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Gefahrubergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Glaubiger ubergeht Der Gefahrubergang ist im taglichen Leben vor allem im Kaufrecht von grosser Bedeutung Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1 1 Leistungsgefahr 1 2 Gegenleistungsgefahr 1 2 1 Grundregel 1 2 2 Besonderheiten im Kaufrecht 2 EinzelnachweiseRechtslage in Deutschland BearbeitenEs ist zunachst zwischen Leistungsgefahr und Gegenleistungsgefahr Preisgefahr zu unterscheiden Leistungsgefahr Bearbeiten Gefahr bedeutet im BGB zunachst die Leistungsgefahr also die Gefahr dass der Glaubiger seinen Leistungsanspruch verliert wenn der Leistungsgegenstand untergeht Das ist der Normalfall bei der Stuckschuld Was nicht mehr existiert kann nicht geleistet werden impossibilium nulla est obligatio eine Pflicht zum Unmoglichen gibt es nicht Bei der Gattungsschuld kann die Leistung dagegen auch dann noch erbracht werden wenn eine Sache untergeht namlich mit einer anderen gleichartigen Sache der Gattung nach dem Grundsatz genus non perit die Gattung geht nicht unter Somit tragt der Schuldner die Leistungsgefahr Er muss wenn die Sache untergeht erneut leisten anders naturlich wenn alle Gegenstande der Gattung untergegangen sind Diese Regelung ist fur den Schuldner hart Ihm konnen durch die erneute Leistung hohe Kosten entstehen Hat er keinen Leistungsgegenstand der gleichen Gattung vorratig trifft ihn sogar eine Beschaffungspflicht Deshalb sieht das Gesetz die Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stuckschuld vor wenn der Schuldner alles seinerseits zur Leistung Erforderliche getan hat 243 Abs 2 BGB Mit dieser Konkretisierung geht die Leistungsgefahr also auf den Glaubiger uber Geht der Leistungsgegenstand unter muss der Schuldner nicht erneut leisten Die Bestimmung was das seinerseits zur Leistung Erforderliche umfasst hangt von der Art der Schuld ab Mindestens erforderlich ist das Auswahlen und Aussondern der geschuldeten Sache aus der Gattung Bei einer Bringschuld muss die Sache dem Glaubiger an dessen Wohnsitz tatsachlich angeboten werden Bei einer Schickschuld muss die Sache einer Transportperson ubergeben werden und bei einer Holschuld genugt die nach der Aussonderung erfolgte Mitteilung an den Glaubiger dass dieser die Sache nun abholen kann 1 Aber auch ohne Konkretisierung findet nach 300 Abs 2 BGB ein Ubergang der Leistungsgefahr statt wenn sich der Glaubiger im Annahmeverzug befindet Meist liegt dann aber auch eine Konkretisierung vor es sei denn dass der Annahmeverzug wirksam durch wortliches Angebot begrundet wurde die Konkretisierung aber noch aussteht Halt man 243 BGB auf die Geldschuld wegen 270 Abs 1 BGB fur unanwendbar so betrifft 300 Abs 2 BGB daneben auch den Fall dass der nicht angenommene Geldbetrag dem Schuldner auf dem Ruckweg gestohlen wird Gegenleistungsgefahr Bearbeiten Neben der Frage nach der Leistungspflicht kann aber ein weiteres Problem auftreten wenn namlich fur die Leistung eine Gegenleistung Entgelt vereinbart war Bei diesen synallagmatischen bzw gegenseitigen Vertragen regelt das Gesetz auch was mit der Pflicht zur Erbringung der Gegenleistung geschieht wenn die Leistungspflicht wegen Unmoglichkeit oder aus anderen Grunden erlischt Als Faustregel gilt dass das BGB in allen Paragrafen nach 320 BGB wo es den gegenseitigen Vertrag einfuhrt mit Gefahr diese Gegenleistungsgefahr meint Grundregel