www.wikidata.de-de.nina.az
Der sogenannte Kulturguterstreit zwischen den Kantonen Zurich und St Gallen hatte seine Ursache im Toggenburgerkrieg 12 April bis 17 August 1712 und wurde am 27 April 2006 beigelegt Im Fokus des Streits Der St Galler Globus im Schweizerischen LandesmuseumIm Verlauf des Zweiten Villmergerkriegs Toggenburgerkrieg wurden im Jahre 1712 verschiedene Kulturguter aus der Stiftsbibliothek St Gallen unter anderem nach Zurich verbracht Nach Abschluss des Friedensvertrags von Baden im Jahre 1718 veranlasste Zurich zwei Jahre spater die Ruckgabe eines grossen Teils dieser Kulturguter an die Furstabtei St Gallen Bei den in Zurich verbliebenen Kulturgutern handelt es sich um rund 100 Handschriften gedruckte Werke Gemalde astronomische Gerate sowie einen Erd und Himmelsglobus den sogenannten St Galler Globus Im Besitz der Zentralbibliothek Zurich sind diese Objekte zum Teil im Schweizerischen Landesmuseum ausgestellt Aus dem Umstand dass der Kanton Zurich nicht alle im Kloster St Gallen geraubten Gegenstande zuruckerstattet hatte ergab sich ab 1996 der sogenannte Kulturguterstreit zwischen den Kantonen Zurich und St Gallen Der Kanton St Gallen verlangte von Zurich die Ruckgabe der Gegenstande Kulturgutschutz willigte jedoch 2002 in ein Vermittlungsverfahren durch den schweizerischen Bundesrat ein Am 27 August 2004 wurde ein Verfahren zur Losung des Konfliktes festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Beilegung des Kulturguterstreits 2 Klosterschatz der Pramonstratenserabtei Ruti ZH 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBeilegung des Kulturguterstreits Bearbeiten nbsp Unterschriften unter dem Vertrag der das Ende des Kulturguterstreits zwischen Zurich und St Gallen besiegelt Kathrin Hilber Regierungsprasidentin des Kantons St Gallen Markus Notter Regierungsrat des Kantons Zurich Hardy Notter Prasident des katholischen Administrationsrates Andreas Turler Zurcher Stadtrat Regine Aeppli Regierungsratin und Prasidentin der Zentralbibliothek Zurich sowie Pascal Couchepin BundesratGestutzt auf die Vorschlage eines vermittelnden Gremiums der Bundesbehorden 1 haben die zustandigen politischen Behorden beider Kantone und der Stadt Zurich sowie die Stiftsbibliothek St Gallen und die Stiftung Zentralbibliothek Zurich am 6 Marz 2006 eine grundsatzliche Einigung getroffen Diese wurde von den zustandigen politischen Organen und Behorden am 27 April 2006 unterzeichnet Die Vereinbarung sieht vor St Gallen anerkennt die Besitzanspruche Zurichs an den Kulturgutern Zurich andererseits die Identitatsrelevanz der fraglichen Kulturguter und uberlasst St Gallen auf unbestimmte Zeit und als unentgeltliche Leihgabe 35 respektive 40 wertvolle Handschriften die der Zentralbibliothek gehoren Eine Anderung oder Auflosung der Ubereinkunft ware erstmals nach 38 Jahren moglich Der Kanton Zurich schenkt St Gallen zudem die Vita vetustissima Sancti Galli aus dem Besitz des Staatsarchivs des Kantons Zurich 2 Fur den St Galler Globus bedeutete dies dass das Original weiterhin im Besitz der Zentralbibliothek in Zurich verbleibt und im Landesmuseum zu besichtigen ist Der Kanton Zurich hat als Gegenleistung eine originalgetreue Kopie erstellen lassen Die in rund 7000 Arbeitsstunden und mit einem Kostenaufwand von 860 000 Schweizer