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Als Betriebsjustiz auch Werkgerichtsbarkeit oder Werkstribunal bezeichnet man im deutschen Arbeitsrecht die kollektive betriebsinterne Ahndung eines innerbetrieblichen Fehlverhaltens von Arbeitnehmern Die sanktionierten Normverstosse umfassen sowohl zivil als auch strafrechtlich relevante Arbeitsvertragsverstosse wie Blaumachen Trunkenheit am Arbeitsplatz die Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder Eigentumsdelikte zulasten von Kollegen oder des Unternehmens Die verhangten Betriebsbussen zahlen wie die Vertragsstrafen 339 BGB zu den privaten Strafen Nicht von der internen Betriebsjustiz geahndet wird die Wirtschaftskriminalitat die allein von der staatlichen Strafjustiz verfolgt wird weil sie nicht nur Bagatellcharakter hat und nach dem Legalitatsprinzip ein staatliches Einschreiten erfordert Im Arbeitsrecht der DDR gab es mit den Konfliktkommissionen eine ahnliche innerbetriebliche Institution die jedoch in erster Linie ideologisch motiviert war 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Historische Entwicklung und Funktion 1 2 Zustandigkeit und Verfahren 1 3 Rechtspraxis 2 Schweiz 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenHistorische Entwicklung und Funktion Bearbeiten Die direkten Vorlaufer der Betriebsjustiz waren die Vereine gegen Fabrikdiebstahl die zu Beginn der Industrialisierung gegrundet wurden um das Entwenden von Betriebseigentum zu unterbinden Ende des 19 Jahrhunderts entstanden in den USA und 1901 in Deutschland die ersten privaten Sicherheitsdienste Auftraggeber dieser Wach und Schliessinstitute waren vor allem Industriebetriebe die jedoch spater oft einen eigenen Werkschutz aufstellten Sowohl externe wie interne Sicherheitsdienste ermoglichten es der Betriebsleitung Normverstosse innerbetrieblich aufzudecken und zu sanktionieren 2 3 Rechtsgrundlage fur betriebsinterne Sanktionen war im Deutschen Reich seit 1891 die Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes betreffend die Abanderung der Gewerbeordnung vom 1 Juni 1891 Danach war gem 134 a ff fur jede Fabrik mit mindestens 20 Arbeitern nach Anhorung des Arbeitsausschusses eine Arbeitsordnung zu erlassen Diese konnte gem 134 b Nr 4 auch Strafen vorsehen sowie Bestimmungen uber deren Art und Hohe die Art ihrer Festsetzung und wenn sie in Geld bestehen uber deren Einziehung und uber den Zweck fur welchen sie verwendet werden sollen Nach dem Betriebsrategesetz BRG von 1920 4 oblag es den Arbeiter und den Angestelltenraten bzw Betriebsraten die Arbeitsordnung oder sonstige Dienstvorschriften fur eine Gruppe der Arbeitnehmer im Rahmen der geltenden Tarifvertrage mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und die vorgesehenen Strafen im Einzelfall gemeinsam festzusetzen 78 80 BRG Das nationalsozialistische Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit Arbeitsordnungsgesetz AOG 5 sah dem faschistischen Fuhrerprinzip entsprechend den Unternehmer als Fuhrer des Betriebes die Angestellten und Arbeiter als dessen Gefolgschaft die dem Fuhrer des Betriebs im sogenannten Vertrauensrat beratend zur Seite steht 1 5 AOG 6 7 Der Fuhrer des Betriebs hatte fur die Gefolgschaft eine Betriebsordnung zu erlassen die auch Bussgelder bei Schlechtarbeit vorsehen konnte 26 ff AOG 8 Diese dienten vor allem zur Aufrechterhaltung der Arbeitsdisziplin und des Arbeitsfriedens wahrend des Zweiten Weltkrieges 9 In das bundesdeutsche Betriebsverfassungsgesetz wurde keine ausdruckliche Reglung zur Betriebsjustiz mehr aufgenommen Die Betriebsrate wurden jedoch wiederhergestellt und erhielten die heute bekannten Mitbestimmungsrechte 10 Die moderne betriebliche Justiz verfolgt das unternehmerische Interesse an einer sozialen Kontrolle im Betrieb und wird oft in einer Tradition der feudalen Gesindevertrage gesehen die dem Dienstherren ein Zuchtigungsrecht einraumten In der Gegenwart besteht ein gemeinsames Interesse der beteiligten Akteure fur Normverstosse im Betrieb eine innerbetriebliche