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Die eidgenossische Volksinitiative Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt kurz auch Tierversuchsverbots Initiative genannt wurde am 18 Marz 2019 vom Komitee IG Tierversuchsverbots Initiative bei der schweizerischen Bundeskanzlei eingereicht Sie fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen sowie von Forschung am Menschen und zusatzlich ein Handels bzw Importverbot von Produkten die ganz oder auch in Teilen durch Tierversuche entwickelt wurden 1 Die Volksinitiative wurde am 13 Februar 2022 Volk und Standen zur Abstimmung unterbreitet Inhaltsverzeichnis 1 Initiative 1 1 Wortlaut 1 2 Initiativkomitee 1 3 Argumente der Initianten 2 Behandlung der Initiative 2 1 Einreichung der Initiative 2 2 Botschaft des Bundesrates 2 3 Beratung im Parlament 3 Meinungsumfragen 4 Volksabstimmung 4 1 Haltungen 4 2 Ergebnisse 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInitiative BearbeitenWortlaut Bearbeiten Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geandert Art 80 Abs 2 Bst b 3 und 42 Er der Bund regelt insbesondere b Aufgehoben3 Tierversuche und Menschenversuche sind verboten Tierversuche gelten als Tierqualerei bis hin zum Verbrechen Dies und alles Nachfolgende gelten sinngemass fur Tier und Menschenversuche a Erstanwendung ist nur zulassig wenn sie im umfassenden und uberwiegenden Interesse der Betroffenen Tiere wie Menschen liegt die Erstanwendung muss zudem erfolgversprechend sein und kontrolliert und vorsichtig vollzogen werden b Nach Inkrafttreten des Tierversuchsverbotes sind Handel Einfuhr und Ausfuhr von Produkten aller Branchen und Arten verboten wenn fur sie weiterhin Tierversuche direkt oder indirekt durchgefuhrt werden bisherige Produkte bleiben vom Verbot ausgenommen wenn fur sie keinerlei Tierversuche mehr direkt oder indirekt durchgefuhrt werden c Die Sicherheit fur Mensch Tier und Umwelt muss jederzeit gewahrleistet sein falls dazu bei Neuentwicklungen respektive Neueinfuhren keine amtlich anerkannten tierversuchsfreien Verfahren existieren gilt ein Zulassungsverbot fur das Inverkehrbringen respektive ein Verbot der Ausbringung und Freisetzung in der Umwelt d Es muss gewahrleistet sein dass tierversuchsfreie Ersatzansatze mindestens dieselbe staatliche Unterstutzung erhalten wie vormals die Tierversuche 4 Fur den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zustandig soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehalt Art 118b Abs 2 Bst c und 32 Fur die Forschung in Biologie und Medizin mit Personen beachtet er der Bund folgende Grundsatze c Aufgehoben3 Forschungsvorhaben mussen den Anforderungen von Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe a genugen Art 197 Ziff 12212 Ubergangsbestimmung zu Art 80 Abs 2 Bst b 3 und 4 sowie Art 118b Abs 2 Bst c und 3 Tierversuchsverbot und Menschenversuchsverbot Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlasst der Bundesrat innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 80 Absatze 2 Buchstabe b 3 und 4 sowie Artikel 118b Absatze 2 Buchstabe c und 3 durch Volk und Stande die erforderlichen Ausfuhrungsbestimmungen 2 Initiativkomitee Bearbeiten Hinter dem Initiativkomitee dem neun Personen angehoren 3 steht der Tragerverein IG Tierversuchsverbots Initiative CH Co Prasident und Co Prasidentinnen sind Renato Werndli Irene Varga und Luzia Osterwalder alle im Kanton St Gallen wohnhaft 4 Argumente der Initianten Bearbeiten Ethisch sei das Versuchen an Tieren nicht zu vertreten da Tiere genau wie Menschen Leid und Schmerz zu verspuren vermogen Diese Versuche seien zudem was den medizinisch wissenschaftlichen Fortschritt angeht nicht notig denn man konne die Wirksamkeit eines Arzneistoffes an Tieren nicht mit der Wirksamkeit an Menschen vergleichen Dies beweise ein Bericht der EU der aufzeigt dass nur 5 der angeblich wirkungsvollen Medikamente die in der Phase des Tierversuches Bestand gehabt haben auch beim Menschenversuch Bestand haben Tierversuche hatten somit kein wissenschaftliches Fundament dass deren Wirkung zeigt und seien nur juristisch sowie okonomisch rentabel erwiesen der Medizin jedoch keinen Dienst so das Initiativkomitee Dies treffe auch auf Menschenversuche zu die laut dem Initiativkomitee bestenfalls vage Durchschnittswerte liefern konnen die aber im Zeitalter der individuellen Medizin obsolet seien Zugleich sehe das Initiativkomitee neue Moglichkeiten wenn man auf Tierversuche verzichtet weil jetzt innovative