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Der 1 Untersuchungsausschuss der 19 Wahlperiode des Deutschen Bundestages beschaftigte sich mit dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin vom 19 Dezember 2016 Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags nahm im Marz 2018 die Arbeit auf Der Abschlussbericht wurde am 21 Juni 2021 ubergeben 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Antrag und Einsetzung 2 Mitglieder des Untersuchungsausschusses 3 Untersuchungsauftrag 4 Sitzungen 5 BGH Entscheidung zum Umfang der Beweisaufnahme 2019 6 BVerfG Beschluss zur Zeugenvernehmung eines V Mannes 2020 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAntrag und Einsetzung BearbeitenDie Fraktionen von CDU CSU und SPD hatten in einem gemeinsamen Antrag 19 455 vom 17 Januar 2018 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19 Dezember 2016 gefordert Weitere Antrage brachten die Fraktionen von FDP 19 229 Die Linke 19 418 und Bundnis 90 Die Grunen 19 248 ein Alle vier Initiativen wurden im Bundestag am 18 Januar 2018 erstmals debattiert und zur weiteren Beratung an den Ausschuss fur Wahlprufung Immunitat und Geschaftsordnung uberwiesen 3 Nachdem der Bundestag am 1 Marz 2018 einstimmig einen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19 Dezember 2016 eingesetzt hatte konstituierte sich das neunkopfige Gremium noch am selben Tag unter Vorsitz von Bundestagsprasident Wolfgang Schauble Den Vorsitz des Ausschusses ubernahm der CDU Abgeordnete Armin Schuster Der SPD Abgeordnete Mahmut Ozdemir wurde zum Stellvertreter bestimmt 4 Mitglieder des Untersuchungsausschusses BearbeitenDer Ausschuss stand seit dem 26 September 2019 unter Vorsitz von Klaus Dieter Grohler CDU CSU Dem Untersuchungsausschuss gehorten neben Grohler noch acht Abgeordnete des Deutschen Bundestages als ordentliche Mitglieder an Fur die CDU CSU Fraktion Alexander Throm ab 27 September 2019 5 und Volker Ullrich fur die SPD Fraktion Mahmut Ozdemir stellvertretender Vorsitzender und Fritz Felgentreu fur die AfD Fraktion Stefan Keuter fur die FDP Fraktion Benjamin Strasser fur die Fraktion Die Linke Martina Renner und fur die Fraktion Bundnis 90 Die Grunen Irene Mihalic Weitere neun Abgeordnete waren als stellvertretende Ausschussmitglieder tatig Fur die CDU CSU Fraktion Andrea Lindholz Detlef Seif und Christoph de Vries ab Juli 2020 fur die SPD Fraktion Johannes Fechner und Helge Lindh seit 12 November 2019 6 fur die AfD Fraktion Thomas Seitz fur die FDP Fraktion Katharina Willkomm Niema Movassat fur die Fraktion Die Linke und Konstantin von Notz fur die Fraktion von Bundnis 90 Die Grunen 7 Von Marz 2018 bis zu seinem vollstandigen Ruckzug aus dem Untersuchungsausschuss im September 2019 leitete Armin Schuster CDU den Ausschuss 8 Ausgeschieden aus dem Untersuchungsausschuss ist auch die Abgeordnete Gabriela Heinrich SPD im Ausschuss tatig vom 1 Marz 2018 bis 15 Oktober 2019 9 Im Juni 2020 verliess Philipp Amthor CDU der bis dahin stellvertretendes Mitglied war den Untersuchungsausschuss 10 Untersuchungsauftrag BearbeitenDer Ausschuss sollte den Anschlag und seine Hintergrunde aufklaren und sich ein Gesamtbild vom Handeln der zustandigen Behorden verschaffen sowie darauf aufbauend Empfehlungen fur die Arbeit der im Untersuchungsauftrag benannten Behorden und fur die Betreuung und Unterstutzung von Hinterbliebenen und Opfern solcher Anschlage entwickeln Sitzungen BearbeitenDie offentlichen Sitzungen des 1 Untersuchungsausschusses der 19 Wahlperiode zur Beweiserhebung fanden grundsatzlich an Donnerstagen in den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages statt Vor den offentlichen Sitzungen finden nicht offentliche Sitzunmgen statt Die erste offentliche Sitzung fand am 19 April 2018 statt 11 In der Folge wurden zahlreiche Sachverstandige und Zeugen sowie Verantwortliche aus Politik Justiz und Verwaltung angehort Zu den teils mehrfach eingeladenen Sachverstandigen zahlten