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Das Wehrstrafrecht ist das besondere Strafrecht fur Straftaten die innerhalb der oder gegen die Streitkrafte eines Landes begangen werden Nicht zum Wehrstrafrecht im engeren Sinne gehoren die Straftaten gegen volkerrechtliche Bestimmungen im Kriege Diese werden regelmassig gesondert als Volkerstrafrecht bezeichnet Grundsatzlich beruht das Wehrstrafrecht auf den allgemeinen Strafrechtslehren Gewisse Besonderheiten erfordern jedoch abweichende Regelungen Das Handeln auf Befehl kann ein Rechtfertigungs oder Entschuldigungsgrund sein Eine Gefahrdung der eigenen Person kann in der Regel keinen entschuldigenden Notstand fur einen Soldaten darstellen Es bestehen ferner die Sanktionsformen von Disziplinarmassnahmen bis zum Strafarrest Wichtige Straftaten im Wehrstrafrecht sind beispielsweise Fahnenflucht die eigenmachtige Abwesenheit von der Truppe und Gehorsamsverweigerung Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Vereinigte StaatenDeutschland BearbeitenFur Straftaten die Soldaten der Bundeswehr begehen gilt das Wehrstrafgesetz 1 WStG Die Straftaten gegen die Landesverteidigung umfasst einen eigenen Abschnitt im Strafgesetzbuch 5 Abschnitt im besonderen Teil 109 109k StGB geregelt Straftaten gegen das Volkerrecht Kriegsverbrechen und Volkermord sind im Volkerstrafgesetzbuch geregelt Osterreich BearbeitenIn Osterreich findet sich das Wehrstrafrecht im engeren Sinne weitgehend im Militarstrafgesetz MilStG Straftaten gegen das Bundesheer befinden sich in 259 260 oStGB Volkermord ist in 321 oStGB geregelt Schweiz BearbeitenIn der Schweiz bestimmt sich das Wehrstrafrecht weitgehend nach dem Militarstrafgesetz Fur das formelle Recht besteht eine eigenstandige Prozessordnung fur den Militarstrafprozess Straftaten gegen die Landesverteidigung sind im burgerlichen Strafgesetzbuch im dreizehnten Titel Art 276 278 StGB CH eingeordnet Volkermord wird unter Art 264 StGB CH gefasst Vereinigte Staaten BearbeitenAls Rechtsgrundlage der amerikanischen Militargerichtsbarkeit dient der Uniform Code of Military Justice Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4189388 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wehrstrafrecht amp oldid 238489860