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Die Berner Finanzaffare war ein politischer Skandal der in den Jahren 1984 bis 1986 den Kanton Bern in der Schweiz erschutterte Rudolf Hafner ein Revisor der bernischen Kantonsverwaltung deckte als Whistleblower die Verletzung verschiedener Vorschriften des Finanzhaushaltsgesetzes sowie den Missbrauch von Steuergeldern und des SEVA Lotteriefonds auf Unter anderem waren heimlich hohe Geldbetrage an berntreue Organisationen in der Jurafrage geflossen um eine mogliche Abspaltung franzosischsprachiger Bezirke im Jura und des Laufentals zu verhindern Ebenso dienten Gelder des Lotteriefonds rechtswidrig dazu gesellige Anlasse der Kantonsverwaltung sowie Vergnugungsreisen und private Ausgaben von Mitgliedern des Regierungsrates zu begleichen Die beiden hauptverantwortlichen Regierungsrate Werner Martignoni und Hans Krahenbuhl verzichteten 1986 auf eine Wiederwahl zu strafrechtlichen Konsequenzen kam es jedoch nicht Allerdings erklarte das Bundesgericht die 1983 durchgefuhrte Volksabstimmung bei der sich das Laufental fur den Verbleib beim Kanton Bern ausgesprochen hatte wegen der massiven Einflussnahme fur ungultig Bei der Wiederholung 1989 entschied sich das Laufental schliesslich fur einen Wechsel zum Kanton Basel Landschaft Inhaltsverzeichnis 1 Erste Enthullungen 2 Ergebnisse der Untersuchungskommission 3 Weitere Enthullungen 4 Folgen der Finanzaffare 5 Literatur 6 EinzelnachweiseErste Enthullungen BearbeitenAm 23 August 1984 verschickte Rudolf Hafner der seit 1980 in der bernischen Kantonsverwaltung als Revisor mit Beamtenstatus arbeitete eine 23 seitige Eingabe an alle 200 Mitglieder des Grossen Rates und verlangte eine disziplinarische Untersuchung gegen den Regierungsrat Dieser habe fortlaufend gegen das kantonale Finanzhaushaltsgesetz verstossen Lotterie und Steuergelder missbraucht sowie durch verschiedene Buchhaltungstricks gegen die Kantonsverfassung verstossen In seinem mit Kopien von Quittungen und Zahlungsanweisungen belegten Bericht wies er zahlreiche ungesetzliche Zahlungen an Parteien Personen und Firmen sowie Verschleierungstaktiken und Mangel in den Strukturen der Kontrollinstanzen nach 1 Die Existenz des Budgetpostens Unvorhergesehenes fur den jahrlich 300 000 Franken zur Verfugung standen und uber deren Verwendung der Regierungsrat frei entscheiden konnte war zwar allgemein bekannt Einblick in die Zahlungen hatte aber nur die Staatswirtschafts kommission des Grossen Rates jedoch nicht einzelne Grossrate Auf ausdruckliche Anweisung ihres eigenen Chefs unterliess es die Finanzkontrolle zudem diese Ausgaben auf ihre Gesetzmassigkeit hin zu prufen 2 So waren uber diesen Budgetposten 54 000 Franken an die SVP und 15 000 Franken an den Handels und Industrieverein uberwiesen worden um damit Abstimmungskampagnen zu finanzieren Besonders brisant waren Zuwendungen an Akteure im Zusammenhang mit der Jurafrage Beispielsweise waren uber Umwege allein in den Jahren 1980 bis 1983 rund 120 000 Franken an die antiseparatistische Organisation Force democratique von Marc Andre Houmard geflossen Weitere 67 000 Franken finanzierten 1982 eine Ausstellung uber das Laufental 75 000 Franken gingen an das fur seine berntreue Klientel bekannte Hotel de l Ours in Moutier 125 000 Franken an Radio Jura bernois in Tavannes und 67 000 Franken an die Aktion bernisches Laufental ABL Aus dem SEVA Lotteriefonds den der Regierungsrat treuhanderisch und ohne ubergeordnete Kontrollinstanz verwaltete flossen jahrlich bis zu 160 000 Franken in die Spesenkassen der Kantonsverwaltungs direktionen verharmlosend Kasseli