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Der Traditionsrezess ist ein gesonderter Anhang zum Prager Friedensschluss der 1635 zwischen Kaiser Ferdinand II und dem Kurfursten von Sachsen Johann Georg I vereinbart wurde Der Rezess regelte die Ubergabe lat traditio der Markgraftumer Ober und Niederlausitz an den Kurfursten Diese wurde am 14 jul 24 April 1636greg in Gorlitz vollzogen 1 Die beiden Lausitzen waren bis dahin Bestandteile der von den Habsburgern beherrschten Lander der Bohmischen Krone Schon 1623 hatte der Kaiser die Lausitzen als Pfand an den Kurfursten geben mussen weil er die Kosten fur in den Jahren 1619 20 geleisteten militarischen Beistand nicht vertragsgemass hatte begleichen konnen 1635 entledigte sich der Kaiser seiner Schuld indem er Johann Georg I die Lausitzen als erbliches Lehen ubergab gegen das Versprechen dass die Verfassungsordnung der Markgraftumer unverandert fortbestehen solle Ausserdem gab es eine Klausel dass auch die konfessionellen Verhaltnisse auf dem Stand von 1618 bleiben sollten Das heisst der protestantische Kurfurst durfte die verbliebenen geistlichen Stifter nicht sakularisieren und auch in den zugehorigen Pfarreien durfte die lutherische Lehre nicht eingefuhrt werden Uber die Kloster Neuzelle Marienstern Marienthal und jenes in Lauban sowie das Domstift Bautzen behielt sich das Haus Habsburg die Schirmherrschaft vor Der Landvogt durfte nun vom Kurfursten allein bestellt werden der Landvogt musste aber den Standen versprechen ihnen ihre alten Rechte zu lassen Der Traditionsrezess war die Grundlage dafur dass insbesondere die Oberlausitz ein bikonfessionelles Gebiet blieb wahrend im eigentlichen Sachsen das Luthertum die einzig zugelassene Konfession war Zudem verhinderte der Vertrag dass die Lausitzen in den sachsischen Kurstaat eingegliedert werden konnten Sie waren mit diesem nur durch Personalunion verbunden Die Bestimmungen des Rezesses behielten bis 1815 Gultigkeit als die Niederlausitz und Teile der Oberlausitz an Preussen abgetreten werden mussten 2 Fur den bei Sachsen verbliebenen Teil der Oberlausitz galt der Rezess noch bis zum Inkrafttreten der Sachsischen Verfassung vom 4 September 1831 die die Sonderstellung des Markgraftums aufhob 3 Siehe auch Erblandischer Taler Munzgeschichte Die Darstellung des sachsischen Kurfursten im Kurornat auf Talermunzen wurde von den beiden Lausitzen beanstandet da sie von den sachsischen Kurfursten nur als Markgrafen nicht als Kurfursten regiert werden durften Literatur BearbeitenFrank Metasch Die Bedeutung des Prager Traditionsrezesses von 1635 fur die rechtliche Sonderstellung der Oberlausitz im Konigreich Sachsen 1806 1918 In Neues Archiv fur sachsische Geschichte 89 2018 S 73 108 Quellen Bearbeiten Samuel Grosser Lausitzische Merkwurdigkeiten Leipzig Bautzen 1714 Teil I S 260 263 Digitalisat Karlheinz Blaschke Bewahrte Einheit die Oberlausitz in 130 Jahren erzwungener Teilung In Martin Schmidt Sammeln Erforschen Bewahren Hoyerswerda Gorlitz 1999 S 273 ff Heinrich Deumer Der rechtliche Anspruch Bohmen Osterreichs Leipzig 1884 S 21 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Traditionsrezess amp oldid 223198537