Franken erstellte Replik wurde am 21 August 2009 im Beisein von Bundesrat Pascal Couchepin und Vertretern der beiden Kantone in St Gallen ubergeben 2 3 4 Die Handschriften wurden am 25 September 2006 der Stiftsbibliothek St Gallen ubergeben Diese erstellte von allen ausgeliehenen Handschriften hochwertige digitale Aufnahmen fur die Stiftung Zentralbibliothek Zurich Die Leihbedingungen wurden in einer gemeinsam ausgearbeiteten Vereinbarung geregelt Die Auswahl der ausgeliehenen Kulturguter erfolgte im Rahmen des Leitkriteriums der Identitatsrelevanz fur St Gallen d h die Handschriften sind eigenstandige geistige und kunstlerische Leistungen von St Galler Monchen aus Mittelalter und fruher Neuzeit liturgische Handschriften mit spezifisch sanktgallischem Heiligenkalender und sanktgallischer Gottesdienstordnung sowie die altesten in St Gallen geschriebenen oder kopierten Texte 5 Die Vermittlung des Bundes im Kulturguterstreit zwischen St Gallen und Zurich ist eine erstmalige Anwendung von Artikel 44 Absatz 3 der revidierten Bundesverfassung vom 18 April 1999 6 Der erfolgreiche Abschluss wurde mit einem gemeinsamen Mahl einer Neuauflage der Kappeler Milchsuppe offiziell in Bern unter Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin gefeiert 2 Klosterschatz der Pramonstratenserabtei Ruti ZH BearbeitenWenn auch der Konflikt um die im Verlauf des Toggenburgerkriegs geraubten Kulturguter aus dem Stift St Gallen nach 300 Jahren beigelegt ist bleibt eine beinahe funfhundert Jahre alte Meinungsdifferenz zwischen der Zurcher Gemeinde Ruti ZH und der St Galler Stadt Rapperswil Jona derzeit ein Politikum das die Beteiligten eher mit Humor denn im Streit zu losen versuchen nbsp Krummstab und Mitra aus dem Klosterschatz Ruti nbsp Kreuzpartikelmonstranz aus dem Klosterschatz der ehemaligen Pramonstratenserabtei RutiDer letzte Abt des Klosters Ruti Felix Klauser fluchtete am 21 April 1525 vor den Zurcher Reformatoren ins benachbarte katholische Rapperswil Im Reisegepack des Abts befand sich der Klosterschatz unter anderem seine Mitra der Krummstab eine Kreuzpartikel Monstranz Schriften aus der im Bildersturm geplunderten Klosterbibliothek und Pontifikalinsignien die seither im Besitz der Ortsgemeinde Rapperswil und der katholischen Kirchgemeinde verblieben sind Nach Klausers Tod um das Jahr 1530 hatten die sakralen Gegenstande eigentlich an das Kloster Ruti zuruckfallen mussen obwohl auch Rapperswil den rechtmassigen Besitz nachzuweisen vermag 1561 soll der Klosterschatz durch den letzten Rutner Konventualen Sebastian Hegner testamentarisch der Pfarrkirche Rapperswil vermacht worden sein Weil zudem das Kloster am 17 Juni 1525 sakularisiert worden war sahen die uberzeugten Rapperswiler Katholiken keine Veranlassung die ihnen anvertrauten Schatze an den Stadtstaat Zurich zu ubergeben Anlasslich der 1200 Jahr Feier von Ruti erbat der Gemeindeprasident im Sinne einer Freundschaftsgeste die Ruckgabe des Klosterschatzes Sein Amtskollege in Rapperswil nahm die Anfrage zwar mit Wohlwollen auf verwies ihn aber an die Ortsgemeinde und die katholische Kirchgemeinde als rechtmassige Besitzer der Kulturguter sowie an das Stadtmuseum Rapperswil wo ein Teil der Gegenstande aufbewahrt wird Nachdem der Gemeindeprasident von Ruti auf schriftliche Rechtsanspruche hingewiesen