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Der Kalumnieneid lateinisch iuramentum calumniae etwa Schwur keine falsche Anklage zu erheben auch Gefahrde oder Schikaneeid ist ein amtseidahnlicher promissorischer Eid Er umfasste in Zivil und Strafprozessen das zukunftige Versprechen dass weder die Prozessparteien noch ihre Prozessvertreter sich im Gerichtsverfahren mutwillig oder bosartig verhalten werden Mit dem Kalumnieneid sollte verleumderischen oder sonstigen schikanosen Anklagen vorgebeugt werden Auch wurde das Versprechen abgenommen dass keine Prozessverschleppung verfolgt wird 1 Der Kalumnieneid hat seine Wurzeln im Formularprozess einem Gerichtsverfahrenstyp des romischen Rechts Der Klager musste versprechen keine arglistig motivierte Klage zu erheben Der Beklagte musste im Gegenzug versprechen dass er sich treuglaubig verteidigt 2 Diese Pflicht konnte im klassischen Recht der Klager dem Beklagten zuschieben iusiurandum necessarium Verweigerte der Beklagte den Schwur verlor er den Prozess 3 Justinian I machte ihn zur Prozessvoraussetzung fur Vernehmungen 4 Eine fruhe Erwahnung erfuhr der Kalumnieneid in der Rezeptionsgeschichte bei den Glossatoren im Jahr 1186 und dann wieder ab dem 16 Jahrhundert mit dem romisch kanonischen Verfahren am Ende des Spatmittelalters im Ubergang zur Neuzeit Besonders der Humanist Johann Oldendorp beschaftigte sich mit dem Beweisrecht Der Vernehmung vorausgehen musste seiner Auffassung nach die Ableistung des Kalumnieneids da der Aussage ansonsten kein Glauben geschenkt werden konnte 5 Spater ging der Kalumnieneid institutionell verloren Eine Entsprechung fand er im modernen Recht im Rechtsschutzinteresse und in der Strafbarkeit wegen falscher Anschuldigung Literatur BearbeitenMax Kaser Das romische Zivilprozessrecht Handbuch der Altertumswissenschaft Abteilung 10 Rechtsgeschichte des Altertums Band 3 4 2 Auflage bearbeitet von Karl Hackl C H Beck Munchen 1996 ISBN 3 406 40490 1 S 214 Hans Schlosser Spatmittelalterlicher Zivilprozess nach Bayerischen Quellen Gerichtsverfassung und Rechtsgang Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte Band 8 Bohlau Koln 1971 ISBN 3 412 42671 7 S 349 Anmerkungen Bearbeiten Wolfgang Sellert Kalumnieneid in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band 2 Stichwort Kalumnieneid Institutiones Iustiniani 4 16 1 Codex Iustiniani 2 58 f 2pr 531 Detlef Liebs Wenn Fachliteratur Gesetz wird Inwieweit wurden Romische Juristenschriften im Lauf der Jahrhunderte uberarbeitet In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 Heft 1 2018 S 395 473 hier S 404 ff 420 f Vgl hierzu auch Detlef Liebs Gottliche Sanktionen im romischen Verfahrensrecht In Daniella Bonanno Peter Funke Matthias Haake Hrsg Rechtliche Verfahren und religiose Sanktionierung in der griechisch romischen Antike Franz Steiner Stuttgart 2016 S 175 189 184 ff Mathias Schmoeckel Vom objektiven Massstab zum subjektiven Urteil Die Rolle des Richters bei Johann Oldendorp und die Neubewertung des gemeinen Beweisrechts durch Humanismus und Reformation In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Kanonistische Abteilung Band 109 Heft 1 2023 S 198 226 Johann Oldendorp Miscellanea In Opera II S 780 ff 789 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kalumnieneid amp oldid 239319220