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Dieser Artikel erlautert den militarischen Begriff in Osterreich zu anderen Bedeutungen siehe Bereitschaftsdienst Prasenzdienst ist in Osterreich der gesetzliche Oberbegriff fur einige beim Bundesheer ausgefuhrte Dienstarten die zum einen im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht und zum anderen im Rahmen des Milizsystems verankert sind Der Begriff leitet sich daher ab dass jeder mannliche wehrpflichtige Osterreicher ab der Stellung Musterung und Tauglichkeitsfeststellung Wehrpflicht rechtlich ab dem 17 faktisch ab dem 18 Lebensjahr bis zum Ende der Wehrpflicht rechtlich 51 Lebensjahr faktisch bis zum 35 Lebensjahr Reserveoffiziere unteroffiziere und bestimmte Spezialkrafte bis zum 65 Lebensjahr Pensionsantrittsalter fur den Militardienst prasent zu sein hat Das heisst er ist auch den Erganzungsabteilungen seines zustandigen Militarkommandos meldepflichtig Diese Prasenzpflicht gilt auch fur Auslandsosterreicher ist aber fur die Zeit des Auslandsaufenthalts ausgesetzt der Aufenthalt langer als sechs Monate selbst ist aber ebenfalls melde und auch bewilligungspflichtig 1 Der Prasenzdienst umfasst mehrere Prasenzdienstarten nach 4 Abschnitt 19 ff Wehrgesetz 2001 Dabei bilden die ersten beiden den ublichen achtmonatigen Wehrdienst Nr 2 4 die Milizubungen und vorbereitende Milizausbildung Grundwehrdienst 20 die heute durchwegs sechsmonatige Einschulung Truppenubungen 21 der Rahmen in dem die letzten zwei Monate des Wehrdienstes abgeleistet werden Es handelt sich um uber die Jahre verteilte meist einwochige Ubungen Kaderubungen 21 die Ubungen der Milizoffiziere Reserveoffiziere und unteroffiziere und sonstiger in das Privatleben ubergewechselter Militarangehoriger freiwillige Waffenubungen und Funktionsdienste 22 Wehrdienst als Zeitsoldat 23 Zeitsoldat ist eine mehrjahrige Verpflichtung zum Militardienst Einsatzprasenzdienst auf Grund einer Verfugung nach 24 Abs 3 im Falle eines Einsatzes nach 2 Abs 1 lit a c Der Begriff umschreibt den Ernstfall also das tatsachliche Ausheben der osterreichischen Milizarmee im Bedarfsfalle in einer Starke bis 5 000 Mann fur die militarische Landesverteidigung und Assistenzeinsatze etwa im Katastrophenfall ausserordentliche Ubungen Aufschubprasenzdienst Prasenzdienst im Falle eines vorlaufigen Aufschubes der Entlassung nach 28 Abs 2 bei aussergewohnlichen Verhaltnissen entspricht einem Alarmierungsfall Auslandseinsatzprasenzdienst Ableisten des Prasenzdienst im Auslandseinsatz des osterreichischen Bundesheeres Einzelnachweise Bearbeiten vergl Merkblatt Wehrpflichtiger im Ausland Memento des Originals vom 1 November 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmlv gv at Stand 23 Februar 2005 pdf Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prasenzdienst amp oldid 232382727