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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Aussenprufung ist im Bereich des Steuerrechts eine von der Finanzbehorde im Aussendienst vorzunehmende Gesamtuberprufung steuerlich relevanter Sachverhalte Die Aussenprufung dient der Ermittlung Prufung und Beurteilung der Verhaltnisse eines Steuerpflichtigen um die Gleichmassigkeit der Besteuerung sicherzustellen Weil eine umfangreiche steuerliche Uberprufung neben der Steuerfahndung den starksten Eingriff in die Rechte eines Steuerburgers darstellt gelten fur die Durchfuhrung besondere Voraussetzungen und Vorschriften Die von der deutschen Zollverwaltung durchzufuhrenden Prufungen auf dem Gebiet der Zolle und des Aussenwirtschaftsverkehrs werden rechtlich den steuerlichen Aussenprufungen gleichgestellt Die ordnungsgemasse Erhebung und Abfuhrung der Beitrage zur Sozialversicherung wird ebenfalls durch Aussenprufungen gesichert Inhaltsverzeichnis 1 Aussenprufung durch das Finanzamt 1 1 Voraussetzungen der Aussenprufung 1 1 1 Sachlicher und zeitlicher Umfang 1 1 2 Personlicher Umfang 1 2 Prufungsanordnung 1 3 Durchfuhrung der Prufung 1 4 Mitwirkungspflichten 1 5 Schlussbesprechung 1 6 Prufungsbericht 1 7 Wirkungen der Aussenprufung 1 8 Gemeinsame grenzuberschreitende Aussenprufungen 1 9 Statistik 1 9 1 Kritik am Ruckgang 2 Aussenprufung durch die Bundeszollverwaltung 2 1 Rechtsgrundlagen 2 2 Prufungsanordnungen 2 3 Rechtsbehelf 2 4 Mitwirkungspflichten 2 5 Schlussbesprechung 2 6 Prufungsbericht 3 Aussenprufung der Sozialversicherung 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 Literatur 7 WeblinksAussenprufung durch das Finanzamt BearbeitenFur die Aussenprufung sachlich und ortlich zustandig ist das Finanzamt das auch fur die Veranlagung der Ertragsteuern zustandig ist Die meisten Finanzamter haben daher Amtsbetriebsprufungsstellen eingerichtet Die vom Finanzamt mit der Aussenprufung betrauten Personen werden im allgemeinen Sprachgebrauch Steuerprufer genannt Fur Grossbetriebe Konzerne und besondere Branchen z B Banken Versicherungen oder land und forstwirtschaftliche Betriebe werden die Prufungsdienste haufig bei einem Finanzamt Betriebsprufungshauptstellen zusammengefasst Einige Bundeslander haben Finanzamter fur Grossbetriebsprufungen eingerichtet Eine Zuordnung der Zustandigkeit fur Betriebsprufungen zu den Oberfinanzdirektionen OFD bzw zum Finanzministerium ist nicht zulassig Voraussetzungen der Aussenprufung Bearbeiten Eine Aussenprufung ist nicht uneingeschrankt zulassig Es mussen bestimmte Voraussetzungen erfullt sein damit sie durchgefuhrt werden darf Dies gilt sowohl mit Blick auf die zu prufenden Steuern und Besteuerungszeitraume als auch den zu prufenden Steuerpflichtigen Sachlicher und zeitlicher Umfang Bearbeiten Eine Aussenprufung kann sich auf eine oder mehrere Steuerarten einen oder mehrere Besteuerungszeitraume auch solche fur die bereits Festsetzungsverjahrung eingetreten ist oder auf bestimmte Sachverhalte ausdehnen Beschrankt sich die Prufung auf die Lohnsteuer so handelt es sich um eine Lohnsteueraussenprufung bei der Beschrankung auf Umsatzsteuer ist es eine Umsatzsteuersonderprufung 193 Abs 2 Nr 1 AO Personlicher Umfang Bearbeiten Grundsatzlich kann eine Aussenprufung bei jedem Steuerpflichtigen durchgefuhrt werden Sie ist bei Steuerpflichtigen die Einkunfte aus Gewerbebetrieb Einkunfte aus Land und Forstwirtschaft oder Einkunfte aus selbstandiger Arbeit erzielen ohne weitere Voraussetzungen zulassig Bei anderen Steuerpflichtigen mussen hingegen die weiteren Voraussetzungen des 193 Abs 2 AO gegeben sein Daher ist die in der Praxis wichtigste Fallgruppe der Aussenprufung die Betriebsprufung kurz BP bei der die steuerlichen Verhaltnisse von Gewerbebetrieben land und forstwirtschaftlichen