Lehrling oder danach nach Studium eintreten Die Gerichtspraxis nimmt eine Selbsterhaltungsfahigkeit bei einem Monatseinkommen von ca 865 an Wahrend des Prasenz oder Zivildienstes gilt das Kind in jedem Fall als selbsterhaltungsfahig Beginnt es danach eine weiterfuhrende Ausbildung wie ein Universitatsstudium so lebt der Unterhaltsanspruch ggf wieder auf sodass die Eltern wenn sie dazu theoretisch finanziell in der Lage sind auch ein Universitatsstudium finanzieren mussen Voraussetzung dafur ist jedoch dass der Studierende dieses zielstrebig und mit mindestens durchschnittlichem Studienerfolg betreibt Ein einmaliger Studienwechsel am Anfang dieses Studiums wird von der Gerichtspraxis toleriert Fur ein an ein erfolgreich absolviertes Studium angehangtes Doktoratsstudium sind allerdings strengere Massstabe bisheriger Studienfortgang uberdurchschnittlich etc anzulegen Neben Einkunften aus Arbeitsentgelt sind hier auch Einkunfte aus Vermogensertragnissen also z B Zinsen aus Vermogen das das Kind geerbt oder geschenkt bekommen hat Der Vermogensstamm ist primar unbeachtlich Anspruch gegen die Eltern Bearbeiten Soweit das Kind nicht selbsterhaltungsfahig ist hat es Unterhaltsanspruche gegen beide Eltern 3 Das Gesetz definiert zwar allgemeine Grundsatze nach denen der Unterhalt zu bemessen ist die Gerichtspraxis geht aber von Prozentquoten zwischen 16 und 22 des Jahres Nettoeinkommens eines jeden unterhaltspflichtigen Elternteiles aus wobei fur die genaue Bemessung innerhalb der 16 22 das Kindesalter ausschlaggebend ist 4 Im strikten Gegensatz zum Unterhalt der Ehegatten untereinander Eherecht ist der Unterhalt von Kindern Kindschaftsrecht nach oben mit dem 2 2 5 fachen des Regelbedarfs begrenzt Luxusgrenze Unterhaltsstopp oder Playboygrenze 5 Diese Obergrenze wurde eingezogen um bei besonders grossem Leistungsvermogen des Unterhaltsschuldners Uberalimentierung zu vermeiden Aus padagogischen Grunden ist es sogar abzulehnen Luxusbedurfnisse des Kindes zu befriedigen Als Regel fur den Durchschnittsfall kann gelten dass wegen des padagogischen wichtigen Leistungsanreizes vermieden werden soll die Unterhaltsleistung an das die Selbsterhaltungsfahigkeit herstellende Einkommen eines voll Erwerbstatigen heranzufuhren 6 Alter Prozent Regelbedarfssatz Luxusgrenzebis 6 Jahre bis 3 Jahre 16 177 00 0 354 00 0 442 503 bis 6 Jahre 226 00 0 452 00 0 565 006 bis 10 Jahre 18 291 00 0 582 00 0 727 5010 bis 15 Jahre 20 334 00 0 668 00 0 835 00uber 15 Jahre bis 19 Jahre 22 392 00 0 784 00 0 980 00bis 28 Jahre 492 00 0 984 00 1230 00Abzuge bei mehreren Unterhaltsberechtigten fur jedes weitere Kind unter 10 Jahren 1 fur jedes weitere Kind uber 10 Jahren 2 fur den Ehegatten oder die Ehegattin je nach eigenem Einkommen zwischen 0 und 3 Stand 1 Januar 2009 4 1 Juli 2008 30 Juni 2009 7 Berechnungsbeispiel Unterhaltspflichtiger mit 3 Kindern 10 Jahre 8 Jahre und 5 Jahre alt Keine weiteren Unterhaltspflichten Kind Alter Abzuge Unterhalt1 10 20 1 1 18 2 8 18 2 1 15 3 5 16 2 1 13 Gesamt 46 Zum Unterhaltsanspruch kommen noch Transferleistungen auf Bundes Landes und Gemeindeebene hinzu die sich nach dem Hauptaufenthaltsort der Kinder richten und vom beziehenden Elternteil anteilig den Kindern zuzuwenden sind Stamm des Kindesvermogens Bearbeiten Sind weder Vater noch Mutter zur Unterhaltsleistung in der Lage so ist subsidiar der Stamm des Vermogens des Kindes heranzuziehen Dies muss jedoch insgesamt fur das Kind zumutbar sein So kann keinesfalls die Wohnung die dem Kind aufgrund von z B Erbschaft gehort und in der es lebt einer Verausserung unterzogen werden Hier ware dann auf folgende Weise vorzugehen Anspruch gegen die Grosseltern Bearbeiten Auf letzter Stufe habe alle Grosseltern anteilig nach ihren Kraften zum Kindesunterhalt beizutragen 232 