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Bernhard Baatz 19 November 1910 in Dornitz 26 April 1978 in Dusseldorf war ein deutscher SS Obersturmbannfuhrer Leiter der Referate IV D 2 und IV D 4 des Reichssicherheitshauptamtes und Fuhrer der Einsatzgruppe A sowie Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Estland Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft und Studium 2 Karriere im Dritten Reich 3 Nach dem Krieg 4 Literatur 5 EinzelnachweiseHerkunft und Studium BearbeitenBernhard Baatz wurde am 19 November 1910 in Dornitz heute in Sachsen Anhalt geboren Sein Vater war Garnisonsverwaltungsinspektor Die Grundschule besuchte Baatz im westpreussischen Graudenz Aufgrund der Abtretung des Grossteils Westpreussens an Polen nach dem Ersten Weltkrieg wurde sein Vater nach Dessau versetzt Hier besuchte Baatz das humanistische Gymnasium In Jena und Halle studierte er Jura Wahrend seines Studiums wurde er 1929 Mitglied der Burschenschaft Teutonia Jena Karriere im Dritten Reich BearbeitenBaatz trat zum 1 Februar 1932 der NSDAP Mitgliedsnummer 941 790 1 und zum 1 Juli desselben Jahres auch der SS bei SS Nummer 46 414 Seine Referendarzeit leistete er u a bei der Staatspolizeistelle Berlin ab Im Februar 1937 kam Baatz als Assessor in das Kirchenreferat der Gestapo Beim Uberfall auf Polen wurde Baatz im Unternehmen Tannenberg im Stab der Einsatzgruppe IV vom September bis November 1939 eingesetzt Im Dezember 1939 kehrte Baatz zur Gestapo zuruck die inzwischen in das mit Wirkung vom 1 Oktober 1939 neu gegrundete Reichssicherheitshauptamt RSHA zusammen mit dem Reichskriminalpolizeiamt und dem Sicherheitsdienst der SS SD integriert worden war Hier ubernahm Baatz bis Januar 1940 das Referat II O Besetzte polnische Gebiete das dann in das neue Referat IV D 2 Generalgouvernement deutsch besetztes Polen ubergeleitet wurde Nach dem Westfeldzug wurde Baatz im Juli 1940 mit dem Aufbau des neuen Referates IV D 4 Besetzte Gebiete Frankreich Luxemburg Elsass und Lothringen Belgien Niederlande Norwegen und Danemark als SS Sturmbannfuhrer und Regierungsrat beauftragt Im April 1941 ubernahm er das Referat fur Auslandische Arbeiter In dieser Eigenschaft vertrat er auch das RSHA im Arbeitskreis fur Sicherheitsfragen beim Auslandereinsatz das am 3 Dezember 1941 geschaffen wurde Vom 1 August 1943 bis zum 15 Oktober 1944 war Baatz Fuhrer der Einsatzgruppe A die alle reichsfeindlichen Elemente und rassisch Minderwertigen im Raum Estland zu liquidieren hatte Vom November 1943 bis Oktober 1944 war Baatz Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD KdS in Estland 1944 45 wurde er als KdS im Distrikt Krakau des Generalgouvernements und Sudetenland nach Reichenberg versetzt Nach dem Krieg BearbeitenNach Kriegsende blieb Baatz zunachst vollig unbehelligt Zuerst war er untergetaucht spater in einer Dusseldorfer Versicherung tatig 2 Spater stieg er zum Direktor der Mannesmann Wohnungsbaugesellschaft in Duisburg auf Erst am 26 Juni 1967 wurde er auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht Berlin zusammen mit ehemaligen Kameraden aus dem Amt IV Gestapo des RSHA verhaftet und nach Berlin in die JVA Moabit verbracht Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn mit Uberlegung und aus niedrigen Beweggrunden durch Mitwirkung an Erlassen zur Hinrichtung polnischer Zwangsarbeiter ohne Urteil 240 Menschen getotet zu haben Er wusste als Volljurist dass es fur die Sonderbehandlung keine rechtliche Grundlage gab und wollte ebenso wie Hitler Goring Himmler Heydrich und Muller die Totung der polnischen Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen im Weg der Sonderbehandlung aus niedrigen Beweggrunden namlich deshalb weil er sie als rassisch minderwertige Untermenschen ansah denen diejenigen