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Das Frauenstimmrecht Stimm und Wahlrecht auf Landesebene wurde im Furstentum Liechtenstein durch eine Abstimmung der stimmberechtigten Manner am 29 Juni und 1 Juli 1984 eingefuhrt Formell wurde das Frauenstimmrecht am 1 Juli 1984 wirksam Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Der Kampf um das Wahl und Stimmrecht 2 1 Erste Kampagne fur Frauenrechte 2 2 Arbeitsgruppe fur die Frau 2 3 Aktion Dornroschen AD 2 4 Manner fur das Frauenstimmrecht MfdF 3 Erfolglose Volksabstimmungen 3 1 Volksabstimmung 1971 3 2 Volksabstimmung 1973 4 Wahl und Stimmrecht auf Gemeindeebene 5 Die erfolgreiche 3 Mannerabstimmung von 1984 6 Gesellschaftliche Auswirkungen 7 Frauen in politischen Amtern 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenIn der Fruhen Neuzeit waren Mitspracherecht und Mitbestimmungsrecht im offentlichen Leben bei Mannern und Frauen an Besitztum und Steuerpflicht geknupft 1 Diese Rechte wurde nicht schriftlich festgehalten sondern als Selbstverwaltungs oder Gewohnheitsrecht ausgeubt Im sehr landlichen Liechtenstein organisierte sich das Gemeinwesen auf der Gemeindeebene Im 19 Jahrhundert gingen diese Rechte durch neue Gesetzgebungen verloren In der ersten landstandischen Verfassung die 1818 in Furstentum Liechtenstein auf Grund der Deutschen Bundesakte erlassen wurde war das Stimmrecht nur fur Manner vorgesehen Die einzige Ausnahme galt fur Witwen wenn sie als Haushaltsvorstand fungierten 2 Im Jahr 1914 erschien eine kurze Nachricht uber den Kampf der Suffragetten in England erstmals in einer liechtensteinischen Zeitung In den elf Zeilen wurde der angeblich angerichtete Materialschaden der Stimmrechtlerinnen beziffert 3 Obwohl das aktive und passive Wahlrecht fur Frauen sowohl in Deutschland als auch in Osterreich im Jahr 1918 eingefuhrt wurde verlief die Diskussionen damals im liechtensteinischen Landtag ergebnislos Zu dieser Zeit war es unziemlich fur liechtensteinische Frauen in der Offentlichkeit auch schriftlich nicht in Erscheinung zu treten 4 Im Alltag waren Frauen durchaus prasent sie hatten aber einem bestimmten Frauenbild zu entsprechen Dies war katholisch konservativ und von Mutterlichkeit und Fursorglichkeit gepragt und liess keinen Raum fur Mitsprache oder Mitbestimmung im offentlichen Raum zu Als die 1921 eingefuhrte Landesverfassung ein allgemeines Wahlrecht ausschliesslich fur Manner enthielt kam keine offentliche Diskussion daruber auf 2 Vor der Landtagswahl von 1957 wurde in einer parteinahen Landeszeitung an die Frauen appelliert ihren Einfluss auf die Abstimmung ihrer mannlichen Familienmitglieder auszuuben aber ihre politische Gleichberechtigung wurde nicht ernsthaft thematisiert Kurze Zeit spater im Jahr 1959 wurde die erste Schweizer Frauenstimmrechtsabstimmung erfolglos und ohne besondere Beobachtung in der liechtensteinischen Presse abgehalten 3 Erst Mitte der 1960er Jahre wurde das Thema des Frauenstimmrechts in Liechtenstein wie auch in der Schweiz im Zusammenhang mit anderen politischen Entwicklungen wieder aktuell Im Oktober 1965 grundete Liechtenstein ein Jugendparlament dem sowohl Manner als auch Frauen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren angehoren durften Im ersten Jahr hatte das Parlament 123 Mitglieder bei seiner Auflosung im Jahr 1969 nur noch 39 Mitglieder Unter anderem wurde auch hier uber die Einfuhrung des Frauenstimmrechts diskutiert 5 Junge Liechtensteinerinnen unter anderem die Pfadfinderinnen machten sich fur frauenemanzipatorische Themen stark 3 Zwei Versuche einer Einfuhrung