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Der Dresdner Munzvertrag vom 30 Juli 1838 verband die durch den Munchner Munzvertrag vom 25 August 1837 verbundenen Mitglieder des Suddeutschen Munzvereins mit einigen norddeutschen Staaten unter dem Dach des Deutschen Zollvereins Vereinsmunze von 1855Deutscher Zollverein Grundungsstaaten in blauVereinsdoppeltaler mit Wertangabe 2 THALER 3 GULDEN und Jahreszahl 1847 Waldeck Pyrmont Dicke Emma Inhaltsverzeichnis 1 Mitgliedsstaaten 2 Wesentlicher Vertragsinhalt 3 Wirkungen 4 EinzelnachweiseMitgliedsstaaten BearbeitenDem Dresdner Vertrag traten zunachst alle Zollvereinsstaaten bei Grundungsmitglieder waren 1 fur das Talergebiet Preussen Sachsen Kurfurstentum Hessen Hessen Kassel Grossherzogtum Sachsen Sachsen Weimar Eisenach Sachsen Altenburg Sachsen Coburg Gotha Schwarzburg Rudolstadt nur fur die Unterherrschaft Schwarzburg Sondershausen Reuss altere und jungere Linie 2 fur das Guldengebiet Bayern Wurttemberg Baden Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt Sachsen Meiningen Sachsen Coburg Gotha nur fur das Furstentum Coburg sonst Talergebiet Nassau Schwarzburg Rudolstadt nur fur die Oberherrschaft Frankfurt Nachtraglich traten dem Vertrag bei Oldenburg nur fur den Landesteil Birkenfeld die Linien von Anhalt und Waldeck jeweils fur das Talergebiet Nicht beigetreten sind Braunschweig Bremen Hamburg Hannover Lubeck beide Mecklenburg Oldenburg fur das Stammland Schleswig und Holstein Lauenburg und Osterreich Die nicht beigetretenen Staaten wurden auch nicht Mitglied im Zollverein Wesentlicher Vertragsinhalt Bearbeiten nbsp Preussischer Vereinstaler von 1860 im 30 Talerfuss AKS 78Zu den wesentlichen Eckpunkten des Vertrages gehorten die Festlegung des Munzgrundgewichtes der Kolner Mark auf genau 233 855 Gramm des Munzfusses auf 14 Taler bzw 24 1 2 Gulden Damit wurden der norddeutsche Taler des 14 Taler Fusses und der Gulden des Suddeutschen Munzvereins in ein festes Verhaltnis zueinander gesetzt Der Taler entsprach damit 1 75 Gulden 30 Silbergroschen des Talergebiets 1 Taler 30 Silbergroschen entsprachen damit 45 Kreuzern des Guldengebiets 1 Gulden 60 Kreuzer Diese Verhaltnisse waren nun fest und damit ubersichtlicher als zuvor Nachdem der Munchner Munzvertrag im suddeutschen Raum ein Jahr zuvor den 24 1 2 Gulden Fuss als Silberstandard verbindlich eingefuhrt und die Scheidemunzen bis herab zum 3 Kreuzer Stuck nach einheitlichen Massen und Gewichten festgelegt hatte war damit die Anbindung des suddeutschen Guldenmunzfusses an den preussischen 14 Taler Fuss der gleichzeitig z B auch im Konigreich Sachsen unter Aufgabe des bisherigen 13 1 3 Conventionstaler Fusses eingefuhrt wurde abgeschlossen Als Symbol fur den Vertrag wurde die neue grosse Silbermunze im Wert von 2 Talern oder 3 1 2 Gulden als uberall gultige Vereinsmunze beschlossen und in den folgenden Jahren physisch wenn auch in sehr geringem Umfang ausgemunzt Abgeschlossen wurden die Reihe der drei wichtigsten Munzvertrage des Deutschen Zollvereins mit dem Wiener Munzvertrag vom 24 Januar 1857 durch die Einfuhrung von einfachen Vereinstalern die nun in allen Zollvereinslandern einschliesslich der suddeutschen Guldenlandern und Osterreich als offizielle Vereinstaler als einheitliche Kurantmunzen galten Gleichzeitig erfolgte hier der Ubergang von der Gewichtsmark 16 Lot zum Zollpfund 30 Neu Lot 500 Gramm als Edelmetallgewicht fur den Munzfuss Es galt 1 Pfund Feinsilber 30 Vereinstaler 1 Vereinstaler 30 Neugroschen 300 PfennigeDer Feinsilbergehalt der Taler anderte sich damit kaum Er fiel von theoretischen 16 704 auf 16 667 Gramm Der geringe Unterschied fuhrte zu keiner unterschiedlichen Behandlung der vor und nach dem Wiener Vertrag gepragten Taler durch den Zahlungsverkehr Wirkungen BearbeitenDer Dresdner Munzvertrag galt lange Zeit als die entscheidende Vorbereitung fur die Reichsmunzgesetze von 1871 und 1873 Erst in jungster Zeit ist seine Bedeutung relativiert worden Die preussische Munzreform von 1821 die eine reine Reform des preussischen Kleinmunzenwesens war der Munchner Munzvertrag von 1837 und die sachsische Munzreform von 1840 gelten nun als dem Dresdner Munzvertrag mindestens gleichwertige Impulse Alle wesentlichen Parameter zur Vereinheitlichung von Munzgrundgewicht und zur Harmonisierung der Munzfusse des Taler und des Guldengebiets hatte der Munchner Munzvertrag bereits vorweggenommen indem der Suddeutsche Munzverein sich den preussischen Begebenheiten hinreichend angepasst hatte Der Dresdner Munzvertrag schrieb die wesentlichen Festsetzungen des Munchner Munzvertrages nur fort Er brachte inhaltlich nur wenig Neues war aber von grosser symbolischer Bedeutung 1 Einzelnachweise Bearbeiten Hermann Junghans Entwicklungen und Konvergenzen in der Munzpragung der deutschen Staaten zwischen 1806 und 1873 unter besonderer Berucksichtigung der Kleinmunzen Beitrage zur Wirtschafts und Sozialgeschichte Band 131 Franz Steiner Verlag Stuttgart 2017 S 15 17 399 402 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dresdner Munzvertrag amp oldid 235943291