www.wikidata.de-de.nina.az
Die actio praescriptis verbis war im romischen Recht eine Klageart fur sogenannte Innominatkontrakte also unbenannte Vertrage Soweit sich bei der Wahl der zutreffenden Klageart Zuordnungsprobleme ergaben wurden die Klageformeln nach Lage des Einzelfalles actio in factum gestaltet folgten jedoch dem feststehenden Schema bonae fidei iudicia 1 Grundsatzlich herrschte im romischen Vertragsrecht Typenzwang vor Das begrenzte die Moglichkeiten Verpflichtungen einzugehen anders als in den heutigen Rechtsordnungen in denen auf schuldrechtlicher Ebene zumeist Vertragsfreiheit vorherrscht Die romischen Klagen actiones richten sich nach zwolf benannten Vertragen aus die schulmassig in abschliessender Anzahl als Vertragsobligationen in vier Gruppen unterteilt wurden Es handelte sich insoweit um sogenannte Nominatsvertrage 2 Neben Realvertragen Leihe Verwahrung Verpfandung standen die Verbalvertrage Stipulation Mitgiftzusagen Litteralvertrage Novationen von Schuldvertragen in Darlehensverbindlichkeiten und Konsensualvertrage Kauf Miete Pacht Dienst und Werkvertrage sowie Auftrage und Gesellschaftsrecht 3 Wer jedoch Leistungen ausserhalb eines typgebundenen Vertrages erbracht hatte und sich durch abredewidriges Verhalten seines Kontraktpartners nun enttauscht sah konnte nicht auf Erfullung pochen Er hatte lediglich das Recht die von ihm erbrachten Vertragsleistungen zuruckzufordern condictio ob causam datorum 1 In der Zeit der Nachklassik setzte allerdings ein Umdenken ein Man ging nun davon aus dass derjenige der eine Vorleistung erbracht hatte neben den Kondiktionsanspruchen Ruckforderung auch Vertragserfullungsanspruche geltend machen durfte Der Prator formulierte im Formularprozess die Prozessformel fur den Einzelfall Er liess die Bezeichnung des Geschaftstyps unberucksichtigt und schilderte stattdessen den konkret vorliegenden Sachverhalt 1 Die Klageformel konnte nach einem Beispielsfall von Ulpian Digesten 19 5 19 pr lauten 3 Du hast mich um ein Gelddarlehen gebeten da ich kein Geld hatte gab ich Dir eine Sache zum Verkauf dass Du den Erlos gebrauchen solltest Wenn Du sie gar nicht verkauft hast oder zwar verkauft aber das als Darlehen vorgesehene Geld nicht erhalten hast so ist es sicherer mit vorgeschalteten Formelworten zu klagen als ob wir ein Geschaft eines eigenen Vertragstyps untereinander abgeschlossen hatten Unter die Klageformel fielen atypische Kontrakte Dies waren etwa Typenmischvertrage wie der Trodelvertrag contractus aestimatorius Aufkaufskommissionen bei fester Preisbestimmung oder Sklavenfreilassungen bei wechselseitigen Eigentumsverhaltnissen und Tauschverhaltnisse 4 Literatur BearbeitenBruno Schmidlin Das Nominatprinzip und seine Erweiterung durch die actio praescriptis verbis Zum aktionenrechtlichen Aufbau der romischen Konsensualvertrage In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 124 Heft 1 2007 S 53 93 Franz Wieacker Zum Ursprung der bonae fidei indicia In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 80 Heft 1 1963 S 1 41 Anmerkungen Bearbeiten a b c Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 153 f Ulpian Digesten 2 14 7 1 Besprechung des Nominatprinzips fur Konsensualvertrage a b Ulrich Manthe Geschichte des romischen Rechts Beck sche Reihe 2132 Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 44732 5 S 92 94 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 260 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Actio praescriptis verbis amp oldid 237496808