des Frauenstimm und wahlrechts auf der Basis eines Landtagsbeschlusses wurden in den Jahren 1965 vom Landtagsabgeordneten und Vaduzer Bauunternehmer Roman Gassner und 1968 vom Landtagsabgeordneten und Rechtsanwalt Ernst Buchel vorgenommen 1 Beide Manner waren Mitglied einer jeweils anderen der alteingesessenen politischen Parteien hatten auch die Unterstutzung des Landtagsabgeordneten Otto Schaedler und des damaligen Regierungschefs Gerard Batliner gehabt Trotz prinzipieller Befurwortung herrschte zu der Zeit Uneinigkeit uber die richtige politische Vorgehensweise Mannerabstimmung oder Landtagsbeschluss 3 Am 4 Juli 1968 durften Frauen an einem Referendum in Form einer Konsultativabstimmung teilnehmen und stimmten bei einer Beteiligung von 61 mit einer knappen Mehrheit von 50 5 fur ihr Stimmrecht Diese Meinungsumfrage wurde aber durch die deutliche Ablehnung der Manner 60 2 Stimmbeteiligung 56 mit einer Ablehnungsquote von 54 5 negativ entschieden 6 Ab 1969 gab Furst Franz Josef II mehrmals seine Befurwortung der Einfuhrung des Frauenwahl und stimmrechts bekannt auch wenn er politisch nichts Weiteres unternahm 2 Der Kampf um das Wahl und Stimmrecht BearbeitenErste Kampagne fur Frauenrechte Bearbeiten Infolge der Niederlage von 1968 wurde am 7 November 1969 ein Komitee fur das Frauenstimmrecht gegrundet 7 auch Komitee fsr Die Hauptinitiatorinnen Bernadette Brunhart geb Biedermann und Elfriede Winiger geb Seger waren damals beruflich als Sekretarinnen in der Landesverwaltung tatig 3 Das Komitee versuchte durch Diskussionsabende und aktive Mitarbeit in den politischen Parteien eine positive Wendung zu fordern Dabei diente das in Liechtenstein vorherrschende und Tradition betonende Frauenbild das auf weiblichem Charme und Hilfsbedurftigkeit fusste weiterhin als Massstab Zu kampferischen Aktionen im Stil der international bekannten Suffragetten blieben Frauen in Liechtenstein zunachst auf Abstand In der offentlichen Diskussion kamen zu jener Zeit auch die rechtliche Stellung und gesellschaftliche Rolle von eingeheirateten Auslanderinnen im Rahmen einer breiteren Diskussion uber die Uberfremdung des Landes zur Sprache 3 Arbeitsgruppe fur die Frau Bearbeiten Anlasslich des negativen Ausgangs der Volksabstimmung von 1971 formierte sich die Arbeitsgruppe fur die Frau 8 eine uberparteiliche Organisation die sich erst 1986 zugunsten spater gegrundeter Organisationen und nach Erreichung der politischen Gleichberechtigung im Jahr 1984 aufloste Das in den spateren Vereinsstatuten ausgedruckte Ziel Erlangung einer sinnvollen Gleichberechtigung 4 widerspiegelt die vorsichtige Vorgehensweise der Arbeitsgruppe Es herrschte Uneinigkeit daruber ob die Frauen eine aktive Offentlichkeitsarbeit betreiben oder eher im Hintergrund bleiben und politische Aktionen den Parteien uberlassen sollten 3 Aktion Dornroschen AD Bearbeiten Acht Jahre nach dem negativen Ausgang der zweiten Volksabstimmung und nach der Einfuhrung des Frauenstimmrechts auf Gemeindeebene in nur zwei der elf Gemeinden Liechtensteins wurde im Mai 1981 von Regina Marxer und Barbara Rheinberger die Aktion Dornroschen ins Leben gerufen 1 3 Manner fur das Frauenstimmrecht MfdF Bearbeiten Im Jahr 1982 bekam die Aktion Dornroschen eine wichtige Unterstutzung von zunachst 12 Mannern die einer personlichen Einladung gefolgt waren sich an offentlichen Aktionen der Gruppe aktiv zu beteiligen 1 Erfolglose Volksabstimmungen BearbeitenVolksabstimmung 1971 Bearbeiten Am 5 Oktober 1970 ging von der Fortschrittlichen Burgerpartei FBP eine Verfassungsinitiative aus und am 17 Dezember 