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Dieser Artikel beschaftigt sich mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Begriff Immaterielles Gut Zum rechtswissenschaftlichen Begriff siehe Immaterialgut Immaterielle Guter sind nicht korperliche Vermogensgegenstande dazu zahlen Dienstleistungen und Rechte Sie gehoren neben den materiellen Gutern zu den wirtschaftlichen Gutern Inhaltsverzeichnis 1 Einteilung 2 Materielle und immaterielle Guter 2 1 Gemeinsamkeiten 2 2 Unterschiede 3 Immaterielle Guter als Ware 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseEinteilung BearbeitenImmaterielle Guter lassen sich in ihrer Gegenstandlichkeit jeweils in Produktions und Konsumguter unterteilen Produktionsguter Dienstleistungen lt Konsumguter immaterielle Guter lt wirtschaftliche Guter lt Produktionsguter materielle Guter Rechte lt Konsumguter Die Produktionsguter dienen Unternehmungen oder dem Staat beispielsweise zur Erstellung von Konsumgutern wahrend die Konsumguter unter den immateriellen Gutern vom Privathaushalt zum Zwecke der direkten Bedurfnisbefriedigung konsumiert werden Als Beispiel fur Dienstleistungen die als Konsumguter verwendet werden gelten menschliche Leistungen fur den privaten Haushalt bereitgestellt durch Rechtsanwalt oder Arzt Dienstleistungen die den Produktionsgutern zugeordnet werden konnen zum Beispiel Unternehmensberater oder Wirtschaftsprufer sein Fur den Bereich Rechte sind Konzessionen Lizenzen Patente Warenzeichen Markenzeichen gewerbliche Schutzrechte Firmenwerte und Urheberrechte zu erwahnen Materielle und immaterielle Guter BearbeitenImmaterielle Guter sind nicht mit dem sachenrechtlichen Eigentum an materiellen Gutern gleichzusetzen Gemeinsamkeiten Bearbeiten Die im Sachenrecht geltenden Grundsatze finden auch im Immaterialguterrecht Anwendung geistiges Eigentum und Sacheigentum gewahren ein absolutes Recht das es dem Inhaber erlaubt das Immaterialgut zu nutzen und jeden Dritten von der Nutzung dieses Gegenstands auszuschliessen es konnen nur solche Rechte erworben werden welche der Gesetzgeber geschaffen hat Typenzwang etwa Patentrecht oder Gebrauchsmuster Urheberrecht oder Designs Markenrecht Gegenstand welche Immaterialguter sind schutzfahig und Inhalt des Rechts sind durch den Gesetzgeber vorgegeben Davon abweichende Rechte konnen vertraglich nicht vereinbart werden das Trennungs und Abstraktionsprinzip ist auch im Recht des geistigen Eigentums zu beachten umstritten fur das Urheberrecht z B dagegen Schricker 31 Rn 2 die vermogensrechtliche Zuordnung knupft an ein nach aussen offenkundiges Ereignis an etwa durch die Eintragung in ein offentliches Register Offenkundigkeits oder Publizitatsprinzip Das Urheberrecht entsteht allerdings bereits mit der Schopfung des Werkes und nicht erst mit der Auffuhrung oder Veroffentlichung der Gegenstand an dem das Immaterialguterrecht besteht muss hinreichend bestimmt sein Bestimmtheitsgrundsatz Sacheigentum kann in der Regel vollstandig vom Rechteinhaber auf eine andere Person ubertragen werden abgeleiteter oder derivativer Rechtserwerb und es konnen einzelne Befugnisse zur Nutzung eingeraumt werden ursprunglicher oder originarer Rechtserwerb Dies gilt grundsatzlich auch fur geistiges Eigentum Eine Ausnahme stellt jedoch das Urheberrecht in Deutschland dar welches von einem Rechtsvorganger nur im Wege des Erbrechts erworben werden kann Die Nutzung geistigen Eigentums und Sacheigentums kann gesetzlich beschrankt werden z B durch rechtliche Schranken zugunsten Dritter oder der Allgemeinheit Dabei konnen auch zwangsweise Nutzungsrechte eingeraumt werden z B Notwegerecht Zwangslizenzen im Patentrecht Unterschiede Bearbeiten Soweit geistiges Eigentum in einem Personlichkeitsrecht droit moral besteht ist es im Gegensatz zum Sacheigentum in der Regel nicht auf eine andere Person ubertragbar z B Urheberpersonlichkeitsrecht