Betrieben und Freiberuflern gepruft werden 193 Abs 1 AO Mit der Anderung der AO durch das Steuerhinterziehungsbekampfungsgesetz 1 hat der Gesetzgeber den Kreis der Steuerpflichtigen bei denen ohne besondere Voraussetzungen eine Aussenprufung zulassig ist mit Wirkung vom 1 Januar 2010 an auf diejenigen ausgeweitet die Uberschusseinkunfte von mehr als 500 000 im Jahr erzielen Eine Aussenprufung ist aber gemass 193 Abs 2 Nr 2 AO auch zulassig wenn die fur die Besteuerung erheblichen Verhaltnisse der Aufklarung bedurfen und eine Prufung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prufenden Sachverhalts nicht zweckmassig ist Damit ist eine Uberprufung auch einer Privatperson moglich Prufungsanordnung Bearbeiten Die Finanzbehorde bestimmt den Umfang der Aussenprufung in einer schriftlichen Prufungsanordnung 196 AO mit Rechtsbehelfsbelehrung 356 AO Die Prufungsanordnung sowie der voraussichtliche Prufungsbeginn der Name des Prufers sind in einer angemessenen Zeit vor Beginn der Prufung bekannt zu geben wenn der Prufungszweck dadurch nicht gefahrdet wird 197 AO Die Prufungsanordnung ist ein Verwaltungsakt fur den die Schriftform vorgeschrieben ist Er muss die zustandige Behorde erkennen lassen und die Unterschrift oder Namenswiedergabe des Behordenleiters seines Vertreters oder Beauftragten Sachgebietsleiter enthalten Sie sollte auch den Namen des Prufers und den voraussichtlichen Beginn der Prufung enthalten Es muss erkennbar sein bei welchem Steuerpflichtigen die Aussenprufung angeordnet wird Aus der Prufungsanordnung muss immer eindeutig hervorgehen wer Steuerschuldner Adressat und Empfanger der Prufungsanordnung ist personlicher Umfang welche Form der Aussenprufung Lohnsteuer bzw Umsatzsteuer Sonderprufung abgekurzte Aussenprufung oder Betriebsprufung durchgefuhrt werden soll welche Steuerarten gepruft werden sachlicher Umfang welche Besteuerungszeitraume gepruft werden zeitlicher Umfang Keine hinreichende Bestimmung des Prufungszeitraumes ist z B die Angabe nicht verjahrte Jahre Durchfuhrung der Prufung Bearbeiten Bei Prufungsbeginn hat sich der Prufer unverzuglich auszuweisen 198 AO Der Aussenprufer hat die tatsachlichen und rechtlichen Verhaltnisse die fur die Steuerpflicht und fur die Bemessung der Steuer massgebend sind Besteuerungsgrundlagen zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prufen 199 AO Die Aussenprufung findet wahrend der ublichen Geschafts oder Arbeitszeit grundsatzlich in den Geschaftsraumen des Steuerpflichtigen statt Absolute Ausnahme soll eine Prufung beim Steuerberater sein Die Prufer sind berechtigt Grundstucke und Betriebsraume zu betreten und zu besichtigen Seit dem 1 Januar 2002 ist es den Finanzbehorden gestattet bei der Aussenprufung die Buchfuhrung des Steuerpflichtigen durch direkten Zugriff auf seine Datenverarbeitungssysteme zu prufen Das Bundesministerium der Finanzen BMF hat die Grundsatze zur ordnungsmassigen Fuhrung und Aufbewahrung von Buchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff GoBD geregelt Die Daten werden dabei teilweise zur Plausibilitatsprufung mathematisch statistischen Tests wie z B dem Chi Quadrat Test unterzogen 2 Ausserdem wird immer haufiger die Summarische Risikoprufung zur Aufdeckung von Manipulationen eingesetzt Mitwirkungspflichten Bearbeiten Der Steuerpflichtige hat Auskunfte zu erteilen Aufzeichnungen Bucher Geschaftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prufung vorzulegen die zum Verstandnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erlauterungen zu geben und die Finanzbehorde bei Ausubung ihrer Befugnisse zu unterstutzen 200 AO Sind der Steuerpflichtige oder die von ihm benannten Personen nicht in der Lage Auskunfte zu erteilen oder sind die Auskunfte zur Klarung des Sachverhalts unzureichend oder versprechen