Losung zu finden und ein offentliches imageschadigendes bzw stigmatisierendes Strafverfahren zu vermeiden Die Betriebsjustiz fordert zudem die aussergerichtliche Streitschlichtungskultur und ist eine willkommene Entlastung der staatlichen Justiz In der Nachkriegszeit wurde aus dieser historischen Entwicklung eine gewohnheitsrechtliche Begrundung der modernen Betriebsjustiz abgeleitet 11 Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage und eine andauernde Kritik an der Verfassungsmassigkeit der betrieblichen Justiz vor allem in den 1960er und 1970er Jahren fuhrten im Jahre 1975 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Betriebsjustiz AE BJG 12 Mit ihm sollte sowohl die juristische Grundlage der Betriebsjustiz gelegt als auch die verfassungsrechtlichen Bedenken an ihr ausgeraumt werden 13 Sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberseite lehnten eine gesetzliche Regelung jedoch ab weil sie eine Einschrankung ihrer Mitwirkungsmoglichkeiten bzw dirigistische Eingriffe in den Betriebsalltag furchteten So gilt die Betriebsjustiz nach wie vor als rechtlich unzureichend geregelt gleichwohl gelten Betriebsbussen heute prinzipiell als zulassig Ihre Rechtmassigkeit ergibt sich aus 1 Tarifvertragsgesetz TVG und 87 Abs 1 Nr 1 des Betriebsverfassungsgesetz BetrVG die der Betriebsjustiz nach herrschender Meinung eine Rechtsgrundlage geben 14 Zustandigkeit und Verfahren Bearbeiten Kollektivrechtliche Massnahmen der Betriebsjustiz insbesondere die Verhangung von Betriebsbussen sind gem 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig und setzen Einvernehmen von Arbeitgebern und Belegschaft Betriebsrat voraus insbesondere die Vereinbarung einer innerbetrieblichen Bussordnung 15 Im Unterschied dazu bedurfen einseitige individualrechtliche Reaktionen des Arbeitgebers wie eine Abmahnung Versetzung oder Kundigung nur einer Mitwirkung des Betriebsrats gem 99 102 BetrVG 16 Eine Abgrenzung zwischen mitbestimmungspflichtigen Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb im Sinne von 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG und blossen Verletzungen des individuellen Arbeitsvertrags ist im Hinblick auf diese unterschiedlichen Voraussetzungen bedeutsam jedoch mitunter schwierig Das Bundesarbeitsgericht 17 unterscheidet nach dem Zweck der Massnahme Massnahmen mit Sanktionscharakter wie eine Betriebsbusse sind mitbestimmungspflichtig Massnahmen mit Warncharakter wie eine Abmahnung hingegen nicht Die Bussordnung muss in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vereinbart und den Mitarbeitern bekannt gemacht werden 18 Die sanktionierten Verhaltensweisen mussen hinreichend bestimmt sein und das Verfahren zur Verhangung einer Busse rechtsstaatlichen Grundsatzen genugen wie der Unschuldsvermutung dem Anspruch auf rechtliches Gehor der Betriebsoffentlichkeit oder der Verhaltnismassigkeit Massnahmen der Betriebsjustiz mussen arbeitsgerichtlich uberprufbar sein 19 etwa als burgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhaltnis 2 Abs 1 Nr 3a ArbGG Rechtspraxis Bearbeiten Die tatsachliche Ausgestaltung der Betriebsjustiz in den einzelnen Unternehmen wurde seit den 1950er Jahren in verschiedenen Arbeiten empirisch untersucht 20 Die Institutionalisierung in einem paritatisch besetzten Gremium wie einer besonderen Kommission oder einem Ordnungsausschuss der Grad der normativen Regelung und die Ergebnisse bzw Effektivitat variieren danach vor allem nach der Betriebsgrosse Insgesamt kommt der Betriebsjustiz eine eher untergeordnete Bedeutung im Betriebsalltag zu wird jedoch in Grossunternehmen durchaus mit Erfolg eingesetzt und als betriebsinterne Konfliktbewaltigung von beiden Seiten anerkannt 21 Schweiz BearbeitenVertragsverletzungen von Arbeitnehmenden konnen nach Schweizer Arbeitsrecht vom Arbeitgeber einseitig im Rahmen der dort sogenannten Betriebsjustiz durch Disziplinarmassnahmen geahndet werden 22 Diese Massnahmen entsprechen der Abmahnung oder Kundigung nach deutschem Recht Sie