Unternehmungen von der wachsenden Nachfrage profitierten 5 Behandlung der Initiative BearbeitenEinreichung der Initiative Bearbeiten Die formale Vorprufung durch die Bundeskanzlei fand am 19 September 2017 statt 3 Das Sammeln der Unterschriften durfte vom 3 Oktober 2017 bis zum 3 April 2019 erfolgen eingereicht wurde die Volksinitiative jedoch schon am 18 Marz 2019 6 mit 124 277 Unterschriften von denen 123 640 gultig waren Das Zustandekommen der Initiative verfugte die Bundeskanzlei gestutzt auf Art 68 Art 69 Art 71 sowie Art 72 BPR am 9 April 2019 da fur sie die nach Art 139 BV notigen 100 000 Unterschriften gesammelt worden waren 7 Botschaft des Bundesrates Bearbeiten Am 13 Dezember 2019 veroffentlichte der Bundesrat seine Botschaft in der er der Bundesversammlung beantragte die Initiative ohne Gegenentwurf Volk und Standen zur Ablehnung zu empfehlen Der Bundesrat wies darauf hin dass nach Annahme der Initiative Artikel 118b Absatz 2 Buchstabe c BV gestrichen werden soll Dieser Artikel regelt die Bestimmungen fur die Humanforschung Ein Forschungsvorhaben mit urteilsunfahigen Personen darf nur durchgefuhrt werden wenn einerseits gleichwertige Erkenntnisse nicht mit urteilsfahigen Personen gewonnen werden konnen und wenn andererseits in Fallen in denen das Forschungsvorhaben keinen unmittelbaren Nutzen fur die urteilsunfahigen Personen erwarten lasst die Risiken und Belastungen nur minimal sind Unklar ist weswegen nur die Forschung an urteilsunfahigen Personen in Artikel 118b gestrichen werden soll Dies fuhre laut dem Bundesrat zu einer Rechtsunsicherheit da in Artikel 80 BV ein totales Menschenversuchsverbot gefordert wird in Artikel 118 aber nur die urteilsunfahigen Personen herausgenommen werden Der Bundesrat geht weiter und meint dass das Verbot in Artikel 80 die in Art 20 BV garantierte Forschungsfreiheit tangiere Dies sei auf die vage Definition des Begriffes Menschenversuch zuruckzufuhren Versteht man etwa darunter Versuche am Menschen so ware jegliche Forschung nicht nur medizinisch invasive Forschung sondern auch Forschung in der Soziologie Psychologie etc untersagt Das geforderte Handels und Importverbot in Artikel 80 Absatz 3 betrafe Produkte die mit indirekten Tierversuchen hergestellt worden sind Dies waren nebst Arzneimitteln auch Chemikalien Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte Diese Gruppe an betroffenen Gutern konnte sich um einiges vergrossern wenn auch Produkte dazu gehoren an denen Menschenversuche durchgefuhrt wurden denn jene werden nicht explizit in Artikel 80 erwahnt Weil dies aber gemass Einleitung sowohl fur Menschen als auch fur Tierversuche gelte konne man das annehmen Das erwahnte Handels und Importverbot stehe in direktem Widerspruch zu handelspolitischen Verpflichtungen die die Schweiz mit der WTO der EU und den Landern hat mit denen die Schweiz ein Handelsabkommen abgeschlossen hat 8 Beratung im Parlament Bearbeiten Im Nationalrat sprachen sich samtliche Fraktionen fur die Ablehnung der Initiative aus Zwei Antrage auf Ruckweisung an die Kommission fur Wissenschaft Bildung und Kultur WBK NR kamen jedoch von SP und Grunen Der erste verlangte die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs auf Gesetzesstufe nach dem all diejenigen Tierversuche verboten werden sollen deren Wirksamkeit nicht bewiesen werden kann Dieser scheiterte mit 110 zu 81 Stimmen Der zweite Ruckweisungsantrag von Katja Christ GL BS verlangte einen indirekten Gegenentwurf der mehr Anreize fur die Entwicklung von Forschungsmethoden die keine Tierversuche erfordern schaffen soll Er wurde auch mit 106 zu 85 Stimmen abgelehnt Eine Kommissionsminderheit der WBK NR aus SP und Grunen schlug einen direkten Gegenvorschlag vor der eine Forderung von tierversuchsfreien Forschungsprojekten sowie einen Ausstiegsplan fur belastende Tierversuche forderte Im Standerat wurde argumentiert dass die Volksinitiative eine Gefahr fur den Forschungsstandort Schweiz bedeute und dass die Versorgung der Bevolkerung mit Medikamenten und Arzneistoffen nach Annahme der Initiative nicht mehr gewahrleistet sei Sie lasse zudem keinen Spielraum offen fur eine Guterabwagung zwischen dem Tierschutz auf der einen Seite und dem wissenschaftlichen Fortschritt auf der anderen Seite In den Schlussabstimmungen vom 18 Juni 2021 war die Initiative chancenlos und wurde vom Nationalrat mit 195 zu 0 Stimmen im Standerat mit 42 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen 9 Meinungsumfragen BearbeitenInstitut