ABGB wobei keine Reihenfolge der Inanspruchnahme besteht Sie haben hierbei allerdings das beneficium competentia sie mussen also jeweils nur so viel leisten dass sie ihren eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefahrden Unterhalt fur Eltern Grosseltern von Kindern Enkeln verkehrter Unterhalt Bearbeiten Sind die Kinder selbsterhaltungsfahig kann es umgekehrt zu Obigem auch dazu kommen dass die Eltern bzw Grosseltern in finanzielle Engpasse geraten und damit Unterhalt von ihren Kindern Enkeln fordern 143 ABGB Dies ist zwar grundsatzlich moglich jedoch gelten hier freilich wesentlich strengere Massstabe als beim normalen Unterhalt Kind gegen Eltern Stamm des Vermogens Bearbeiten Die Eltern Grosseltern haben den Stamm ihres Vermogens heranzuziehen soweit dies zumutbar ist Analog zu obigem Beispiel muss allerdings die Wohnung an der ein dringendes Wohnbedurfnis besteht keinesfalls veraussert werden Anspruche primar gegen Ehegatten etc zu richten Bearbeiten Die Eltern Grosseltern haben ihre Anspruche vorrangig gegen ihre Ehegatten oder Vorfahren die Grosseltern primar gegen ihre Kinder und erst sekundar gegen ihre Enkel zu richten Tatsachlicher Anspruch gegen die Kinder Enkel Bearbeiten In letzter Konsequenz haben Selbsterhaltungsfahigkeit der Kinder Enkel freilich vorausgesetzt doch die Kinder Enkel ihren Eltern Grosseltern Unterhalt zu gewahren wobei primar die Kinder und erst sekundar die Enkel herangezogen werden konnen Bei all dem ist jedoch 182a Abs 2 ABGB zu beachten Haben die Eltern Grosseltern fruher ihre Pflichten zur Unterhaltsleistung des damals unter 14 jahrigen Kindes das jetzt Unterhalt zahlen soll vernachlassigt so besteht der Anspruch nicht Durch diese Vergeltung wird dem Gedanken Rechnung getragen dass der Unterhaltsanspruch gegen die Kinder davon herruhrt dass ja damals die Eltern fur sie gesorgt haben Haben sie das nicht haben sie nun spater auch keine Anspruche auf Unterhalt Bezuglich der Unterhaltshohe ist hier zu beachten dass der grundsatzlich Unterhaltspflichtige nur so viel leisten muss dass er seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefahrdet Obsorge Bearbeiten Neben dem Unterhalt ist die Obsorge eine der zentralen Pflichten im Kindschaftsrecht Im Gegensatz zum Unterhalt endet sie definitiv mit Volljahrigkeit des Kindes Die Eltern haben die Verpflichtung die Gesundheit des Kindes zu erhalten und zu fordern und es zu erziehen Weiterhin kommt ihnen die Vertretung des weil minderjahrig noch beschrankt geschaftsfahigen Kindes sowie die Verwaltung seines Vermogens zu Das osterreichische Schulrecht kennt daneben noch den Begriff des Erziehungsberechtigten Das Bildungsministerium verfasste 2005 ein Gutachten um diesen juristisch zu definieren Es hielt fest dass im Aussenverhaltnis etwa gegenuber Lehrpersonen nur Obsorgeberechtigte die Position eines Erziehungsberechtigten einnehmen und uber ein Auskunftsrecht verfugen Im Innenverhaltnis zum Kind konnten jedoch auch nicht obsorgeberechtigte Elternteile oder Lebenspartner von Elternteilen eine Erziehungsberechtigung ausuben und dem Kind etwa bei den Hausubungen helfen 8 Obsorge beider Eltern Bearbeiten Seit Februar 2013 kann die Obsorge beider Eltern die auch schon vorher bestand von beiden unverheirateten Eltern einvernehmlich am Standesamt einmalig bestimmt werden 9 Kommt keine Einigung zustande kann die gemeinsame Obsorge nach Anruf des Familiengerichts auch gegen den Willen eines Elternteils herbeigefuhrt werden Die alte Bestimmung in 166 ABGB Mit der Obsorge fur das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut wurde vom Osterreichischen Verfassungsgerichtshof G 114 11 12 vom 28 Juni 2012 10 aufgrund einer Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte Zaunegger vs Deutschland vom 3 Dezember 