Als Kriminalisierung wird in der Kriminologie der Prozess bezeichnet, mit dem Verhaltensweisen zu Kriminalität und die ausübenden Personen zu Kriminellen gemacht werden. Ein vorher legales Verhalten wird durch Gesetzgebung oder veränderte Anwendung bestehender Gesetze zu einem illegalen Akt. Eine solche Änderung wird im Normalfall durch das Rückwirkungsverbot in der zeitlichen Anwendbarkeit eingeschränkt. Das Antonym zur Kriminalisierung ist die Entkriminalisierung. Auch die unverhältnismäßige Verfolgung und Einordnung von subversiven Bagatelldelikten wie Adbusting durch staatliche Behörden, wie bspw. dem Verfassungsschutz, wird von Autoren der taz sowie von Netzpolitik.org als Kriminalisierung angesehen.
Ein Beispiel für die Kriminalisierung war 2015 der in Deutschland im § 217 StGB eingeführte Tatbestand der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung. Nach der strafrechtlichen Systematik war die Beihilfe zu einem nicht strafbaren Sachverhalt auch stets straflos. Am 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den 2015 eingeführten § 217 StGB für verfassungswidrig und somit nichtig.
Audio Bearbeiten
- Ann-Kathrin Jeske: Vom Mittelmeer ins Gefängnis – Wie Geflüchtete zu Schleppern gemacht werden. 18.21 Minuten, Deutschlandfunk, 17. Mai 2022.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Raymond J. Michalowski: Order, Law and Crime: An Introduction to Criminology. Random House, New York 1985, ISBN 0-394-33431-0.
- Gareth Joswig: Kriminalisierung von Adbusting: Auf die linke Tour. In: Die Tageszeitung: taz. 24. Februar 2020, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 8. Oktober 2023]).
- Markus Reuter: Adbusting: Mit Geheimdienst, Polizei und Terrorabwehrzentrum gegen ein paar veränderte Plakate. In: netzpolitik.org. 20. Juni 2020, abgerufen am 8. Oktober 2023.
- 2 Senat Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. 26. Februar 2020, abgerufen am 8. Oktober 2023.