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Die Wettbewerbspolitik ist ein Teilbereich der staatlichen Ordnungs und Wirtschaftspolitik welche im Interesse der Verbraucher sowie aller Unternehmen unabhangig von Grosse und Rechtsform einen funktionsfahigen moglichst unbeschrankten Wettbewerb zu gewahrleisten und nachhaltig zu sichern versucht Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Leitbilder 2 1 Klassischer Liberalismus 2 2 Neoklassik 2 3 Freiburger Schule Ordoliberalismus 2 4 Das Konzept der Wettbewerbsfreiheit Neuklassik 2 5 Das Konzept des funktionsfahigen Wettbewerbs Harvard Schule 2 6 Die Chicago Schule 3 Ziele 4 Die deutsche Wettbewerbspolitik 4 1 Geschichte 4 2 Trager 4 3 Instrumente 4 3 1 Das allgemeine Kartellverbot 1 GWB 4 3 2 Missbrauchsverbot bei Marktbeherrschung 19 GWB 4 3 3 Diskriminierungs und Behinderungsverbot 20 GWB 4 3 4 Boykottverbot und Verbot sonstigen wettbewerbsbeschrankenden Verhaltens 21 GWB 4 3 5 Anerkennung von Wettbewerbsregeln 24 GWB 4 3 6 Sonderregelungen fur die Landwirtschaft 28 GWB 4 3 7 Vertikale Preisbindungen bei Zeitschriften und Zeitungen 30 GWB 4 3 8 Zusammenschlusskontrolle 37 GWB 4 3 9 Regelung der Vergabe offentlicher Auftrage 97 GWB 5 Die europaische Wettbewerbspolitik 5 1 Geschichte 5 2 Trager 5 3 Instrumente 5 3 1 Staatliche Beihilfenkontrolle Art 106 107 AEUV 6 Literatur 7 WeblinksAbgrenzung BearbeitenAnders als die auf wenige Sektoren ausgerichtete Regulierungspolitik die das allokative Marktversagen unterbinden mochte hat die auf Markte gerichtete Wettbewerbspolitik das Ziel wettbewerbsbeeintrachtigendes Verhalten zu verhindern Die Regulierungspolitik greift beispielsweise in Sektoren ein in welchen der Preis zwischen Verkaufer und Kaufern nicht frei verhandelt werden kann und durch den Staat genehmigt werden muss z B Strompreise Alle indirekten staatlichen Massnahmen welche fur am Markt beteiligte die gleichermassen geltenden Rahmenbedingungen darstellen zahlen somit nicht zur Regulierungspolitik und wurden im speziellen Fall des Kartellverbots zur Wettbewerbspolitik zahlen Leitbilder BearbeitenDie wichtigsten und zugleich wirtschaftspolitisch pragendsten Leitbilder sind die Neoklassische Theorie die Freiburger Schule Ordoliberalismus das Konzept der Wettbewerbsfreiheit das Konzept des funktionsfahigen Wettbewerbs und in ablehnender Haltung die Chicagoer Schule Klassischer Liberalismus Bearbeiten Im klassischen Liberalismus existiert weder Wettbewerbspolitik noch die Einsicht in deren Notwendigkeit Wahrend einer Auseinandersetzung im 18 Jahrhundert mit dem Merkantilismus stellte Adam Smith die These auf dass der Einzelne durch seinen naturlichen Antrieb den gesellschaftlichen Wohlstand deutlicher fordern konne als dies durch staatlicher Seite anhand von Wirtschaftspolitik und Dirigismus moglich sei Dabei sah Smith vor dass sich der Staat auf die Schaffung von Infrastruktur Strassen Brucken Hafen Postwesen usw sowie Recht und Ordnung konzentriere Ein Wettbewerbsschutz bleibt in der These von Smith unerwahnt jedoch sieht er eine Abschaffung von Zunften Zollen und staatlich rechtlicher Monopole vor Neoklassik Bearbeiten Das Leitbild der Neoklassik beschreibt ein Umfeld von vollkommener Konkurrenz und einem allgemeinen Gleichgewicht welches von der Homogenitat der Guter von unendlich hoher Reaktionsgeschwindigkeit von der Abwesenheit von Praferenzen von vollstandiger Markttransparenz und Markten ohne Austritts und Zutrittsschranken ausgeht Das Leitbild sieht vor dass ein statisches Marktgleichgewicht resultiert bei welchem die am Markt angebotene Menge der Nachfrage entspricht der wertmassige Umsatz und die umgesetzte Menge maximal sind der gesamte Wettbewerb die richtige Auslese trifft und die Anbieter ein Gewinnmaximum erzielen Die Bedingungen des Leitbildes stimmen jedoch ausserst selten mit der Realitat uberein bsp Finanzmarkte