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Der Gothaer Hauptrezess beschreibt die Teilung des Herzogtums Sachsen Gotha durch die Nachkommen von Herzog Ernst I dem Frommen Sie ist eine von mehreren Teilungen der ernestinischen Herzogtumer in Thuringen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufteilung des Herzogtums 3 Folgen der Aufteilung und Gothaer Nexus 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenHerzog Ernst I verfugte testamentarisch dass alle seine uberlebenden Sohne Erben seiner Lander sein sollten und sie gemeinschaftlich besessen und regiert werden sollten Eine Regelung zur Primogenitur gab es im Herzogtum Sachsen zu diesem Zeitpunkt nicht Der alteste Sohn sollte nach dem Willen Ernst I als Regierender dem Landesdirektorium der Verwaltung vorstehen Am 24 Februar 1680 kam es entgegen der testamentarischen Verfugung zu einer formlichen Aufteilung des Herzogtums durch einen Erbteilungsvertrag 1 Aufteilung des Herzogtums BearbeitenDas Herzogtum wurde wie folgt aufgeteilt Friedrich I 1646 1691 erhielt das verkleinerte Sachsen Gotha Altenburg und setzte das Haus Sachsen Gotha Altenburg fort erloschen 1825 Albrecht 1648 1699 erhielt Sachsen Coburg Bernhard I 1649 1706 erhielt Sachsen Meiningen und begrundete das Haus Sachsen Meiningen Heinrich 1650 1710 erhielt Sachsen Romhild Christian 1653 1707 erhielt Sachsen Eisenberg Ernst 1655 1715 erhielt Sachsen Hildburghausen und begrundete das Haus Sachsen Hildburghausen nachmals Sachsen Altenburg erloschen 1991 Johann Ernst 1658 1729 erhielt Sachsen Saalfeld und begrundete das Haus Sachsen Coburg Saalfeld nachmals Sachsen Coburg und GothaFolgen der Aufteilung und Gothaer Nexus BearbeitenDie Furstentumer Sachsen Coburg Sachsen Eisenberg und Sachsen Romhild starben mit ihren Begrundern wieder aus und die nun herrenlosen Landesteile wurden unter den anderen Linien aufgeteilt Mit dem Tod von Albrecht von Sachsen Coburg begann ein Erbschaftsstreit unter den Gothaischen Ernestinern welcher von 1699 bis 1735 andauerte Im Grunde ging es bei den Erbstreitigkeiten um den Nexus gothanus Wahrend die vier alteren Bruder eine eigene Landeshoheit besassen war diese den jungeren Linien vorenthalten Daraus folgte fur die jungeren Linien eine Abhangigkeit von der Gothaer Linie in Militar und Gerichtshoheit sowie in der Steuererhebung im sogenannten Gothaer Nexus Die Entlassung aus dem Nexus gelang Hildburghausen 1702 und den Erben von Coburg 1717 2 Friedrich I fuhrte in seinem Herrschaftsbereich als Folge die Primogenitur in seinem Herzogtum ein um weitere Aufteilungen zu verhindern 1 Literatur BearbeitenConstantin Kronfeld Landeskunde des Grossherzogthums Sachsen Weimar Eisenach Topographie des Landes Band 1 online Einzelnachweise Bearbeiten a b Constantin Kronfeld Landeskunde des Grossherzogthums Sachsen Weimar Eisenach Topographie des Landes Band 1 Weimar Bohlau 1879 S 361 Siegrid Westphal Ernst II und die Erbfolgestreitigkeiten im Hause Sachsen Gotha In Werner Greiling Andreas Klinger Christoph Kohler Hrsg Ernst II von Sachsen Gotha Altenburg ein Herrscher im Zeitalter der Aufklarung Bohlau Verlag Koln Weimar 2005 ISBN 978 3 412 19905 0 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gothaer Hauptrezess amp oldid 223999058