www.wikidata.de-de.nina.az
Die Verordnung des Reichsprasidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4 Februar 1933 RGBl 1933 I S 35 40 war eine strafbewehrte Notverordnung des Reichsprasidenten Paul von Hindenburg aufgrund Art 48 Abs 2 der Weimarer Verfassung WRV mit der die verfassungsmassigen Grundrechte der Versammlungs und Pressefreiheit weitgehend ausser Kraft gesetzt wurden Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Literatur 3 Weblinks 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDurch die Verordnung konnten nicht angemeldete offentliche politische Versammlungen Druckschriften deren Inhalt geeignet war die offentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefahrden und Spendensammlungen bestimmter Vereinigungen zu politischen Zwecken unter Androhung von Gefangnisstrafe verboten werden Der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick NSDAP wurde zum Erlass der zur Durchfuhrung der Verordnung erforderlichen Rechts und Verwaltungsvorschriften ermachtigt Diese Verordnung war bereits 1932 vom Kabinett Papen zeitgenossisch auch Kabinett der Barone genannt vorbereitet worden Kurt von Schleicher Hitlers parteiloser Vorganger im Amt des Reichskanzlers drohte in einer Rundfunkrede am 15 Dezember 1932 der Kommunistischen Partei mit dem Erlass einer scharfen Verordnung 1 Die zur wirtschaftlichen Beruhigung notwendige Ausschaltung aller absichtlichen Storungen hat in der Vergangenheit leider eine grosse Zahl von Ausnahmebedingungen notig gemacht Ich gestehe offen dass ich es fur verhangnisvoll halten wurde wenn wir in Deutschland auf die Dauer nicht ohne diese scharfen Bestimmungen auskommen konnten Ich habe deshalb den Herrn Reichsprasidenten gebeten die zweifellos eingetretene Beruhigung zum Anlass zu nehmen um derartige Ausnahmebestimmungen aufzuheben um endlich einmal wieder zu normalen Rechtsverhaltnissen zuruckzukehren Der Herr Reichsprasident will diesem Vorschlag im Vertrauen auf den gesunden Sinn der ordnungsliebenden Bevolkerung entsprechen hat dabei aber zum Ausdruck gebracht dass er nicht zogern wurde eine scharfe Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes zu erlassen falls er sich in seinen Erwartungen getauscht sieht Den gewerbsmassigen Unruhestiftern ebenso wie einer gewissen aufreizenden die Atmosphare vergiftenden Presse darf ich in diesem Zusammenhang warnend zur Kenntnis bringen dass eine solche Verordnung fertig im Schubkasten liegt und in der Tat in ihrer Luckenlosigkeit eine ausgezeichnete Arbeit darstellt Ich hoffe dass ihre Anwendung ebenso wenig notig werden wird wie der Einsatz der Reichswehr Ich mochte aber auch die staatsfeindliche kommunistische Bewegung nicht im Zweifel daruber lassen dass die Reichsregierung auch vor drakonischen Ausnahme Bestimmungen gegen die kommunistische Partei nicht zuruckschrecken wird falls sie die Lockerung der Zugel zur vermehrten Verhetzung der Bevolkerung missbrauchen sollte Deswegen wurde die Verordnung auch als Schubladenverordnung bezeichnet Die spater von Reichskanzler Adolf Hitler Innenminister Frick und Justizminister Gurtner gegengezeichnete Verordnung diente im beginnenden Wahlkampf zur Reichstagswahl am 5 Marz 1933 der Bekampfung explizit linker Parteien und Bewegungen als politische Hauptgegner der NSDAP Sie wurde am 6 Februar 1933 im Reichsgesetzblatt verkundet und trat am folgenden Tag in Kraft Sie diente zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung und dem Ermachtigungsgesetz kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten zur Aushebelung der Weimarer Verfassung 2 und vollendete den Weg von der Weimarer Republik zur totalitaren Diktatur Die sammlungsrechtlichen Strafvorschriften in 14 19 der Verordnung wurden im November 1934 mit dem Sammlungsgesetz aufgehoben und dort neu geregelt 3 Die in Abschnitt IV erlassenen weiteren Strafbestimmungen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg im Kontrollratsgesetz Nr 55 vom 20 Juni 1947 aufgehoben Literatur BearbeitenKurt Hantzschel Die Politischen Notverordnungen zum Schutz von Volk und Staat vom 28 Februar 1933 gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverraterische Umtriebe vom 28 Februar 1933 zum Schutze des deutschen Volkes vom 4 Februar 1933 zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19 Dezember 1932 uber die Auflosung der kommunistischen Gottlosenorganisationen vom 3 Mai 1932 mit den Ausfuhrungsbestimmungen des Reichs und der Lander Berlin Stilke 1933 De Gruyter 4 Aufl Reprint 2021 Weblinks BearbeitenVerordnung des Reichsprasidenten zum Schutze des Deutschen Volkes Vom 4 Februar 1933 auf documentarchiv de Deutscher Bundestag Machtubernahme der Nationalsozialisten Siehe auch BearbeitenVerordnung des Reichsprasidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28 Februar 1933Einzelnachweise Bearbeiten Rundfunkrede des Reichskanzlers von Schleicher vom 15 Dezember 1932 Regierungsprogramm Memento des Originals vom 8 Februar 2005 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www stmuk bayern de abgerufen am 6 Februar 2012 vgl Sven Felix Kellerhoff Relikte des Kaiserreichs Die drei todlichen Fehler der Weimarer Verfassung Die Welt 11 August 2019 Gesetz zur Regelung der offentlichen Sammlungen und sammlungsahnlichen Veranstaltungen Sammlungsgesetz Vom 5 November 1934 documentarchiv de abgerufen am 6 Februar 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung des Reichsprasidenten zum Schutze des Deutschen Volkes amp oldid 236528828