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Die Herrschaft Heusenstamm oder Amt Heusenstamm war ein Territorium im heutigen sudlichen Hessen Schloss Heusenstamm erbaut ab 1661 fur Philipp Erwein von Schonborn Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Bestandteile 3 Geschichte 3 1 Herren von Heusenstamm 3 2 Grafen von Schonborn 3 3 Ende 4 Literatur 5 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenIn der Fruhen Neuzeit waren Amter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet Bestandteile BearbeitenGravenbruch bis 1965 Grafenbruch 1 Hausen 2 Heusenstamm 3 Obertshausen 4 und Patershausen Hof 5 Geschichte BearbeitenHerren von Heusenstamm Bearbeiten Die Herrschaft Heusenstamm war der Kern des Besitzes des Adelsgeschlechtes Heusenstamm An der Wende vom 16 zum 17 Jahrhundert wurde in der Herrschaft Heusenstamm das Solmser Landrecht zum Gewohnheitsrecht Hintergrund war dass auch umliegende Territorien dieses damals moderne systematisch und schriftlich aufgezeichnete Recht von 1571 das zudem aus der unmittelbaren Nachbarschaft stammte ubernahmen 6 Das Gemeine Recht galt nun nur noch wenn das Solmser Landrecht fur einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielt Das Solmser Landrecht blieb hier auch im Grossherzogtum Hessen geltendes Recht und wurde erst zum 1 Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost 1616 gelangte die Herrschaft Heusenstamm nach mehreren Todesfallen vollstandig an die nach Wien gezogene Seitenlinie des Geschlechtes Die Osterreicher hatten wenig Interesse an ihrem Stammsitz und verpachteten ihn 1628 an die Frankfurter Patrizierfamilie Steffan von Cronstetten Grafen von Schonborn Bearbeiten 1661 erwarb Philipp Erwein von Schonborn das Amt und der Besitz fiel an die Familie von Schonborn die das Schloss Heusenstamm in seiner erhaltenen Form erbaute Im Zuge der Mediatisierung fiel durch einen Staatsvertrag vom 24 September 1806 7 die Hoheit uber das Amt Heusenstamm dem Furstentum Isenburg zu 3 Dabei blieben allerdings die Hoheitsrechte der Besitzer der Herrschaft erhalten wozu unter anderem die Patrimonialgerichtsbarkeit gehorte Auf dem Wiener Kongress 1815 verlor das Furstentum Isenburg dann selbst seine Souveranitat und wurde zugunsten Osterreichs mediatisiert 8 Osterreich Preussen und das Grossherzogtum Hessen schlossen am 30 Juni 1816 einen Staatsvertrag mit dem das Furstentum Isenburg zu einem erheblichen Teil dem Grossherzogtum Hessen zugesprochen wurde Dazu gehorte auch das Amt Heusenstamm 9 Mediatsherr war nun nicht mehr Isenburg sondern das Grossherzogtum 3 Das Grossherzogtum gliederte das Amt in seiner Provinz Starkenburg ein Bei all diesen Transaktionen blieben die Rechte der Grafen von Schonborn unangetastet so dass sie im Amt Heusenstamm weiter Patrimonialgerichtsherren und fur die Offentliche Sicherheit und Ordnung zustandig blieben 10 Ende Bearbeiten 1821 kam es zu einer Justiz und Verwaltungsreform mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde Die Amter wurden aufgelost ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten ubertragen 11 Auch das Amt Heusenstamm wurde 1821 aufgelost seine Verwaltungsaufgaben dem Landratsbezirk Seligenstadt ubertragen die Aufgaben der Rechtsprechung dem Landgericht Steinheim Dies geschah jedoch mit dem Vermerk Vermoge Ubereinkunft mit dem Patrimonialgerichtsherren zu Heusenstamm Grafen von Schonborn werden die patriomonialgerichtsherrlichen Justiz und Polizeigerechtsame im Gericht Heusenstamm von dem Landrath zu Seligenstadt und dem Landrichter zu Steinheim im Namen des Gerichtsherren ausgeubt 11 Literatur BearbeitenOtto Rudolf Kissel Neuere Territorial und Rechtsgeschichte des Landes Hessen 1961 S 143 Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 Wolfgang von Stetten Die Rechtsstellung der unmittelbaren freien Reichsritterschaft ihre Mediatisierung und ihre Stellung in den neuen Landen dargestellt am frankischen Kanton Odenwald Dissertation Universitat Wurzburg 1973 S 134 f 189 Einzelnachweise Bearbeiten Gravenbruch Landkreis Offenbach Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 29 November 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Hausen Landkreis Offenbach Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS a b c Heusenstamm Landkreis Offenbach Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Obertshausen Landkreis Offenbach Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Patershausen Landkreis Offenbach Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 5 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Schmidt S 105 u Anm 26 sowie beiliegende Karte Abgedruckt bei Manfred Mayer Geschichte der Mediatisierung des Fustenthums Isenburg M Rieger sche Universitats Buchhandlung Munchen 1891 S 180 182 Art 52 Haupturkunde des Wiener Kongresses Schmidt S 42 Anm 135 Heribert Reus Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816 1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1 Juli 1968 Hg Hessisches Ministerium der Justiz Wiesbaden 1984 ohne Seitenzahlung Abschnitt Standesherrliche Amter und Patrimonialgerichte bis 1820 in Starkenburg a b Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 405 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herrschaft Heusenstamm amp oldid 233157196