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Die Institutssicherung der Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen auch Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe ist die Bezeichnung fur die freiwillige und zusatzliche Einlagensicherung innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Mitglieder 3 Umfang 4 Rechtsfragen 5 Funktionsweise 6 Ziele 7 Literatur 8 Weblink 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenVor dem Hintergrund dass die staatlichen Garantien aus der Gewahrtragerhaftung aufgrund einer Verstandigung zwischen der EU Kommission und der Bundesrepublik Deutschland im Juli 2001 entfallen sind Brusseler Konkordanz 1 hat die Sparkassen Finanzgruppe ihr Sicherungssystem weiterentwickelt 2 Bis zur Brusseler Konkordanz im Juli 2001 waren die offentlich rechtlich organisierten Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen von der Gewahrtragerhaftung begunstigt und damit insolvenzunfahig Die im Dezember 1975 gegrundete Institutssicherung hatte deshalb lediglich den Zweck ein vergleichbares Sicherungsinstrument wie die anderen Bankengruppen zu schaffen Der Haftungsverbund ist ein Verbund innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe Das freiwillige Sicherungssystem bietet absoluten Glaubigerschutz und tritt zusatzlich neben die fur alle Kreditinstitutsgruppen geltende gesetzliche Einlagensicherung aufgrund des Einlagensicherungsgesetzes das im Juli 2015 in Kraft trat Bei den Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein System von Sicherungseinrichtungen so genannter Haftungsverbund das den Fortbestand von jedem der angeschlossenen Institute sichert Institutssicherung Dieser Haftungsverbund ist Teil des Sparkassenverbundes der Sparkassen Finanzgruppe der dieser Institutsgruppe einen einheitlichen Markenauftritt gewahrleistet Mitglieder BearbeitenDer Haftungsverbund besteht aus den elf regionalen Stutzungsfonds der regionalen Sparkassenverbande der Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen Auf diesen drei Stufen sind jeweils Satzungen errichtet die die Grundlagen der Stutzungsfonds regeln Diese drei obersten Stufen sind wiederum zu einer weiteren Stufe verbunden Dieses System wurde parallel zur Haftung der Trager der offentlich rechtlich organisierten Institute aufgebaut um bei einem betroffenen Institut stutzend eingreifen zu konnen und nicht auf die Stutzungsleistung der Trager angewiesen zu sein Umfang BearbeitenGesichert sind samtliche Einlagen Sicht Termin und Spareinlagen von Nichtbanken Bankguthaben in Euro oder Fremdwahrungsguthaben und von Emittenten der Sparkassen Finanzgruppe ausgegebenen Wertpapiere in Euro oder Fremdwahrung Wie die Bezeichnung klarstellt mussen diese Guthaben oder Wertpapiere von Sparkassen Landesbanken einschliesslich DekaBank Deutsche Girozentrale oder Landesbausparkassen verwaltet werden andere Verbundpartner der Sparkassen Finanzgruppe insbesondere die offentlichen Versicherer sind hiervon nicht begunstigt Der Einlegerschutz ist betraglich unbegrenzt es gibt keine Deckungssumme Rechtsfragen BearbeitenRechtsgrundlage ist die Rahmensatzung fur das Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe vom 21 Mai 2015 und spateren Anderungen RS 3 Danach unterhalt der Deutsche Sparkassen und Giroverband DSGV einen Stutzungsfonds als gesonderter Bestandteil des DSGV Verbandsvermogens Sparkassenstutzungsfonds 1 RS Der Sparkassenstutzungsfonds hat nach 2 Abs 1 RS die Aufgabe die Mitgliedssparkassen zu schutzen insbesondere deren Liquiditat und Solvenz zu gewahrleisten Institutssicherung Die Mitgliedssparkassen leisten Beitrage und Zahlungen an den Sparkassenstutzungsfonds 4 Abs 1 RS Der Mitgliedsbeitrag wird wie eine Versicherungspramie als Kapitalanlage im Sparkassenstutzungsfonds angelegt die im Stutzungsfall Begriffsidentitat zum Versicherungsfall zur Unterstutzung eines Verbundpartners eingesetzt wird Ein Stutzungsfall liegt gemass 14 RS bei drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Mitglieds vor insbesondere wenn dieses aus eigener Kraft nicht in der Lage ist einen den eigenen Bestand gefahrdenden Verlustausweis oder eine Zahlungseinstellung zu vermeiden Die regionalen Sparkassen und Giroverbande Regionalverbande unterhalten nach 30 Abs 1 RS eigene Fonds zur Stutzung ihrer Mitgliedssparkassen