rechtlichen Sicherungen versagt werden sollten die nach der ubereinstimmenden Rechtsauffassung aller zivilisierter Volker auch demjenigen gebuhren der eine strafbare Handlung begangen hat Die Rechtsprechung sah im vorliegenden Tatkomplex als Tater nur Hitler Himmler und Heydrich an Alle anderen zahlten zu den Gehilfen wenn sie nicht selbst eigenhandig und aus niedrigen Beweggrunden Menschen umgebracht hatten Ausgerechnet die Anderung eines Gesetzes aus der NS Zeit fuhrte dann jedoch zu einem unruhmlichen Ende der staatsanwaltschaftlichen Bemuhungen die Schreibtischtater im RSHA zur Verantwortung zu ziehen Nach der Verordnung vom 5 Dezember 1939 RGBl I S 2378 galt im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage fur den Tatgehilfen die gleiche Strafandrohung wie fur den Tater Die Grosse Strafrechtskommission beschloss daher bereits im Februar 1955 dass hier eine Differenzierung moglich sein solle Zur Entlastung der Gerichte von den zunehmenden Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten wurde das Einfuhrungsgesetz zum Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten als Artikelgesetz formuliert mit dem u a auch der 50 Abs 2 des Strafgesetzbuches neu im Sinne der Strafrechtskommission gefasst wurde Danach war nunmehr der Tatgehilfe nur noch dann mit der gleichen Strafe zu belegen wie der Tater wenn besondere personliche Merkmale vorlagen Waren beim Vorwurf des Mordes die niedrigen Beweggrunde bei den Mordgehilfen nicht zu beweisen konnte die Tat nicht mehr wie bisher mit der fur den Tater geltenden lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden sondern nur noch mit einer zeitigen Strafe von maximal 15 Jahren Solche zeitigen Straftaten unterlagen jedoch der Verjahrung die fur Taten vor Kriegsende am 8 Mai 1960 in Kraft trat Der Versuch Taten aus der NS Zeit von dieser Regelung durch juristische Konstruktionen auszunehmen scheiterte letztlich an der abschliessenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20 Mai 1969 vgl Verjahrungsdebatte Die Mehrzahl der im sogenannten RSHA Verfahren Angeklagten musste daher entlassen werden so auch Baatz 3 Bernhard Baatz starb am 26 April 1978 Literatur BearbeitenHelge Dvorak Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft Band I Politiker Teilband 7 Supplement A K Winter Heidelberg 2013 ISBN 978 3 8253 6050 4 S 27 Michael Wildt Generation des Unbedingten Das Fuhrungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition 2002 ISBN 3 930908 75 1 Jorg Friedrich Die kalte Amnestie Frankfurt a M 1984 Fischer Taschenbuchverlag ISBN 3 596 24308 4 Ruth Bettina Birn Die Sicherheitspolizei in Estland 1941 1944 Eine Studie zur Kollaboration im Osten Ferdinand Schoningh Paderborn 2006 ISBN 978 3 506 75614 5 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesarchiv R 9361 IX KARTEI 941039 Dieter Schenk Hans Frank Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur Frankfurt 2008 S 425 zitiert aus einem Brief vom 24 August 1953 an den ehemaligen leitenden RSHA Mitarbeiter Paul Werner Benne Baatz geht s gut Er ist wieder legalisiert nachdem er eine ganze Weile untergetaucht war und sich als Landwirt beschaftigt hat Jetzt ist er in irgendeiner Versicherung in Dusseldorf und fangt an wieder Jurist zu werden Er ist jedenfalls ohne Haft und Lager unbeschadigt durch die Zeit gekommen Jorg Friedrich Die kalte Amnestie Frankfurt a M 1984 Fischer Taschenbuchverlag ISBN 3 596 24308 4 Normdaten Person Wikipedia Personensuche Kein GND Personendatensatz Letzte Uberprufung 3 Marz 2023 PersonendatenNAME Baatz BernhardKURZBESCHREIBUNG deutscher SS ObersturmbannfuhrerGEBURTSDATUM 19 November 1910GEBURTSORT DornitzSTERBEDATUM 26 April 1978STERBEORT Dusseldorf Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bernhard Baatz amp oldid 231455027