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Das Patrimonialgericht Hetschbach war ein Patrimonialgericht das ausschliesslich das Dorf Hetschbach umfasste Inhaltsverzeichnis 1 Rahmen 2 Geschichte 3 Recht 4 EinzelnachweiseRahmen BearbeitenDie Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der offentlichen Sicherheit und Ordnung ahnlich der eines Amtes Der moderne Staat war daher im Sinne des Gewaltmonopols bestrebt solche hoheitlichen Kompetenzen selbst zu ubernehmen Geschichte BearbeitenBeim Ubergang des vormals kurpfalzischen Oberamtes Otzberg zu dem Hetschbach zahlte an das Grossherzogtum Hessen aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses 1 1806 befand sich die Patrimonialgerichtsbarkeit uber Hetschbach im Besitz der Freiherren von Wambold 2 Das Grossherzogtum gliederte den Ort in seine Provinz Starkenburg ein Die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren von Wamboldt blieb davon aber unberuhrt 1821 kam es zu einer Justiz und Verwaltungsreform im Grossherzogtum mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde Die Amter wurden aufgelost ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten ubertragen 3 Dies funktionierte aber nur in den Dominiallanden sofort in den Souveranitatslanden also den Gebieten in denen standes oder patrimonialgerichtsherrliche Rechte bestanden musste der Ubergang in jedem Einzelfall zwischen dem Inhaber der Rechte und dem Staat vertraglich vereinbart werden In Hetschbach gelang das 1823 Das Grossherzogtum gliederte den Ort in den Landratsbezirk Breuberg und den Bezirk des Landgerichts Hochst ein 4 Recht BearbeitenDurch seine ursprungliche Zugehorigkeit zum kurpfalzischen Oberamt Otzberg galt im Bereich des Patrimonialgerichts Hetzbach das Pfalzische Landrecht Es blieb hier auch noch im gesamten 19 Jahrhundert gultig und wurde es erst zum 1 Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost 5 Einzelnachweise Bearbeiten 7 Reichsdeputationshauptschluss L Ewald Beitrage zur Landeskunde In Grossherzogliche Centralstelle fur die Landes Statistik Hg Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Jonghaus Darmstadt 1862 S 46 Nr 237 Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Zutheilung des Freyherrl Von Wamboldtischen Patrimonialgerichts Ortes Hetschbach zum Landrathsbezirk Breuberg und Landgerichtsbezirk Hochst betreffend vom 5 Marz 1823 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 10 vom 7 April 1823 S 85 Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 S 110 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Patrimonialgericht Hetschbach amp oldid 215263483