s 12 ff 29 UrhG oder Erfinderpersonlichkeitsrecht s 37 63 PatG Immaterialguter sind ubiquitar allgegenwartig Dadurch kann ein Immaterialgut verschiedenen Rechtsordnungen gleichzeitig unterliegen Daher mussen geistige Eigentumsrechte gegebenenfalls in mehreren Landern angemeldet werden soweit Anmeldung erforderlich Das Sacheigentum unterliegt dagegen nur dem Recht des Ortes an dem sich die Sache belegen ist Immaterialguter konnen nicht rivalisierend von beliebig vielen Personen gleichzeitig genutzt werden Erst durch die Zuweisung von Monopolrechten wird eine kunstliche Knappheit erzeugt wahrend die Ausschliesslichkeit der Nutzung bei korperlichen Gegenstanden standig und untrennbar durch ihrer Natur bewirkt wird Der strafrechtliche Schutz des geistigen Eigentums erfolgt durch die jeweiligen Schutzgesetze Die Vorschriften der Eigentumsdelikte Diebstahl Raub usw von Sachen finden hingegen im Immaterialguterrecht keine Anwendung Es gibt einen grossen Anteil Immaterialguter denen die Rechtsordnung kein Immaterialguterrecht zuweist Dies sind z B im Urheberrecht gemeinfreie Werke zum Beispiel einzelne Worte oder Akkorde geringe Schopfungshohe oder Werke deren Schutzdauer abgelaufen ist Aufhebung der Schutzrechte Freigabe Dagegen sind herrenlose Sachen die Ausnahme Herrenlose Sachen konnen wieder Gegenstand des Eigentums werden Gemeinfreie Werke und die Nutzung abgelaufener Patente bleiben dagegen auf Dauer frei Geistiges Eigentum ist zeitlich begrenzt und die Einschrankungen bei den zugeordneten Rechten sind erheblich umfangreicher und weitgehender als beim Sacheigentum Sacheigentum dagegen bleibt bis zum Untergang der Sache bestehen Da die Nutzung von Immaterialgutern nur selten den Besitz eines Werkexemplars voraussetzt kann im Vergleich zum Sachgut sehr viel leichter auf das Immaterialgut durch jedermann zugegriffen werden Der Schutz von Rechten die am Immaterialgut bestehen stellt daher andere Anforderungen als der Schutz von Rechten am Sacheigentum Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Arten von Immaterialgutern Dadurch ist es moglich dass ein Immaterialgut unter verschiedenen Gesichtspunkten mehreren unterschiedlichen Immaterialguterrechten zugleich unterliegt z B kann ein Logo durch das Urheberrecht und das Markenrecht geschutzt sein Zusatzlich besteht sehr haufig noch ein Eigentumsrecht an der Verkorperung Der Inhaber des Sacheigentums ist regelmassig ein anderer als der Inhaber des Immaterialguterrechts Eine nicht triviale Komplexitat in den moglichen Rechtsanspruchen ist somit eher die Regel als die Ausnahme Diese Vielfalt erfordert weiterhin die Ausgestaltung durch ahnlich vielfaltige unterschiedliche gesetzliche Regelungen Immaterielle Guter als Ware BearbeitenEs gibt Unternehmen die nur ihr geistiges Eigentum als Wirtschaftsgut vermarkten Solche Unternehmen stellen keine Waren im eigentlichen Sinne her fabless sondern im weitesten Sinne Bauplane und lizenzieren sie an Herstellerunternehmen Einige Beispiele Chip Design s a IP Cores Rambus Incorporated YachtdesignIm Patentbereich werden Patentinhaber welche ihr Monopolrecht in unangemessener Weise benutzen gelegentlich als Patent Troll bezeichnet Dazu zahlen insbesondere Patentinhaber welche nicht selbst forschen oder Waren herstellen non practicing entities Aus wettbewerblicher Sicht wird deren Machtausubung uberwiegend abgelehnt 1 Siehe auch BearbeitenImmaterieller Vermogensgegenstand Immaterielles KulturgutEinzelnachweise Bearbeiten D P Majoras FTC A Government Perspective on IP and Antitrust law 1 2 Vorlage Toter Link www fiw online de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Vortrag 4 Juli 2006 am Forschungsinstitut fur Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e V FIW mwN Normdaten Sachbegriff GND 4072737 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Immaterielles Gut amp oldid 230765594