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Handeln auf Befehl kann Untergebene in hierarchischen Strukturen bei der Ausfuhrung illegaler Befehle Anordnungen und Gesetze von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausschliessen Die unbedingte Gehorsamspflicht ursprunglich aus dem militarischen Bereich steht im Widerspruch zum Legalitatsprinzip wenn vom Vorgesetzten die Ausfuhrung von Straftaten befohlen wird Um mit diesem Dilemma im nationalen und internationalen Strafrecht umzugehen haben sich drei Rechtskonzepte entwickelt Die mittlerweile uberholte absolute Straffreiheit die bedingte strafrechtliche Verantwortlichkeit und die absolute strafrechtliche Verantwortlichkeit des Untergebenen Inhaltsverzeichnis 1 Konzepte 1 1 Absoluter Strafausschliessungsgrund 1 2 Bedingte strafrechtliche Verantwortlichkeit 1 3 Absolute strafrechtliche Verantwortlichkeit 2 Uberschneidende Strafausschliessungsgrunde 3 Rechtsgeschichte 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseKonzepte BearbeitenAbsoluter Strafausschliessungsgrund Bearbeiten Die absolute Straffreiheit wurde damit begrundet dass untergebene Soldaten mit geringen oder fehlenden juristischen Kenntnissen nicht zu diskutieren hatten sondern zu gehorchen und notfalls zu sterben Die strafrechtliche Verantwortlichkeit liegt ausschliesslich beim Vorgesetzten Das Defizit zeigt sich in der gedanklichen Zuspitzung der Verantwortlichkeit fur z B die Verbrechen der Wehrmacht die allein bei Hitler gelegen hatte Das Konzept ist uberholt Bedingte strafrechtliche Verantwortlichkeit Bearbeiten Die bedingte strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt ein wenn der Untergebene die Rechtswidrigkeit der befohlenen Handlung kennt oder als verstandiger Mensch kennen musste oder die Handlung offensichtlich rechtswidrig ist Dieses Konzept liegt den meisten nationalen Strafgesetzen zugrunde weil es dort auch auf kleinere und schwieriger zu erkennende Delikte wie Diebstahl militarische Vergehen und geringfugige Verletzungen des Kriegsrechts anwendbar sein muss 1 Nach dem fur den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geltenden romischen Statut gilt die bedingte Verantwortlichkeit auch im internationalen Strafrecht fur Kriegsverbrechen 2 Absolute strafrechtliche Verantwortlichkeit Bearbeiten Das Konzept der absoluten strafrechtlichen Verantwortlichkeit wurde beim Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher aufgrund Art 8 des IMT Statuts erstmals in einem internationalen Strafverfahren und dann in den folgenden internationalen ad hoc Tribunalen entsprechend den Nurnberger Prinzipien angewandt 3 Mit Art 33 des Romischen Statuts zur Begrundung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag wurde es 1998 auf die Delikte Volkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeschrankt Anordnungen zur Begehung von Volkermord oder von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind nach Art 33 Abs 2 offensichtlich rechtswidrig und fuhren in jedem Fall zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Taters Die dadurch bedingte Straffreiheit fur andere Kriegsverbrechen wurde mit der dem Angeklagten auferlegten Beweislast und klarer definierten Kriegsverbrechen so eingeschrankt dass Gaeta darin nur noch einen Formelkompromiss sieht der zu keiner Aufweichung fuhren sollte 4 Artikel 33 lautet Die Tatsache dass ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen auf Anordnung einer Regierung oder eines militarischen oder zivilen Vorgesetzten begangen wurde enthebt den Tater nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit es sei denn a der Tater war gesetzlich verpflichtet den Anordnungen der betreffenden Regierung oder des betreffenden Vorgesetzten Folge zu leisten b der Tater wusste nicht dass die Anordnung rechtswidrig ist und c die Anordnung war