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Das Mandatsverfahren ist im osterreichischen Strafrecht ein vereinfachtes Strafverfahren in dem das Gericht die Strafbemessung Strafmass ohne Gerichtsverhandlung mit einer Verfugung festlegt Es dient der Verfahrensbeschleunigung Das Mandatsverfahren kann nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und bei Einvernehmlichkeit von Richter Tatopfer und beschuldigtem Tater im unteren Instanzenzug und fur minderschwere Straftaten angewandt werden Es entspricht dem deutschen Strafbefehlsverfahren bei dem aber nicht die Einwilligung der Betroffenen notig ist vom Schweizerischen Strafbefehlsverfahren unterscheidet es sich dadurch dass dort der Staatsanwalt die Strafe festlegt nicht der Richter Das Verfahren ist im 491 der Strafprozessordnung StPO geregelt und wurde nachdem es 1999 abgeschafft worden war 2015 wiedereingefuhrt was durchaus auch kritisch gesehen wird Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung und Ablauf 2 Geschichte und Kritik 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseAnwendung und Ablauf BearbeitenEine Strafe kann ohne vorausgehende mundliche Hauptverhandlung durch schriftliche Strafverfugung festgesetzt werden wenn 491 Abs 1 1 2 es sich um ein Vergehen handelt und die angeklagte Person zum Anklagevorwurf vernommen wurde laut 164 165 StPO die beschuldigte Person nach Information uber die Folgen ausdrucklich auf die Durchfuhrung einer Hauptverhandlung verzichtet hat die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens in Verbindung mit der Feststellung der Verantwortung der angeklagten Person zur Beurteilung aller fur die Schuld und Straffrage entscheidender Umstande ausreichen die Rechte und gerechtfertigten Interessen des Opfers keine Beeintrachtigung erfahrenAusnahmen sind 2 beschrankt ist das Verfahren auf Geldstrafen und bedingt nachzusehende Freiheitsstrafen bis zu maximal einem Jahr 491 Abs 2 laut 492 ff StPO angewandt wird es nur in Verfahren vor dem Bezirksgericht und vor dem Landesgericht als Einzelrichter 491 Abs 1 nicht angewandt wird das Verfahren ausserdem 491 Abs 1 Z 2 bei Einstellung des Verfahrens wegen Geringfugigkeit laut 191 StPO oder aufgrund der Anwendung diversioneller Massnahmen laut 198 ff StPO Ersatzzahlungen gemeinnutzige Leistungen Probezeiten Tatausgleich Falle im Jugendstrafrecht 1 3 Der Bezirks oder landesgerichtliche Einzelrichter kann auf einem Prozess bestehen 3 Ausserdem darf er neben der angeklagten Person auch das Opfer vernehmen soweit er dies fur erforderlich erachtet 491 Abs 3 2 Die Staatsanwaltschaft der Verurteilte wie auch das Opfer konnen die Strafverfugung binnen vier Wochen ab Zustellung per RSa schriftlich beeinspruchen 491 Abs 6 dann findet eine regulare Hauptverhandlung statt Andernfalls ist sie rechtskraftig und kann vollstreckt werden 2 Die Strafverfugung ist einem rechtskraftigen Urteil gleich und scheint somit auch im Strafregister der Republik Osterreich auf Typische Anwendungsfalle sind beispielsweise Diebstahl Unterschlagung Betrug Sachbeschadigung Notigung Drohung Stalking aber auch Korperverletzung oder fahrlassige Totung etwa bei Verkehrsunfallen oder Raufhandel 1 3 Das Augenmerk auf die Rolle des Opfers ist von Rechtsgeber so gewollt neben der Verfahrensbeschleunigung kann mit diesem Instrument auch den Opfern von Gewalttaten ein erneuter belastender Gang zu Gericht erspart werden 4 1 Geschichte und Kritik BearbeitenDas polizeiliche Mandatsverfahren war schon 1873 nach Vorbild des preussischen Mandatsverfahrens 1846 eingefuhrt worden anfangs nur fur geringfugige Ubertretungen 5 und wurde in den Rechtsbestand der Republik ubernommen 6 1999 wurde die Verfahrensform nach einer Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs