www.wikidata.de-de.nina.az
Der Landtag des Furstentums Schwarzburg Sondershausen war zwischen 1843 und 1918 der Landtag des Furstentums Schwarzburg Sondershausen Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Die Landstande 1843 bis 1848 3 Die Marzrevolution 4 Der Sieg der Reaktion 5 Die Verfassung von 1857 6 Novemberrevolution 7 Gebaude 8 Abgeordnete 8 1 Prasidenten 9 Quellen und Literatur 10 NachweiseVorgeschichte Bearbeiten nbsp Bundesakte von 1815Artikel 13 der Deutschen Bundesakte schrieb vor dass die Staaten des Deutschen Bundes eine landstandische Verfassung erlassen sollten Dies erfolgte jedoch in Schwarzburg Sondershausen zunachst nicht Nach der franzosischen Julirevolution 1830 bildete sich auch in Schwarzburg Sondershausen eine Verfassungsbewegung Als Ergebnis entstand die Landstandische Verfassungsurkunde des Furstentums Schwarzburg Sondershausen vom 28 Dezember 1830 Diese vom Geheimen Consilium erarbeitete Verfassung stiess im Furstentum und in ganz Deutschland auf scharfe Kritik da die gewahrten Freiheits und Mitbestimmungsrechte weit hinter dem in anderen Landern Ublichen zuruckblieb Furst Gunther Friedrich Carl I nutzte die Kritik als Vorwand um am 21 Juli 1831 die Verfassung zuruckzuziehen und die alten Regelungen wiederherzustellen 1 1835 kam es zur sogenannten Ebelebener Revolution und Furst Gunther musste zu Gunsten seines Sohnes Gunther Friedrich Carl II abdanken Dieser erliess am 24 September 1841 das Landesgrundgesetz fur das Furstentum Schwarzburg Sondershausen LGG 2 Diese oktroyierte Verfassung schuf die Landstande den Landtag des Furstentums Schwarzburg Sondershausen Die Landstande 1843 bis 1848 BearbeitenDie Landstande bestanden aus 13 Mitgliedern davon 7 aus der Unterherrschaft und 6 aus der Oberherrschaft Die Wahl erfolgte in Klassen Unter und Oberherrschaft bestimmten jeweils einen Abgeordneten der Ritter und Freigutsbesitzer einen aus dem Gelehrtenstand und einen aus dem Handelsstand Die Stadte Sondershausen und Arnstadt bestimmten je einen Abgeordneten Greussen Grossenehrich und Clingen wahlten gemeinsam einen Abgeordneten Ebenfalls einen Vertreter wahlten Gehren Breitenbach und Langewiesen Die bauerlichen Grundbesitzer der Oberherrschaft wahlten einen diejenigen der Unterherrschaft zwei Abgeordnete 3 Die Wahl wurde bis auf die Klassen der Rittergutsbesitzer Gelehrten und Handelsleuten indirekt durch Wahlmanner vorgenommen Das passive Wahlrecht war an ein Mindestalter von 30 Jahren und einen bleibenden Aufenthalt im Lande gebunden Erstmals in Deutschland hatten Frauen als Besitzerinnen von Rittergutern das aktive Wahlrecht 4 Die Abgeordneten wurden fur eine Amtszeit von 8 Jahren gewahlt 131 LGG Fur die Abgeordneten wurde jeweils auch ein erster und ein zweiter Stellvertreter gewahlt die das Mandat im Fall des Ausscheidens des gewahlten Abgeordneten ubernahmen 127 LGG Der Landtag musste mindestens alle vier Jahre einberufen werden 108 LGG Die ersten Wahlen wurden auf den 6 Januar 1842 angesetzt Allerdings machte ein heftiger Streit zwischen der Stadt Arnstadt und dem Fursten um Finanzfragen 5 eine Durchfuhrung der Wahl in Arnstadt zunachst unmoglich Erst nach Beilegung des Streites konnten dort im August 1843 die Wahlen abgeschlossen werden Der 1 Landtag trat daher erst am 31 August 1843 zu seiner ersten Sitzung zusammen Nach 174 