nicht offensichtlich rechtswidrig Anordnungen zur Begehung von Volkermord oder von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind im Sinne dieses Artikels offensichtlich rechtswidrig 5 Uberschneidende Strafausschliessungsgrunde BearbeitenDie Befolgung eines rechtswidrigen Befehls kann auch unter unmittelbarem Zwang Befehlsnotstand oder wegen einer irrtumlichen Rechtsauffassung erfolgen Diese beiden Sachverhalte sind eigenstandige Strafausschliessungsgrunde und uberschneiden sich teilweise mit der Rechtsfigur des Handelns auf Befehl Rechtsgeschichte Bearbeiten nbsp Hagenbach vor GerichtBerner Chronik des Diebold Schilling dem Alteren1474 wurde Peter von Hagenbach angeklagt als Landvogt am Oberrhein Vergewaltigungen Misshandlungen und Morde unter seiner Rechtsprechung zugelassen zu haben Er verteidigte sich mit dem Argument dass er auf Befehl des Herzogs von Burgund gehandelt habe Karls des Kuhnen Trotzdem wurde er fur schuldig befunden und enthauptet 6 7 Der Prozess geriet in Vergessenheit und erlangte keine Prazedenzfunktion 1865 wurde Captain Henry Wirz ehemaliger Kommandant des beruchtigten Kriegsgefangenenlagers Camp Andersonville der Konfoderierten Staaten von Amerika in Georgia vor einem Gericht in Washington wegen Misshandlung von Tausenden von Gefangenen und Totung von Gefangenen zum Tode verurteilt Der Einwand des Handelns auf Befehl seiner Vorgesetzten wurde vom Gericht abgelehnt da der Befehl eindeutig rechtswidrig war 8 1916 wurde der Kapitan des Handelsschiffes SS Brussels Charles Fryatt von einem deutschen Kriegsgericht als Franc tireur zum Tode verurteilt weil er mit seinem Schiff im Jahr 1915 in Ubereinstimmung mit den Befehlen der britischen Admiralitat versuchte das deutsche U Boot SM U 33 zu rammen Das Gericht berucksichtigte die Befehlslage nicht Der Politikwissenschaftler James Wilford Garner nennt das umstrittene Verfahren aus mehreren Grunden einen klaren Akt des juristischen Mordes 9 1921 wurde der ehemalige U Boot Kapitan Karl Neumann im Rahmen der Leipziger Prozesse angeklagt am 26 Mai 1917 das britische Hospitalschiff Dover Castle im Mittelmeer versenkt zu haben Er wurde freigesprochen da auf Anweisung der deutschen Admiralitat die Hospitalschiffe im Mittelmeer wegen angeblichen Missbrauchs durch die Alliierten zu Kriegsschiffen erklart worden waren und er von der Rechtmassigkeit des Befehls und seiner Ausfuhrung ausgehen konnte 10 Dagegen wurden im Fall der Versenkung des kanadischen Hospitalschiffs Llandovery Castle am 27 Juni 1918 im Atlantik durch SM U 86 unter Kapitan Helmut Brummer Patzig Ludwig Dithmar und John Boldt verurteilt weil sie auf Befehl an der Beschiessung von Rettungsbooten beteiligt waren und ihnen die Unrechtmassigkeit des Befehls und seiner Ausfuhrung bewusst sein musste Die Befehlslage wurde strafmildernd fur sie bewertet 11 Wahrend des Zweiten Weltkrieges legte die deutsche Militargerichtsbarkeit weiterhin die bedingte Strafverantwortlichkeit wie im Llandovery Fall nach 47 Abs 2 MStGB bei alliierten Angeklagten zugrunde wahrend sie bei Prozessen gegen deutsche Angeklagte die Prufung von Befehlen auf ihre Rechtmassigkeit nicht vornahm 12 nbsp Nurnberger Prozess 30 September 1946Im Statut des Internationalen Militargerichtshofs einem Anhang zum Londoner Statut vom 8 August 1945 wurde in Artikel 8 die absolute strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Handeln auf Befehl fur den Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und in Kontrollratsgesetz Nr 10 fur die Nurnberger Nachfolgeprozesse geregelt da bei der Schwere der zu verhandelnden Straftaten die Rechtswidrigkeit der Handlungen offensichtlich ware Eine strafmildernde Berucksichtigung der Befehlslage wurde zugelassen 13 Eine ahnliche Regelung galt nach Art 6 der Proklamation fur das Internationale Militartribunal fur den Fernen