genannt um damit beispielsweise gesellige Anlasse zu finanzieren 3 In einigen Fallen nutzte die Kantonsregierung den teilweise ebenfalls mit Lotteriegeldern gespiesenen Budgetposten Unvorhergesehenes um Nachtragskredite und Ratsdebatten daruber zu vermeiden oder um die Finanzkompetenzen des Grossen Rates und gelegentlich sogar die Moglichkeit eines fakultativen Referendums zu umgehen 2 Urs Kohli der Erste Sekretar der Finanzdirektion verhangte am 24 August ein Hausverbot und veranlasste wegen des moglichen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung und ohne gerichtliche Genehmigung eine Durchsuchung der Wohnung des Whistleblowers durch die Polizei wahrend Hafner vorubergehend bei Bekannten untertauchte 4 Als diese Vorgange in der Offentlichkeit bekannt wurden entstand der Eindruck es solle ein unbequemer Kritiker verhaftet und mundtot gemacht werden anstatt die Vorwurfe ernsthaft zu prufen 2 Der fur das Finanzwesen zustandige Regierungsrat Werner Martignoni SVP versicherte am 25 August gegenuber den Medien alle Zahlungen seien in Erfullung eines offentlichen Auftrags erfolgt Regierungsprasident Hans Krahenbuhl FDP wiederum betonte zwei Tage spater vor dem Beginn der Grossratssession die Regierung konne jetzt schon festhalten dass sie mit den teilweise beanstandeten Beitragsgewahrungen immer im Interesse der Offentlichkeit gehandelt habe Dessen ungeachtet beschloss der Grosse Rat die Einsetzung einer 17 kopfigen Besonderen Untersuchungskommission BUK der Vertreter aller Fraktionen angehorten Unter dem Vorsitz von Rosmarie Felber CVP nahm die BUK ihre Tatigkeit im September 1984 auf wobei sie unter Ausschluss der Offentlichkeit arbeitete und ihre Mitglieder sich zur Geheimhaltung verpflichteten 5 Ergebnisse der Untersuchungskommission BearbeitenIm Juli 1985 teilte das kantonale Amt fur Information mit dass die Untersuchungen abgeschlossen seien und die Ergebnisse am 9 September veroffentlicht wurden Am 30 August 1985 gelangte die Berner Zeitung uber Grossrat und Kommissionsmitglied Luzius Theiler DA vorzeitig in den Besitz des BUK Berichts worauf die Redaktion beschloss Kopien davon auch anderen Zeitungen zukommen zu lassen zu diesem Zeitpunkt war der 180 seitige Bericht noch nicht fertig ins Franzosische ubersetzt 6 7 Einen Tag spater machten die Medien gemeinsam Zusammenfassungen des Berichts publik Gemass der BUK die noch am selben Tag an die Offentlichkeit trat trafen die von Rudolf Hafner erhobenen Vorwurfe im Wesentlichen zu Dazu gehorten Amtspflichtverletzungen die illegale Mitfinanzierung von Abstimmungskampagnen und Aktionen in der Jurafrage unrechtmassige Verteilung von Sport Toto und SEVA Geldern die Frisierung der Staatsrechnung und die Uberschreitung von Kompetenzen 6 Die BUK fand heraus dass einzelne Zuwendungen noch hoher gewesen waren als ursprunglich von Hafner angegeben So erhielt die ABL zusatzlich zu den bereits bekannten Zuwendungen aus dem Lotteriefonds weitere 273 281 Franken aus dem Budgetposten Unvorhergesehenes wodurch es ihr moglich gewesen war die am 11 September 1983 durchgefuhrte Volksabstimmung uber den moglichen Kantonswechsel des Laufentals entscheidend zugunsten Berns zu beeinflussen 3 Eine weitere missbrauchliche Verwendung von Lotteriefonds Geldern war eine Spende von 200 000 Franken an die britische Fluggesellschaft Dan Air damit diese weiterhin Linienfluge vom Flughafen Bern Belp nach London anbot Eine entsprechende Subvention aus der ordentlichen Rechnung ware politisch umstritten gewesen weshalb der Regierungsrat es vorzog die Zahlung der Aufsicht des Grossen Rates zu entziehen Als die SOVAG eine