LGG wurde der Direktor Parlamentsprasident vom Fursten ernannt Der Furst konnte hierbei aus einer Liste von vier vom Parlament gewahlten Kandidaten wahlen Ein weiterer Kandidat aus dieser Liste wurde vom Fursten zum Vizeprasidenten ernannt Im Fall des ersten Landtags folgte der Furst der Wahl des Landtags und ernannte den erstplatzierten Theodor Zimmermann zum Landtagsprasidenten Dieser nahm die Ernennung jedoch nicht an so dass der Furst mit Eduard Huschke nun den zweitplatzierten Kandidaten ernannte Die Beschlusse des 1 Landtags wurden am 16 Mai 1844 gemass Tradition der historischen Landstande in Form eines Landtagsabschieds zusammengestellt 6 Die Marzrevolution BearbeitenAuch im Furstentum Schwarzburg Sondershausen brach im Marz 1848 die Revolution aus Der Furst reagierte auf die Unruhen mit einer Furstlichen Proklamation vom 13 Marz 1848 ohne konkrete Zusagen zu treffen Landtagsprasident Eduard Huschke stiess als er diese Proklamation der Greussener Burgerversammlung vortrug auf so massiven Widerspruch dass er sein Mandat aufgab Am 14 Marz versammelten sich die Demonstranten in der Residenz In seiner Proklamation vom 14 Marz 1848 gab der Furst nun in allen Punkten nach und ernannte am 17 Marz Friedrich Chop zum Chef des Geheimratskollegiums Der Landtag erkannte dass er kein Vertrauen des Volkes hatte und forderte seine Auflosung Dies erfolgte am 27 Marz 1848 Da der alte Landtag kein neues Wahlgesetz beschlossen hatte erfolgte die Wahl des neuen Landtags nach dem alten standischen Recht Die wichtigste Aufgabe des so gewahlten 3 Landtags war es daher die Verfassung und das Wahlrecht neu zu fassen und Neuwahlen herbeizufuhren Nach langen Diskussionen ob eine direkte Wahl die Forderung der Opposition um Carl Rebling oder eine indirekte Wahl dies war die Position des Marzministeriums Friedrich Chop angemessen sei wurde am 3 Oktober 1848 die Verfassungsanderung und das neue Wahlgesetz im Sinne der Regierung mit der notwendigen Mehrheit verabschiedet 7 Nunmehr waren in 12 Wahlkreisen in indirekter aber gleicher und geheimer Wahl 14 Abgeordnete zu wahlen Die Stadte Arnstadt und Sondershausen hatten je zwei Abgeordnete Die restlichen 10 Wahlkreise waren Ein Personen Wahlkreise Dies waren fur die Unterherrschaft Greussen Grossenehrich Hachelbich Schernberg Ebeleben und Holzthaleben In der Oberherrschaft waren es Plaue Langewiesen Gehren und Gross Breitenbach Passives Wahlrecht hatten Manner ab 25 Jahren Der neue zur Vereinbarung der Verfassung berufene Landtag wurde bis Ende Januar 1849 gewahlt und trat am 4 Juni 1849 erstmals zusammen Bereits vorher vom 10 Dezember 1848 bis zum 22 Januar 1849 hatte eine Kommission unter Wilhelm Hulsemann einen Verfassungsentwurf erarbeitet 8 der den liberalen Vorstellungen der Zeit entsprach Der Landtag befasste sich mit der Verfassung und einigte sich auf einen Text der alle Stimmen erhielt bis auf die des Radikaldemokraten Dr August Umbreit Das verabredete nicht oktroyierte Verfassungsgesetz fur das Furstenthum Schwarzburg Sondershausen wurde am 12 Dezember 1849 vom Fursten unterzeichnet und am 20 Dezember 1849 veroffentlicht 9 Der Landtag sollte nach der Verfassung auf 4 statt auf 8 Jahre gewahlt werden Die Abgeordneten wurden in 18 Ein Personen Wahlkreisen in gleicher unmittelbarer und geheimer Wahl gewahlt 10 Der Landtag erhielt