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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung 1 Der Artikel ist weitgehend unbequellt was den bosen Verdacht weckt dass beginnend mit der Definition und dem Zusammenwerfen von Beamtenrecht und Strafvollzugsrecht in einem gemeinsamen Artikel als drittes Thema wird mit dem Link auf Militarischer Befehl das Soldatenrecht angekundigt dann aber gar nicht behandelt TF vorliegen konnte 2 Der Artikel beschreibt ausschliesslich die Situation in Deutschland 3 Geschichte fehlt Gerade im Falle Deutschlands setzt ein Verstandnis der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aber voraus dass man die Vorgeschichte kennt die unter anderem das nationalsozialistische Beamtenrecht einschliesst Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die Gehorsamspflicht auch Folgepflicht genannt beschreibt die Pflicht eines Amtstragers ferner eines oder einer Strafgefangenen sowie sonst der Freiheitsentziehung unterworfenen Person zum Gehorsam gegenuber einer ihr gegenuber mit hoheitlicher Befehlsgewalt Weisungsbefugnis oder sonstigem Recht zur Instruierung ausgestatteten Person Inhaltsverzeichnis 1 Dienstverhaltnisse 2 Strafvollzug 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseDienstverhaltnisse BearbeitenDie Gehorsamspflicht obliegt allen Bediensteten die sich in einem offentlich rechtlichen Unterstellungsverhaltnis befinden Das heisst dass sie Anweisungen Befehle o a ausfuhren mussen Der einzige Fall in denen der Gehorsam verweigert werden kann ist die Einschatzung des Befehlsempfangers dass durch die Anordnung eine Straftat begangen wurde Fur Bundesbeamte ist die Folgepflicht in 62 Bundesbeamtengesetz BBG geregelt Beamte und Richter unterliegen allerdings auch der Remonstrationspflicht d h sie mussen Bedenken gegen die Rechtmassigkeit einer dienstlichen Anordnung anmelden Die Anordnung ist jedoch dennoch auszufuhren Dies gilt nicht wenn das aufgetragene Verhalten die Wurde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit fur die Beamten erkennbar ist 63 BBG Verweigert ein Bediensteter den Gehorsam so kann gegen ihn ein Disziplinarverfahren betrieben werden Besonders Soldaten mussen gehorsam sein da sie sonst eine Wehrstraftat begehen 1 Die Gehorsamspflicht 11 Abs 1 SG ist nicht auf rechtmassige Befehle beschrankt Auch rechtswidrige Befehle sind grundsatzlich zu befolgen Erst wenn durch die Ausfuhrung des Befehls eine Straftat begangen wurde darf der Befehl nicht befolgt werden 11 Abs 2 SG Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem hat er entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu furchten Voraussetzung ist jedoch dass er erkennt oder dass es nach den ihm bekannten Umstanden offensichtlich ist dass er eine Straftat begeht 11 Abs 2 Satz 2 SG 2 Verstosse gegen die Gehorsamspflicht sind zudem ein Bruch des Dienst und Treueverhaltnisses gegenuber dem Dienstherrn vgl Amtseid und Gelobnis Strafvollzug BearbeitenEine unbedingte Pflicht zu Folgeleistung bzw Gehorsam besteht grundsatzlich im Strafvollzug fur Gefangene gegenuber Justizvollzugsbeamten Ein grundsatzlicher Beurteilungsspielraum gegenuber erhaltenen Weisungen besteht fur Strafgefangene im Gegensatz zu offentlich rechtlichen Bediensteten s o nicht In Deutschland ist dies z B in 82 Strafvollzugsgesetz StVollzG geregelt Wortlaut Der Gefangene hat die Anordnungen der Vollzugsbediensteten zu befolgen auch wenn er sich durch sie beschwert fuhlt Einen ihm zugewiesenen Bereich darf er nicht ohne Erlaubnis verlassen Eine dahingehende Verfehlung stellt ausser im Falle der Gefangenenmeuterei fur sich genommen zwar keine Straftat dar hat jedoch regelmassig vollzugsinterne Sanktionen zur Folge Im deutschen Strafvollzugsgesetz sind als grundsatzliche Massnahmen bei Ungehorsam u a Fesselung unmittelbarer Zwang Disziplinarmassnahmen aber auch Einzelhaft vorgesehen wobei das Verhaltnismassigkeitsprinzip zu beachten ist In anderen Staaten existieren jeweils ahnlich gelagerte Vorschriften und Ermachtigungen In fruheren Zeiten war die Gehorsamspflicht Teil der Konstellation des besonderen Gewaltverhaltnisses in welchem die inhaftierte Person ihrer Grundrechte gegenuber den zustandigen staatlichen Einrichtungen somit hier den Justizvollzugsanstalten enthoben war In heutiger Zeit wird dieser Umstand mit dem Begriff Sonderrechtsverhaltnis beschrieben in der Feststellung dass zunachst allen Menschen die Grundrechte zustehen jedoch unter besonderen Bedingungen eingeschrankt werden konnen vergleiche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1972 BVerfGE 33 1 wie dies im Rahmen des Strafvollzuges der Fall ist Die unbedingte Gehorsamspflicht besteht auch nach dem Grundsatzurteil unverandert fort die Vollzugsbediensteten haben jedoch nunmehr die Pflicht bei ihren Weisungen die Grundrechte der Gefangenen zu wahren und somit die Grundsatze der Verhaltnismassigkeit zu beachten Siehe auch BearbeitenSonderrechtsverhaltnisEinzelnachweise Bearbeiten Vgl auch Ralf Vollmuth Andree Mullerschon Friederike Muller Csotonyi Therapiefreiheit Gehorsamspflicht und Patientenwille ein unauflosbares Problem In Wehrmedizinische Monatsschrift Band 57 2013 S 45 49 BT Drs 18 8805Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4156339 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gehorsamspflicht amp oldid 234411612