2009 Beschwerde 22028 04 als verfassungswidrig aufgehoben und mit dem Kindschafts und Namensrechts Anderungsgesetz 2013 KindNamRAG BGBl I Nr 15 2013 neu geregelt 11 Rechtsgeschaftliche Vertretung Bearbeiten Das minderjahrige Kind ist noch nicht voll geschaftsfahig Aus diesem Grund kann es rechtsgeschaftlich in den meisten Fallen nicht selbst in Wirksamkeit treten und benotigt z B wenn es als 16 Jahriger ein Moped kaufen will die Einwilligung der Eltern Ausnahmen sind laut dem Taschengeldparagraphen geringfugige Geschafte des taglichen Lebens Hierbei ist zu bedenken dass grundsatzlich jeder Elternteil fur sich das Kind vertreten kann es reicht also wenn z B die Mutter einwilligt dass der z B Vater dagegen gewesen ware ist nach bereits erfolgter Einwilligung unbeachtlich Im Gegensatz dazu gibt es jedoch Rechtshandlungen die die Einwilligung beider Elternteile z B Kundigung eines Lehrvertrages oder sogar Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes z B beim Verkauf eines Grundstuckes das dem Kind gehort erfordern Verwaltung des Vermogens Bearbeiten Hat das minderjahrige Kind eigenes Vermogen so trifft die Eltern die Pflicht dieses zu verwalten Sie haben das Vermogen zu erhalten und wenn moglich zu vermehren Rechtlicher Stand des Kindes BearbeitenNamensrecht Bearbeiten Der Familienname wird mit der Geburt erworben Das uneheliche Kind erhalt den Familiennamen der Mutter 165 ABGB und deren Staatsburgerschaft 7 Abs 3 StbG Eheliche Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern 155 ABGB oder nunmehr den Namen auf den sich die Eltern geeinigt haben sonst den Namen des Vaters und werden mit Geburt osterreichische Staatsburger wenn dies ein Elternteil ist oder am Tag seines Ablebens war 7 Abs 1 StbG Namensgebung Bearbeiten Den Vornamen des Kindes bestimmen bei ehelichen Kindern die Eltern bei unehelichen die Mutter also die Erziehungsberechtigten Der Vorname darf nicht gegen das Kindeswohl und die offentliche Ordnung verstossen Der erste Vorname muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen z B Rainer Maria R 21 Abs 2 PStG Vornamensanderung ist nicht ohne weiters moglich sondern bedarf behordlicher Zustimmung die aber aus wichtigen Grunden erteilt wird Eheliche Kinder Bearbeiten Eheliche Abstammung Ehelichkeitsvermutung Bearbeiten Fur Kinder die nach der Eheschliessung und vor Scheidung Aufhebung oder Nichtigerklarung der Ehe der Mutter geboren werden stellt das Gesetz eine Ehelichkeitsvermutung auf Es wird angenommen dass das Kind noch vom Ehemann der Mutter stammt Gleiches gilt fur Kinder die vor Ablauf des 300 Tages nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren werden 138 Abs 1 ABGB Bis zum KindRAG 2001 galt die Ehelichkeitsvermutung auch fur Kinder die innerhalb von 302 Tagen nach Eheauflosung geboren wurden Diese Rechts Vermutung ist durch den Beweis des Gegenteils widerlegbar Hat der Ehemann Grunde anzunehmen dass er nicht der Vater ist kann er die Ehelichkeit innerhalb eines Jahres ab Kenntnis dieser Umstande fruhestens aber mit Geburt des Kindes durch Klage bestreiten Ehelichkeitsbestreitungsklage Seit dem KindRAG 2001 durchbricht ein spateres Vaterschaftanerkenntnis eines anderen Mannes die Ehelichkeitsvermutung unter der Voraussetzung dass die Mutter den Anerkennenden als Vater bezeichnet und das Kind vertreten durch den Jugendwohlfahrtstrager dem zustimmt Der Mann der bisher als Vater vermutet wurde kann allerdings gegen ein solches Anerkenntnis Widerspruch erheben Ebenso kann der Ehemann der Mutter trotz Vorliegen eines wirksamen Anerkenntnisses nach Auffassung des OGH noch die Ehelichkeitsbestreitungsklage erheben Trennung der Eltern Bearbeiten Obsorgeregelung bei Trennung Bearbeiten Trennen sich die Eltern durch Scheidung und weisen sie dem Gericht eine