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Die Familiengerichtshilfe FGH ist ein Instrument der Rechtspflege in Osterreich und unterstutzt die zustandigen Gerichte im Verfahren uber die Obsorge 1 und dem Kontaktrecht fruher Besuchsrecht 2 Die Familiengerichtshilfe wird nur im Auftrag des Gerichts tatig und sie ist streng an den richterlichen Auftrag gebunden Die Familiengerichtshilfe tritt zu den bestehenden Moglichkeiten der Gerichte uber die Einschaltung der Jugendwohlfahrt oder der Beauftragung gerichtlich beeideter und zertifizierten Sachverstandiger hinzu Die Familiengerichtshilfe ist keine privat zugangliche Beratungsstelle Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Grundlage 3 Ziele der Familiengerichtshilfe 4 Aufgabe der Familiengerichtshilfe 5 Verschwiegenheitspflicht 6 Standorte 7 Rechtliche Stellung der Familiengerichtshilfemitarbeiter 8 Familiengerichtshilfe in Deutschland 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Familiengerichtshilfe wurde als Modellversuch an vier osterreichischen Gerichtsstandorten am 1 Janner 2012 gestartet 3 Nach erfolgreicher Testphase wurde die Familiengerichtshilfe osterreichweit im Juli 2014 eingefuhrt 4 Seit Anfang 2015 stellt die Justizbetreuungsagentur auch der Justiz Jugendgerichtshelfer zur Verfugung 5 2018 wurden in ganz Osterreich 4919 Falle mit Beteiligung der Familiengerichtshilfe abgeschlossen 6 Rechtliche Grundlage BearbeitenDie Familiengerichtshilfe findet die rechtliche Grundlage unter anderem in 106a Ausserstreitgesetz AussstrG Ziele der Familiengerichtshilfe BearbeitenDie Ziele im Hinblick auf die Einfuhrung der Familiengerichtshilfe sind mit einer neutralen Puffereinrichtung 7 8 die Verfahrensdauer in Obsorge und Kontaktrechtsstreitigkeiten zu verkurzen Kostenoptimierung die Rollenkonflikte bezuglich der Richter und des Jugendwohlfahrtstragers zu entscharfen Rollenoptimierung 9 und die Qualitat und Nachhaltigkeit der familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern Qualitatsoptimierung Aufgabe der Familiengerichtshilfe BearbeitenGemass 106a Abs 1 AussstrG hat die Familiengerichtshilfe mit geeigneten Fachkraften z B Sozialarbeiter Psychologen oder Padagogen bei Bedarf die Aufgabe das Gericht in dessen Auftrag 10 bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen 11 der Anbahnung einer gutlichen Einigung 2018 waren es 1207 gutliche Einigungen 6 und der Information der Parteienin Verfahren uber die Obsorge oder die personlichen Kontakte zu unterstutzen 12 Dies kann auch durch die Abgabe von mundlichen oder schriftlichen fachlichen Stellungnahmen ahnlich einem Gutachten erfolgen 13 Verfahrensparteien haben ein Recht sich zu dieser fachlichen Stellungnahme der Familiengerichtshilfe vor der gerichtlichen Entscheidung zu aussern 14 und ein richtiges Sachverstandigengutachten verlangen um die fachliche Stellungnahme der Familiengerichtshilfe zu widerlegen Das Gericht kann im Kontaktrechtsverfahren die Familiengerichtshilfe auch als Besuchsmittler beauftragen 15 und es kann die Familiengerichtshilfe mit der Befragung des minderjahrigen Kindes beauftragen 105 AussstrG 16 Zur Erfullung ihrer Aufgaben ist die Familiengerichtshilfe berechtigt Personen die uber die Lebensumstande eines minderjahrigen Kindes Auskunfte erteilen konnten zu laden und zu befragen sowie unmittelbaren Kontakt mit dem Kind herzustellen Personen in deren Obhut das Kind steht sind verpflichtet einen solchen Kontakt zu dulden Die Mitwirkung von Personen kann mit Zwangsmitteln bis zur Beugehaft durch das Gericht erzwungen werden 17 Die Sicherheitsbehorden Staatsanwaltschaften Gerichte sowie Einrichtungen zur Unterrichtung Betreuung und Behandlung minderjahriger Personen haben den bei der Familiengerichtshilfe tatigen Personen die erforderlichen Auskunfte zu erteilen und