www.wikidata.de-de.nina.az
Der Innominatkontrakt lateinisch contractus innominatus war eine nachklassische Vertragsform im romischen Recht Dabei wurde der Gedanke verallgemeinert dass bei atypischen Austauschverhaltnissen nach Erbringung der Leistung die Gegenleistung klagweise verlangt werden kann Einschlagig zur Durchsetzung war die actio praescriptis verbis Atypische Austauschverhaltnisse wurden als unbenannte Vertrage erfasst Er entsprach nicht dem Typenzwang des romischen Rechts Heutzutage ist jeder Vertrag klagbar Zu besseren Erfassung moglicher Leistungsinhalte wurden Schemata entwickelt etwa Sachleistung gegen Sachleistung oder Sachleistung gegen Dienstleistung oder auch Dienstleistung gegen Dienstleistung Eine nichtklagbare Abrede war im romischen Recht ein nudum pactum Siehe auch BearbeitenInnominatvertrag in der SchweizLiteratur BearbeitenHerbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 260 261 Quelle BearbeitenInnominatkontrakt In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 8 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 965 Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage von 1888 bis 1890 Bitte entferne diesen Hinweis nur wenn du den Artikel so weit uberarbeitet hast dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt dies belegt ist und er den heutigen sprachlichen Anforderungen genugt Um danach auf den Meyers Artikel zu verweisen kannst du Meyers Online Band Seite benutzen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Innominatkontrakt amp oldid 232209167