Kay Hailbronner 12 Alexander Eisvogel 13 Heinz Fromm und Jurgen Maurer 14 Als Zeugen gehort wurden teils mehrfach auch Bernhard Kretschmer 15 Bruno Jost 16 Mario Czaja 17 Emily Haber 18 Hans Georg Maassen 19 Holger Munch und Bruno Kahl 20 Torsten Akmann Peter Frank und Thomas Lenz 21 22 Andreas Geisel 23 sowie Lorenz Caffier und Ralf Jager 24 BGH Entscheidung zum Umfang der Beweisaufnahme 2019 BearbeitenDie Ausschussmitglieder Martina Renner Benjamin Strasser und Konstantin von Notz beantragten im Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung auch die Akten des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes fur Verfassungsschutz beizuziehen die dem Parlamentarischen Kontrollgremium auf Grund dessen Anforderungsbeschlusses vom 16 Januar 2017 vorgelegt worden waren um so zu untersuchen welche Akten diesem geheim tagendem Hilfsorgan des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste zur Verfugung gestellt worden waren die Ausschussmehrheit der Mitglieder der Regierungskoalition CDU CSU und SPD lehnte diesen Antrag ab sie war der Meinung er sei unzulassig weil er gegen die Geheimhaltungsvorschriften des Kontrollgremiumgesetzes 10 Abs 1 verstosse Gegen die Ablehnung des Antrags wandte sich die Ausschussminderheit an den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs der ihrem Begehren mit Beschluss vom 30 August 2018 im Wesentlichen stattgab und den Ausschuss verpflichtete dem Beweisantrag mehrheitlich zuzustimmen Gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters wiederum legte der Ausschuss Beschwerde ein uber die der 3 Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu entscheiden hatte Der 3 Strafsenat des Bundesgerichtshofs stellte am 6 Februar 2019 fest dass der Untersuchungsausschuss verpflichtet ist von der Bundesregierung auch diejenigen Akten der Geheimdienste beizuziehen die diese bereits dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Verfugung gestellt hatte Der Entscheidung vorausgegangen war ein Streit zwischen einer Minderheit des Ausschusses die die Beweiserhebung beantragt hatte und dem Ausschuss selbst der eine solche fur unzulassig hielt weil sie gegen Geheimhaltungsvorschriften verstosse Der Senat bestatigte damit die Entscheidung des Ermittlungsrichters weitgehend Die beantragte Beweiserhebung ist demnach nicht unzulassig das fur das Parlamentarische Kontrollgremium gesetzlich bestimmte Beratungsgeheimnis stehe der beantragten Beweiserhebung nicht entgegen weil sich diese nicht auf die Inhalte der Beratungen des Gremiums bezieht Die Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Gremiums werde nicht verletzt Es bleibe es der Bundesregierung unbenommen einzelne geheimhaltungsbedurftige Unterlagen nicht herauszugeben Der 3 Strafsenat hat die Beweiserhebung nicht selbst angeordnet sondern lediglich festgestellt dass eine Verpflichtung des Untersuchungsausschusses zur Erhebung der Beweise besteht Dies hat er im Wesentlichen damit begrundet dass davon auszugehen ist dass der Ausschuss wegen seiner Bindung an Recht und Gesetz die Entscheidung des Senats befolgen wird 25 BVerfG Beschluss zur Zeugenvernehmung eines V Mannes 2020 BearbeitenMedien hatten berichtet dass das Bundesamt fur Verfassungsschutz mindestens eine Vertrauensperson V Mann im Umfeld einer vom Attentater besuchten Moschee gefuhrt habe Der Untersuchungsausschuss ersuchte daher das Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat ihm zur Vorbereitung weiterer Beweiserhebungen diejenigen Mitarbeiter des Bundesamtes fur Verfassungsschutz zu benennen die mit der V Mann Fuhrung befasst waren das lehnte das Bundesministerium ab unter Berufung auf die nachteiligen Auswirkungen die eine derartige Vernehmung im Untersuchungsausschuss auf die Funktions und Arbeitsfahigkeit des Bundesamtes fur Verfassungsschutz habe Der V Mann Fuhrer sei in einer laufenden Quellenoperation eingesetzt sein Bekanntwerden habe ein erhebliches Enttarnungsrisiko fur den V