Einsicht in die Akten und Aufzeichnungen zu gewahren den Jugendwohlfahrtstrager trifft nur die Pflicht zur Auskunftserteilung Die bei der Familiengerichtshilfe tatigen Person konnen im Verfahren wie Sachverstandige abgelehnt werden 18 Verschwiegenheitspflicht Bearbeiten Die bei der Familiengerichtshilfe tatigen Personen sind ausser wenn sie eine amtliche Mitteilung zu machen haben jedermann gegenuber zur Verschwiegenheit uber die in Ausubung ihrer Tatigkeit gemachten im Interesse eines Beteiligten geheim zu haltenden Wahrnehmungen verpflichtet Im Sinne des 321 Abs 1 ZPO kommt den Mitarbeitern der Familiengerichtshilfe in der Sache zu der sie bestellt wurden ein Aussageverweigerungsrecht zu Standorte BearbeitenDie Familiengerichtshilfe ist in Osterreich uber die Justizbetreuungsagentur an 20 Standorte vertreten Amstetten Bruck an der Mur Eisenstadt Feldkirch Furstenfeld Graz Innsbruck Klagenfurt Krems an der Donau Linz Ried im Innkreis Salzburg St Johann im Pongau St Polten Steyr Villach Wels Wien Wiener Neustadt und Worgl 19 20 Die Familiengerichtshilfe an einem Standort betreut jeweils auch weitere Standorte von Bezirksgerichten mit welche keine eigene Familiengerichtshilfe installiert haben 21 Rechtliche Stellung der Familiengerichtshilfemitarbeiter BearbeitenMitarbeiter der Familiengerichtshilfe sind ausgebildete Psychologen Sozialarbeiter oder Padagogen Die Aus und Fortbildung ist einheitlich festgelegt 22 Gemass 106c Abs 3 AussstrG stehen bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben die in der Familiengerichtshilfe tatigen Personen den Beamten im Sinne des 74 Abs 1 Z 4 StGB gleich und sind mit einem Dienstausweis des Bundes auszustatten Dies bedeutet dass die strengen strafrechtlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zum Schutz aber auch im Hinblick auf die Pflichten von Beamten in Osterreich z B Geheimhaltung von Informationen auf die Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe anzuwenden sind Familiengerichtshilfe in Deutschland BearbeitenDie Familiengerichtshilfe ist in Deutschland keine Legaldefinition sondern ein Kunstbegriff der kommunalen Jugendhilfe Jugendamt abseits von SGB VIII FamFG und ZPO der einschlagigen Gesetze Im Unterschied zu Osterreich ist es keine eigenstandige Einrichtung sondern zunachst ein jeweils ortlich begrenztes Regelwerk das beschreibt wie sich das jeweilige Jugendamt Beispiel Stadt Schweinfurt 23 dem Gericht in Kindschaftssachen FamFG 151 der Eltern andient In der Fach Literatur wird damit die allgemeine Aufgabe aus SGB VIII 2 Abs 3 der Jugendhilfe bei der Mitwirkung am Familiengericht in Kindschaftssachen in einer Art beschrieben die das deutsche SGB VIII nicht kennt 24 Im Unterschied zu Osterreich gibt es in Deutschland keine Rechtsbeziehung zwischen dem Jugendamt als Familiengerichtshilfe und dem Gericht bei Kindschaftssachen der widerstreitenden Eltern Damit soll der unbedingte Leistungsanspruch aus SGB VIII 2 Abs 2 der Eltern und Kinder gegenuber der kommunalen Jugendhilfe und somit dem Jugendamt nicht in Frage gestellt werden Die fehlende Rechtsbeziehung schliesst jegliche Leistung fur das Gericht Tatsachenermittlung fachliche Stellungnahme Gutachtenerstellung zur Herbeifuhrung einer Entscheidung im Verfahre der widerstreitenden Eltern aus weil es an normierter Leistung und Befugnis mangelt 25 Damit beschrankt der deutsche Gesetzgeber den staatlichen Eingriff in das Elternrecht aus GG Artikel 6 zum Betreiben einer Kindschaftssache vor Gericht und stellt den Sozialdatenschutz sicher Siehe auch BearbeitenKinderrechte Besuchsmittler Kindschaftsrecht Osterreich Sorgerecht international Psychosoziale ProzessbegleitungLiteratur BearbeitenPeter Barth u a Handbuch des neuen Kindschafts und Namensrechts Schriftenreihe der interdisziplinaren Zeitschrift fur