Osten vom 19 Januar 1946 14 1950 erfolgte die Kodifizierung der absoluten strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Volkerrechtskommission der Vereinten Nationen als Prinzip IV der Nurnberger Prinzipien und wurde spater bei den internationalen ad hoc Tribunalen Internationaler Strafgerichtshof fur Ruanda und Internationaler Strafgerichtshof fur das ehemalige Jugoslawien angewandt 5 des deutschen Wehrstrafgesetzes von 1957 folgt dem Konzept der bedingten strafrechtlichen Verantwortlichkeit und lasst unter bestimmten Voraussetzungen eine Strafmilderung und bei Vergehen das Absehen von Strafe zu Der Bundesgerichtshof befand 1995 im 2 Mauerschutzenprozess den Schiessbefehl nach 27 DDR GrenzG als offensichtlich rechtswidrig und verneinte den Strafverfolgungsschutz des 258 DDR StGB 15 1998 wurde bei der Aushandlung des Romischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs auf Drangen der USA die bedingte strafrechtliche Verantwortlichkeit mit der absoluten Verantwortlichkeit in einem Formelkompromiss in Artikel 33 kombiniert vgl auch Artikel 31 Absatz 1 d der Gefahr fur den Tater nur dann als entschuldigend betrachtet wenn er nicht grosseren Schaden zuzufugen beabsichtigt als den der er abzuwenden trachtet 16 17 Siehe auch BearbeitenVorgesetztenverantwortlichkeitLiteratur BearbeitenYoram Dinstein The Defence of Obedience to Superior Orders in International Law Sijthoff Leyden 1965 Alen Folnovic Aspekte der Entwicklung der Rechtsfigur des Handelns auf Befehl im deutschen und internationalen Recht Berlin Dissertation 2007 Paola Gaeta The Defence of Superior Orders The Statute of the International Criminal Court versus Customary International Law pdf European Journal of International Law 1999 Matthew Lippman Conundrums of Armed Conflict Criminal Defenses to Violations of the Humanitarian Law of War pdf Penn State International Law Review 1996 Volume 15Einzelnachweise Bearbeiten Paola Gaeta The Defence of Superior Orders The Statute of the International Criminal Court versus Customary International Law S 183 Paola Gaeta The Defence of Superior Orders The Statute of the International Criminal Court versus Customary International Law S 189 Statut fur den Internationalen Militargerichtshof vom 8 August 1945 Universitat Marburg abgerufen am 18 Mai 2017 Paola Gaeta The Defence of Superior Orders The Statute of the International Criminal Court versus Customary International Law S 188 ff Romisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs Vereinte Nationen 17 Juli 1998 abgerufen am 22 September 2016 Max Markham The Evolution of Command Responsibility in International Humanitarian Law S 51 Gregory S Gordon The Trial of Peter von Hagenbach erschienen in The Hidden Histories of War Crimes Trials Oxford UP 2013 Hrsg Heller und Simpson ISBN 978 0 19 967114 4 S 13 49 Yoram Dinstein The Defence of Obedience to Superior Orders in International Law S 160 Yoram Dinstein The Defence of Obedience ot Superior Orders in International Law S 160 f Yoram Dinstein The Defence of Obedience to Superior Orders in International Law S 12 ff Yoram Dinstein The Defence of Obedience to Superior Orders in International Law S 14 ff Andreas Toppe Militar und Kriegsvolkerrecht Oldenbourg 2008 ISBN 978 3 486 58206 2 S 390 ff Yoram Dinstein The Defence of Obedience to Superior Orders in International Law S 116 ff Yoram Dinstein The Defence of Obedience to Superior Orders in International Law S 156 Alen Folnovic Aspekte der Entwicklung der Rechtsfigur des Handelns auf Befehl im deutschen und internationalen Recht S 84 Paola Gaeta The Defence of Superior Orders The Statute of the International Criminal Court versus Customary International Law S 188 ff Bundesgesetzblatt Abgerufen am 8 August 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handeln auf Befehl amp oldid 234891464