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Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff der die Absicht einer Person beschreibt sich eine Sache wenigstens vorubergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen siehe Diebstahl Unterschlagung Der Tater verfahrt dabei mit einer fremden Sache so als ob sie ihm gehorte masst sich also die Stellung des Eigentumers an Dass er sich wie der Herr der Sache benimmt umschreibt die lateinische Phrase Se ut dominum gerere 1 Der Begriff der Zueignung wird gemeinhin in zwei Komponenten unterteilt die zur Bejahung der subjektiven Tatbestandsmassigkeit beide erfullt sein mussen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Aneignungskomponente positive Komponente 2 Enteignungskomponente negative Komponente 3 Beachte zum Ruckfuhrungswillen 4 Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung 5 Vorsatz bzgl der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung 6 Rechtswidrigkeit und Schuld 7 EinzelnachweiseAneignungskomponente positive Komponente BearbeitenAneignung bedeutet die Einverleibung in das Tatervermogen oder in das Vermogen eines Dritten Als Vorsatzform ist fur die Aneignungskomponente dolus directus ersten Grades erforderlich Dem Tater muss es gerade darauf ankommen sich oder einem Dritten die Sache anzueignen Ausreichend ist wenn die Aneignungsabsicht auf eine nur vorubergehende Einverleibung der Sache gerichtet ist Beachte Bei der Aneignungskomponente findet die Abgrenzung zwischen Diebstahl bzw Raub einerseits zur Sachbeschadigung bzw strafloser Sachentziehung statt Die Aneignungskomponente fehlt wenn der Tater eine Sache wegnimmt nur um sie zu zerstoren wegzuwerfen oder beiseitezuschaffen Dies gilt unabhangig davon ob der Tater die Sache an Ort und Stelle vernichten will oder ob er sie mitnimmt um sie ohne sie sich vorubergehend einverleiben zu wollen an einem sicheren Ort zu vernichten oder wegzuwerfen Ausnahme Die beabsichtigte Zerstorung einer Sache kann aber ausnahmsweise die Aneignungskomponente begrunden wenn der Tater gerade durch die Zerstorung den wirtschaftlichen Wert der Sache erlangen will Falle des Verbrauchs wie z B der Verzehr fremder Speisen Enteignungskomponente negative Komponente BearbeitenEnteignung bedeutet die Verdrangung des Berechtigten aus seiner wirtschaftlichen oder dinglichen Position an der Sache Als Vorsatzform reicht fur die Enteignungskomponente dolus eventualis aus der Tater muss ernstlich damit rechnen und sich damit abfinden dass der Berechtigte enteignet wird Erforderlich ist dass der Enteignungswille auf eine dauerhafte Verdrangung des Berechtigten aus seiner wirtschaftlichen oder dinglichen Position gerichtet ist Beachte Bei der Enteignungskomponente findet die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub einerseits zur Gebrauchsanmassung andererseits statt die nur in den Fallen der 248b 290 StGB strafbar ist Die Enteignungskomponente fehlt wenn der Tater mit Ruckfuhrungswillen handelt Man unterscheidet regelmassig zwischen der Enteignung der Sache selbst und Enteignung eines der Sache innewohnenden Sachwertes lucrum ex re Hier werden zwei unterschiedliche Theorien herangezogen um zu bestimmen ob eine Enteignung vorliegt zum einen die Substanztheorie und zum anderen die Sachwerttheorie Beachte zum Ruckfuhrungswillen BearbeitenBesonders problematisch sind solche Falle in denen der Tater mit Ruckfuhrungswillen bzgl der weggenommenen Sache handelt Dieser schliesst namlich nicht automatisch den Enteignungsvorsatz aus 1 Ein die Enteignungskomponente ausschliessender Ruckfuhrungswille liegt nur vor wenn der Berechtigte die Sache innerhalb angemessener Frist aus der Sicht des Opfers