wurde kam der ehemalige Zurcher Stadtarchivar nach ausgiebigem Quellenstudium zum Fazit dass das Kloster Ruti formaljuristisch nie aufgehoben sondern lediglich der Reformation preisgegeben worden sei womit in Ruti zumindest theoretisch weiterhin ein Kloster mit Rechtsanspruchen existiert Wie St Gallen das sich mit der Replik des Himmelsglobus zufriedengab wollte der Gemeindeprasident von Ruti diesem Beispiel folgen und sich ebenfalls mit Kopien der Sakralgegenstande begnugen oder gegebenenfalls die Ubergabe der Originale im Rahmen einer feierlichen Prozession von Rapperswil nach Ruti einverlangen 7 8 Wenn auch noch nicht als definitive Einigung wurde der Rutner Klosterschatz vom 26 September 2009 bis Jahresende im Amthaus Ruti im Rahmen der Ausstellung Exil erstmals Heimaturlaub als Leihgabe ausgestellt 9 Siehe auch BearbeitenBeutekunstLiteratur BearbeitenHans Peter Hohener Der St Galler Globus In Alfred Cattani Bruno Weber Hrsg Zentralbibliothek Zurich Schatzkammer der Uberlieferung Verlag Neue Zurcher Zeitung Zurich 1989 ISBN 3 85823 252 1 S 59 61 167 f Karl Heinz Burmeister Rainer J Schweizer und Kay Hailbronner Der Anspruch von St Gallen auf Ruckerstattung seiner Kulturguter aus Zurich Gutachten im Auftrag der Regierung und des Katholischen Kollegiums des Kantons St Gallen Schulthess Zurich 2002 ISBN 978 3 7255 4449 3 Marie Theres Fogen Fetisch Eigentum Zum Kulturguterstreit zwischen St Gallen und Zurich In Neue Zurcher Zeitung Nr 44 vom 22 Februar 2003 S 41 Robert Nef Kulturguter und kompromissloses Eigentum Rechtliche und politische Gedanken zum Kulturguterstreit In Neue Zurcher Zeitung Nr 103 vom 6 Mai 2003 S 45 Andrea F G Rascher Markus Bucheli Die Vereinbarung zum Kulturguterstreit Zurich St Gallen von 2006 Ansatze zur Losungsfindung in anderen Kontexten In KUR Kunst und Recht Volume 21 Issue 2 2019 S 54 doi 10 15542 KUR 2019 2 2Weblinks BearbeitenVirtuelle Handschriftenbibliothek der Schweiz Handschriften der Zentralbibliothek Zurich in der Stiftsbibliothek St GallenEinzelnachweise Bearbeiten Berner Milchsuppe fur Zurich und St Gallen NZZ 16 November 2003 a b c EDI Presseerklarung vom 27 April 2006 Kulturguterstreit St Gallen Zurich Erfolgreicher Abschluss der Vermittlung des Bundes abgerufen am 29 November 2017 St Galler Tagblatt vom 20 Januar 2009 Mit Durerpalette und Computer abgerufen am 18 Februar 2009 20 Minuten online vom 21 August 2009 Vor 297 Jahren geraubt heute zuruckgegeben abgerufen am 21 August 2009 https web archive org web 20071020152931 http www stibi ch site content asp typ Bibliothek amp category 03 24Best E4nde amp subcategory 02 24Handschriften aus Z FCrich amp lang DE Andrea F G Rascher und Markus Bucheli Kap 6 Rz 469 In Peter Mosimann Marc Andre Renold Andrea F G Rascher Hrsg Kultur Kunst Recht schweizerisches und internationales Recht 2 stark erweiterte Auflage Helbing Lichtenhahn Verlag Basel 2020 NZZ Online vom 17 Januar 2008 Abt Klausers Vermachtnis sorgt fur Verstimmung abgerufen am 21 Marz 2008 Zurcher Oberlander vom 15 Januar 2008 Der Klosterschatz soll endlich nach Ruti zuruck abgerufen am 14 November 2008 Website der Gemeinde Ruti Chronik Ortsmuseum abgerufen am 8 Dezember 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kulturguterstreit zwischen Zurich und St Gallen amp oldid 239284682