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Das gemeinsame Mecklenburgische Land und Hofgericht war seit dem Mittelalter bis 1818 ein Obergericht der Mecklenburgischen Staaten Geschichte BearbeitenBereits im Mittelalter bestand ein Land und Hofgericht als hochste Rechtsinstanz Mecklenburgs Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung bestand damals nicht Die Rechtsprechung wurde durch die Rate des Landesherren und den Landesherren selbst vorgenommen Die Bezeichnung Land und Hofgericht statt Hofgericht ruhrt daher dass die in der Union der Landstande zusammengeschlossenen Stande ein Mitwirkungsrecht hatte Die Stande reklamierten auf dem Landtage von 1606 dass die Rechtsprechung unter dieser Vermischung von Justiz und Verwaltung litt 1622 wurde diesen Klagen durch eine neue Organisation beigelegt Es wurde hierzu eine Land und Hofgerichtsordnung erlassen die die Gerichtsorganisation festlegte 1 Prasident des Gerichtes war der Landrichter dem ein Vize Landrichter als Vertreter und zwei Assessoren als Richter zugeordnet wurden Je einer der Assessoren wurde von der Ritterschaft der andere von den Stadten prasentiert und auch bezahlt Das Gericht erhielt einen festen Sitz und war raumlich von den Residenzstadten getrennt Als Sitz des Gerichtes war zunachst Rostock vorgesehen Rostock war im Fahrenholzer Teilungsvertrag als gemeinsame Stadt beider Teilherzogtumer festgelegt worden Nachdem sich Rostock aber weigerte entschieden sich die Herzoge von Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Gustrow zu losen Von den beiden Teilherzogtumern wurden Gustrow und Sternberg vorgeschlagen das Los fiel auf Sternberg Das Gericht stand anfangs unter keinem guten Stern 1926 brach die Pest in Sternberg aus und Herzog Adolf Friedrich wies das Gericht an den Sitz nach Parchim zu verlegen Bevor dies erfolgen konnte war die Pest aber auch dort ausgebrochen In den Wirren des Dreissigjahrigen Krieges war die Arbeit des Gerichtes zum Erliegen gekommen Nach dem Krieg wurde das Mecklenburgische Land und Hofgericht 1651 in Sternberg feierlich wieder eroffnet Aber bereits im Jahr 1659 brannte Sternberg und damit auch das Gericht vollig nieder Erneut war die Gerichtsarbeit unterbrochen Am 12 September 1667 wurde das Land und Hofgericht neu eroffnet diesmal aber in Parchim Die Ortswahl ging auf einen Wunsch der Stande aus dem Jahr 1656 zuruck der damals abgelehnt wurde aber nach dem Stadtbrand neu auf die Tagesordnung kam Das Land und Hofgericht erhielt gemass dem Vertrag der Stadt mit den Landesherren vom 27 August 1666 den grossten Teil des alten gotische Rathauses als Sitz Die Stadtverwaltung nutzte die ubrig bleibenden Raumen begnugte bis 1669 ein neues Rathaus fertig gestellt war Landrichter wurde Curd Valentin von Plessen Nach dem Aussterben der Linie Mecklenburg Gustrow wurde die Verfassung von Mecklenburg im Hamburger Vergleich neu geregelt Das Land und Hofgericht sollte in diesem Zusammenhang gemass einer herzoglichen Order vom 26 November 1707 nach Gustrow verlegt werden um die Stadt fur ihren Verlust der Residenz zu entschadigen Im Sommer 1708 erfolgte der Umzug Der Herzog von Mecklenburg Strelitz und die Stande lehnten diesen Umzug ab und forderten Parchim wieder als Gerichtsstandort zu wahlen Die Frage wurde dem Reichskammergericht vorgelegt welches argumentierte dass es nicht gut sei dass sowohl die Justizkanzlei Gustrow als auch das ubergeordnete Land und Hofgericht den Sitz im gleichen Ort hatten und ordnete am 12 September 1736 die Ruckverlegung nach Parchim an Dies wurde jedoch nicht umgesetzt Nachdem die Justizkanzlei Gustrow 1748 nach Rostock verlegt worden war wurde das Urteil auch nicht mehr diskutiert Artikel 12 der Deutschen Bundesakte von 1815 regelte dass die Mitgliedslander eigene Oberappellationsgerichte als oberste Gerichte bilden mussten Kleinere Staaten konnten gemeinsame Oberappellationsgerichte bilden Gemass diesen Regelungen einigten sich Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz auf die Bildung eines gemeinsamen Oberappellationsgerichtes mit Sitz in Parchim 2 Gleichzeitig wurde das Mecklenburgische Land und Hofgericht aufgehoben Literatur BearbeitenParchim und das Land und Hofgericht 1667 bis 1708 1920 DigitalisatEinzelnachweise Bearbeiten Land und Hofgerichtsordnung vom 2 Juli 1622 in Digitalisat Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Gesamtdeutschland Anhaltische Staaten und Baden 2005 ISBN 978 3 540 29289 0 S 121 122 books google de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mecklenburgisches Land und Hofgericht amp oldid 235805429