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Die Landstande der Grafschaft Schaumburg bestanden seit dem Mittelalter und traten letztmals 1815 zusammen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Zusammensetzung 3 Kompetenzen und Zusammentreten 4 Landtag 1815 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm Mittelalter entstanden in der Grafschaft Schaumburg wie auch in anderen Territorien Landstande Mit dem Tod von Otto V von Schaumburg 1640 starb dessen Geschlecht aus und die Grafschaft Schaumburg wurde unter dem Haus Braunschweig Luneburg den Landgrafen von Hessen Kassel und den Grafen zur Lippe aufgeteilt Die Landstande der Grafschaft Schaumburg bestanden jedoch ungeteilt als Institution weiter Sie wurden sowohl als Samtlandtage als auch als hessische bzw Schaumburg Lippische Speziallandtage einberufen Sie waren organisatorisch vollig von den Landstanden der Landgrafschaft Hessen getrennt es gab keine gemeinsamen Sitzungen Am Ende des 18 Jahrhunderts schliefen die Landstande ein und wurden nicht mehr einberufen Sie bestanden aber fort 1815 berief Kurfurst Wilhelm I zu einem letzten Speziallandtag fur den hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg ein Mit der kurhessischen Verfassung von 1831 und der Bildung der Kurhessischen Standeversammlung endete die Geschichte der alten Landstande auch formell Zusammensetzung BearbeitenDie Landstande bestanden aus drei Kurien Pralaten Ritterschaft StadteDen Stand der Pralaten gab es nur im hessischen Teil Hier waren folgende drei Kloster vertreten Kloster Mollenbeck Stift Fischbeck Stift ObernkirchenDa das Stift Fischbeck und das Stift Obernkirchen Frauenkloster waren nahmen fur dieses jeweils Frauen namlich die Abtissinnen an den Beratungen teil Das Kloster Mollenbeck war 1640 aufgehoben und in eine Staatsdomane umgewandelt worden Die Einkunfte dieser Domane gingen uberwiegend an die Universitat Rinteln die damit auch die Landstandschaft ubernahm Die Landtagsberechtigung der Ritterschaft hing am Besitz eines landtagsfahigen Rittergutes und der Zugehorigkeit zu einer adligen Familie Erwarb ein Burgerlicher ein Rittergut so erwarb er damit keine Landtagsberechtigung Im hessischen Teil besassen Ende des 18 Jahrhunderts folgende Familien Landtagsfahigkeit von Munchhausen zu Rinteln Oldendorf und Apelern von Bardeleben zu Gut Kattenbruch Rolfshagen von Busch zu Gut Stau Hessisch Oldendorf Von Landesberg zu Gut Wormsthal Auetal von Zersen zu Kruckenberg und Gut Echtringhausen Rinteln von Brink zu Gut Riepen Graf von Wartensleben zu Exten von Hammerstein zu Apelern von Schellersheim zu Rinteln von Post zu Oldendorf von Mengersen zu Oldendorf von Ditfurth zu Gut Dankersen Todenmann von Westphalen zu Rinteln von Berner zu Rinteln von Cornberg zu Gut Bodenengern Rannenberg Die ritterschaftlichen Mitglieder wahlten einen Direktor der den Vorsitz auf dem Landtag fuhrte und fur die ritterschaftlichen Angelegenheiten verantwortlich war Ebenso wahlten sie den Landrat fur die Grafschaft Schaumburg Folgende Stadte waren im hessischen Teil landtagsfahig Rinteln Oldendorf Obernkirchen Sachsenhagen Rodenberg Kompetenzen und Zusammentreten BearbeitenDie Landstande hatten das Recht zur Steuerbewilligung Sie traten auf Einberufung durch den die Landesherren zusammen Seit der Teilung der Grafschaft gab es funf Samtlandtage 1649 in Obernkirchen 1650 und 1651 in Stadthagen 1656 und 1661 in Rinteln Danach wurde nur noch zu Speziallandtagen eingeladen Diese fanden fur den hessischen Teil in Rinteln statt Landtage fanden 1661 1672 1673 1688 1689 1693 1701 1704 1716 1731 1740 1744 1755 1762 1772 1773 und 1774 statt Landtagskommissar war der Chef oder einer der Rate der landgraflichen Regierung der Grafschaft Schaumburg Landtag 1815 BearbeitenAm 15 April 1815 wurde der Landtag letztmals einberufen Der Kurfurst berief hierzu noch zusatzlich zwei Vertreter der Bauernschaft ein Dies entsprach auch dem Vorgehen beim kurhessischen Landtag den er am 1 Marz 1815 einberufen hatte Der Landtagsabschied datiert vom 12 Mai 1817 Liste der Abgeordneten unvollstandig Johann Philipp Carl Furstenau Burgermeister von Rinteln Georg Alexander Ludwig von Ditfurth Friedrich August Klostermann Gutsbesitzer Johann Henrich Korff Colon Carl Eduard Friedrich Munchhausen Philipp Diderich Schumacher Burgermeister in Hessisch Oldendorf Philipp Ernst von Landesberg Gutsbesitzer Borries Friedrich Carl Freiherr von Hammerstein Gutsbesitzer 1 Literatur BearbeitenConrad Wilhelm Ledderhose Von der landschaftlichen Verfassung Hessen Casselischen Lande Band 1 1787 S 116 132 Digitalisat Annette von Stieglitz Standegeschichte der hessischen Grafschaft Schaumburg 1640 1821 2000 F A von Campe Die Lehre von den Landstanden nach gemeinem Deutschen Staatsrechte 1864 S 74 Digitalisat Einzelnachweise Bearbeiten Jochen Lengemann MdL Hessen 1808 1996 Biographischer Index Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen Bd 14 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Hessen Bd 48 7 Elwert Marburg 1996 ISBN 3 7708 1071 6 siehe dort die jeweiligen Eintrage der Abgeordneten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landstande der Grafschaft Schaumburg amp oldid 213072736