heruntergewirtschaftete private Firma zur Verwertung von Sonderabfallen den Kanton Bern um Unterstutzung bat wollten die Behorden eine entsprechende Subventionierung nicht dem Grossen Rat unterbreiten um unangenehmen Fragen kritischer Parlamentarier zu entgehen Aus diesem Grund teilten sie den Sanierungskredit auf drei Beschlusse auf und entzogen ihn so der parlamentarischen Mitsprache Aufgrund eingegangener Eventualverpflichtungen ware der Gesamtkredit hoch genug gewesen um ihn dem fakultativen Referendum zu unterstellen Ein ahnlicher Trick wurde angewendet um die umstrittene Melioration des Areals der Anstalten Witzwil zu verschleiern Weitere Verstosse betrafen die Privilegierung von Polizeibeamten und EDV Projekte bei denen die Kosten aus dem Ruder gelaufen waren 8 Obwohl zumindest einzelne Vorwurfe schwerwiegend waren verzichtete die BUK mit Stichentscheid der Prasidentin darauf eine Disziplinaruntersuchung einzuleiten 6 Dazu beigetragen hatte insbesondere der Eindruck dass zu diesem Zeitpunkt fur das kritisierte Verhalten der Regierungsrate keinerlei unlautere personliche Motive zugrunde zu liegen schienen 9 Die Kantonsregierung raumte zwar rechtliche Fehler ein rechtfertigte ihr Handeln aber mit dem Hinweis auf eine seit Jahrzehnten ubliche Praxis von der sie sich habe leiten lassen 10 Sie habe sich wahrend der politischen Auseinandersetzungen um die Integritat des Kantonsgebiets verpflichtet gefuhlt einen grosseren politischen Handlungsspielraum zu nutzen 9 Zudem seien verschiedene Praktiken dem Grossen Rat bekannt gewesen und von diesem sogar genehmigt worden Am 2 September 1985 gaben die Justizbehorden bekannt dass das Verfahren gegen Hafner eingestellt worden sei Spater sprach ihm das Obergericht eine Entschadigung von 3000 Franken zu Am 4 September 1985 reichte Grossrat Jurg Scharer POCH Strafanzeigen gegen acht von neun Regierungsratsmitgliedern wegen Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsfuhrung ein mit Ausnahme von Rene Bartschi SP der erst nach Hafners Enthullungen gewahlt worden war 10 Weitere Enthullungen BearbeitenAls Reaktion auf die Erklarung der Kantonsregierung sandte Hafner den BUK Mitgliedern am 31 Oktober 1985 einen weiteren detaillierten Bericht zu worin er neue Vorwurfe erhob Unter anderem wies er auf ungetreue Amtsfuhrung und missbrauchliche Begleichung privater Auslagen uber die Staatskasse hin wodurch er der regierungsratlichen Darstellung entschieden widersprach 3 Fur Aufsehen sorgte insbesondere die Enthullung dass Hans Krahenbuhl mehrere Male auf Staatskosten sein Privatauto der Marke Jaguar in der kantonalen Garage hatte reparieren lassen Hafner schatzte den Wert dieser Gratisarbeiten auf 20 000 Franken Stossend war die Zweckentfremdung der Kasseli insbesondere deshalb weil jeder Regierungsrat zusatzlich zur normalen Besoldung ohnehin eine jahrliche Reprasentationszulage von 10 000 Franken bezog 11 Wahrend die Bevolkerung die fruheren Untersuchungsergebnisse angesichts ihrer rechtlichen Komplexitat mit Gelassenheit zur Kenntnis genommen hatte reagierte sie nun mit grosser Emporung auf die eher als nebensachlich einzustufenden Details Eine Hauptrolle spielten dabei die Medien die ausfuhrlich uber die Jaguar Affare berichteten und das Auto zum Symbol der ganzen Finanzaffare machten 3 Die am 4 November 1985 beginnende Grossratssession stand ganz im Zeichen des BUK Berichts Das Kantonsparlament beschloss dabei mehrere Reformen darunter die ersatzlose Streichung des Kontos Unvorhergesehenes ein Verbot der Unterstutzung politischer Organisationen im Berner Jura ohne gesetzliche Grundlagen die Trennung