Familienrecht Bd 6 Wien 2013 Linde Verlag ISBN 978 3 7073 2108 1 Dexler Hubner Fucik Huber Das neue Kindschaftsrecht ZAK special Wien 2013 Lexisnexis Verlag ARD ORAC ISBN 978 3 7007 5454 1 Weblinks BearbeitenFamilie und Partnerschaft HELP gv at 13 Januar 2014 abgerufen am 7 Marz 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Die Obsorge zum Wohl des Kindes bis zur Volljahrigkeit ist eine der zentralen Pflichten von Eltern im Kindschaftsrecht in Osterreich Der osterreichische Gesetzgeber geht davon aus dass das Kontaktrecht zwischen Elternteil und Kind grundsatzlich besteht Daher besteht das Kontaktrecht auch unabhangig davon ob der nicht obsorgeberechtigte Elternteil seinen Unterhaltsleistungen erfullt oder nicht Das Kontaktrecht soll grundsatzlich einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen und dem Kind geregelt werden Nur dann wenn dies nicht moglich ist sollen die Gerichte eine Regelung daruber treffen Siehe Kindschafts und Namensrechts Anderungsgesetz 2013 KindNamRAG 2013 KindNamRAG 2013 BGBl I 2013 15 Familien und Jugendgerichtshilfe Webseite der Justizbetreuungsagentur zuletzt abgerufen am 26 Mai 2019 a b Stefanie Zach Verfahrensrechtliche Institutionen zum Schutz des Kindes im Zivilverfahren Ein Uberblick Zak Zivilrecht aktuell S 149 ErlRV 2004 BlgNR 24 GP 6 ff Siehe auch Projektdarstellung Modellversuch Familiengerichtshilfe Modellversuch Familiengerichtshilfe S 1 Das Gericht als unparteiische unabhangige weisungsfreie und unbefangene Einrichtung der Jugendwohlfahrtstrager als parteiische unabhangige weisungsgebundene nur dem Kindeswohl verpflichtete Einrichtung Im Gegensatz dazu ist die Familiengerichtshilfe in Deutschland ein Tatigkeitsfeld des zustandigen Jugendamtes Nach 50 KJHG unterstutzt das Jugendamt das Familiengericht bei allen Massnahmen welche die Sorge fur die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen Der Auftrag des Gerichtes ist ein verfahrensleitender Beschluss und nach 45 AussStrG nicht getrennt anfechtbar 7 Ob 129 15v Das Gericht entscheidet relativ frei ob es die Familiengerichtshilfe einsetzt Im Sinne des 106a Abs 2 letzter Satz AussStrG iVm 20 Abs 1 Satz 1 AussStrG wird davon ausgegangen dass die Parteien und deren Vertreter z B Rechtsanwalte bei den Erhebungen der Familiengerichtshilfe z B bei Sozialarbeitern im Kindergarten in der Schule etc nicht anwesend sein durfen Die Familiengerichtshilfe darf jedoch keine gerichtlichen Tatigkeiten ubernehmen Die Beweiswurdigung verbleibt immer beim Gericht Siehe 351 ff ZPO diese Stellungnahme ist kein Sachverstandigengutachten Sachverstandigenbeweis 10 Ob 21 17m 106b AussStrG Das Kind muss wenn eine solche Befragung durch die Familiengerichtshilfe erfolgte nicht personlich vor dem Gericht erscheinen ErlRV 2004 BlgNR 24 GP 35 79 Abs 2 iVm 106a Abs 2 AussStrG 106 Abs 4 Satz 2 AussStrG Alphabetische Aufzahlung Geographische Aufzahlung siehe Verordnung des Bundesministers fur Justiz mit der angeordnet wird fur welche Bezirksgerichte die Familiengerichtshilfe eingerichtet ist FamGHV BMJ 2014 BGBl II Nr 122 2014 Verordnung der Bundesministerin fur Justiz mit der angeordnet wird an welchem weiteren Standort die Familiengerichtshilfe eingerichtet ist FamGHV BMJ 2021 BGBl II 439 2021 106c Abs 1 AussStrG Konsolidierter Erlass zur Familiengerichtshilfe vom 11 Mai 2018 BMVRDJ Pr319 00 0026 III 4 2018 42 Stadt Schweinfurt Mitwirkung des Jugendamtes In Internetportal der Stadt Abgerufen am 23 Dezember 2022 Haufe Lexikon Deutscher Anwalt Familiengerichtshilfe Verlag Haufe abgerufen am 23 Dezember 2022 Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mo Familiengerichtshilfe Deutschland Kunstbegriff der Jugendhilfe 1 Juni 2021 abgerufen am 23 Dezember 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familiengerichtshilfe amp oldid 237463029