Freiburger Schule Ordoliberalismus Bearbeiten Im Ordoliberalismus stellten Walter Eucken und Franz Bohm einen Gesamtzusammenhang zwischen staatlicher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ordnung her in welcher die Gestaltung der Wettbewerbsordnung zur Kernfrage wird Anders als bei der vollkommenen Konkurrenz stehen bei der von Eucken und Bohm beschriebenen vollstandigen Konkurrenz nicht die Meidung von marktwirtschaftsfeindlichen Massnahmen oder die Optimierung von preistheoretischen Modelle im Vordergrund Der Kerngedanke der Freiburger Schule zielte dabei vielmehr in wettbewerblichen Strukturen und weniger auf exakte Auswirkungen auf den Wettbewerb Des Weiteren nahm der Ordoliberalismus starken Einfluss auf das deutsche Kartellrecht und aufgrund seiner Stellung innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb auch auf das europaische Kartellrecht Das Konzept der Wettbewerbsfreiheit Neuklassik Bearbeiten Friedrich August von Hayek und Erich Hoppmann sahen in ihrer Theorie die Wettbewerbsfreiheit unter dem Gesichtspunkt Freiheit als Abwesenheit von Zwang durch andere und Freiheit als Abwesenheit von Beschrankungen des Tauschverkehrs durch Marktteilnehmer Einschrankungen des Freiheitsbereichs von Marktbeteiligten sollen dabei nur durch entsprechende Marktleistung moglich sein wodurch kunstliche Wettbewerbsbeschrankungen durch den Staat zu verhindern sind Zur Absicherung der Wettbewerbsfreiheit soll das Kartellrecht dienen Fur die Gestaltung der staatlichen Wettbewerbspolitik sehen Hayek und Hoppmann eine Differenzierung zwischen kunstlichen willkurlichen und naturlichen Einschrankungen vor aus welchen sich wiederum verschiedene Sektoren der Wettbewerbspolitik ableiten lassen Das Konzept des funktionsfahigen Wettbewerbs Harvard Schule Bearbeiten Kommend von einer vollstandigen Konkurrenz stellte John Maurice Clark die These auf dass das Hinzukommen von Unvollkommenheiten zu reell bestehenden Unvollkommenheiten den Wettbewerb funktionsfahiger machen konnten Gegengiftthese als durch Reduzierung der bestehenden Unvollkommenheiten Aufbauend auf den Untersuchungen von Maison 1939 und Clark 1940 hat Joe Bain als erster den Zusammenhang zwischen der rate of return und der Marktstruktur untersucht Zudem stellte Bain die These auf dass konzentrierte Unternehmen dazu neigen den Wettbewerb abzubauen um deren eigene Marktposition zu halten und die Marktzutrittsschranken die Disziplinierung durch potenzielle Wettbewerber nur verhindern wurden Die Chicago Schule Bearbeiten Vertreter der Chicagoer Schule wie Richard Posner Harold Demsetz und George Stigler lehnen das Marktstruktur Marktverhalten Marktergebnis Paradigma ab und greifen auf die neoklassische Preistheorie zuruck Zudem lehnen sie staatliche Eingriffe in Marktstruktur und Marktverhalten ab da sie uberzeugt sind dass Monopole in verdienter Weise aufgrund uberlegener Effizienz survival of fittest entstehen und die einzige Ursache fur langlebige Monopole nur der Staat sein konne Sie glauben dass die Kosten zur Monopolerhaltung in einer freien Marktwirtschaft stets ausreichend gross seien um langfristige Monopole automatisch verschwinden zu lassen und uberdies hatten monopolistische Marktstrukturen kaum negative Auswirkungen Die ideale staatliche Wettbewerbspolitik besteht dieser Schule zufolge in vollstandiger Untatigkeit Ziele BearbeitenDas Hauptziel der Wettbewerbspolitik besteht darin volkswirtschaftlich oder sozial schadliche Auswirkungen von unlauterem oder wettbewerbsbeschrankenden Verhalten zu verhindern Zu letzteren gehoren insbesondere Kartelle bestimmte Fusionen sowie der Missbrauch von Marktmacht Ein weiteres Ziel der Wettbewerbspolitik ist es eine gerechte Einkommensverteilung zu ermoglichen indem ein Rahmen geschaffen wird wodurch Einkommensunterschiede allein durch Leistungsunterschiede zustande kommen Die deutsche Wettbewerbspolitik