grunden auch in der Schweiz im Weisungsrecht des Arbeitgebers 23 Literatur BearbeitenEkkehard Schumann Abschied von der Betriebsjustiz In Gedachtnisschrift fur Rolf Dietz Hrsg von Gotz Hueck und Reinhard Richardi Beck Munchen 1973 S 323 359 Johannes Feest Betriebsjustiz Untersuchungen uber die soziale Kontrolle abweichenden Verhaltens in Industriebetrieben Berlin 1976 Gunther Kaiser Gerhard Metzger Pregizer Hrsg Betriebsjustiz Untersuchungen uber die soziale Kontrolle abweichenden Verhaltens in Industriebetrieben Duncker amp Humblot Berlin 1976 Susanne Fischer Betriebe als Opfer Eine Analyse des Anzeigeverhaltens Finckenstein amp Salmuth Berlin 2001 Christiane Jentsch Betriebsjustiz Shaker Aachen 2005 Rudiger Krause Kollektives Arbeitsrecht III Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten II Arbeitspapier 5 Universitat Gottingen 2012 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend Abanderung der Gewerbeordnung Vom 1 Juni 1891 Quellen und Volltexte Betriebsjustiz das Werksgericht Der Spiegel 1 1959 vom 1 Januar 1959 Herbert Lederer Betriebsjustiz etwas ausserhalb der Legalitat Verfassungsrechtliche Aspekte zur Tatigkeit von Betriebsgerichten 1965 Manfred Murck Kriminalitat und soziale Kontrolle Kritische Justiz 1972 S 263 270Einzelnachweise Bearbeiten Klemens Pleyer Joachim Lieser Zur Betriebsjustiz in beiden Teilen Deutschlands Deutschland Archiv 6 574 Ingo Teichmeier Betriebskriminalitat Betriebsjustiz krimlex de Ulrich Luhmann Betriebsjustiz und Rechtsstaat Heidelberg Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft mbH 1975 S 43 105 Betriebsrategesetz vom 4 Februar 1920 RGBl 1920 Nr 26 AOG vom 20 Januar 1934 Heinrich Siebert Das Gesicht der Betriebsordnungen Monatshefte fur NS Sozialpolitik Beilage Der Vertrauensrat 1936 S 97 Matthias Frese Nationalsozialistische Vertrauensrate Zur Betriebspolitik im Dritten Reich Friedrich Ebert Stiftung 1992 Helmuth Bertermann Busse und Vertragsstrafe bei Schlechtarbeit Deutsches Arbeitsrecht 1935 S 246 Wolfgang Spohn Zur Betriebsverfassung im nationalsozialistischen Deutschland Friedrich Ebert Stiftung 1984 Marion Hage Betriebliche Konflikthandhabung in der DDR und der Bundesrepublik Qualitative Analyse und rechtspolitische Perspektiven Hamburg 2001 zugleich Luneburg Univ Diss 2000 S 158 ff uber die strittigen Rechtsgrundlagen der Betriebsjustiz in der Bundesrepublik Ingo Teichmeier Betriebskriminalitat Betriebsjustiz krimlex de Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Betriebsjustiz Tubingen Mohr Siebeck 1975 67 S abgedruckt bei Hage Betriebliche Konflikthandhabung als Anhang V Ingo Teichmeier Betriebskriminalitat Betriebsjustiz krimlex de Ingo Teichmeier Betriebskriminalitat Betriebsjustiz krimlex de BAG vom 5 Dezember 1975 1 AZR 94 74 BAG Beschluss vom 17 Oktober 1989 1 ABR 100 88 Memento des Originals vom 1 Dezember 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BAG Urteil vom 30 Januar 1979 1 AZR 342 76 Memento des Originals vom 18 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BAG Beschluss vom 17 Oktober 1989 1 ABR 100 88 Memento des Originals vom 1 Dezember 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BAG vom 12 September 1967 1 AZR 34 66 Marion Hage Betriebliche Konflikthandhabung in der DDR und der Bundesrepublik Qualitative Analyse und rechtspolitische Perspektiven Hamburg 2001 zugleich Luneburg Univ Diss 2000 S 168 ff 212 ff Gunther Kaiser Gerhard Metzger Pregizer Max Planck Institut fur auslandisches und internationales Strafrecht Forschungsgruppe 1970 vgl ausfuhrlich Hage Betriebliche Konflikthandhabung S 175 ff Verwarnung das gilt es zu beachten Memento des Originals vom 27 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www arbeitshilfen ch WEKA Business Media AG arbeitshilfen ch Abgerufen am 25 Februar 2016 Disziplinarmassnahmen arbeits recht ch Abgerufen am 25 Februar 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4145048 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betriebsjustiz amp oldid 232002825