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Der Besuchsmittler ist eine qualifizierte Person Psychologe Padagoge oder Sozialarbeiter im Rahmen der Familiengerichtshilfe in Osterreich um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Eltern oder Dritten z B Grosseltern Geschwister Tanten und Onkeln Stief oder Pflegeeltern und dem Wohl des minderjahrigen Kindes im Hinblick auf den personlichen Kontakt mit beiden Elternteilen auch nach einer Trennung herzustellen Ein Kind uber 14 Jahre kann uber den Kontakt mit einem anderen Elternteil oder Dritten in der Regel bereits sehr weitgehend selbst bestimmen Das Kind ist z B berechtigt eigenstandig einen Antrag zur Regelung des Kontaktrechts bei Gericht einzubringen und auch Kontakte abzulehnen Die Tatigkeit der Besuchsmittler bezieht sich daher vor allem auf Kinder im Alter bis 14 Jahre Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Rechtliche Grundlagen 3 Kosten 4 Abgrenzung 4 1 Besuchsbegleitung 4 2 Kinderbeistand 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 Quellen und VerweiseAufgaben BearbeitenDie Besuchsmittler haben vor allem deeskalierende Aufgaben 106b AussstrG die eigenen Tatigkeit den Kindern zu erklaren so dass diese sich bewusst werden dass nicht die Kinder an einer solchen Situation schuld sind Beratung und Verstandigung mit den Eltern uber die konkrete Ausubung der personlichen Kontakte zum Kind 1 bei Konflikten zwischen den Eltern zu vermitteln Teilnahme an personlichen Kontakten mit dem Kind mit dem Elternteil welcher mit dem Kind nicht im selben Haushalt wohnt Anwesenheit bei der Ubergabe des Kindes an den Elternteil welcher mit dem Kind nicht im selben Haushalt wohnt und bei der Ruckgabe des Kindes Bericht an das Gericht auf dessen Auftrag uber die getatigten Wahrnehmungen bei der Durchfuhrung der personlichen Kontakte schriftlich oder in der mundlichen Verhandlung und sollen dadurch wiederum und nicht zuletzt Obsorgestreitigkeiten vor Gericht verhindern helfen Rechtliche Grundlagen BearbeitenRechtliche Grundlagen fur die Bestellung und die Funktion des Besuchsmittlers ist 106b AussstrG Im Gegensatz zur Bestellung eines Sachverstandigen ist die Bestellung eines Besuchsmittlers nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in 8Ob61 14z selbstandig anfechtbar da diese Bestellung durch das Gericht nach 106b AussStrG in die freie Gestaltung des Kontaktrechts durch die Eltern eingreift Ein Besuchsmittler wurde daher nicht ausschliesslich im Rahmen der Stoffsammlung fur das Pflegschaftsgericht tatig werden Die Bestellung eines Besuchsmittlers sei daher so wie die Bestellung eines Besuchsbegleiters oder eines Kinderbeistands selbstandig anfechtbar Kosten BearbeitenDie Kosten fur die Besuchsmittlung sind so wie jene fur die Bestellung eines Kinderbeistands grundsatzlich von den Eltern selbst zu tragen Nur wenn sie dazu nicht in der Lage sind ohne Beeintrachtigung ihres notwendigen Unterhalts diese Kosten zu bestreiten kann das Gericht unter den Voraussetzungen der 63 ff ZPO die Verfahrenshilfe bewilligen Die Kosten sind in 2 Z 1 28 Tarifpost 12 des Gerichtsgebuhrengesetzes GGG geregelt Abgrenzung BearbeitenBesuchsbegleitung Bearbeiten Besuchsbegleitung soll verhindern dass es zu einer auch emotionalen Gefahrensituation fur das Kind kommt Der Oberste Gerichtshof hat in 8Ob61 14z unter Bezugnahme auf Deixler Hubner in Neue Verfahrensrechtliche Instrumentarien im KindNamRAG 2013 2 ausgefuhrt dass der Unterschied zwischen einem Besuchsmittler und einem Besuchsbegleiter sei dass der Besuchsmittler im Einzelfall die Eltern auch beim konkreten Ablauf der Besuchskontakte unterstutzen konne etwa indem er dabei helfe positiv auf das Kind einzuwirken bzw auch bei der praktischen Abwicklung der Besuchskontakte den Eltern unterstutzend zur Seite stehe der OGH zitiert auch die kritische Stellungnahme von Fucik zur Schaffung immer weiterer besonderer Institute in OJZ 2013 32 307 Siehe auch Fucik in Das neue Kindschaftsrecht ZAK special S 148 Kinderbeistand Bearbeiten Der Kinderbeistand soll u a das Sprachrohr sein dass die Wunsche des Kindes rechtswirksam artikuliert um in eine entsprechende Regelung einbezogen werden zu konnen Siehe auch BearbeitenKinderrechte Kindschaftsrecht Osterreich Kinderbeistand Verpflichtende Elternberatung Familiengerichtshilfe Umgangspflegschaft in Deutschland Sorgerecht international Literatur BearbeitenPeter Barth u a Handbuch des neuen Kindschafts und Namensrechts Schriftenreihe der interdisziplinaren Zeitschrift fur Familienrecht Bd 6 Wien 2013 Linde Verlag ISBN 978 3 7073 2108 1 Dexler Hubner Fucik Huber Das neue Kindschaftsrecht ZAK special Wien 2013 Lexisnexis Verlag ARD ORAC ISBN 978 3 7007 5454 1 Weblinks BearbeitenFamilie und Partnerschaft HELP gv at 13 Januar 2014 abgerufen am 27 Januar 2018 Quellen und Verweise Bearbeiten Der personliche Kontakt zwischen dem jeweiligen Elternteil und dem Kind sowie von Dritten z B Grosseltern bis zur Moglichkeit daruber selbst zu entscheiden ist nunmehr eines der zentralen Rechte von Eltern im Kindschaftsrecht in Osterreich Das Fruher als Besuchsrecht bezeichnete Recht wird nun Kontaktrecht genannt Zak 2013 8 13Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besuchsmittler amp oldid 220827051