BearbeitenGeschichte Bearbeiten In Deutschland herrschte lange Zeit die Meinung dass Kartelle ein gutes Instrument seien um eine Instabilitat der Preise die zum Beispiel durch Preiskriege entstehen kann zu kontrollieren Erst im Jahre 1923 wurde eine staatliche Kartellaufsicht eingerichtet Das heute geltende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB existiert seit 1958 Mit ihm wurde das Bundeskartellamt und das Verbot von Kartellen eingefuhrt Ebenfalls zum deutschen Wettbewerbsrecht gehort das aus 1909 stammende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG welches Mitbewerber Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unlauterem und verfalschtem Wettbewerb schutzt Trager Bearbeiten Die deutsche Wettbewerbspolitik in ihrer Form als Ordnungspolitik stutzt sich auf die gesetzlichen Instrumente wodurch alle drei Staatsgewalten wettbewerbspolitische Verantwortung tragen Die Legislative Bundestag und Bundesrat ist fur die Formulierung und politische Gestaltung der Wettbewerbsgesetze verantwortlich Die Judikative Kartellsenate ist fur das Wettbewerbsbeschwerderecht zustandig und die Exekutive Kartellbehorden gewahrleisten die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften Die Bundesregierung als Haupttrager der Wettbewerbspolitik hingegen sorgt fur die Einhaltung Uberprufung und Weiterentwicklung der wettbewerbspolitischen Grundsatze und Rechtsnormen und wirkt an der Gestaltung der europaischen Wettbewerbspolitik mit Instrumente Bearbeiten Die wettbewerbspolitischen Instrumente die hinsichtlich Durchsetzung und Aufrechterhaltung von Wettbewerb Verwendung finden lassen sich in sechs Gruppen aufteilen Zu dieser ersten Gruppe zahlen die gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von unlauteren und sittenwidrigen Verhaltens der Marktteilnehmer Die zweite Gruppe bilden die Instrumente zum Abbau nicht willkurlicher Wettbewerbsbeschrankungen welche Massnahmen zur Erhohung der Markttransparenz oder zur Forderung kleinerer und mittlerer Unternehmen umfassen Die dritte Gruppe von Massnahmen konzentriert sich auf wettbewerbspolitische Instrumente in Form willkurlicher Wettbewerbsbeschrankungen des Staates wodurch die Voraussetzungen fur das Ausschalten oder die Behinderung von Konkurrenten geschaffen wird Die vierte Gruppe beinhaltet alle Instrumente der Kartellpolitik welche Absprachen die zur Wettbewerbshinderung fuhren ausschalten Die funfte Gruppe hat zum Ziel den Missbrauch einer marktbeherrschenden Rolle zu verhindern Mit den Instrumenten der Zusammenschlusskontrolle Fusionskontrolle soll schliesslich verhindert werden dass aus Unternehmenszusammenschlussen willkurliche Beschrankungen des Wettbewerbs entstehen Das allgemeine Kartellverbot 1 GWB Bearbeiten Das allgemeine Kartellverbot hat zur Aufgabe Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen welche Wettbewerb verhindern einschranken oder verfalschen zu unterbinden Missbrauchsverbot bei Marktbeherrschung 19 GWB Bearbeiten Das Missbrauchsverbot hat zur Aufgabe alle aus einer marktbeherrschenden Stellung heraus resultierenden missbrauchlichen Ausnutzungen zu verhindern Hierzu konnen die Forderung von hohen oder abweichenden Entgelten die Beeintrachtigung von Wettbewerbsmoglichkeiten anderer Marktteilnehmer und die Verweigerung von Zugang zu Netzen oder Infrastruktureinrichtungen zahlen Diskriminierungs und Behinderungsverbot 20 GWB Bearbeiten Das Verbot von Diskriminierungen und unbilligen Behinderungen gilt vor allem fur marktbeherrschende und am Markt mit uberlegener Marktmacht auftretende Unternehmen Das Gesetz sieht vor dass marktbeherrschende Unternehmen ein anderes Unternehmen weder unbillig behindern noch unterschiedlich behandeln Abhangigkeiten von kleineren und mittleren Unternehmen nicht ausnutzen und andere Unternehmen nicht dazu auffordern Vorteile zu gewahren Boykottverbot und Verbot