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Entziehung elektrischer Energie ugs Stromdiebstahl ist in Deutschland ein von 248c StGB erfasstes Vergehen Es handelt sich dabei um ein diebstahlsahnliches Delikt das in zwei Tatvarianten begangen werden kann Die schwerere Tatvariante ist verwirklicht wenn der Tater sich oder einen Dritten durch den Entzug elektrischen Stroms bereichert Die weniger schwere Tatvariante besteht darin einen anderen durch den Entzug elektrischen Stroms zu schadigen Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzgebungsgeschichte 2 Grundtatbestand 3 Privilegierung 4 Konkurrenzen 5 Recht der DDR 6 Weblinks 7 HinweiseGesetzgebungsgeschichte BearbeitenDer Straftatbestand entstand nachdem im Rahmen der Elektrifizierung die Rechtsfrage aufkam ob elektrischer Strom denn eine Sache im Sinne des Diebstahlsparagrafen 242 StGB sei Wahrend der franzosische Kassationshof dies bejahte 1 entschied das deutsche Reichsgericht zweimal dass dem nicht so sei 2 Die so entstandene Strafbarkeitslucke schloss der Gesetzgeber indem er am 9 April 1900 mit dem Gesetz betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit einen eigenen Straftatbestand der Entziehung elektrischer Energie schuf Dieser Tatbestand wurde mit dem 3 Strafrechtsanderungsgesetz am 4 August 1953 in das heutige Strafgesetzbuch ubernommen Seit dem 26 Januar 1998 sind die Vorschriften zum Haus und Familiendiebstahl sowie zum Diebstahl geringwertiger Sachen analog zum Diebstahl auch auf Stromdiebstahl anwendbar 248c Abs 3 StGB Grundtatbestand BearbeitenDer Grundtatbestand des 248c Abs 1 StGB ist dementsprechend parallel zum Tatbestand des Diebstahls konstruiert Das Tatbestandsmerkmal der Fremdheit kann mangels Sachqualitat elektrischer Energie und somit mangels Eigentumsfahigkeit nicht unmodifiziert ubernommen werden Fremd im Sinne des 248c StGB ist vielmehr elektrische Energie auf deren Nutzung der Tater kein Recht hat 3 Unter die Tathandlung des Entziehens fallt unstreitig das eigenmachtige Anzapfen durch Anschliessen eines physikalisch geeigneten Stromleiters und das Uberbrucken einer vom Stromversorger entfernten Sicherung oder des Stromzahlers 4 Umstritten ist dagegen ob eine indirekte Ubertragung etwa durch Induktion ausreicht Unstreitig nicht darunter fallen Manipulationen des Zahlers selbst oder die bloss vertragswidrige Nutzung einer ordnungsgemass angeschlossenen Lichtquelle Der Missbrauch von so genannten Leistungsautomaten wie beispielsweise eines offentlichen Munzfernsprechers fallt dagegen unter den in 265a StGB enthaltenen Tatbestand des Erschleichens von Leistungen Der subjektive Tatbestand verlangt uber den gemass 15 StGB stets erforderlichen Vorsatz hinaus Zueignungsabsicht 248c Absatz 2 erklart den Versuch fur strafbar vgl 12 Abs 2 Strafmass bei Vergehen sowie die Strafbarkeit des Versuches 23 StGB Durch die in Absatz 3 enthaltenen Verweise ist die Tat ein relatives Antragsdelikt falls die Voraussetzungen des Haus und Familiendiebstahls nach 247 StGB entsprechend vorliegen oder ein absolutes Antragsdelikt falls die Voraussetzungen des Diebstahls geringwertiger Sachen nach 248a StGB entsprechend bejaht werden konnen Ist beides nicht der Fall so handelt es sich bei der Tat um ein Offizialdelikt In der Praxis spielt vor allem der Grundtatbestand eine Rolle Privilegierung Bearbeiten 248c Abs 4 StGB enthalt eine Privilegierung fur den Fall dass statt Zueignungs eine blosse Schadigungsabsicht vorliegt Aus der systematischen Stellung nach den dadurch allein auf den Grundtatbestand bezogenen Absatzen 3 und 4 ergibt sich dass der Versuch in diesem Falle nicht strafbar ist und es sich um ein absolutes Antragsdelikt handelt Abs 4 Satz 2 In der Praxis kommt diese Vorschrift jedoch kaum zur Anwendung Konkurrenzen Bearbeiten 248c StGB ist lex specialis zum in 242 StGB normierten Diebstahl und geht somit diesem vor Kein Fall des 248c StGB sondern einer des 242 StGB liegt jedoch vor wenn ein Energietrager selbst entwendet wird Durch 265a StGB wird 248c StGB seinerseits verdrangt Zwischen Betrug gemass 263 StGB und 248c StGB besteht anders als zwischen Betrug und Diebstahl kein Exklusivitatsverhaltnis Recht der DDR BearbeitenIn der DDR wurde nach Aufhebung des Gesetzes von 1900 5 die Entziehung elektrischer Energie als Diebstahl sozialistischen Eigentums gewertet 6 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit Vom 9 April 1900 Deutsches Reich Quellen und Volltexte Strafbarkeit durch Aufladung eines Mobiltelefons PDF 75 kB Hinweise Bearbeiten Sirey 1913 Teil 1 337 RGSt 29 111 1896 RGSt 32 165 1899 so die herrschende Lehrmeinung z B Lackner Kuhl Strafgesetzbuch mit Erlauterungen Beck Munchen 2001 Lackner Kuhl Strafgesetzbuch mit Erlauterungen Beck Munchen 2001 1 Abs 3 des Einfuhrungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12 Januar 1968 158 StGB DDR 1968 BG Frankfurt Oder Urteil vom 25 August 1970 II BSB 188 70 NJ 1971 84 Wilhelm Rettler Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR De Gruyter 2010 S 109 Volltext in der Google Buchsuche Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entziehung elektrischer Energie amp oldid 228446767