das Recht aus eigenem Willen zusammenzutreten und seinen Vorsitzenden selbst zu wahlen Es blieb jedoch bei dem Recht des Fursten die Regierung zu ernennen und zu entlassen Der Landtag beschloss daruber hinaus eine Reihe von Reformgesetzen die vielfach auch in der Reaktionsara Bestand hatten Der Sieg der Reaktion BearbeitenNach dem Scheitern der deutschen Revolution wurden auch in den Landern die liberalen demokratischen Verfassungen revidiert Die Bundesversammlung des Deutschen Bundes forderte am 23 August 1851 dass die Regelungen der Landesverfassungen an die Bestimmungen der Bundesakte anzupassen seien Es war das Marzministerium Chop das die Aufgabe hatte eine solche restaurative Verfassung in den Landtag einzubringen Jedoch zeigte sich schon bei der Konstitution des Landtags dass Chop dort keine Mehrheit hatte Er bat den Fursten um seine Entlassung die dieser genehmigte Der nun von der Regierung unter Friedrich Schonemann entwickelte und Ende Juli 1852 mit 13 zu drei Stimmen im Landtag angenommene Entwurf war nicht mehr auf Gleichheitsgrundsatzen aufgebaut Im Vergleich zu anderen Staaten konnten jedoch wesentliche Teile des 1848er Erbes erhalten werden Zusammensetzung des kunftigen Landtags 11 a Bis zu vier auf Lebenszeit ernannte Mitglieder die von den gewahlten Abgeordneten aus einer vom Fursten prasentierten Liste gewahlt wurden b Funf Abgeordnete je einer gewahlt von den jeweils 100 hochstbesteuerten Burgern von Sondershausen von Greussen von Ebeleben von Arnstadt und von Gehren c Zehn Abgeordnete gewahlt von den restlichen allgemeinen Wahlberechtigten je zwei fur jeden Landratsamtsbezirk Alle Wahlen waren geheim und bis auf a direkt Die Wahlperiode blieb auf vier Jahre festgesetzt Im Vergleich zur spateren Entwicklung beachtenswert Die allgemeinen Wahlberechtigten c bestimmten immer noch eine Mehrzahl der Landtagsmitglieder 10 gegen 9 Die Verfassung von 1857 BearbeitenDie Massnahmen der Regierung von Elsner mit dem Wahlgesetz von 1856 und der Verfassung von 1857 12 reduzierten den demokratischen Charakter des Landtags weiter Zusammensetzung des kunftigen Landtags 13 a Bis zu funf auf Lebenszeit vom Fursten ernannte Mitglieder b Funf Abgeordnete gewahlt von den 300 hochstbesteuerten Burgern des Furstentums je einer gewahlt in Sondershausen Greussen Ebeleben Arnstadt und Gehren c Funf Abgeordnete gewahlt von den restlichen allgemeinen Wahlberechtigten je einer fur jeden Landratsamtsbezirk Die allgemeinen Wahlen nach c waren indirekt mit Wahlmannern alle Wahlen einschliesslich die der Wahlmanner waren offentlich Das passive Wahlalter war auf 30 Jahre heraufgesetzt 14 In der Folge war zum einen eine Regierungsmehrheit im Landtag dauerhaft gesichert Auf der anderen Seite starb das Interesse der Burger am Landtag weitgehend ab was an der Hohe der Wahlbeteiligung deutlich wurde Novemberrevolution BearbeitenMit der Novemberrevolution endete die Geschichte des Furstentums Schwarzburg Sondershausen und damit die seines Landtags Der Freistaat Schwarzburg Sondershausen wurde ausgerufen und der Landtag des Freistaats Schwarzburg Sondershausen wurde Nachfolger des Landtags des Furstentums Gebaude Bearbeiten nbsp Schloss Sondershausen Landtagssitz 1851 und 1853Der Landtag hatte seinen Sitz in Sondershausen Dort tagte er von 1843 bis 1851 im Standesaal im obersten Stock