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Das Gesetz uber die Wahl des Bundesprasidenten durch die Bundesversammlung BPrasWahlG regelt als Ausfuhrungsgesetz zu Art 54 Grundgesetz GG die Einzelheiten der Wahl des deutschen Staatsoberhaupts die in Abkehr von der Volkswahl des Reichsprasidenten nach Art 41 Abs 1 Weimarer Reichsverfassung einem eigens und nur dafur einzuberufenden Gremium der Bundesversammlung zugewiesen ist Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt vom 29 April 1959 veroffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft 1 BasisdatenTitel Gesetz uber die Wahl des Bundesprasidenten durch die BundesversammlungAbkurzung BPrasWahlGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerfassungsrechtFundstellennachweis 1100 1Erlassen am 25 April 1959 BGBl I S 230 Inkrafttreten am 30 April 1959Letzte Anderung durch Art 1 G vom 12 Juli 2007 BGBl I S 1326 Inkrafttreten derletzten Anderung 20 Juli 2007 Art 2 G vom 12 Juli 2007 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Artikel 54 GG 2 Regelungen des Gesetzes 3 Literatur 4 Weblinks 5 FussnotenArtikel 54 GG BearbeitenArt 54 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland lautet 1 Der Bundesprasident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewahlt Wahlbar ist jeder Deutsche der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat 2 Das Amt des Bundesprasidenten dauert funf Jahre Anschliessende Wiederwahl ist nur einmal zulassig 3 Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern die von den Volksvertretungen der Bundeslander nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt werden 4 Die Bundesversammlung tritt spatestens dreissig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundesprasidenten bei vorzeitiger Beendigung spatestens dreissig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen Sie wird von dem Prasidenten des Bundestages einberufen 5 Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages 6 Gewahlt ist wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhalt Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgangen von keinem Bewerber erreicht so ist gewahlt wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt 7 Das Nahere regelt ein Bundesgesetz Zwar regelt Art 54 Abs 2 Satz 2 dass eine Wiederwahl nur einmal zulassig ist theoretisch denkbar aber bisher nie in Betracht gezogen waren auch nicht direkt aufeinander folgende Amtszeiten in unbegrenzter Hohe solange nie mehr als zwei Amtszeiten direkt aufeinander folgen Regelungen des Gesetzes BearbeitenDie Bundesregierung stellt rechtzeitig fest wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wahlen haben Dabei sind die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bundesregierung und das Verhaltnis der letzten amtlichen Bevolkerungszahlen der Lander zugrunde zu legen Auslander bleiben unberucksichtigt 2 Abs 1 BPrasWahlG Anschliessend wahlen die Landtage die jeweils auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten Jeder Abgeordnete hat eine Stimme Die Sitze werden wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Hochstzahlverfahren D Hondt zugeteilt 4 BPrasWahlG Die Gewahlten mussen nicht Abgeordnete sein sie mussen aber das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen 3 BPrasWahlG Sie geniessen Immunitat ein Zeugnisverweigerungsrecht und Kundigungsschutz wie die Abgeordneten des Bundestages nach Art 46 Art 47 und Art 48 Abs 2 GG 7 BPrasWahlG und erhalten eine Entschadigung nach den fur die Mitglieder des Bundestages geltenden Bestimmungen 12 BPrasWahlG Die Einberufung und Leitung der Bundesversammlung obliegt dem Prasidenten des Deutschen Bundestages 1 8 BPrasWahlG Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann auch noch im zweiten oder dritten Wahlgang Wahlvorschlage beim Prasidenten des Bundestages einreichen die schriftliche Zustimmungserklarung des Vorgeschlagenen ist beizufugen Der Sitzungsvorstand pruft ob die Wahlvorschlage