darf sich der Verlust nicht als endgultig darstellen und ohne ins Gewicht fallende Wertminderung zuruckerhalten soll Bsp Crashkid nimmt einen Wagen um damit Unfalle zu bauen 2 Ein Ruckfuhrungswille verstanden als der Wille den Berechtigten in seine wirtschaftliche Position an der Sache zuruckzusetzen setzt voraus dass der Berechtigte die Sache als Berechtigter zuruckerhalten soll Die Ruckfuhrung muss also unter Anerkennung und darf nicht unter Leugnung des fremden Eigentums erfolgen Bsp T mochte dem Berechtigten die Sache am nachsten Tag verkaufen 3 Der Ruckfuhrungswille fehlt wenn der Berechtigte zwar die Sachsubstanz nicht aber den in der Sache unmittelbar selbst verkorperten Sachwert sog lucrum ex re zuruckerhalten soll Bsp T nimmt das Sparbuch des O hebt das Geld ab und gibt dem O das Sparbuch zuruck 4 Da fur die Enteignungskomponente dolus eventualis genugt fehlt der Ruckfuhrungswille bereits dann wenn der Tater ernstlich damit rechnet und sich damit abfindet dass der Berechtigte die Sache nicht zuruckerhalt Bsp T lasst das Auto des O nach der Benutzung im Wald zuruck 5 Fur das Vorliegen der Zueignungsabsicht und damit auch fur die Frage des Ruckfuhrungswillens ist allein die Vorstellung des Taters im Zeitpunkt der Wegnahme entscheidend Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung BearbeitenDie erstrebte Zueignung muss rechtswidrig sein Das bedeutet sie muss der materiellen Eigentumsordnung zuwiderlaufen In diesem Zusammenhang wird haufig definiert die Rechtswidrigkeit der Zueignung entfalle wenn der Tater einen Anspruch auf Herausgabe bzw Ubereignung der weggenommenen Sache hat Diese Definition ist jedoch nicht hinreichend denn es kommen zur Rechtfertigung der erstrebten Zueignung die allgemeinen Rechtfertigungsgrunde z B Notstand in Betracht Daruber hinaus ist dann zu prufen ob dem Tater ein falliger einredefreier Speziesanspruch auf die Sache zustand Bei Gattungsschulden entfallt die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung ebenso wenig wie bei einredebehafteten Speziesforderungen Die Behandlung von Geldschulden in diesem Zusammenhang ist umstritten Wahrend zahlreiche Autoren auf der Eigenschaft als Gattungsschuld bestehen sehen andere angesichts der beliebigen Austauschbarkeit von Geldstucken die Wertsumme als entscheidend an und verneinen damit die Rechtswidrigkeit bei erstrebter Zueignung von Geld Jedoch fuhrt auch die erstgenannte Ansicht in der Mehrheit solcher Falle zur Straflosigkeit des Taters Dieser kann namlich als Laie in der Regel nicht wissen dass er sich den ihm zivilrechtlich zustehenden Geldbetrag nicht zueignen darf weshalb er einem Tatbestandsirrtum unterliegt und damit sein Vorsatz bezuglich der Rechtswidrigkeit entfallt Vorsatz bzgl der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung BearbeitenSchliesslich reicht es nicht aus wenn die erstrebte Zueignung bloss objektiv rechtswidrig ist Vielmehr muss der Tater diesbezuglich auch Vorsatz Eventualvorsatz genugt aufweisen Rechtswidrigkeit und Schuld BearbeitenSchliesslich ist wie bei jedem Delikt die allgemeine Rechtswidrigkeit sowie die Schuld Voraussetzung Unter Rechtswidrigkeit ist dann eine mogliche Rechtfertigung der Wegnahme zu prufen die nicht mit der im subjektiven Tatbestand zu verortenden moglichen Rechtmassigkeit der erstrebten Zueignung zu verwechseln ist Einzelnachweise Bearbeiten Kudlich Hans Falle zum Strafrecht Allgemeiner Teil 3 Aufl Munchen 2018 S 90 Joachim Vogel Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd 8 242 bis 262 Hrsg Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 S 115 ff RN 153 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zueignungsabsicht amp oldid 225002788