Auftraggeber Datum Befragte Ja Eher Ja UnentschiedenKeine Antwort Eher Nein NeinLeeWas 10 Tamedia 3 Januar 4 Januar 2022 13 120 19 15 5 17 44gfs Bern 11 SRG SSR 17 Dezember 2021 3 Januar 2022 8819 19 26 7 22 26LeeWas 12 Tamedia 17 Januar 18 Januar 2022 13 342 18 9 2 12 59LeeWas 13 Tamedia 27 Januar 28 Januar 2022 10 363 14 4 2 7 73Bemerkungen Angaben in Prozent Volksabstimmung BearbeitenDer Bundesrat legte am 13 Oktober 2021 fest dass die Volksabstimmung uber die Initiative am 13 Februar 2022 stattfindet 14 Haltungen Bearbeiten Von den acht grossten Parteien der Schweiz haben FDP Grune SVP EVP SP EDU GLP und Die Mitte die Nein Parole beschlossen 15 Ergebnisse Bearbeiten Tierversuchsverbots Initiative vorlaufige amtliche Endergebnisse 16 Kanton Ja Nein Beteiligung Kanton Zurich nbsp Zurich 20 32 79 68 47 50 Kanton Bern nbsp Bern 21 23 78 77 45 47 Kanton Luzern nbsp Luzern 18 90 18 10 46 30 Kanton Uri nbsp Uri 17 42 82 58 37 50 Kanton Schwyz nbsp Schwyz 17 71 82 29 47 48 Kanton Obwalden nbsp Obwalden 16 65 83 35 46 86 Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 16 79 83 21 48 20 Kanton Glarus nbsp Glarus 22 18 77 82 44 23 Kanton Zug nbsp Zug 17 37 82 63 50 67 Kanton Freiburg nbsp Freiburg 20 65 79 35 38 95 Kanton Solothurn nbsp Solothurn 20 97 79 03 42 08 Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 20 02 79 98 48 62 Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 19 20 80 20 43 77 Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 25 63 74 37 66 17 Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 23 72 76 28 46 53 Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 18 27 81 73 40 21 Kanton St Gallen nbsp St Gallen 21 95 78 05 42 74 Kanton Graubunden nbsp Graubunden 22 05 77 95 40 31 Kanton Aargau nbsp Aargau 19 99 80 01 42 08 Kanton Thurgau nbsp Thurgau 22 12 77 88 42 02 Kanton Tessin nbsp Tessin 31 47 68 53 43 68 Kanton Waadt nbsp Waadt 18 38 81 62 42 55 Kanton Wallis nbsp Wallis 18 62 81 38 41 94 Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 22 36 77 64 38 58 Kanton Genf nbsp Genf 24 22 75 78 40 69 Kanton Jura nbsp Jura 22 87 77 13 36 33 nbsp Schweizerische Eidgenossenschaft 20 92 79 08 44 19 Siehe auch BearbeitenListe der eidgenossischen VolksabstimmungenWeblinks BearbeitenWebsite Initiativkomitee Abstimmungarena SRF Einzelnachweise Bearbeiten Bundesrat lehnt Initiative zum Verbot von Tierversuchen ab Abgerufen am 22 November 2021 Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt Bundeskanzlei abgerufen am 22 November 2021 Schweizer Hochdeutsch a b Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt Vorprufung Abgerufen am 24 November 2021 Tierversuchsverbot Initiative Team IG Tierversuchsverbot Initiative CH abgerufen am 12 Dezember 2021 Volksinitiative Ja zum Tierund Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt In Abstimmungsbuchlein Abgerufen am 11 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt Abgerufen am 24 November 2021 Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt Zustandekommen Abgerufen am 24 November 2021 Botschaft zur Volksinitiative Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt In Bundesblatt fedlex admin ch 13 Dezember 2019 abgerufen am 11 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch 19 083 Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt Volksinitiative In Geschaftsdatenbank Curiavista mit Links zur Botschaft des Bundesrates Verhandlungen des Parlaments und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 25 November 2021 20 Minuten Tamedia Abstimmungsumfrage Eidgenossische Volksabstimmungen vom 13 Februar 2022 Auswertung 1 Umfragewelle PDF In LeeWas 7 Januar 2022 abgerufen am 20 Januar 2022 1 SRG Trendumfrage zur Abstimmung vom 13 Februar 2022 In gfs Bern 3 Januar 2022 abgerufen am 20 Januar 2022 20 Minuten Abstimmungsfrage PDF In LeeWas 21 Januar 2022 abgerufen am 25 Januar 2022 Schweizer Hochdeutsch 20 Minuten Tamedia Abstimmungsumfrage Eidgenossische Volksabstimmungen vom 13 Februar 2022 Auswertung 3 Umfragewelle PDF In LeeWas 2 Februar 2022 abgerufen am 5 Februar 2022 Abstimmungsvorlagen fur den 13 Februar 2022 Bundesrat 13 Oktober 2021 abgerufen am 12 Dezember 2021 Initiative fur ein Verbot von Tier und Menschenversuchen Abgerufen am 20 Januar 2022 Vorlage Nr 651 Provisorisches amtliches Ergebnis Bundeskanzlei abgerufen am 16 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot Ja zu Forschungswegen mit Impulsen fur Sicherheit und Fortschritt amp oldid 236915962