den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen Uber die Zuruckweisung eines Wahlvorschlages entscheidet die Bundesversammlung Die Wahl erfolgt geheim mit verdeckten amtlichen Stimmzetteln Stimmzettel die auf andere als in den zugelassenen Wahlvorschlagen benannte Personen lauten sind ungultig 9 Abs 1 bis 3 BPrasWahlG 2 Der Prasident des Bundestages teilt dem Gewahlten die Wahl mit und fordert ihn auf ihm binnen zwei Tagen zu erklaren ob er die Wahl annimmt Gibt der Gewahlte innerhalb dieser Frist keine Erklarung ab so gilt die Wahl als abgelehnt Der Prasident des Bundestages erklart die Bundesversammlung fur beendet nachdem der Gewahlte die Wahl angenommen hat 9 Abs 4 u 5 BPrasWahlG 3 Zuletzt veranlasst er die Eidesleistung des Bundesprasidenten vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates 11 BPrasWahlG Art 56 GG Bei einer anschliessenden Wiederwahl 4 unterbleibt eine nochmalige Vereidigung Art 56 GG schreibt sie nur fur den Amtsantritt vor und ein solcher wird in der Fortsetzung der Amtsfuhrung nach der Wiederwahl nicht gesehen Literatur BearbeitenBeate Braun Die Bundesversammlung Lang Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien 1993 ISBN 3 631 45601 8 Christian Julich Die Wahl des Bundesprasidenten Gedanken zur verfassungspolitischen Problematik und zur Reform des Wahlverfahrens Die offentliche Verwaltung 1968 S 92 Weblinks BearbeitenText des GesetzesFussnoten Bearbeiten Es ersetzte den Zweiten Teil des Wahlgesetzes zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung vom 8 Juli 1953 Diesem vorangegangen war das Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung das der Parlamentarische Rat am 10 Mai 1949 beschlossen hatte Mit den von den Militargouverneuren vorgenommenen Anderungen wurde es auf deren Anordnung von den Ministerprasidenten der Lander im Bundesgesetzblatt vom 15 Juni 1949 verkundet Die Wahlgesetze von 1949 und 1953 hatten eine solche Beschrankung der Wahl auf zugelassene Wahlvorschlage noch nicht vorgesehen so dass bei der Wahl 1954 u a eine gultige Einzelstimme fur den im Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verurteilten Karl Donitz abgegeben werden konnte Das Erfordernis dem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklarung des Vorgeschlagenen beizufugen ist eine Reaktion auf die Nominierung Alfred Webers durch die KPD bei der Wahl 1954 die ohne seine Einwilligung erfolgte und die Prof Weber als Missbrauch seines Namens bezeichnete Nach 10 WahlGBPras beginnt das Amt des Bundesprasidenten mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgangers jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklarung des neuen Bundesprasidenten beim Prasidenten des BTag binnen zweier Tage nach der Wahl Fur den Beginn der Amtszeit ist kein weiterer formeller Akt wie z B die Ernennung durch Uberreichen einer Ernennungsurkunde erforderlich Dieter C Umbach in Grundgesetz Mitarbeiterkommentar Hrsg Umbach Clemens C F Muller Verlag Heidelberg 2002 Bd II Art 54 Rn 36 Seite 322 Ebenso Grundgesetz Kommentar von Maunz Durig 1958 Nach dem GG und dem Gesetz uber die Wahl des Bundesprasidenten ist weder die Begrundung noch der Beginn des Amtsverhaltnisses des Bundesprasidenten von der Uberreichung einer Ernennungsurkunde abhangig wie bei Theodor Heuss 1954 Heinrich Lubke 1964 Richard von Weizsacker 1989 und Horst Kohler 2009Wahl des Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland in der BundesversammlungWahlen des Bundesprasidenten 1949 1954 1959 1964 1969 1974 1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009 2010 2012 2017 2022 nbsp Liste der Mitglieder der Bundesversammlung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Siehe auch Gesetz uber die Wahl des Bundesprasidenten durch die Bundesversammlung und Zusammensetzung der deutschen Bundesversammlungen nach Parteien Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Wahl des Bundesprasidenten durch die Bundesversammlung amp oldid 220001084