Auskunfte des Steuerpflichtigen keinen Erfolg kann der Aussenprufer auch andere Betriebsangehorige um Auskunft ersuchen Schlussbesprechung Bearbeiten Vor der Beendigung der Aussenprufung ist eine Besprechung abzuhalten es sei denn dass sich nach dem Ergebnis der Aussenprufung keine Anderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der Steuerpflichtige auf die Besprechung verzichtet 201 AO Eine Schlussbesprechung ist bei einer abgekurzten Aussenprufung 203 AO nicht zwingend erforderlich Bei der Schlussbesprechung sind insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prufungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erortern Dabei kommt es relativ oft zu sog tatsachlichen Verstandigungen Prufungsbericht Bearbeiten Uber das Ergebnis der Aussenprufung ergeht ein schriftlicher Bericht Im Prufungsbericht sind die fur die Besteuerung erheblichen Prufungsfeststellungen in tatsachlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Anderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen Der Prufungsbericht ist kein Verwaltungsakt und kann deshalb nicht mit dem Einspruch angefochten werden Ergeben sich aufgrund der Prufung keine Anderungen der Besteuerungsgrundlagen so wird dies dem Steuerpflichtigen schriftlich mitgeteilt Wirkungen der Aussenprufung Bearbeiten Der Beginn der Aussenprufung hemmt den Lauf der Festsetzungsverjahrung 171 Abs 4 AO Bescheide die aufgrund einer Aussenprufung ergangen sind konnen nur erschwert geandert werden wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden 173 Abs 2 AO Nach der Aussenprufung ist der Vorbehalt der Nachprufung aufzuheben wenn sich Anderungen gegenuber der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprufung nicht ergeben 164 Abs 3 Satz 3 AO Gemeinsame grenzuberschreitende Aussenprufungen Bearbeiten Im Rahmen der verstarkten internationalen Zusammenarbeit zur Verhinderung von internationalen Gewinnverlagerungen international tatiger Konzerne Base Erosion and Profit Shifting werden innerhalb der Europaischen Union gemeinsame grenzuberschreitende Aussenprufungen erprobt Um eine gemeinsame grenzuberschreitende Aussenprufung handelt es sich wenn ein gemeinsames Pruferteam aus zwei oder mehr Staaten grenzuberschreitende Vorfalle im Rahmen einer Aussenprufung mit dem Ziel einer einheitlichen tatsachlichen und rechtlichen Wurdigung ermittelt 3 Statistik Bearbeiten nbsp Summe der durch Betriebsprufungen festgestellten Mehrsteuern in Deutschland in Mrd blaue Kurve linke Achsenbeschriftung und Anzahl der durch Betriebsprufungen gepruften Betriebe rote Kurve rechte Achsenbeschriftung 4 Die Zahl der Betriebsprufungen und der dadurch ermittelten Mehrsteuern ist in Deutschland gesunken 4 Die jeweiligen Mehreinnahmen je Prufungsfall sind dabei sehr variabel In Berlin wurden beispielsweise anhand von 67 Aussenprufungen im Jahr 2017 zusatzliche Einnahmen von 5 5 Millionen Euro erzielt was durchschnittlich uber 82 000 Euro pro Fall entspricht Es gingen jedoch davon 1 4 Millionen Euro auf allein 13 Falle zuruck entsprechend ca 108 000 Euro pro Fall 5 Dagegen kam es in Bremen im Jahr 2016 durch 11 Aussenprufungen zu einem Mehrergebnis von uber 7 7 Millionen Euro was uber 701 000 Euro je Prufungsfall entsprach 6 Kritik am Ruckgang Bearbeiten Laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist die Zahl der Betriebsprufungen durch Steuerprufer bei Personen mit Einkunften uber 500 000 Euro pro Jahr rucklaufig Sie ist von 1 630 im Jahr 2009 um fast 30 auf 1 150 im Jahr 2018 gefallen 7 8 Bereits 2006 hatte der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen dass die niedrige Prufungsquote zu Steuerausfallen von durchschnittlich 135 000 Euro pro Fall fuhre 7 Aussenprufung durch die Bundeszollverwaltung BearbeitenDer Aussenprufung und Steueraufsicht