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Durch den staatlichen Hoheitsakt der Demonetisierung von lateinisch de als Prafix ent weg von und lateinisch monetae Munzen Geld verlieren Banknoten und Munzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Edelmetalle 4 Abgrenzung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Demonetisierung gehort zur Wahrungspolitik und ist die Gegenmassnahme zur Banknoten und Munzausgabe Eine Demonetisierung ist ein zeitaufwendiger und kostentrachtiger Rechtsakt der selten vorkommt Sie ist unumganglich wenn eine neue Wahrung eingefuhrt wird 1 So wurde durch die Wahrungsreform am 20 Juni 1948 in Westdeutschland die Reichsmark abgeschafft demonetisiert und durch die Deutsche Mark als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt die Reichsmark wurde sofort ungultig 2 Die Einfuhrung des Euro verlief dagegen anders denn Art 5 und Art 9 Verordnung EG Nr 974 98 uber die Einfuhrung des Euro vom 9 Mai 1998 sahen vor dass wahrend eines Ubergangszeitraumes zwischen Januar 1999 und Dezember 2001 die nationalen Wahrungen der EU Mitgliedstaaten weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten blieben Zum 1 Januar 2002 trat der Euro an die Stelle der nationalen Wahrungen deren Demonetisierung erst zu diesem Zeitpunkt eintrat 3 Arten BearbeitenDie Demonetisierung kann eine ganze Wahrung mit samtlichen Denominationen alle Banknoten und Munzen einige Geldsorten oder lediglich einzelne Stuckelungen betreffen 4 5 Zustandig fur die Demonetisierung von Banknoten ist in Deutschland aufgrund Art 10 Satz 1 der Euro Einfuhrungsverordnung 974 1998 und Art 88 Satz 1 GG die Deutsche Bundesbank Nach 14 Abs 2 BBankG kann sie Banknoten zur Einziehung aufrufen nach Ablauf der Umtauschfrist werden die betroffenen Banknoten ungultig und sind damit denominiert Auch einzelne Geldsorten konnen demonetisiert werden 6 Die Ausserkurssetzung von Munzen wird gemass 9 Abs 1 MunzG von der Bundesregierung wahrgenommen die Einlosungsfrist muss mindestens sechs Monate betragen Auch beschadigte Geldzeichen unterliegen einer Demonetisierung 7 Als Abgrenzungskriterium zwischen einer blossen Beschadigung wodurch die Geldfunktion erhalten bleibt und einer zur Ungultigkeit fuhrenden Vernichtung hat sich ein Substanzerhaltungsgrad von 50 herausgebildet 8 Die Bundesbank hat nach 14 Abs 3 BBankG fur beschadigte Banknoten Ersatz zu leisten wenn der Inhaber Teile vorlegt die insgesamt grosser sind als die Halfte oder den Nachweis fuhrt das der Rest der Note von der er die Halfte oder einen geringeren Teil vorlegt vernichtet ist Eine Munze gilt als denominiert wenn sie durchlochert verfalscht oder anders als durch den gewohnlichen Umlauf verandert ist 3 Abs 3 MunzG Edelmetalle BearbeitenAuch eine Entwahrung von Gold oder Silber als Wahrungsmetall wird Demonetisierung genannt Das bisherige Wahrungsmetall darf nicht mehr als solches verwendet werden Werden also Gold oder Silbermunzen als offizielles Zahlungsmittel durch Kurantmunzen abgelost so wird durch den Ubergang von der Gold oder Silbermunze zur Kurantmunze das Edelmetall demonetisiert Das geschah beispielsweise im Februar 1873 in den USA als die Regierung keine Silberdollars mehr pragte um dadurch die Deflation zu beseitigen 9 Dagegen ist die Abkehr vom Goldstandard bei Banknoten keine Demonetisierung des Goldes weil lediglich die Gelddeckung geandert wird Auch die Verkaufe von Gold aus den Wahrungsreserven der Zentralbanken stellen keine Demonetisierung dar Abgrenzung BearbeitenVerrufung ist das Ausserkurssetzen im Umlauf befindlicher Munzen Monetarisierung die Zumessung eines Geldwerts zu Vermogensgegenstanden Tatigkeiten oder Situationen Siehe auch BearbeitenDemonetisierung in Indien 2016Literatur BearbeitenEin Beitrag zur Frage der Goldwahrung im deutschen Reiche und zur Demonetisierung des Silbers Puttkammer amp Muhlbrecht Berlin 1880 Erwin Ruchti Demonetisierung des Goldes In Politische Rundschau Jg 18 1939 S 163 166 Richard Kerschagl Zur Frage einer Demonetisierung des Goldes In Zeitschrift fur Nationalokonomie Wien Jg 14 1954 S 419 435 Hans Schmid Die Demonetisierung des Goldes In Emil Kung Franz Aschinger Hans Schmid Zukunftsprobleme der internationalen Wahrungsordnung Hochschule St Gallen St Gallen 1972 Tagungsband Samuel Scheps Demonetisierung des Goldes Internationale Wahrungsordnung und Olkrise Verlag Management Assistant Zurich 1974 Sebastian Omlor Geldprivatrecht Entmaterialisierung Europaisierung Entwertung Mohr Siebeck Tubingen 2014 ISBN 978 3 16 152981 8 S 122 125 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Einzelnachweise Bearbeiten Ulrich Hade Geldzeichen im Recht der Bundesrepublik Deutschland 1991 S 91 Sebastian Omlor Geldprivatrecht Entmaterialisierung Europaisierung Entwertung 2014 S 122 Sebastian Omlor Geldprivatrecht Entmaterialisierung Europaisierung Entwertung 2014 S 123 Sebastian Omlor Geldprivatrecht Entmaterialisierung Europaisierung Entwertung 2014 S 123 Julius von Staudinger Hrsg Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 1978 S 57 Sebastian Omlor Geldprivatrecht Entmaterialisierung Europaisierung Entwertung 2014 S 123 f Sebastian Omlor Geldprivatrecht Entmaterialisierung Europaisierung Entwertung 2014 S 125 BVerwGE 94 294 296 ff Willi Paul Adams Die USA vor 1900 2009 S 100Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Demonetisierung amp oldid 230497289