Bearbeiten Dabei geht das Gesetz von der Grundregel aus dass wer keine Leistung erbringt auch keinen Anspruch auf Gegenleistung hat 326 Abs 1 BGB Die Gegenleistungs oder Preisgefahr tragt damit grundsatzlich der Schuldner der Hauptleistung Zu der Grundregel des 326 Abs 1 BGB gibt es aber wichtige Ausnahmen in denen die Gegenleistungsgefahr auf den Glaubiger der Hauptleistung ubergeht Er muss also die Gegenleistung erbringen ohne die Leistung zu erhalten Im allgemeinen Schuldrecht sieht 326 Abs 2 BGB das fur den Fall vor dass der Glaubiger der Hauptleistung die Unmoglichkeit der Hauptleistung allein oder uberwiegend zu verantworten hat z B weil er die geschuldete Sache mutwillig zerstort hatte als sie sich noch beim Schuldner befand Auch wenn sich der Glaubiger im Annahmeverzug befindet und die Sache in dieser Zeit untergeht bleibt die Pflicht zur Gegenleistung bestehen Besonderheiten im Kaufrecht Bearbeiten Im besonderen Schuldrecht finden sich aber zahlreiche spezielle Sonderregelungen die diesen allgemeinen Regeln vorgehen Der Gefahrubergang findet etwa beim Kaufvertrag gemass 446 BGB grundsatzlich mit der Ubergabe statt Gerat der Kaufer der Glaubiger der Hauptleistungspflicht ist mit der Annahme in Verzug geht die Gefahr ebenfalls auf ihn uber Wird die Sache zerstort muss er den Kaufpreis trotzdem zahlen Beim Versendungskauf findet der Gefahrubergang bereits dann statt wenn die Sache abgeschickt wurde 447 Abs 1 BGB also z B mit der Ubergabe an den Spediteur Dies gilt gem 475 Abs 2 BGB jedoch grundsatzlich nicht beim Verbrauchsguterkauf Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache so geht die Gefahr erst uber wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat Abweichende Vereinbarungen z B unversicherter Versand nur auf Gefahr des Kaufers sind nach 475 Abs 1 BGB unwirksam Ausnahmsweise wird 447 BGB auch beim Verbrauchsguterkauf angewendet wenn der Kaufer den Spediteur den Frachtfuhrer oder die sonst zur Ausfuhrung der Versendung bestimmte Person bzw Anstalt mit der Ausfuhrung der Versendung beauftragt hat und der Unternehmer dem Kaufer diese Person Anstalt nicht zuvor benannt hat Der Zeitpunkt des Gefahrubergangs spielt im Kaufrecht auch deshalb eine besondere Rolle weil dieser Zeitpunkt massgeblich ist fur die Sachmangelfreiheit der Kaufsache Die Sache ist frei von Sachmangeln wenn sie bei Gefahrubergang die vereinbarte Beschaffenheit hat 434 Abs 1 S 1 BGB Tritt ein Sachmangel also erst nach dem Gefahrubergang auf oder geht die Sache unter so hat der Kaufer grundsatzlich keine Gewahrleistungsanspruche aus 437 BGB Beim Verbrauchsguterkauf wird jedoch zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet dass der Sachmangel schon bei Gefahrubergang bestand Der Unternehmer muss beweisen dass der Mangel erst nach dem Gefahrubergang entstanden ist Beweislastumkehr gem 477 BGB Anspruche des Kaufers aus Sachmangeln die nach Gefahrubergang aufgetreten sind konnen sich allerdings aus einer Haltbarkeitsgarantie 443 BGB ergeben Ob der Gefahrubergang auch fur Rechtsmangel der massgebliche Zeitpunkt ist ist mangels ausdrucklicher gesetzlicher Anordnung umstritten Nach anderer Ansicht ist die Sachverschaffung also der Abschluss des Eigentumserwerbs massgeblich Einzelnachweise Bearbeiten Heinrichs in Palandt 243 Rn 5 nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4156230 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahrubergang amp oldid 235061217