AStA obliegt es durch Prufungs und Uberwachungsmassnahmen in Unternehmen die zollrechtlichen Verhaltnisse der Steuerpflichtigen zu ermitteln und die Einhaltung der einschlagigen Vorschriften zu sichern AStA sind den Sachgebieten D Prufungsdienst der Hauptzollamter angegliedert Rechtsgrundlagen Bearbeiten Rechtsgrundlagen fur die Aussenprufung sind unter anderem Marktordnungsprufungen bei Teilnehmern am Geschaftsverkehr mit Marktordnungswaren 33 MOG Aussenwirtschaftsprufungen bei unmittelbar oder mittelbar am Aussenwirtschaftsverkehr Teilnehmenden 23 AWG Prufungen zu Marktordnungszwecken gemass 12 MOG Prufungen zur Erhebung von Daten zu Mengenregelungen gemass 8 MOG Prufungen im Rahmen der Aufsichtstatigkeiten der Zollstellen im Marktordnungssektor nach 15 und 16 MOGPrufungsanordnungen Bearbeiten Zustandig fur die Erteilung von Prufungsanordnungen ist die ortlich zustandige OFD es sei denn eine Aussenprufung ist zwingend vorgeschrieben wie z B in VO EG Nr 485 2008 Die Hauptzollamter konnen der OFD Vorschlage zur Erteilung von Prufungsanordnungen machen Hat ein zu prufendes Unternehmen mehrere Sitze im Bundesgebiet so ist die OFD fur die Koordinierung der Prufungen zustandig in deren Bezirk der Hauptsitz bzw die Leitung des Unternehmens angesiedelt ist Ist innerhalb eines Konzerns oder eines Unternehmens eine bestimmte Abteilung oder Konzerntochter fur die Abwicklung der aussenwirtschafts oder marktordnungsrechtlichen Vorgange zustandig so koordiniert diejenige OFD in deren Bezirk sich diese Abteilung oder Konzerntochter befindet die Aussenprufungen Werden in eine Aussenprufung auch die Lieferanten eines Beteiligten mit einbezogen koordiniert die OFD in deren Bezirk der Beteiligte seinen Sitz hat die Prufungen Es ist moglich dass Aussenprufer der anderen OFDen an den Prufungen der jeweils anderen teilnehmen Fur die Erteilung einer Prufungsanordnung ist die Tatsache dass bereits vor ihrem Beginn Anhaltspunkte fur eine Zuwiderhandlung vorliegen unschadlich Die Fachreferate der OFDen ordnen die Prufungen schriftlich an Die Anordnung ist zu begrunden Die Art der Prufung ihre Rechtsgrundlage der Prufungszeitraum der Zeitraum des Geschaftsbetriebes des Unternehmens der gepruft werden soll z B Marz 2003 bis August 2005 etwaige Beschrankungen des Umfangs der Prufung sind in der Prufungsanordnung zu vermerken Die Prufungsanordnung ist ein Verwaltungsakt und sollte daher eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten Sollten an der Prufung auch Prufer anderer Behorden teilnehmen ist dies dem zu prufenden Unternehmen vorher mitzuteilen insbesondere wenn ein Mitglied eines Organs der Europaischen Gemeinschaft an der Prufung teilzunehmen wunscht Soll der Umfang der Prufung erweitert werden ist der Erlass einer neuen erweiterten Prufungsanordnung notwendig Die Prufung wurde sonst ohne Verwaltungsakt ergehen und dem Beteiligten so die Moglichkeit der Rechtsmittel gegen die Prufung genommen Rechtsbehelf Bearbeiten Gegen die Anordnung einer Marktordnungsprufung kann der Beteiligte den Rechtsbehelf des Einspruchs 34 MOG i V m 348 AO einlegen Gegen die Anordnung einer Aussenwirtschaftsprufung hat er das Rechtsmittel des Widerspruchs 69 VWGO Der Widerspruch hat im Gegensatz zum Einspruch aufschiebende Wirkung Daher pruft die OFD im Falle eines Widerspruchs ob es tunlich ist die sofortige Vollziehung der Prufung anzuordnen Insbesondere bei Fallen in denen Verdunkelungsgefahr besteht ist dies notwendig Mitwirkungspflichten Bearbeiten Der Beteiligte hat nach 33 Abs 1 MOG bzw 23 Abs 1 AWG die Pflicht die Prufung zu dulden und an der Prufung aktiv mitzuwirken Insbesondere sind dem Prufer das Betreten der Geschaftsraume und die Besichtigung der Fertigungs und Lagerraume sowie samtlicher anderer Betriebseinrichtungen wahrend der ublichen