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Die Zusatz und Sonderversorgungen waren Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR Zusatzlich zur Sozialversicherung wurden fur bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise Versorgungssysteme aufgebaut Leistungen aus der Zusatzversorgung wurden dabei zusatzlich zu den Leistungen aus einer Sozialversicherung gewahrt Die Versorgungssysteme ahnelten in etwa den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Betriebsrenten bzw der Zusatzversorgung des offentlichen Dienstes Leistungen aus der Sonderversorgung dagegen wurden anstelle einer Leistung aus der Sozialpflichtversicherung gewahrt Diese Versorgung glich damit der Beamtenversorgung der Bundesrepublik Es existierten 27 Zusatzversorgungssysteme und vier Sonderversorgungssysteme Die Systeme wurden durch das Anspruchs und Anwartschaftsuberfuhrungsgesetz AAUG Art 3 des Rentenuberleitungsgesetzes geschlossen und die erworbenen Anspruche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung uberfuhrt Durch die Rechtsprechung des 4 Senats des Bundessozialgerichts BSG wurde der Anwendungsbereich der Anspruche und Anwartschaften nach dem AAUG erheblich ausgeweitet Demnach ist auch der fiktive Erwerb allein aufgrund der Tatigkeit ohne offiziellem Beitritt zur ZV von Anwartschaften moglich Das BSG sorgte mit einer Serie von Urteilen vom 8 und 9 April 2002 z B Az B 4 RA 36 01 R wieder fur Einschrankungen Die Ausweitung des betroffenen Personenkreises hatte zu Zusatzkosten in Milliardenhohe fur den Steuerzahler gefuhrt Die Sozialgerichtsbarkeit wird regelmassig mit Prozessen zur Anwendung der BSG Rechtsprechung befasst Inhaltsverzeichnis 1 Zusatzversorgungssysteme 2 Sonderversorgungssysteme 3 Weblinks 4 Siehe auchZusatzversorgungssysteme BearbeitenZusatzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz eingefuhrt mit Wirkung vom 17 August 1950 Zusatzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichstellte Leiter zentral geleiteter Wirtschaftsorganisationen eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1986 Zusatzliche Altersversorgung fur verdienstvolle Vorsitzende von Produktionsgenossenschaften und Leiter kooperativer Einrichtungen der Landwirtschaft eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1988 Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen kunstlerischen padagogischen und medizinischen Einrichtungen eingefuhrt mit Wirkung vom 12 Juli 1951 Altersversorgung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften zu Berlin und der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin eingefuhrt mit Wirkung vom 1 August 1951 bzw 1 Januar 1952 Altersversorgung der Arzte Zahnarzte Apotheker und anderer Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits und Sozialwesens eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1979 Freiwillige zusatzliche Versorgung fur Arzte Zahnarzte Apotheker und andere Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits und Sozialwesens eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Juli 1988 Freiwillige zusatzliche Versorgung fur Arzte Zahnarzte Apotheker und andere Hochschulkader in staatlichen Einrichtungen des Gesundheits und Sozialwesens einschliesslich der Apotheker in privaten Apotheken eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Juli 1988 Altersversorgung der Arzte und Zahnarzte in eigener Praxis eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1959 Altersversorgung der Arzte und Zahnarzte in privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1959 Freiwillige zusatzliche Versorgung fur Tierarzte und andere Hochschulkader in Einrichtungen des staatlichen Veterinarwesens eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Juli 1988 Altersversorgung der Tierarzte in eigener Praxis eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1959 Zusatzliche Versorgung der kunstlerisch Beschaftigten des Rundfunks Fernsehens Filmwesens sowie des Staatszirkusses der DDR und des VEB Deutsche Schallplatte eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1986 Zusatzliche Versorgung der kunstlerisch Beschaftigten in Theatern Orchestern und staatlichen Ensembles eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1986 Zusatzliche Versorgung fur freiberuflich tatige Mitglieder des Schriftstellerverbandes der DDR eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1988 Zusatzliche Altersversorgung fur freischaffende bildende Kunstler eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1989 Zusatzliche Altersversorgung der Ballettmitglieder im Rahmen der Anordnung uber die Gewahrung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR eingefuhrt mit Wirkung vom 1 September 1976 Zusatzliche Versorgung der Padagogen in Einrichtungen der Volks und Berufsbildung eingefuhrt mit Wirkung vom 1 September 1976 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Marz 1971 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter der Gesellschaft fur Sport und Technik eingefuhrt mit Wirkung vom 1 August 1973 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter gesellschaftlicher Organisationen eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1976 fur hauptamtliche Mitarbeiter der Nationalen Front ab 1 Januar 1972 Freiwillige zusatzliche Funktionarsunterstutzung fur hauptamtliche Mitarbeiter der Gewerkschaft FDGB eingefuhrt mit Wirkung vom 1 April 1971 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter der LDPD eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Oktober 1971 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter der CDU eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Oktober 1971 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter der DBD eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Oktober 1971 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter der NDPD eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Oktober 1971 Freiwillige zusatzliche Altersversorgung fur hauptamtliche Mitarbeiter der SED PDS eingefuhrt mit Wirkung vom 1 August 1968 Quelle 1 Sonderversorgungssysteme BearbeitenSonderversorgung der Angehorigen der Nationalen Volksarmee eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Juli 1957 Sonderversorgung der Angehorigen der Deutschen Volkspolizei der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1953 Sonderversorgung der Angehorigen der Zollverwaltung der DDR eingefuhrt mit Wirkung vom 1 November 1970 Sonderversorgung der Angehorigen des ehemaligen Ministeriums fur Staatssicherheit Amtes fur Nationale Sicherheit eingefuhrt mit Wirkung vom 1 Januar 1953 Quelle 2 Weblinks BearbeitenRechtliche Arbeitsanweisung der Regionaltrager der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See zum AAUGSiehe auch Bearbeiten Anlage 1 AAUG Anlage 2 AAUG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zusatz und Sonderversorgung amp oldid 226132497