Vereinbarung uber den Hauptaufenthaltsort der Kinder vor so gilt die gemeinsame Obsorge Kommt es zu keiner oder einer das Kindeswohl nicht fordernden Einigung so hat das Gericht zu entscheiden wem die alleinige Obsorge zukommt Dafur hat das Gericht auch den Willen des Kindes als Entscheidungsgrundlage zu nehmen tatsachlich entscheiden kann das Kind aber nicht Die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung kann von einem der Elternteile jederzeit gerichtlich aufgehoben werden ohne dass das Gericht diese Entscheidung prufen darf Dem anderen Elternteil bleibt dann nur die Klage auf Obsorgewechsel und die Beweisfuhrung dass das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefahrdet ist was oft zu hoch konflikthaften Verfahren fuhrt Es fuhrt nicht jede bedenkliche Handlung oder Neigung zu einer Entziehung der Obsorge So ist einmalige Verletzung des Kindes durch Ohrfeigen durch die Mutter in der Regel noch kein Grund zur tatsachlichen Entziehung der Obsorge 12 Auch die Mitgliedschaft in einer Sekte kann seit einer Entscheidung des EGMR Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht nicht die Entziehung begrunden Auch das Verlassen des Landes ist noch kein Grund die Obsorge zu entziehen Mindestrechte Bearbeiten Der Elternteil dem die Obsorge nicht zugeteilt worden ist hat dennoch bestimmte Mindestrechte Recht auf personlichen Verkehr Der nicht mit der Obsorge Betraute hat das Recht mit dem Kind zu verkehren wobei primar nach der Vereinbarung subsidiar nach der Anordnung des Pflegschaftsgerichts richtet Informations und Ausserungsrechte Der nicht mit der Obsorge Betraute hat das Recht uber wichtige das Kind betreffende Angelegenheiten informiert zu werden und sich dazu zu aussern Zwar ist das Informationsrecht gesetzlich vorgesehen und konnen z B Zeugniskopien oder Fotos der Kinder gerichtlich eingeklagt werden allerdings werden bei weiterer Weigerung Antrage auf Beugestrafe die unabhangig von dem gerichtlich festgestellten Anspruch auf Information zu sehen sind seit jeher mit Verletzung der Informationspflicht ist sanktionslos zuruckgewiesen 13 Uneheliche Kinder Bearbeiten Hauptartikel Unehelichkeit Mutter ist wie oben unter Eheliche Kinder die Frau die das Kind geboren hat Vater Derjenige der der Mutter im Zeitraum von 300 bis 180 Tagen vor Geburt beigewohnt hat wird als Vater vermutet dieser kann jedoch die Unwahrscheinlichkeit seiner Vaterschaft beweisen Entscheidet das Gericht nicht mit Urteil dass dieser Mann der Vater ist so kann er dennoch durch Vaterschaftsanerkenntnis seine Vaterschaft bekunden Charakteristisch fur uneheliche Kindschaft sind folgende Rechtsfolgen Mogliche gemeinsame Obsorge Bearbeiten Sowohl bei Leben in hauslicher Gemeinschaft als auch bei unterschiedlichen Wohnsitzen der Eltern ist gemeinsame Obsorge moglich und kann gerichtlich angeordnet werden Erforderlich ist ein Antrag mindestens eines Elternteils beim zustandigen Bezirksgericht Fruher konnte die gemeinsame Obsorge jederzeit ohne Angabe von Grunden von einem der Elternteile aufgekundigt werden und war dies einer gerichtlichen Prufung nicht zuganglich 14 Entbindungskosten Bearbeiten Der Vater hat die Entbindungskosten zu ersetzen wobei zu beachten ist dass diese meist durch die Krankenkasse bei der die Kindesmutter versichert ist ubernommen werden Eine Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenuber der Kindesmutter oder ein Ersatz fur entgangenen Verdienst ist nicht vorgesehen Adoptivkinder Bearbeiten Hauptartikel AdoptionEinzelne Personen oder zwei miteinander verheiratete Personen gemeinsam konnen Kinder adoptieren also an Kindes statt annehmen Dieses Recht ist allerdings keineswegs nur kinderlosen Einzelpersonen bzw Eltern vorbehalten eigene leibliche Kinder des der beiden Annehmenden sind