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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Der Beitrag behandelt die Verweisung im Verfahrensrecht Zur juristischen Methodenlehre siehe Rechtsgrundverweisung und Rechtsfolgenverweisung Die Verweisung ist im Prozessrecht auch Verfahrensrecht die Ubergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht Verweisung eines zivilrechtlichen Rechtsstreits wegen ortlicher Unzustandigkeit Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1 Verweisung innerhalb desselben Rechtswegs 1 2 Verweisung an einen anderen Rechtsweg 1 3 Abgrenzung zur Abgabe des Verfahrens 2 Zivilprozess 3 Verwaltungsprozess 4 Strafprozess 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenVerweisung innerhalb desselben Rechtswegs Bearbeiten Innerhalb einer Gerichtsbarkeit werden Rechtsstreitigkeiten an das ortlich oder sachlich zustandige Gericht verwiesen wenn sich herausstellt dass die Klage bei einem insoweit unzustandigen Gericht erhoben worden ist Die entsprechenden Regelungen finden sich in den jeweiligen Prozessordnungen 281 ZPO 48 Abs 1 ArbGG 83 VwGO 98 SGG 70 FGO nbsp Verweisung eines Rechtsstreits innerhalb desselben Gerichts an die zustandige Kammer fur HandelssachenAuch zwischen den Zivilkammern und Kammern fur Handelssachen eines Landgerichts finden Verweisungen statt 97 98 GVG Verweisung an einen anderen Rechtsweg Bearbeiten Daneben besteht nach 17a GVG die Moglichkeit der Verweisung an einen anderen zustandigen Rechtsweg wenn der von dem Klager gewahlte fur das Verfahren nicht zustandig ist Die Verweisung ergeht als Beschluss je nach der jeweiligen Regelung entweder auf Antrag oder von Amts wegen und ist fur das Gericht an das verwiesen wurde hinsichtlich des Rechtsweges bindend Das gilt auch fur fehlerhafte Verweisungen Dadurch soll verhindert werden dass Prozesse durch vielfache Verweisungen verzogert werden Ausnahmsweise ist eine Durchbrechung der Rechtskraft moglich wenn sich der Verweisungsbeschluss als objektiv willkurlich darstellt 1 Abgrenzung zur Abgabe des Verfahrens Bearbeiten Von der Verweisung wird die Abgabe unterschieden welche in bestimmten Fallen als weniger formliche Art der Ubergabe an ein anderes Gericht oder einen anderen Spruchkorper vorgesehen ist etwa die Abgabe zwischen gleichartigen Spruchkorpern desselben Gerichts aus Grunden der Geschaftsverteilung die Abgabe nach 23b Abs 2 Satz 2 GVG oder die Abgabe im Mahnverfahren nach 696 Abs 1 ZPO Zivilprozess BearbeitenIst die Klage bei einem sachlich oder ortlich unzustandigen Gericht erhoben worden und ist die Zustandigkeit des angerufenen Gerichts auch nicht dadurch begrundet worden dass der Beklagte gemass 39 ZPO zur Hauptsache mundlich verhandelt hat ohne die fehlende Zustandigkeit zu rugen so hat sich das angerufene Gericht auf Antrag des Klagers fur unzustandig zu erklaren und den Rechtsstreit an das zustandige Gericht zu verweisen 281 ZPO Unter mehreren zustandigen Gerichten hat der Klager die Wahl Der Verweisungsbeschluss ist nicht anfechtbar und fur das Gericht an welches verwiesen wird bindend Die Bindungswirkung entfallt nach der Rechtsprechung entgegen dem Gesetzeswortlaut ausnahmsweise wenn die Verweisung willkurlich erfolgte In Verfahren vor dem Amtsgericht hat das Gericht auf Antrag einer Partei den Rechtsstreit an das zustandige Landgericht zu verweisen wenn durch eine Klageerweiterung oder eine Widerklage ein Anspruch erhoben wird fur den das Landgericht sachlich zustandig ist 506 ZPO Verwaltungsprozess BearbeitenIm Verwaltungsprozess liegen die Grunde wie im Zivilprozess vor allem im Bereich der sachlichen oder ortlichen Zustandigkeit des Gerichts begrundet Wird im sozialgerichtlichen Verfahren einer besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit die Klage beispielsweise bei einem ortlich nicht zustandigen Sozialgericht erhoben so spricht dieses seine fehlende Zustandigkeit durch Beschluss aus und verweist gemass 98 SGG 17a GVG an das sachlich und ortlich zustandige Sozialgericht Die Klagefrist von einem Monat nach der Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts 87 SGG bleibt dabei gewahrt denn die Rechtshangigkeit 94 SGG 17b GVG wird durch die Verweisung nicht beruhrt 2 Strafprozess BearbeitenAuch im Strafverfahren kann es zur Verweisung der Sache kommen So etwa wenn sich nach Beginn der Hauptverhandlung herausstellt dass die Zustandigkeit des Gerichts nicht fur einen rechtmassigen Abschluss eines Verfahrens ausreichend sein konnte da zum Beispiel eine hohere Strafe droht als das erkennende Gericht sie verhangen konnte In diesem Fall kann die Strafsache nach 270 StPO an das insoweit zustandige Gericht verwiesen werden Auch wenn sich Verdachtsmomente auf Straftaten ergeben die fur den aktuellen Fall relevant sind aber nur vor einem hoheren Gericht verhandelt werden konnen etwa Staatsschutzdelikte fur die das Oberlandesgericht zustandig ware siehe 120 GVG ist eine Verweisung auszusprechen Falls bei einem Angeklagten Grunde vorliegen die moglicherweise aufgrund andauernder Gefahr fur die Allgemeinheit eine Massregel der Besserung und Sicherung z B eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder die Verhangung der Sicherungsverwahrung notig machen die Strafsache jedoch nicht vor dem Landgericht das dafur erstinstanzlich zustandig ware eroffnet worden war ist ebenfalls eine Verweisung notwendig In anderer Form erfolgt die Abgabe an ein hoheres Gericht wenn diese vor Beginn der Hauptverhandlung stattfinden soll Dann legt das Gericht die Akten dem hoheren Gericht vor und dieses entscheidet daruber ob es die Sache ubernimmt 209 Abs 2 225a Abs 1 StPO Auch eine Verweisung an ein niedrigeres Gericht ist moglich Bei einer Verweisung an ein niedrigeres Gericht kann nach 210 Abs 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt werden Gegen eine Verweisung sind fur den Angeklagten nach 270 Abs 3 210 Abs 1 StPO keine Rechtsmittel moglich Eine Ausnahme stellt die Verweisung eines Oberlandesgerichtes an ein niedrigeres Gericht dar wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug zustandig ist 304 Abs 4 Nr 3 StPO Einzelnachweise Bearbeiten BGH 9 Dezember 2010 AZ Xa ARZ 283 10 Leitherer in Meyer Ladewig Keller Leitherer SGG 9 Aufl 2008 98 SGG Rn 2 5 10 Binder in Ludtke SGG 3 Aufl 2009 98 SGG Rn 2 5 11 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verweisung Recht amp oldid 176804808