des Ministerialgebaudes in der Lohstrasse im Zweiten Weltkrieg zerstort Zwischen 1851 und 1853 wurde der Weisse heute Blauer Saal des Schlosses genutzt 1853 bis 1868 tagte man im Standesaal Schwurgerichtssaal im von Carl Scheppig erbauten Gebaude des Kreisgerichtes heute Amtsgericht Sondershausen 1868 bis 1923 wurde der Landtagssaal im Ministerialgebaude dem vorherigen Prinzenpalais am Markt dem heutigen Landtagsamt genutzt Abgeordnete Bearbeiten Hauptartikel Liste der Mitglieder des Landtags des Furstentums Schwarzburg Sondershausen Prasidenten Bearbeiten Ernst Wilhelm Gottfried Hallensleben Interimistisch vom 31 August bis 13 September 1843 Theodor Zimmermann Als Landtagsdirektor am 9 September 1843 gewahlt das Amt aber nicht angenommen Neuwahl 12 September 1843 Eduard Huschke Vom 13 September 1843 bis 20 Dezember 1844 und vom 28 Juni 1847 bis 20 Marz 1848 August Hirschberg Vom 24 Marz 1848 bis 9 Mai 1849 Johann Samuel Ferdinand Blumroder Vom 4 Juni 1849 bis zum 30 Juni 1850 Eduard Huschke Vom 29 Dezember 1851 bis zum 23 Mai 1853 Carl Gottschalck Vom 28 November 1853 bis zum 31 Dezember 1855 Eduard Huschke Vom 1 Januar 1856 bis zum 31 Dezember 1863 Heinrich Leopold Moller Vom 1 Januar 1864 bis zum 31 Dezember 1867 Carl Holand Vom 1 Januar 1868 bis zum 31 Dezember 1871 Reinhold Barwinkel Vom 1 Januar 1872 bis zum 31 Dezember 1879 Otto Drechsler Vom 1 Januar 1880 bis 1889 Leopold Hartmann Von 1889 bis zum 31 Dezember 1895 Reinhold Barwinkel Vom 1 Januar 1896 bis 1898 Max Schwing Von 1898 bis 1902 Carl Maempel Von 1902 bis zum 31 Dezember 1904 Otto Henniger Vom 1 Januar 1904 bis 1911 Harald Bielfeld Von 1911 bis zum 26 Januar 1919Quellen und Literatur BearbeitenLandtagsverhandlungen Sitzungsberichte und Beilagen 1844 bis 1922 Digitalisate Friedrich Lammert Verfassungsgeschichte von Schwarzburg Sondershausen Entwicklung einer deutschen Territorialverfassung in kulturgeschichtlichem und staatsrechtlichem Zusammenhange Kurt Schroeder Bonn und Leipzig 1920 Martin Kunze Schwarzburg Sondershausen in der deutschen Revolution von 1848 49 Neustadt Orla 1932 Jochen Lengemann Mitarbeit Karl Heinz Becker Jens Beger Christa Hirschler Andrea Ziegenhardt Landtag und Gebietsvertretung von Schwarzburg Sondershausen 1843 1923 Biographisches Handbuch 1998 ISBN 3437353683 S 20 40 Nachweise Bearbeiten Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen vom 19 August 1831 Spalte 3049 3053 Landesgrundgesetz vom 24 September 1841 Gesetz Sammlung 1841 Nr 262 LGG 109 LGG 111 unter besonderer Beteiligung des Stadtverordneten Theodor Zimmermann Gesetz Sammlung 1844 Nr 378 kurzer Bericht in Furstlich Schwarzb Regierungs und Intelligenz Blatt vom 28 Dezember 1844 S 499f Wahlgesetz vom 6 Oktober 1848 Gesetz Sammlung 1848 Nr 612 Kunze S 74 Furstlich Schwarzb Regierungs und Intelligenz Blatt vom 29 Dezember 1849 Beilage Wahlgesetz vom 23 Mai 1850 Gesetz Sammlung 1850 Nr 44 Wahlgesetz vom 1 Oktober 1852 Gesetz Sammlung 1852 Nr 62 Landesgrundgesetz vom 8 Juli 1857 Gesetz Sammlung 1857 Nr 62 Wahlgesetz vom 14 Januar 1856 Gesetz Sammlung 1856 Nr 4 Der zustandige Landtagsausschuss war uber den Gesetzentwurf hocherfreut Landtagsverhandlungen 1855 Beilagen Ausschussbericht vom 13 Dez 1855 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landtag Furstentum Schwarzburg Sondershausen amp oldid 223865796