1970 wurde die Einfuhrung des Frauenstimm und Wahlrechts im Landtag einstimmig beschlossen 1 In Februar 1971 wurde dieser Verfassungsgesetzentwurf jedoch von den stimmberechtigten Mannern per Referendum bei einer Stimmbeteiligung von 85 9 mit 1897 51 gegen 1816 Stimmen 48 9 knapp abgelehnt 6 Als Erklarung fur dieses vom Landtagsbeschluss abweichende Ergebnis wurden parteipolitische Rivalitaten zwischen der FBP und der Vaterlandischen Union VU die erstmals 1970 die Landtagswahl gewonnen hatte angefuhrt 3 Ausserdem zeigte das Wahlresultat dass die Mehrheit der Manner in Liechtenstein noch nicht bereit war ihre Wahlmacht und Privilegien aufzugeben 3 Kurz darauf gingen zum ersten Mal eine kleine Anzahl von liechtensteinischen Frauen auf der Strassen um fur ihre Rechte zu demonstrieren Wenige Tage spater marschierten auch die gymnasialen Schulerinnen und Schuler durch die Hauptstrasse von Vaduz wurden aber von Frauenstimmrechtsgegnern die teilweise nazistisches Gedankengut von sich gaben 3 heftig angegriffen und beschimpft Wieder kam die Problematik Auslanderfeindlichkeit zum Vorschein 1 Fast gleichzeitig wurde in Februar 1971 in der Schweiz durch eine Volksabstimmung an der nur mannliche Stimmberechtigten teilnehmen durften und mit uber 65 der Stimmen das Frauenstimmrecht in der Schweiz eingefuhrt Somit war Liechtenstein der allerletzte Staat in Europa der Frauen gleiche politische Rechte verweigerte 9 Volksabstimmung 1973 Bearbeiten Ab 1972 trafen sich Vertreter der neu formierten Arbeitsgruppe fur die Frau mit Vertretern beider Fraktionen FBP und VU sowie der Parteijugend Ein erneuter Anlauf zur Volksabstimmung wurde auf dieser politischen Ebene klar befurwortet Allerdings gab es auch eine Gegenbewegung die mit Flugblattern dagegenwirkte Die Arbeitsgruppe und ihre Verbundeten hatten aber bewusst dafur entschieden keine Offentlichkeitskampagne mit Plakaten zu fuhren 3 Am 19 Oktober 1972 wurde ein Antrag auf Einfuhrung des Frauenstimmrechts gemeinsam von der FBP und VU im Landtag eingereicht Dort wurden insbesondere die aussenpolitischen Dimensionen des Themas zur Sprache gebracht denn Liechtenstein besass als Kleinstaat nur den Beobachterstatus bis 1978 beim Europarat und war noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen Dass diese politischen und wirtschaftlichen Aspekte fur die Regierung des Landes eine Rolle spielten wurde vom Regierungsrat Walter Oehry in der Tageszeitung Liechtensteiner Vaterland am 8 Februar 1973 nur einem Tag vor der Abstimmung klar ausgedruckt Ich glaube die meisten haben erkannt dass das Frauenstimmrecht keine Laune der Frauen ist sondern dass fur unser Land sehr viel davon abhangt Wenn wir nicht rechts und links schauen mussten konnte es uns noch eher gleich sein wie die Abstimmung ausgeht Aber man glaubt unseren Versuchen nicht mehr uns als fortschrittlichen Staat mit lebendiger Demokratie auszugeben Fur das Ansehen unseres Landes in der Welt ware das ein schwerer Ruckschlag Walter Oehry Tageszeitung Liechtensteiner Vaterland am 8 Februar 1973 3 Der Ruckschlag stellte sich deutlich nach der Abstimmung am 9 11 Februar 1973 mit 55 9 der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 86 fur die Ablehnung eines entsprechenden Verfassungsgesetzes ein Mit 451 Nein Stimmen im Vergleich zu den 81 Nein Stimmen im Jahr 1971 war die Niederlage besonders stark und zeigte dass eine Vielzahl der Liechtensteiner noch nicht bereit war ihre uberkommenen patriarchalen Einstellungen aufzugeben 6 Wie in der Schweiz wurde daraufhin die Strategie gewechselt und politische Gleichberechtigung