Mann damit verbunden sei eine Gefahr fur Leib und Leben des V Manns und auch des V Mann Fuhrers Das Bundesministerium benannte daher einen Beschaffungsleiter des Bundesamtes fur Verfassungsschutz und spater auch den fur die Fuhrung des V Manns zustandigen Referatsleiter als Zeugen Die Fraktionen der Freien Demokraten Die Linke und Bundnis 90 Die Grunen im Deutschen Bundestag sowie die Obleute dieser Fraktionen im Untersuchungsausschuss Benjamin Strasser Martina Renner und Irene Mihalic rugten daraufhin im Wege des Organstreitverfahrens eine Verletzung ihrer Rechte sowie eine Verletzung der Rechte des Deutschen Bundestages aus Art 44 GG Mit dem am 3 Februar 2021 veroffentlichten Beschluss vom 16 Dezember 2020 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizeprasidentin Doris Konig Peter M Huber Monika Hermanns Sibylle Kessal Wulf Peter Muller Ulrich Maidowski und Christine Langenfeld den Antrag zuruckgewiesen Die Weigerung des Bundesministeriums den V Mann Fuhrer zu benennen verletzte das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses aus Art 44 Abs 1 Satz 1 GG nicht da das parlamentarische Aufklarungsinteresse unter Berucksichtigung der Besonderheiten des spezifischen verfahrensgegenstandlichen Quelleneinsatzes ausnahmsweise hinter den Belangen des Staatswohls zuruckstehen muss 26 Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist angesichts ihrer in der Regel verdeckten Arbeitsweise und des damit verbundenen Risikos von Missstanden von hervorragender Bedeutung Dies gilt grundsatzlich auch im Hinblick auf den Einsatz von V Personen Die Bundesregierung kann eine Mitwirkung an der Vernehmung eines V Person Fuhrers im Untersuchungsausschuss unabhangig von einer konkreten Grundrechtsgefahrdung unter Berufung auf eine Vertraulichkeitszusage verweigern wenn Grunde des Staatswohls dies im Einzelfall zwingend erfordern Dies kann in besonders gelagerten Sachverhalten der Fall sein wenn allein die Zusage und Wahrung uneingeschrankter Vertraulichkeit die Arbeitsfahigkeit der Nachrichtendienste in einem bestimmten Milieu gewahrleistet Fur das Vorliegen derartiger spezifischer Umstande die die Erteilung und Wahrung einer unbeschrankten Vertraulichkeitszusage rechtfertigen bedarf es einer besonderen vorherigen Begrundung Bundesverfassungsgericht Zweiter Senat 2 BvE 4 18 27 Eine abweichende Meinung zum Mehrheitsbeschluss des Zweiten Senats ausserte dabei der Richter Peter Muller Weblinks Bearbeitenwww bundestag de Website des Untersuchungsausschusses juris bundesgerichtshof de Beschluss des BGH vom 6 Februar 2019 PDF Einzelnachweise Bearbeiten www bundestag de Abschlussbericht zum Attentat vom Berliner Breitscheidplatz ubergeben 21 Juni 2021 abgerufen am 17 August 2023 dserver bundestag de Drucksache 19 30800 Beschlussempfehlung und Bericht des 1 Untersuchungsausschusses der 19 Wahlperiode gemass Artikel 44 des Grundgesetzes 21 Juni 2021 abgerufen am 17 August 2023 www bundestag de abgerufen am 10 Dezember 2020 www bundestag de abgerufen am 10 Dezember 2020 www alexander throm de 1 2 Vorlage Toter Link www alexander throm de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im August 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Alexander Throm MdB neues Mitglied im Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz 27 September 2019 abgerufen am 10 Dezember 2020 www spdfraktion de abgerufen am 10 Dezember 2020 www bundestag de Memento des Originals vom 12 Juni 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundestag de www politik kommunikation de Grohler leitet Amri Untersuchungsausschuss 30 September 2019 abgerufen am 10 Dezember 2020 www spdfraktion de abgerufen am 10 Dezember 2020 www sueddeutsche de Philipp Amthor verlasst Amri Untersuchungsausschuss 16 Juni 2020 abgerufen am 10 Dezember 2020 www bundestag de Memento des Originals vom 12 Juni 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt 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