sonstigen wettbewerbsbeschrankenden Verhaltens 21 GWB Bearbeiten Im 21 des GWB wird geregelt dass Unternehmungen und Vereinigungen von Unternehmen nicht zu Liefersperren oder Bezugssperren auffordern keine Nachteile androhen oder zufugen keine Vorteile versprechen oder gewahren keinen Zwang hinsichtlich Beitritt zu einer Vereinbarung ausuben sich im Markt nicht gleichformig verhalten und keinem anderen wirtschaftlichen Nachteil zuzufugen durfen weil er ein Einschreiten der Kartellbehorde beantragt oder angeregt hat Anerkennung von Wettbewerbsregeln 24 GWB Bearbeiten Laut 24 GWB konnen Wirtschafts und Berufsvereinigungen jederzeit bei der Kartellbehorde einen Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln stellen Sollten die eingereichten Wettbewerbsregeln anerkannten werden haben sie den Charakter freiwilliger Spielregeln fur den Wettbewerb die fur alle an der Vereinigung beteiligten Unternehmen in gleicher Weise gelten sollen Der Unterschied zu den staatlichen Spielregeln liegt darin dass deren Einhaltung nicht durch Sanktionsmittel erzwungen werden kann Sonderregelungen fur die Landwirtschaft 28 GWB Bearbeiten Sofern keine horizontale Preisbindungen und wettbewerbsausschliessende Massnahmen beabsichtigt werden ist fur landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe und deren Vereinigungen das Kartellverbot 1 GWB ungultig Ebenso ungultig wird das Kartellverbot bei vertikalen Preisbindungen welche die Sortierung Kennzeichnung oder Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betreffen Vertikale Preisbindungen bei Zeitschriften und Zeitungen 30 GWB Bearbeiten Unternehmen die Zeitungen und Zeitschriften herstellen konnen nach dem Gesetz der vertikalen Preisbindung die Abnehmer dieser Erzeugnisse rechtlich oder wirtschaftlich binden bei der Weiterverausserung dieser bestimmten Preise zu vereinbaren oder ihren Abnehmern die gleiche Bindung bis zur Weiterverausserung an den letzten Verbraucher aufzuerlegen Zusammenschlusskontrolle 37 GWB Bearbeiten Die Zusammenschlusskontrolle auch Fusionskontrolle genannt ist ein Instrument das zum Ziele hat die ubermassige Konzentration von unternehmerischer Macht zu unterbinden Regelung der Vergabe offentlicher Auftrage 97 GWB Bearbeiten In 97 regelt das GWB die Vergabe von offentlichen Auftragen z B Beschaffung von Waren Bau und Dienstleistungen im Wettbewerb und stellt ein transparentes Vergabeverfahren sicher Dabei gelten die Grundsatze der Gleichbehandlung der Teilnehmer die Berucksichtigung Mittelstandische Interessen und die Vergabe der Auftrage an fachkundige leistungsfahige sowie zuverlassige Unternehmen Die europaische Wettbewerbspolitik BearbeitenGeschichte Bearbeiten Die Grundlage fur die europaische Wettbewerbspolitik wurde im Montanunionsvertrag von 1951 und in den Romischen Vertragen zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG von 1957 gelegt Die Wettbewerbspolitik der Europaischen Gemeinschaft wurde von den gleichen Vorstellungen gepragt die fur die deutsche Wettbewerbspolitik massgebend waren Inzwischen hat das europaische Recht ein immer grosseres Gewicht erlangt und beginnt auf das nationale Recht der Mitglieder der Europaischen Union EU zuruckzuwirken so dass innerhalb der EU eine Tendenz zur Vereinheitlichung der Wettbewerbspolitik zu verzeichnen ist Trager Bearbeiten Die europaische Kommission mit der Generaldirektion Wettbewerb als Haupttrager der europaischen Wettbewerbspolitik verfugt ahnlich wie das Bundeskartellamt uber das Auskunfts und Untersagungsrechte sowie dem Recht der Bussgeldverhangung Instrumente Bearbeiten Die europaische Wettbewerbspolitik verfolgt die Zielsetzung ein System zu errichten das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfalschung schutzt Das europaische Wettbewerbsrecht beruht dabei auf vier Saulen von welchen die ersten drei auch im deutschen Wettbewerbsrecht verankert sind 