im kleineren Rahmen angestrebt 1 Wahl und Stimmrecht auf Gemeindeebene BearbeitenMit der Verfassungsanderung vom 7 Juli 1976 10 erhielten die elf Gemeinden des Landes das Recht uber das Frauenstimmrecht abzustimmen und es auf Gemeindeebene einzufuhren 3 Es dauerte insgesamt zehn Jahre bis am 20 April 1986 die letzten drei Gemeinden dem Beispiel von Vaduz folgten Die Gemeinde Schaan brauchte sogar mit Abstimmungen in den Jahren 1981 und 1984 zwei Anlaufe dazu Chronologie der Einfuhrung des Frauenstimmrechts auf Gemeindeebene Datum Gemeinde Ja Stimmen Nein Stimmen17 19 September 1976 Vaduz 315 2659 Mai 1980 Gamprin 90 6223 25 Oktober 1981 Schaan abgelehnt 270 3848 Dezember 1983 Planken 34 1511 Dezember 1983 Ruggell 144 11511 Dezember 1983 Schellenberg 75 5913 15 Januar 1984 Eschen 275 26730 Juni 1 Juli 1984 Schaan 404 33130 August 1 September 1985 Mauren 196 18720 April 1986 Balzers 325 26320 April 1986 Triesen 249 22120 April 1986 Triesenberg 235 207Die erfolgreiche 3 Mannerabstimmung von 1984 BearbeitenWie in den vorangegangenen Jahren waren Befurworter des Frauenstimmrechts daruber uneinig welche Vorgehensweise zu Erfolg fuhren konnte Der Argumentation der Aktion Dornroschen dass das Wahl und Stimmrecht ein Grundrecht sei entgegneten Vertreter des Landtags mit einem Hinweis auf den erforderlichen demokratischen Prozess Der Versuch Gleichberechtigung per Gesetz durch einen Landtagsbeschluss zu verwirklichen wurde mit 7 8 Stimmen der Landtagsvertreter in Dezember 1983 abgelehnt 3 Wahrend die Oppositionspartei FBP noch im April 1984 an dem Wunsch eines Landtagsbeschlusses festhielt bestand die VU darauf eine Mannerabstimmung durchzufuhren Der Landtagsprasident Karlheinz Ritter VU bezeichnete die Mannerabstimmung sogar als eine zutiefst demokratische Entscheidung 3 Auf das am 11 April 1984 vom Landtag verabschiedete Verfassungsgesetz zur Einfuhrung des Frauenstimm und Wahlrechts folgte am 29 Juni und 1 Juli 1984 eine dritte Mannerabstimmung Obwohl beide Parteien sich dafur starkmachten fiel das Resultat bescheiden aus mit 2370 Ja Stimmen 51 3 zu 2251 Nein Stimmen 48 7 bei einer Wahlbeteiligung von 86 2 wurde die Verfassung um Artikel 29 Absatz 2 erganzt 11 und damit die politische Gleichberechtigung auf Landesebene mit einem Gesamtdifferenz von nur 119 Stimmen eingefuhrt 3 Der Stimmenunterschied in einem der beiden liechtensteinischen Wahlkreise Unterland zu dem die Gemeinden Ruggell Schellenberg Gamprin Eschen und Mauren gehoren betrug nur drei Stimmen 1 Gesellschaftliche Auswirkungen BearbeitenDie Einfuhrung des Stimm und Wahlrechts fur Frauen war ein Teilerfolg Erst im Jahr 1992 wurde durch eine Umschreibung des Artikels 31 der Verfassung explizit gesagt dass Mann und Frau gleichberechtigt sind 12 Ein Gleichstellungsgesetz wurde 1999 verabschiedet Frauen in politischen Amtern BearbeitenNach Erhalt des passiven Wahlrechts stand der Weg fur Frauen offen in die aktive Politik zu gehen und als gewahlte Volksvertreter ein Amt auszuuben Auf Gemeindeebene bekamen im Jahr 1983 drei Frauen Gemeinderatssitze in den Gemeinden Vaduz und Gamprin In der Gemeinde Gamprin war Maria Marxer die erste Frau in Liechtenstein die 1991 als Gemeindevorsteherin gewahlt wurde Bei der ersten Landtagswahl nach 1984 wurde Emma Eigenmann im Jahr 1986 als einzige Frau in den damals 15 kopfigen Landtag gewahlt Im Jahr 1989 wurde sie in den nun 25 kopfigen Landtag nochmals als einzige weibliche Abgeordnete wiedergewahlt 1 Ab dem Jahr 1993 gehorten Renate Wohlwend und Ingrid Hassler Gerner dem liechtensteinischen Landtag an Somit