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Die Ernestinische Teilung nach dem Altenburger Erbteilungsvertrag vom 13 Februar 1640 bezeichnet eine der zahlreichen Landesteilungen die die Ernestinischen Wettiner in Thuringen durchgefuhrt haben Die Teilung wurde zwischen dem Herzog von Sachsen Weimar Wilhelm IV und seinen jungeren Brudern Albrecht dem nachmaligen Herzog von Sachsen Eisenach und Ernst I dem Frommen dem nachmaligen Herzog von Sachsen Gotha durchgefuhrt Es entstanden so neben Sachsen Weimar die neuen Herzogtumer Sachsen Eisenach und Sachsen Gotha Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Die Ernestinische Teilung 3 Bedeutung 4 Fussnoten 5 WeblinksVorgeschichte BearbeitenHerzog Johann Wilhelm I von Sachsen Weimar war der letzte Ernestiner der wenn auch nur kurzzeitig uber den Ernestinischen Gesamtbesitz also alle Landereien und Besitzungen die den Ernestinern nach der Wittenberger Kapitulation noch verblieben waren verfugte 1572 wurde er jedoch gegen seinen Willen gezwungen seinen Besitz mit seinen Neffen Johann Casimir und Johann Ernst zu teilen Erfurter Teilung Es entstanden so neben Sachsen Weimar die neuen Herzogtumer Sachsen Coburg und Sachsen Eisenach 1603 teilte sich dann von Sachsen Weimar auch noch die altere Linie der Herzoge von Sachsen Altenburg ab 1 Die Ernestinische Teilung Bearbeiten1633 starb Sachsen Coburg aus das daraufhin vorubergehend an Sachsen Eisenach fiel welches jedoch ebenfalls 1638 ausstarb Die Besitzungen dieser Linie also im Wesentlichen Coburg Gotha und Eisenach wurden daraufhin unter den beiden noch bestehenden Ernestinischen Linien also Sachsen Weimar und Sachsen Altenburg aufgeteilt wobei Sachsen Weimar den Lowenanteil erhielt Damit war die Erfurter Teilung wieder ruckgangig gemacht und Sachsen Weimar verwaltete den grossten Teil des Ernestinischen Gesamtbesitzes mit Ausnahme der der alteren Linie von Sachsen Altenburg gehorenden Gebiete hatte somit also wieder eine Grosse erreicht die eine Landesteilung moglich machte In Sachsen Weimar regierte seit 1620 Herzog Wilhelm IV der jedoch seine jungeren Bruder an der Regierung beteiligen musste 1639 40 lebten nur noch zwei von Wilhelms jungeren Brudern so dass nun eine Teilung des sachsen weimarischen Besitzes in drei Teile vertretbar war Wilhelm teilte deshalb in der Erfurter Teilung seine Besitzungen mit seinen beiden Brudern Von Sachsen Weimar wurden Sachsen Gotha und Sachsen Eisenach abgeteilt Sachsen Eisenach fiel an Herzog Albrecht Sachsen Gotha an Herzog Ernst I den Frommen Bedeutung BearbeitenMit der Ernestinischen Teilung wurde die Aufteilung des ehemaligen ernestinischen Gesamtbesitzes in Thuringen zementiert und ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Wege zum Entstehen der Kleinstaaterei in Thuringen vgl Ernestinische Herzogtumer gelegt Die Linie Sachsen Eisenach war nur von kurzer Dauer sie starb bereits 1644 wieder aus Sachsen Eisenach fiel an Sachsen Weimar zuruck wurde noch mehrmals von diesem abgetrennt verblieb aber seit 1741 endgultig bei Sachsen Weimar Herzogtum spater 1815 Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach Die Linie Sachsen Gotha dagegen bluht bis in die Gegenwart Sie teilte sich spater noch mehrmals vgl Gothaer Hauptrecess auf sie also auf Ernst den Frommen gingen schliesslich die Linien Sachsen Coburg und Gotha Sachsen Meiningen und Sachsen Altenburg hervor die bis zur Abschaffung der Monarchie 1918 ihre entsprechenden Lander regierten Die Ernestinische Teilung wurde also erst mit der Schaffung des Landes Thuringen im Jahr 1920 uberwunden Fussnoten Bearbeiten Georg Wilhelm Sante Hg Geschichte der deutschen Lander Territorien Ploetz Bd 1 Die Territorien bis zum Ende des alten Reiches A G Ploetz Verlag Wurzburg 1964 S 468 Weblinks Bearbeiten Allgemeine deutsche Real Encyklopadie fur die gebildeten Stande Brockhaus 1827 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ernestinische Teilung amp oldid 218044745