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Das Senatus consultum Macedonianum ist ein unter Vespasian im ersten Jahrhundert n Chr ergangener Beschluss des romischen Senats Dieter Medicus vermutet dass er 47 n Chr erlassen worden war 1 Der Rechtsakt regelte dass an Haussohne keine Darlehen ausgekehrt werden durften 2 Hintergrund des Konsults war dass Mitglieder des dem Familienoberhaupt unterworfenen Hausverbandes regelmassig zwar geschaftsfahig nicht aber rechtsfahig waren 3 Ausserdem waren sie regelmassig vermogenslos 4 Mit dem Beschluss sollte unterbunden werden dass Glaubiger und gleichermassen Schuldner des Gewalthabers auf dessen Tod spekulierten weil das Hauskind nach Ableben des Hausherrn dann zur Ruckgewahr des Darlehens imstande sein wurde Der Uberlieferung nach folgte der Beschluss einem aktuellen Anlass ein Haussohn hatte seinen Vater getotet weil er von eigenen Glaubigern bedrangt worden war 5 Zuwiderhandlungen wurden so geahndet dass das Darlehen selbst nach dem Tod des Hausherrn nicht zuruckgezahlt zu werden brauchte Dabei stand nicht vornehmlich der Schutz des Haussohnes vor Ubervorteilung im Vordergrund vielmehr sollten die Hausherren selbst geschutzt werden die sich ansonsten aufdringlicher Glaubiger zu erwehren gehabt hatten 6 Ausnahmen bildeten Mitgift Bestellungen des Haussohnes Sofern er diese fur seine Tochter tatigte lag das ausserhalb des Anwendungsbereiches der Regel dann wenn eine rechtzeitige Erreichbarkeit des Hausherrn nicht gewahrleistet werden konnte 7 Gedanke des favor dotis Vorrang der Aussteuer 8 Musste die Normverletzung durch den judex erst bewiesen werden gab der Prator der exceptio SCti Macedoniani in Form einer Einrede statt Nahezu zeitgleich erging ein weiteres Verbot das Senatus Consultum Velleianum Auch dieses Verbot regelte wirtschaftspolitische Familienangelegenheiten Im Rahmen des SC Velleianum wurden die Gerichte dazu angehalten keine Verhandlungen zuzulassen die gegen Frauen gerichtete Anspruche zum Gegenstand hatten wenn diese aus Verbindlichkeiten herruhrten die der Absicherung von gegen die Ehemanner gerichtete Forderungen dienten 9 Ausweislich der Forschungen Ernst Levys und Max Kasers soll Haussohnen in der Spatantike eine begrenzte Selbstandigkeit bei der Ausubung von Darlehensgeschaften zugestanden worden sein 10 Kaser klassifiziert das SC Macedonianum gar als lex imperfecta denn der Senat habe sich mit einem Verbotsausspruch 8 begnugt und uber die Regelung zur Ruckzahlungspflicht hinaus keinerlei Sanktionen angeordnet 11 Unter Verweis auf eine pomponische Stelle in den iustinianischen Digesten 12 deutet Kaser auf die zunehmende Bedeutung von Senatskonsulten hin Er meint feststellen zu konnen dass die aus republikanischen Zeiten so bedeutsamen leges sehr streitig wurde die Frage der Durchsetzbarkeit von Senatuskonsulten legis vicem optinere diskutiert funktionell letztlich wohl zuruckgedrangt wurden Unter Hadrian konnte mittels Senatuskonsulten gar in die Zwolftafelgesetzgebung eingegriffen werden SC Tertullianum 13 Literatur BearbeitenFabian Klinck Die personliche Haftung des filius familia In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 132 Heft 1 2015 S 126 153 Stephan Wagner Interzession naher Angehoriger eine Untersuchung in historischer und vergleichender Perspektive Habilitationsschrift Universitat Regensburg 2016 Tubingen Mohr Siebeck 2018 ISBN 978 3 1615 5450 6 Historische Dissertationen BearbeitenAlbrecht Friedrich von Lempp Observationes ad Senatus Consultum Macedonianum respectu habito ad novum Codicem Borussicum Dissertation an der Universitat Stuttgart 1789 Stuttgardiae Typis Academicis 1789 Bernhard Heinrich Reinold Johann Conrad Lang Dissertatio Ivridica Inavgvralis Ad Senatvs Consvltvm Macedonianvm Romischer Rathschluss vom Darlehn an unmundige und unter vaterlicher Gewalt stehende Personen Dissertation an der Universitat Frankfurt Oder 1717 Halae Magdebvrgicae Sympherus 1740 Anmerkungen Bearbeiten Dieter Medicus Zur Urteilsberichtigung in der actio iudicati des Formularprozesses In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Bd 81 1964 S 233 292 hier S 244 ff doi 10 7767 zrgra 1964 81 1 233 auch David Daube Did Macedo murder his father In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Bd 65 1947 S 261 311 hier S 308 ff doi 10 7767 zrgra 1964 81 1 233 Jakob Fortunat Stagl Favor dotis Die Privilegierung der Mitgift im System des romischen Rechts Forschungen zum romischen Recht 53 Bohlau Wien u a 2009 ISBN 978 3 205 78328 2 S 193 Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Grundrisse des Rechts Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 S 75 79 6 Rnr 4 10 Gustav Dietzel Das Senatus consultum Macedonianum Eine civilistische Monographie Hirzel Leipzig 1856 S 16 Digitalisat Heinrich Honsell Romisches Recht 5 erganzte Auflage Springer Berlin u a 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 119 Max Kaser Romisches Privatrecht Kurzlehrbucher fur das juristische Studium Fortgefuhrt von Rolf Knutel 18 uberarbeitete und erganzte Auflage Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 53886 X I 532 Ulpian Digesten 14 6 7 2 a b Ulpian Digesten 14 6 1 pr Dieter Medicus Zur Geschichte des Senatus Consultum Velleianum Forschungen zum romischen Recht 8 ZDB ID 503908 3 Bohlau Graz u a 1957 Zugleich Munster Universitat Dissertation 1956 Ernst Levy Westromisches Vulgarrecht Das Obligationenrecht Forschungen zum romischen Recht 7 Bohlau Weimar 1956 S 70 ff 72 Max Kaser Das romische Privatrecht Handbuch der Altertumswissenschaft Abt 10 Rechtsgeschichte des Altertums Teil 3 Bd 3 Abschnitt 1 Das altromische das vorklassische und das klassische Recht 2 neu bearbeitete Auflage Beck Munchen 1971 ISBN 3 406 01406 2 S 607 und Abschnitt 2 Die nachklassischen Entwicklungen 2 neu bearbeitete Auflage mit Nachtragen zum 1 Abschnitt Beck Munchen 1975 ISBN 3 406 01429 1 S 100 ff 102 ff 106 113 125 Max Kaser Uber Verbotsgesetze und verbotswidrige Geschafte im romischen Recht Osterreichische Akademie der Wissenschaften Philosophisch Historische Klasse Sitzungsberichte 312 Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 1977 ISBN 3 7001 0171 6 S 31 Pomponius Digesten 1 2 2 9 Max Kaser Zur Problematik der romischen Rechtsquellenlehre In Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode Ausgewahlte zum Teil grundlegend erneuerte Abhandlungen Forschungen zum Romischen Recht 36 Bohlau Wien u a 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 9 41 hier S 16 f unter Verweis auf Quellen der Hoch und Spatklassiker Gaius und Ulpian Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Senatus consultum Macedonianum amp oldid 228151753