stand der Frauenanteil des Landtages bei 8 In der Legislaturperiode 2009 bis 2013 sassen sechs Frauen im Landtag die hochste Zahl bis dahin 2013 bis 2017 sank die Zahl der weiblichen Abgeordneten auf funf 2017 bis 2021 betrug sie sogar nur noch drei In der Legislaturperiode 2021 2025 gehoren nun jedoch sieben Frauen dem Landtag an 13 Seit 2009 wurde in jeder Legislaturperiode eine Frau zur Vizeprasidentin des Landtags gewahlt Als hochstes Legislativorgan hat der Landtag die Aufgabe dem Fursten eine aus funf Personen bestehenden Regierung als Exekutivorgan vorzuschlagen Bis 2019 wurde noch nie eine Frau als Regierungschef ernannt Unter den vier Regierungsraten der jeweiligen Regierungen waren seit 1993 sieben Frauen im Amt Am 2 Juli 2019 wurde Aurelia Frick die seit 2009 Mitglied in drei Regierungen war vom Landtag das Vertrauen entzogen und vom Amt abberufen 14 Seit 2021 hat die Regierung mit Sabine Monauni Graziella Marok Wachter und Dominique Hasler Gantenbein erstmals eine Frauenmehrheit Weblinks BearbeitenJulia Frick Frauenstimm und Wahlrecht In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein Julia Frick Komitee fur das Frauenstimmrecht In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein Thomas Ernst Wanger Vom Frauenstudium zum Frauenwahlrecht in der Schweiz und in Liechtenstein In Schriften des Vereins fur Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung 122 Heft 2004 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e f g h i Thomas Ernst Wanger Vom Frauenstudium zum Frauenwahlrecht in der Schweiz und in Liechtenstein In Internationaler Verein fur Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung Hrsg Schriften des Vereins fur Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung Band 122 Jan Thorbecke Verlag Ostfildern 2004 ISBN 3 7995 1710 3 S 117 157 a b c Julia Frick Frauenstimm und wahlrecht In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein 31 Dezember 2011 abgerufen am 5 August 2023 a b c d e f g h i j k l m n o p q Veronika Marxer Zur Einfuhrung des Frauenstimmrechts in Liechtenstein Ein Sittengemalde In Frauenprojekt Liechtenstein Hrsg Inventur zur Situation der Frauen in Liechtenstein eFeF Verlag Bern Dortmund 1994 ISBN 3 905493 60 8 S 169 209 a b Christel Hilti Kaufmann Offentlichkeit auch fur Frauen In Frauenprojekt Liechtenstein Hrsg Inventur zur Situation der Frauen in Liechtenstein eFeF Verlag Bern Dortmund 1994 ISBN 3 905493 60 8 S 146 161 Donat Buchel Jugendparlament In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein a b c Wilfried Marxer Referendum In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein Julia Frick Komitee fur das Frauenstimmrecht In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein Julia Frick Arbeitsgruppe fur die Frau In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein Women s Suffrage A World Chronology Verfassungsgesetz vom 7 Juli 1976 uber die Abanderung der Verfassung vom 5 Oktober 1921 Abgerufen am 12 Marz 2023 Verfassungsgesetz vom 11 April 1984 uber die Abanderung der Verfassung vom 5 Oktober 1921 Einfuhrung des Frauenstimmrechtes Abgerufen am 10 Marz 2023 Julia Frick Gleichstellung In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein 31 Dezember 2011 abgerufen am 5 August 2023 Abgeordnete des Landtags des Furstentums Liechtenstein Abgerufen am 12 Marz 2023 Liechtensteiner Parlament entzieht Aussenministerin Frick das Vertrauen In Neue Zurcher Zeitung 2 Juli 2019 abgerufen am 2 Juli 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Frauenstimmrecht in Liechtenstein amp oldid 236135657