www.wikidata.de-de.nina.az
Mit dem Munchner Munzvertrag wurde 1837 der Suddeutsche Munzverein gegrundet Mit ihm harmonisierten die suddeutschen und einige mitteldeutschen Staaten ihr Munzsystem 1 Der Munchner Munzvertrag wurde durch die Suddeutsche Munzkonvention von 1845 fortgeschrieben Mitglieder des Suddeutschen MunzvereinsGulden und Halbgulden nach den Festlegungen des Munchner Vertrages Inhaltsverzeichnis 1 Anlass 2 Mitgliedsstaaten 3 Vertragsinhalt 4 Wirkungen 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAnlass BearbeitenSchon im 17 und 18 Jahrhundert hatten verschiedene deutsche Staaten versucht die wichtigsten Parameter fur ihre Munzpragungen zu harmonisieren Anlass fur die Verabschiedung des Munchner Munzvertrages war die Abwertung der Halb und Viertelguldenmunzen des Kronentalerfusses durch Baden Die Silbermunzen im 24 Guldenfuss der suddeutschen Staaten hatten durch umlaufbedingten Abrieb erheblich an Gewicht verloren so dass sie im Durchschnitt einem 24 Guldenfuss entsprachen Mit der Abwertung sollte der reale und der Nominalwert wieder starker in Ubereinstimmung gebracht werden Mitgliedsstaaten BearbeitenDen Suddeutschen Munzverein haben die folgenden Staaten mitgegrundet Bayern Wurttemberg Baden Hessen Darmstadt Nassau und die Freie Stadt Frankfurt In den Jahren 1838 und 1839 traten Sachsen Meiningen Hohenzollern Sigmaringen Hohenzollern Hechingen Hessen Homburg und Schwarzburg Rudolstadt dem Munzvertrag bei Der Suddeutsche Munzverein bestand bis zur Einfuhrung der Reichswahrung 1871 2 Vertragsinhalt Bearbeiten nbsp 6 Kreuzer aus Hessen Darmstadt Frankfurt Wurttemberg und einheitliche WertseiteAls Munzgrundgewicht wurde in Artikel X die Kolner Mark mit 233 855 Gramm festgelegt Aus diesem Munzgrundgewicht wurden 24 Gulden gepragt Artikel II des Vertrages der Gulden gemass Artikel III in 60 Kreuzer unterteilt In einer gesonderten Vereinbarung neben dem Munchner Vertrag wurden auch Vereinheitlichungsgrundsatze fur die grosseren Silberkleinmunzen verabredet Wirkungen BearbeitenMit der Harmonisierung des eigenen Munzsystems vereinheitlichte der Suddeutsche Munzverein nicht nur den Wert des Guldens innerhalb des Vertragsgebietes sondern schuf zudem die Grundlage fur die Wahrungsharmonisierung mit den norddeutschen Staaten durch den Dresdner Munzvertrag von 1838 1 75 Gulden standen nun in einem festen Verhaltnis zu einem Taler Auch die grosseren silberhaltigen Kleinmunzen wurden hinsichtlich der Gestaltung der Masse und ihrem Silbergehalt vereinheitlicht um Hemmnisse in ihrer gegenseitigen Annahmefahigkeit zu beseitigen Das Verhaltnis zwischen dem Gulden und den Kreuzern war nun ein festes Zuvor hatten die suddeutschen Staaten den Gulden zwar grundsatzlich schon in 60 Kreuzer geteilt gelegentlich aber auch mehr als 60 Kreuzer auf den Gulden gerechnet Die Verhaltnisse unterhalb des Kreuzers blieben dagegen ungeregelt Der Heller konnte in dem einen Mitgliedsstaat dem Pfennig Stadt Frankfurt Hessen Darmstadt und in einem anderen Mitgliedsstaat einem halben Pfennig Bayern entsprechen Andere Mitgliedsstaaten verzichteten auf die Nominalbezeichnungen Pfennig und Heller und bezeichneten die kleinsten Kupferkleinmunzen als Bruche zum Kreuzer 1 4 und sogar 1 8 Kreuzer in Schwarzburg Rudolstadt 3 Siehe auch BearbeitenDeutsche Wahrungsgeschichte vor 1871 Geldgeschichte MunzvertragLiteratur BearbeitenPaul Arnold Harald Kuthmann Dirk Steinhilber Grosser deutscher Munzkatalog von 1800 bis heute Battenberg Verlag Regenstauf 2016 2017 ISBN 978 3 86646 131 4 Wolfgang Trapp Kleines Handbuch der Munzkunde und des Geldwesens in Deutschland Reclam Verlag Stuttgart 1999 ISBN 3 15 018026 0 Karl Dieter Seidel Die deutsche Geldgesetzgebung seit 1871 Verlag Egon Bauer Munchen 1973 DNB 760044597 die Gesetzessammlung enthalt anders als der Titel vermuten lasst auch die deutschen Munzgesetze des 19 Jahrhunderts vor 1871 Einzelnachweise Bearbeiten Konrad Schneider Hatten die Reichsmunzreformen eine Chance In Harz Zeitschrift 62 Jahrgang 2010 S 121 online auf books google de Wolfgang Trapp Kleines Handbuch der Munzkunde und des Geldwesens in Deutschland 1999 S 98 Paul Arnold Harald Kuthmann Dirk Steinhilber Grosser deutscher Munzkatalog von 1800 bis heute 32 Auflage S 7 und 8 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Munchner Munzvertrag amp oldid 215934401