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Crimen bezeichnete im romischen Recht dasjenige Unrecht das offentlich geahndet wurde Im strengen Sprachgebrauch wurde es vom zivilrechtlichen Unrecht delictum unterschieden Bedeutung BearbeitenDas Wort stammt von gr krinein lat cernere scheiden unterscheiden und bezeichnete ursprunglich den Tatbestand der einem Richter zur Entscheidung vorgelegt wurde Im Laufe der Zeit nahm es eine ethische Bedeutung an und bezeichnete auch die Anschuldigung eines Verbrechens beziehungsweise selten auch die Schuld In nachklassischer Zeit verblasst der Unterschied zwischen delictum und crimen Das Rechtswesen im antiken Rom kannte kein kompaktes durchgehendes Strafrecht Entsprechende Vorschriften waren uber viele Gesetze leges z B Lex Cornelia de falsis Lex Cornelia de sicariis et veneficiis Lex Pompeia de parricidiis und viele andere verstreut Man unterschied crimina leviora geringe Verbrechen die vom Magistrat abgeurteilt wurden und crimina atrocia schwere Verbrechen die vor Schwurgerichten iudicia publica verhandelt wurden Das Verfahren basierte auf Gesetzen in denen sowohl die Straftatbestande als auch die Strafen genau bezeichnet waren Unter Augustus wurde eine entsprechende Verfahrensordnung lex Iulia iudiciorum erlassen In der Kaiserzeit erganzten Senatsbeschlusse gelegentlich die gesetzlichen Tatbestande Im Verfahren extra ordinem wurden Verbrechen abgeurteilt die nicht vor das Schwurgericht gebracht werden konnten darunter etwa Verbrechen die in Gesetzen nicht angefuhrt sind aber aufgrund spaterer Androhung strafbewehrt wurden Eine wichtige Unterscheidung war diejenige zwischen crimina publica und crimina extraordinaria Zu den crimina extraordinaria zahlten etwa die unberechtigte Aneignung beziehungsweise Ersitzung von Erbschaftssachen crimen expilatae hereditatis vergleiche hierzu auch den Erbschaftsschutz in Rom gewaltsamer Mord crimen inter sicarios Verfehlung gegen den romischen Glauben crimen laesae Romanae religionis sowie Verbrechen gegen das Gemeinwesen crimen maiestatis imminutae Die Unterscheidung begann nach Justinian zu verschwimmen Siehe auch BearbeitenDeliktsobligation PonalklageLiteratur BearbeitenFritz Raber Crimen In Der Kleine Pauly KlP Band 1 Stuttgart 1964 Sp 1334 f A Berger Encyclopedic Dictionary of Roman Law Philadelphia 1953 J Lengle Romisches Strafrecht bei Cicero und den Historikern Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1971 Unv Nachdr d Ausg Leipzig u Berlin 1934 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Crimen amp oldid 235600155