der Finanzkontrolle von der Finanzdirektion ein Verbot der kantonalen Mitfinanzierung von Abstimmungskampagnen sowie eine Uberprufung des politischen Engagements von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen Um die Wogen etwas zu glatten gaben die Regierungsrate Martignoni und Krahenbuhl am 11 November bekannt dass sie bei den nachsten Wahlen im April 1986 nicht mehr kandidieren wurden Drei Tage spater lehnte es der Grosse Rat mit 98 zu 77 Stimmen ab eine Disziplinaruntersuchung einzuleiten da die Verfehlungen nicht zwecks personlicher Bereicherung geschehen sondern eine Folge systematischer Mangel der Kontrollinstanzen und fruherer Fehlentwicklungen gewesen seien Ebenso beschloss der Grosse Rat die Immunitat der Regierungsratsmitglieder vorerst nicht aufzuheben Anstelle der mittlerweile zuruckgetretenen Rosmarie Felber ubernahm Claude Gay Crosier CVP das Prasidium der BUK 12 Im Dezember 1985 forderte Gay Crosier bei Rudolf Hafner einen dritten Bericht uber Details an die noch nicht offiziell untersucht worden waren Dieser lag am 29 Mai 1986 vor und forderte neue Erkenntnisse zutage Demnach waren aus der SEVA finanzierten Spesenkasse der Prasidialverwaltung mehrmals Reisen bezahlt worden beispielsweise 1981 eine Fahrt der Regierungsrate mit ihren Ehefrauen nach Wien oder zwei Jahre spater der Besuch des Endspiels des FA Cup 1983 im Londoner Wembley Stadion durch Staatsschreiber Martin Josi und sechs Regierungsrate 13 Ebenso waren Spesen zum Teil doppelt bezogen und private Ausgaben wie Vereinsbeitrage oder Versicherungspramien ruckvergutet worden Der neugewahlte Grosse Rat beschloss an seiner konstituierenden Sitzung am 3 Juni einstimmig wegen des Verdachts auf missbrauchliche Verwendung von Lotteriegeldern Strafanzeigen gegen die neun in der vergangenen Legislaturperiode amtierenden Regierungsrate einzureichen und die Immunitat aufzuheben 12 Folgen der Finanzaffare BearbeitenDer im Juni 1987 veroffentlichte BUK Schlussbericht erregte kaum noch Aufsehen denn er bestatigte nur was ohnehin schon bekannt war 14 Einzelne Chefbeamte traten als Folge der Finanzaffare zuruck oder wurden ihres Amtes enthoben Strafrechtliche Konsequenzen hatte die Aufdeckung der Affare hingegen keine denn im selben Jahr stellten die Justizbehorden das Strafverfahren gegen die Angeklagten mangels strafrechtlich relevanten Verschuldens ein 3 Allerdings hatte die Affare politische Konsequenzen Bei den Grossratswahlen vom 27 April 1986 musste vor allem die SVP empfindliche Verluste hinnehmen wahrend die erstmals antretende grun liberale Freie Liste auf Anhieb elf Sitze errang und zur viertstarksten Kraft im Kanton Bern aufstieg Gleichzeitig fanden auch die Regierungsratswahlen statt wobei im ersten Wahlgang wie bisher drei SP und vier SVP Vertreter gewahlt wurden Im zweiten Wahlgang am 11 Mai kam es zu einer Uberraschung als gleich beide FDP Kandidaten unterlagen gewahlt wurden stattdessen Leni Robert und Benjamin Hofstetter von der Freien Liste Erstmals uberhaupt hatte Bern eine Mitte links Regierung und zum ersten Mal seit 1831 gehorte kein Freisinniger der Kantonsregierung an 15 Zu den neu gewahlten Grossraten gehorte auch Rudolf Hafner der auf der Freien Liste kandidiert hatte ein Jahr spater folgte seine Wahl in den Nationalrat Beide Amter gab er 1994 aus beruflichen Grunden auf 16 Besonders weitreichende Folgen hatte die Berner Finanzaffare fur das Laufental das sich am 11 September 1983 in einer Volksabstimmung mit 56 3 der Stimmen gegen einen Wechsel zum Kanton Basel Landschaft ausgesprochen hatte Hafners Enthullungen dass die probernische Seite im Geheimen