1 Kartellverbot mit Ausnahmen 2 Missbrauchsverbot fur marktbeherrschende Unternehmen und 3 Fusionskontrolle Die vierte Saule 4 Bekampfung staatlicher Wettbewerbsbeschrankungen verfolgt dabei das Ziel der Marktintegration indem sie sich gegen staatliche Wettbewerbsbeschrankungen und verzerrungen die von den Mitgliedstaaten durch unterschiedliche staatliche Monopole Monopolrechte Bevorzugung offentlicher Unternehmen Zulassung von Ausnahmebereichen staatliche Subventionen und Beihilfen ausgehen richtet Die Gegenuberstellung der deutschen und europaischen Instrumente ist in nachstehender Tabelle dargestellt Regelung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB Europaisches WettbewerbsrechtKartellverbot mit Freistellungsmoglichkeiten 1 GWB Kartellverbot seit 1957 2 Freigestellte Vereinbarungen 3 Mittelstandskartelle Artikel 101 AEUVMissbrauchsverbot fur marktbeherrschende Unternehmen 19 GWB Artikel 102 AEUVFusionskontrolle 35 43 GWB seit 1973 EG FKVO 139 2004Bekampfung staatlicher Wettbewerbsbeschrankungen Artikel 106 AEUV Staatliche Monopole und offentliche Unternehmungen Artikel 107 AEUV Staatliche BeihilfenStaatliche Beihilfenkontrolle Art 106 107 AEUV Bearbeiten Als Beihilfe gelten von den Mitgliedstaaten gewahrte Leistungen welche in Form von nicht ruckzahlbaren Subventionen gunstigen Darlehen Steuer Abgabenbefreiungen Darlehensburgschaften und Beteiligung von staatlichen Behorden an Unternehmen erfolgen konnen Da die Mitgliedstaaten ohne Kontrolle ihre Wirtschaft nach eigenem Gutdunken durch Subventionen Steuerermassigungen Staatsburgschaften Vorzugskonditionen bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen fordern wurden und folglich der Leistungswettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt statt durch Zolle und nicht tarifare Handelshemmnisse durch mitgliedstaatliche Beihilfen verzerrt werden wurde sind Kontrollen zwingend erforderlich Literatur BearbeitenW Kerber Wettbewerbspolitik In Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Band 2 Munchen 2007 9 Aufl H Berg Wettbewerbspolitik In Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Band 2 Munchen 2003 8 Aufl G Erber Stefan Kooths Windows Vista Mit Sicherheit weniger Wettbewerb Wettbewerbspolitik muss Marktbesonderheiten starker berucksichtigen In Wochenbericht des DIW Berlin Vol 74 6 2007 7 Februar 2007 S 81 87 K Herdzina Wettbewerbspolitik 5 Aufl Stuttgart 1999 Ralf Kronberger Theodor Taurer Marktwirtschaft und Wettbewerb in Osterreich In Aktuelle Unterlage Nr 58 Arbeitsgemeinschaft fur Wirtschaft und Schule Wien PDF Datei 3 64 MB I Schmidt Wettbewerbspolitik und Kartellrecht eine interdisziplinare Einfuhrung Stuttgart 2004 8 Aufl Herrmann Ribhegge Europaische Wirtschafts und Sozialpolitik Frankfurt 2011 Peter Krebs Grundlagen der Wettbewerbspolitik Siegen 2010 Holger Rogall Volkswirtschaftslehre fur Sozialwissenschaftler Wiesbaden 2006 Holger Rogall Volkswirtschaftslehre fur Sozialwissenschaftler 2 Auflage Wiesbaden 2013 Peter Ondrejka Deutsches und europaisches Kartellrecht unter Berucksichtigung des more economic approach Hamburg 2011 Dirk Piepenbrock Alexander Henning Einfuhrung in die Volkswirtschaftslehre und Mikrookonomie 2 Auflage Mannheim 2012 Rainer Klump Wirtschaftspolitik Instrumente Ziele und Institutionen Munchen 2011 Manfred Neumann Wettbewerbspolitik Geschichte Theorie und Praxis Wiesbaden 2010 Stephanie Honnefelder Wettbewerbspolitik EU Parlament 2016Weblinks BearbeitenWettbewerbspolitik auf der Website des Bundesministeriums fur Wirtschaft Heinz Grossekettler Wettbewerbspolitik Institut fur Finanzwissenschaft Uni Munster PDF Wettbewerb In EUR Lex Zusammenfassung nach Thema Zusammenfassungen zur EU Gesetzgebung Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 Normdaten Sachbegriff GND 4065839 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wettbewerbspolitik amp oldid 234061239