Sparkassenstutzungsfonds sie konnen fur einen uberregionalen Ausgleich sorgen 30 Abs 2 RS Die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen ist in den 38 ff RS geregelt und soll die Mitgliedsinstitute selbst schutzen insbesondere deren Liquiditat und Solvenz gewahrleisten 39 Abs 1 RS Der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen ist in den 65 ff RS entsprechend kodifiziert Alle Sicherungseinrichtungen der Sparkassen Finanzgruppe Sparkassenstutzungsfonds der Regionalverbande Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zusammen bilden gemass 92 Abs 1 RS das Sicherungssystem Ein Innenausgleich zwischen den drei Sicherungseinrichtungen ist in 97 RS vorgesehen Der Deutsche Sparkassen und Giroverband e V ist Rechtstrager des nach 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem vom BaFin anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen Finanzgruppe und ubernimmt fur die angehorenden Institute die Entschadigung der Einleger nach Massgabe der 5 bis 16 EinSiG und damit die Aufgabe der Einlagensicherung Funktionsweise BearbeitenDie Verknupfung der verschiedenen Fonds erfolgt in einem mehrstufigen Ablauf Haftungskaskade Im Stutzungsfall muss der regionale Stutzungsfonds bei der Stutzung einer Sparkasse zunachst seine Barmittel und eine Nachschusspflicht aus dem Stutzungsfonds in Anspruch nehmen Reichen diese Mittel nicht aus werden zunachst die ubrigen regionalen Sparkassenstutzungsfonds uberregionaler Ausgleich und anschliessend die Fonds der Landesbanken bzw der Landesbausparkassen herangezogen Trotz der Aufgliederung des Sicherungssystems in elf regionale Fonds bei den Sparkassen und zwei zusatzliche nationale Fonds erfolgt das Risikomonitoring fur Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen das pro Fonds von einem Monitoringausschuss ubernommen wird nach einheitlichen Massstaben aufgrund festgelegter Kennzahlen Die Berechnung der Beitrage zu den Fonds orientiert sich an der Risikotragfahigkeit der Institute und folgt ebenfalls einheitlichen Regeln Ziele BearbeitenMit dem Haftungsverbund wird das Ziel verfolgt die gemeinsame Marke im Verbund gemeinsam genutzte Ressourcen und gemeinsame Beteiligungen vor den wirtschaftlichen Folgen der Fehlentwicklung bei einem einzelnen Institut zu schutzen Zugleich wird durch die Institutssicherung gewahrleistet dass das betroffene Institut stets seine vertraglichen Verpflichtungen gegenuber seinen Kunden erfullt und es gar nicht erst zu Leistungsstorungen kommt Mit der Veranderung der staatlichen Haftungsgrundlagen ab 2005 das heisst dem Wegfall der Gewahrtragerhaftung und der Uberarbeitung der Anstaltslast ruckte der Haftungsverbund starker in das Zentrum des Interesses bei der Bewertung der Kreditwurdigkeit von Sparkassen und Landesbanken durch Ratings von Ratingagenturen Weiteres Ziel ist die vollstandige Institutssicherung Es geht also nicht darum lediglich auf bestimmte Anlageformen bezogene oder betraglich begrenzte Haftungen zu errichten sondern eine absolute Haftung zu installieren Es werden mithin nicht nur bestimmte Einlagen sondern samtliche Kundeneinlagen die ausgegebenen Wertpapiere und die jeweiligen Zinsen in unbegrenzter Hohe geschutzt Dies gilt somit ausdrucklich auch fur Kassen oder Sparkassenobligationen und Sparkassenbriefe sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkassen und Landesbanken Es sind mithin die Sparkassen und sonstigen Institute insgesamt gesichert Literatur BearbeitenRaphael Lohmiller Sparkassen Finanzgruppe Rechtsgrundlagen der Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen In Knapps Enzyklopadisches Lexikon des Geld Bank und Borsenwesens Auflage 2007 Fritz Knapp Verlag Frankfurt am Main Weblink BearbeitenDSGV zum Sicherungssystem inkl Satzungen Einzelnachweise Bearbeiten Europaische Kommission vom 27 Marz 2002 Staatliche Beihilfe Nr E10 2000 Deutschland Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung S 2 Deutscher Bundestag Wissenschaftlicher Dienst vom 2 November 2005 Einlagensicherung im Sparkassensektor S 3 DSGV Rahmensatzung fur das Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe vom 21 Mai 2015 abgerufen am 15 August 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Institutssicherung der Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen amp oldid 221659030