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Steuerverteilung ist in der Finanzpolitik und im Finanzverfassungsrecht eines Staates die Umverteilung von Steuereinnahmen auf die Gliedstaaten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Deutschland 4 International 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff wird in der Fachliteratur vor allem mit dem Finanzausgleich assoziiert hat jedoch einen umfassenderen Begriffsinhalt Steuereinnahmen werden im Regelfall auf allen Staatsebenen erzielt So vereinnahmt in Deutschland beispielsweise der Bund die Bundessteuern und Gemeinschaftsteuern die Lander die Landersteuern und die Gemeinden die Gemeindesteuern ohne dass sie diese vollstandig behalten durfen Inwieweit sie diese behalten durfen hangt von den ihnen zugewiesenen offentlichen Aufgaben ab Dadurch wird eine Steuerverteilung erforderlich Arten BearbeitenZu unterscheiden ist zwischen der primaren und sekundaren Steuerverteilung Die primare Steuerverteilung ist die direkte Steuerzahlung von Steuerpflichtigen an die ertragsberechtigte Gebietskorperschaft Sie regelt die Anteile von Bund Landern und Gemeinden am gesamten Steueraufkommen 1 An diese primare Steuerverteilung schliesst sich der Finanzausgleich an 2 Die sekundare Steuerverteilung regelt die staatsinterne Verteilung der uber die primare Steuerverteilung eingenommenen Steuern Sie erfolgt durch den Finanzausgleich dem die Aufgabe zukommt die primare Steuerverteilung zu korrigieren soweit sie noch nicht zu einer angemessenen Verteilung des Steueraufkommens gefuhrt hat 3 Die sekundare Steuerverteilung zielt darauf ab das gesamte Steueraufkommen unter Beachtung des Konnexitatsprinzips auf diejenigen offentlichen Trager umzuverteilen deren Kapitalbedarf wegen der Wahrnehmung ihrer offentlichen Aufgaben hoher ist als bei anderen Tragern Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Finanzausgleich Deutschland Die Steuerverteilung ist integrierter Bestandteil des Finanzausgleichs der den wesentlichsten Teil des deutschen Finanzverfassungsrechts darstellt Das Gesetz zur Umsetzung des Foderalen Konsolidierungsprogramms FKPG 4 brachte in Deutschland als Folge der Wiedervereinigung im Kern eine Neuordnung des Finanzausgleichs 5 im vertikalen Finanzausgleich durch eine Erhohung des Landeranteils an der Umsatzsteuer auf 44 im horizontalen Finanzausgleich unter den Landern werden zusatzlich Erganzungsanteile von 25 an finanzschwache Lander verteilt bis diese 95 des Landerdurchschnitts an den Steuereinnahmen pro Einwohner erzielen Die verfassungsrechtlichen Grundlagen enthalten die Art 106 Art 106a und Art 107 GG Konkretisiert ist die Steuerverteilung in weiteren Gesetzen insbesondere im Zerlegungsgesetz Finanzausgleichgesetz Massstabegesetz Gewerbesteuergesetz und im Gemeindefinanzreformgesetz International BearbeitenSteuerverteilung kommt in allen Staaten vor in denen einzelne Steuerarten nicht zentral vom Staat vereinnahmt werden sondern auch dessen Gliedstaaten wie Lander Provinzen Regionen Stadte Territorien eine eigene Steuerhoheit besitzen Auch Staaten in denen die Zentralregierung alle Steuern vereinnahmt mussen die Umverteilung der Steuern auf ihre Gliedstaaten vornehmen Verteilt werden die Steuereinnahmen tendenziell starker an die finanzschwacheren Gliedstaaten Das ist international problematisch weil es in der Steuerverteilung auch zu begunstigten und benachteiligten Zahlungsempfangern kommen kann 6 insbesondere wenn die Zentralregierung den beteiligten Gliedstaaten kein Mitspracherecht bei der Steuerverteilung einraumt Siehe auch BearbeitenFinanzausgleich Frankreich Finanzausgleich Kanada Finanzausgleich Osterreich Finanzausgleich Schweiz Finanzausgleich USA Einzelnachweise Bearbeiten Heinz Dietrich Ortlieb Hamburger Jahrbuch fur Wirtschafts und Gesellschaftspolitik Band 12 1967 S 85 Heinz Dietrich Ortlieb Hamburger Jahrbuch fur Wirtschafts und Gesellschaftspolitik Band 12 1967 S 86 Kohlhammer Verlag Hrsg Die Offentliche Verwaltung Band 46 1993 S 461 BGBl I S 944 Gabler Verlag Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 2013 S 365 Martin Junkernheinrich Stefan Korioth Thomas Lenk Henrik Scheller Matthias Woisin Hrsg Jahrbuch fur offentliche Finanzen 2013 S 419Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4183229 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerverteilung amp oldid 211946941