Geschaftszeiten zu ermoglichen Der Beteiligte hat Auskunft in der Sache zu erteilen und alle Aufzeichnungen und Bucher des Prufungszeitraumes zur Verfugung zu stellen bzw geeignete Datensichtgerate zur Verfugung zu stellen Dem Prufer sind ein geeigneter Arbeitsplatz und das fur die Prufung notwendige Material unentgeltlich zur Verfugung zu stellen Ist dies nicht moglich erfolgt die Prufung in der Dienststelle des Prufers Die Befragung anderer Betriebsangehoriger ist zulassig wenn die Befragung des Beteiligten oder seiner Vertreter keinen Erfolg brachte oder keinen Erfolg verspricht Eine Verweigerung zur Mitwirkung an der Prufung hat der Prufer sofort der zustandigen OFD zu melden Diese kann dann Verwaltungszwangsmassnahmen veranlassen die bis zur Erzwingungshaft reichen konnen Die Pflicht zur Mitwirkung an der Prufung kann durch das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschrankt sein Ergeben sich bei der Prufung Anhaltspunkte fur eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit hat der Prufer dies sofort der OFD zu melden Weigert sich der Beteiligte weiter an der Prufung mitzuwirken ist der Fall dem zustandigen Zollfahndungsamt zu ubergeben Der Prufer kann dem Zollfahndungsdienst als fachlicher Beistand zugeteilt werden Ist der Beteiligte selbst an einer Aufklarung eines Bussgeldtatbestandes interessiert und erklart er sich deshalb zur Kooperation mit dem Prufer bereit kann der Prufer auch mit den Nachforschungen hinsichtlich des Bussgeldtatbestandes beauftragt werden Die zustandige Behorde kann den Prufer auch im Falle der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit zur Fortsetzung der Prufung anweisen wenn dem Beteiligten die Einleitung des Bussgeldverfahrens gegen ihn mitgeteilt wurde Der Beteiligte ist uber seine Rechte und Pflichten im Bussgeldverfahren gesondert hinzuweisen Schlussbesprechung Bearbeiten Der Prufer hat mit dem Beteiligten uber das Ergebnis der Prufung eine Schlussbesprechung abzuhalten Diese soll den Beteiligten uber das Prufungsergebnis informieren und ihm Gelegenheit geben zu Beanstandungen Stellung zu nehmen Der Termin fur die Schlussbesprechung ist dem Beteiligten eine angemessene Zeit vorher mitzuteilen damit er sich darauf vorbereiten kann Liegen keine Beanstandungen vor oder verzichtet der Beteiligte auf die Schlussbesprechung kann diese entfallen Der Prufer soll dem Beteiligten die Ergebnisse der Prufung erlautern und dem Beteiligten die moglichen Folgen der Prufungsergebnisse in erstattungs oder abgabenrechtlicher Hinsicht aufzeigen Diese Hinweise sind unverbindlich Eventuelle ahndungsrechtliche Gesichtspunkte sind vom Prufer nicht zu erlautern Der Hinweis auf die mogliche Einleitung eines Straf oder Bussgeldverfahrens sollte hingegen erfolgen In schwierigen Fallen sollte ein Vertreter der OFD hinzugezogen werden Prufungsbericht Bearbeiten Der Prufer hat uber die Ergebnisse der Prufung einen Bericht zu verfassen und diesen in speziellen Fallen der OFD zuzuleiten In der Regel erfolgt nur eine Ubersendung an den Steuerpflichtigen bzw dessen Zustellungsbevollmachtigten z B Steuerberater Der Bericht soll insbesondere alle Angaben zum gepruften Unternehmen und alle Feststellungen der Prufung enthalten Wertungen der Tatsachen hinsichtlich ahndungsrechtlicher Massnahmen durch den Prufer sind im Prufungsbericht zu unterlassen Eventuelle rechtliche Wurdigungen der im Prufungsbericht dargestellten Tatsachen sind nur unter dem Vorbehalt der endgultigen Entscheidung durch das Fachreferat der OFD abzugeben Da der Prufungsbericht auch dem Beteiligten zugestellt wird sind samtliche internen Anmerkungen zu unterlassen Der Prufungsbericht ist in speziellen Fallen nicht nur dem Beteiligten sondern auch anderen an dem Verfahren beteiligten Behorden wie dem Bundesamt fur