kein Hinderungsgrund Selbst Grosseltern konnen ihre Enkelkinder adoptieren Die Adoption kommt durch Vertrag zwischen Adoptierendem und Wahlkind bzw dessen gesetzlicher Vertreter zustande wobei zu beachten ist dass der Adoptierende 18 Jahre alter sein muss als das Wahlkind Somit soll die Adoption einer normalen Kindschaft nachgebildet sein Der Wahlvater muss das dreissigste die Wahlmutter das achtundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben Nehmen Ehegatten gemeinsam an oder ist das Wahlkind ein leibliches Kind des Ehegatten des Annehmenden so ist eine Unterschreitung dieser Altersgrenze zulassig wenn zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind bereits eine dem Verhaltnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht 15 Bezuglich der Bewilligung der Adoption durch das Gericht ist anzumerken dass hierbei auch die Anliegen der leiblichen Kinder Beachtung finden Angehort werden mussen die Eltern des minderjahrigen Wahlkindes sowie der Ehegatte des Adoptierenden Rechtswirkungen Bearbeiten Die Adoption fuhrt dazu dass das Wahlkind wie ein eheliches Kind behandelt wird Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem Wahlkind und seinen leiblichen Eltern werden gegenuber dem neuen familienrechtlichen Verhaltnis nachrangig Erbrechtlich wirkt sich die Adoption so aus dass das Wahlkind zwar vom Adoptierenden erben kann und umgekehrt sonst jedoch keine erbrechtliche Beziehung zu Verwandten des Adoptierenden hat Der Pflichtteilanspruch des Wahlkindes gegenuber seinen leiblichen Eltern bleibt erhalten Pflegekinder Bearbeiten Pflegekinder sind in Obsorge Dritter da die leiblichen Eltern diesen Pflichten nicht nachkommen konnen Siehe auch BearbeitenBesuchsmittler Verpflichtende Elternberatung Familiengerichtshilfe Kinderrechte Sorgerecht international Literatur BearbeitenKonrad Schuch Das osterreichische Kindschaftsrecht OA 1980 31 ff Weblinks BearbeitenFamilie und Partnerschaft HELP gv at abgerufen am 19 Februar 2018 Das neue Kindschaftsrecht im Uberblick KindRAG 2001 Rechtsinfo Online abgerufen am 19 April 2009 Einzelnachweise Bearbeiten Application no 42326 98 Edwin Gitschthaler Die Anspannungstheorie im Unterhaltsrecht 20 Jahre spater In OJZ 1996 S 553 ff familienrecht at PDF abgerufen am 19 April 2009 Meinhard Purtscheller Wolfgang Salzmann Unterhaltsbemessung Unter besonderer Berucksichtigung der aktuellen Leitsatzjudikatur des OGH Manz 1993 ISBN 978 3 214 06636 9 a b Kindesunterhalt In Burger innen Finanzen Alleinerziehung HELP gv at 1 Januar 2009 abgerufen am 19 April 2009 Gunter Tews Luxusgrenze Playboygrenze Unterhaltsstopp In familienrecht at Abgerufen am 24 September 2009 OGH Hrsg Rechtssatz RS0047424 Wien ris bka gv at abgerufen am 13 Dezember 2015 Regelbedarfssatze In familienrecht at Abgerufen am 19 April 2009 Rechtsfragen zum Begriff der Erziehungsberechtigten Memento des Originals vom 23 Januar 2015 im Internet Archive PDF nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lsr ooe gv at Landesschulrat fur Oberosterreich 1 September 2005 abgerufen am 22 Januar 2015 Obsorge beider Eltern help gv at Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 28 Juni 2012 G 114 11 12 uber den Antrag des Landesgerichtes fur Zivilrechtssachen Wien vom 6 September 2011 Z 48 R 207 11p ris bka Obsorge beider Eltern und Kindschafts und Namensrechts Anderungsgesetz 2013 beschlossene Anderungen help gv at EFSlg 93 123 LGZ Wien 12 Juli 2000 42 R 245 00s EFSlg 68 893 89 848 u a Sammlung Ehe und Familienrecht Helfen Sie Trennungskindern zu Ihrem Recht auf beide Eltern und unterstutzen Sie die Petition gemeinsameobsorge at gemeinsame obsorge at abgerufen am 9 August 2011 180 ABGBBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kindschaftsrecht Osterreich amp oldid 223153459