OGH zum reinen Aktenverfahren wegen seiner grundrechtlichen Problematik abgeschafft Regierung Klima 7 3 Wiedereingefuhrt wurde es im StPO Paket 2014 8 1 der rot schwarzen Regierung Faymann Die Neuregelung wurde Juli 2014 beschlossen 9 und trat per 1 Janner 2015 in Kraft 2 Das wurde von der Richterschaft teils heftig kritisiert insbesondere auch darum weil das alte Mandatsverfahren das schon als bedenklich gekippt worden war nur fur Geldstrafen zulassig gewesen war nun auch wenn auch nur bedingte Freiheitsstrafen miteinbezogen waren Ausserdem wurde im Vorfeld auch die Aufweichung der rechtspadagogischen Ansatze des aussergerichtlichen Vergleichs im Sinne eines Tater Opfer Ausgleichs kritisch gesehen 10 Die Arbeitsgruppe Strafprozess am Justizministerium sah die Vorteile Verfahrensbeschleunigung Opferschutz als grosser als die aus rechtsstaatlicher Sicht bestehenden Mangel dieses Verfahrens fehlende Mundlichkeit und Offentlichkeit 11 Dazu gab es eine Entschliessung des Nationalrats uber die opfergerechte Abwicklung des Mandatsverfahrens 4 Der explizite Verzicht auf die Anwendung bei moglicher Diversion sozialer Strafersatz soll jenes Instrument das inzwischen bei fast einer Halfte der leichteren Strafverfahren Anwendung findet und eine Kriminalisierung der Tater verhindern soll starken 12 10 damit das Mandatsverfahren hauptsachlich in der Arbeitsentlastung der Gerichte in regularen Verfahren bei einsichtigen Tatern greift Der Ministerrat beschloss auch eine Evaluierung der neuen Verfahrensform insbesondere in Hinsicht auf den Opferschutz 13 Siehe auch BearbeitenStrafverfugung Osterreich Organstrafverfugung Anonymverfugung abgekurzte Verfahren im Verwaltungsstrafrecht Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Das Reformpaket zur Strafprozessordnung Schnellere Verfahren Besserer Rechtsschutz Memento des Originals vom 10 Januar 2016 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www justiz gv at Presseinformation Justizminister Dr Wolfgang Brandstetter 7 Mai 2014 BMJ Pkt 3 S 2 f pdf justiz gv at a b c d e Mandatsverfahren im Strafrecht help gv at abgerufen 10 Januar 2016 teils wortlich zitiert a b c d Richter kann ein Jahr Haft ohne Prozess verhangen Ricardo Peyerl in Kurier online 7 Mai 2014 a b Entschliessung Sicherstellung einer opfergerechten Abwicklung des Mandatsverfahrens Entschliessung des Nationalrats 10 Juli 2014 XXV GP 231 UEA Parlamentarische Materialien parlament gv at Werner Schubert Quellen zur Reform des Straf und Strafprozessrechts Band 2 Verlag Walter de Gruyter 1988 ISBN 978 311013484 1 Antrag Nr 64 von Crohne zu 364372 StVO Entwurf Strafbefehl Geschichte S 581 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Eduard Carl Spengler Der Strafbefehl im schweizerischen deutschen und osterreichischen Recht Verlag Universitat Zurich 1929 Heftiger Protest gegen geplantes Mandatsverfahren APA Meldung 24 Mai 2014 so etwa In Kleine Zeitung online Salzburger Nachrichten online Strafprozessanderungsgesetz 2014 BGBl I 71 2014 BMJ S578 028 0001 IV 3 2014 NR beschliesst Anderungen bei Strafprozess und Exekutionsordnung Parlamentskorrespondenz Nr 691 vom 10 Juli 2014 Parlamentarische Materialien parlament gv at a b Vergl etwa eine Stellungnahme einer Opferschutzeinrichtung 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Vergl dazu etwa Staatsanwalte haben eine enorme Macht interview mit Franz Riklin Tagesanzeiger ch Newsnet 31 Dezember 2010 StPO Reform Mandatsverfahren wird evaluiert Die von Justizminister Brandstetter vorgelegte Reform soll evaluiert werden Heinisch Hosek freut sich uber Einspruchsrecht fur Opfer In Kurier online 11 Juni 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandatsverfahren Osterreich amp oldid 235071325