landwirtschaftliche Marktordnung dem Bundesamt fur Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der zustandigen Filiale der Deutschen Bundesbank etc zu ubersenden Die Ubersendung des Prufungsberichtes an den Beteiligten und anderen beteiligten Behorden ubernimmt die Stelle die die Prufung angeordnet hat Besonders wichtige oder eventuell europarechtlich relevante Prufungsergebnisse sind von der OFD an das BMF zu berichten Aussenprufung der Sozialversicherung BearbeitenIm Bereich der Pflichtversicherung wird ebenfalls im Wege der Aussenprufung die ordnungsgemasse Berechnung und Abfuhrung der Sozialversicherungsbeitrage uberpruft 28p SGB IV Wahrend die Prufung fruher den Krankenkassen als Einzugsstellen oblag wurde sie auf die Rentenversicherung ubertragen Siehe auch BearbeitenMehrergebnis summarische Risikoprufung Grundsatze zum Datenzugriff und zur Prufbarkeit digitaler Unterlagen Kontrollmitteilung Auskunftspflicht Vorlageersuchen Steuerfahnder Affare der 1990er JahreEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Bekampfung der Steuerhinterziehung Steuerhinterziehungsbekampfungsgesetz BT Drs 16 12852 und 16 13106 beschlossen vom Deutschen Bundestag in seiner 231 Sitzung am 3 Juli 2009 Plenarprotokoll 16 231 Buchfuhrung Auffalligkeiten beim Chi Quadrat Test allein kein Grund zur Beanstandung Till Meickmann Verfahrensrechtliche Probleme bei der Besteuerung grenzuberschreitender Sachverhalte Gemeinsame Betriebsprufungen als Losungsmodell in Internationales Steuerrecht 2014 S 593 ISSN 0942 6744 a b Bundesregierung Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage Drucksache 19 13748 Hrsg Deutscher Bundestag Berlin 4 Oktober 2019 bundestag de PDF Berliner Zeitung Reichtum in Berlin Hier wohnen Berlins Millionare Abgerufen am 22 Januar 2021 deutsch Bremer Senat Steuerprufungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutendem Einkommen in Bremen Drucksache 19 1233 Hrsg Bremische Burgerschaft September 2017 S 11 bremische buergerschaft de PDF a b Einkommensmillionare werden seltener vom Finanzamt durchleuchtet Abgerufen am 28 Februar 2020 Bundesregierung Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage Drucksache 19 13748 Hrsg Deutscher Bundestag Berlin 4 Oktober 2019 bundestag de PDF Literatur BearbeitenAndreas Beckmann Ulf Recktenwald Hilfe der Prufer kommt Praktikerhandbuch zur grundlichen Vorbereitung und kompetenten Abwicklung einer Aussenprufung im Zollbereich Bundesanzeiger Verlag ISBN 3898175200 Markus Flamm Die digitale Steuerprufung kommt DATEV Buchreihe Bestellnummer 36212 Markus Flamm Betriebsprufer mit Rontgenblick Was die Buchfuhrung alles verrat DATEV Buchreihe Bestellnummer 36068 Elmar Goldstein Betriebsprufung Haufe Lexware ISBN 978 3 448 09293 6 Bernd Hentschel Hrsg Digitale Betriebsprufung eDatenzugriff der Finanzverwaltung 2 uberarbeitete Auflage Datakontext Frechen 2004 ISBN 3 89577 325 5 Papperitz Keller ABC Betriebsprufung Handbuch Stollfuss Medien GmbH amp Co KG ISBN 978 3 08 350100 8 Hans Roggenkamp Praxishandbuch zum Lohnsteuerrecht Gruppe 5 Die Lohnsteuer Aussenprufung Luchterhand Verlag Michael Streck Die Aussenprufung 2 Auflage 1993 Verlag Dr Otto Schmidt ISBN 3 50462 311 X Herbert Wenzig Aussenprufung Betriebsprufung Grune Reihe Band 12 9 Auflage Erich Fleischer Verlag 2004 ISBN 3 8168 1129 9 Weblinks BearbeitenDie Aussenprufung durch die Zollverwaltung auf www zoll de Betriebsprufungen bei Selbststandigen Ablauf Umfang und Checkliste Artikel von Rechtsanwalt Uwe Dornbrack bei GULP Bayerischer Oberster Rechnungshof kritisiert unzureichende Personalausstattung in der Betriebsprufung in Bayern Memento vom 30 April 2013 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4124589 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aussenprufung amp oldid 235370608