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Das Amt Huttenberg war ein Amt Anm 1 der Landgrafschaft Hessen Darmstadt und des 1806 nachfolgenden Grossherzogtums Hessen Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Geschichte 3 Bestandteile 4 Recht 5 Literatur 6 Anmerkungen 7 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenIn der Fruhen Neuzeit waren Amter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet Geschichte BearbeitenDas hessische Amt Huttenberg entstand als die Landgrafschaft Hessen Marburg und die Grafschaft Nassau Saarbrucken sich 1703 entschlossen den verbliebenen Rest des kondominial regierten Amtes Huttenberg untereinander aufzuteilen Bei der ersten nur unvollstandig durchgefuhrten Teilung des Amtes 1595 waren die Gemeinden die an die Landgrafschaft Hessen Marburg gefallen waren noch in das Amt Giessen eingegliedert worden 1 Hauptartikel Amt Huttenberg 1803 konsolidierte die Landgrafschaft Hessen Darmstadt ihre angestammten und die mit dem Reichsdeputationshauptschluss gewonnenen Gebiete die nordlich des Mains lagen in einem neu geschaffenen Furstentum Oberhessen ab 1816 Provinz Oberhessen Mit der Auflosung des Alten Reichs und dem Beitritt zum Rheinbund 1806 erhielt die Landgrafschaft den Status eines Grossherzogtums 1821 kam es zu einer Verwaltungsreform im Grossherzogtum Mit ihr wurden nun auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt Fur die bisher in den Amtern wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen fur die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte 2 Das Amt Huttenberg wurde aufgelost Seine Verwaltungsaufgaben wurden auf den Landratsbezirk Giessen 2 die Rechtsprechung auf das Landgericht Giessen ubertragen 2 Bestandteile BearbeitenZum Amt Huttenberg gehorten die Orte 3 Allendorf Annerod Hausen Kirchgons Langgons Leihgestern Gut Neuhof Pohl Gons SchiffenbergRecht BearbeitenIm Amt Huttenberg galt das Gemeine Recht ohne Zusatz eines Partikularrechts 4 Es wurde erst zum 1 Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost Literatur BearbeitenThomas Euler und Sabine Rassner 200 Jahre Landkreis Giessen und 75 Jahre Kreistag Hg Landkreis Giessen in Kooperation mit dem Oberhessischen Geschichtsverein Giessen Giessen 2021 ISBN 978 3 935623 50 6 L Ewald Beitrage zur Landeskunde In Grossherzogliche Centralstelle fur die Landes Statistik Hrsg Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Jonghaus Darmstadt 1862 Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 Anmerkungen Bearbeiten Ein gleichnamiges Amt bestand auch in Nassau Einzelnachweise Bearbeiten Ewald S 50 a b c Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 407 408 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Ewald S 54 Euler Rassner S 20 Schmidt S 100 Karte Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amt Huttenberg Hessen Darmstadt amp oldid 224409585