finanziell massiv unterstutzt worden war fuhrten zu Protestdemonstrationen und zu Forderungen nach einer Wiederholung der Abstimmung Funf Laufentaler Stimmberechtigte reichten am 3 September 1985 eine Abstimmungsbeschwerde ein die der Grosse Rat jedoch mit Hinweis auf die abgelaufene Beschwerdefrist ablehnte Der Verein Laufentaler Bewegung focht diese Abweisung beim Bundesgericht an Dieses hiess die Beschwerde am 18 Marz 1987 gut worauf der Grosse Rat sich doch noch mit der Angelegenheit befassen musste Als er am 3 November 1987 die Beschwerde erneut ablehnte gelangte die Laufentaler Bewegung ein weiteres Mal mit einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht und machte geltend dass der Kanton Bern widerrechtlich Einfluss auf die Meinungsbildung genommen habe Am 20 Dezember 1988 verfugte das Bundesgericht dass die Abstimmung wiederholt werden musse Diese fand am 12 November 1989 statt und ergab eine Mehrheit von 51 7 zugunsten des Kantonswechsels der schliesslich am 1 Januar 1994 vollzogen wurde 3 Regierung und Parlament des 1979 gegrundeten Kantons Jura forderten eine luckenlose Aufklarung der Berner Finanzaffare insbesondere uber die geheimen Zahlungen an antiseparatistische Organisationen Da sich der Bundesrat fur nicht zustandig erklarte gelangte die jurassische Kantonsregierung am 11 Oktober 1988 ans Bundesgericht Sie forderte zusatzlich die Annullierung von Abstimmungen in jenen Bezirken und Gemeinden die sich gegen den Beitritt zum Kanton Jura ausgesprochen hatten sowie deren Wiederholung unter fairen Bedingungen Am 13 Marz wies das Bundesgericht die Klagen jedoch zuruck 3 Literatur BearbeitenHeinz Dapp Fredi Hanni Niklaus Ramseyer Hrsg Finanzaffare im Staate Bern Vom schwierigen Umgang mit Macht in der Demokratie Lenos Verlag Bern 1986 ISBN 3 85787 153 9 Beat Junker Die Finanzaffare und ihr Umfeld In Geschichte des Kantons Bern seit 1798 Band III Tradition und Aufbruch 1881 1995 Historischer Verein des Kantons Bern 1996 ISSN 0250 5673 S 129 135 unibe ch PDF 1 5 MB abgerufen am 5 Januar 2023 Einzelnachweise Bearbeiten Dapp et al Finanzaffare im Staate Bern 1986 S 13 a b c Junker Geschichte des Kantons Bern seit 1798 Band III 1996 S 132 a b c d e f g Kiki Lutz Berner Finanzaffare In Dictionnaire du Jura Lexikon des Juras Societe jurassienne d emulation 3 Dezember 2015 abgerufen am 10 Januar 2023 Dapp et al Finanzaffare im Staate Bern 1986 S 14 Dapp et al Finanzaffare im Staate Bern 1986 S 14 15 a b c Dapp et al Finanzaffare im Staate Bern 1986 S 15 16 Dapp et al Finanzaffare im Staate Bern 1986 S 70 Rudolf Hafner Lehrblatz Laufental Vom schwieringen Weg der direkten Demokratie Werd Verlag Zurich 1993 ISBN 3 85932 105 6 S 116 117 a b Hans Hirter Bericht des Finanzrevisors Rudolf Hafner In Annee politique suisse Universitat Bern Institut fur Politikwissenschaft 7 Oktober 2016 abgerufen am 9 Januar 2023 a b Dapp et al Finanzaffare im Staate Bern 1986 S 17 18 Junker Geschichte des Kantons Bern seit 1798 Band III 1996 S 134 a b Dapp et al Finanzaffare im Staate Bern 1986 S 18 19 Junker Geschichte des Kantons Bern seit 1798 Band III 1996 S 133 Erich Kobel Fast das ganze Establishment sass auf der Anklagebank In Der Bund 15 August 2014 abgerufen am 10 Januar 2023 Dossier Kantonale Wahlen Bern In Annee politique suisse Universitat Bern Institut fur Politikwissenschaft 2021 abgerufen am 11 Januar 2023 Kiki Lutz Hafner Rudolf 1951 In Dictionnaire du Jura Lexikon des Juras Societe jurassienne d emulation 3 Dezember 2015 abgerufen am 10 Januar 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berner Finanzaffare amp oldid 239488419