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Das Gesetz uber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tatigkeit des Bundes kurz Kontrollgremiumgesetz ist die Grundlage des Parlamentarischen Kontrollgremiums PKGr welches auf Initiative der Fraktionen der SPD und FDP der 8 Wahlperiode als Einspruchsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde 1 Ihm unterliegt die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes des Bundesamtes fur Verfassungsschutz und des Militarischen Abschirmdienstes BasisdatenTitel Gesetz uber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tatigkeit des BundesKurztitel KontrollgremiumgesetzAbkurzung PKGrGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Staatsrecht StaatsschutzFundstellennachweis 12 12Ursprungliche Fassung vom 11 April 1978 BGBl I S 453 Inkrafttreten am 13 April 1978Letzte Neufassung vom 29 Juli 2009 BGBl I S 2346 Inkrafttreten derNeufassung am 4 August 2009Letzte Anderung durch Art 10 G vom 19 April 2021 BGBl I S 771 796 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2022 Art 13 G vom 19 April 2021 GESTA B114Weblink Text des PKGrGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das PKGr gibt sich eine Geschaftsordnung 3 Abs 1 Satz 3 PKGrG Die Mitglieder des PKGr werden zu Beginn einer jeden Wahlperiode vom Deutschen Bundestag gewahlt 2 Abs 1 PKGrG Der Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des PKGr 2 Abs 2 PKGrG Die Mitglieder des Gremiums sind zur umfassenden Geheimhaltung verpflichtet 10 Abs 1 Satz 2 PKGrG Sie sind grundsatzlich nicht befugt die in dem Gremium erlangten Kenntnis an andere Abgeordnete nicht einmal an die Fraktionsvorsitzenden weiterzugeben Nur bei einer Zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann eine vorherige Zustimmung erteilt werden dies jedoch nur fur die Bewertungen aktueller Vorgange 10 Abs 2 PKGrG Das PKGr wird von der Bundesregierung umfassend uber die allgemeine Tatigkeit und uber Vorgange von besonderer Bedeutung informiert 4 Abs 1 Satz 1 PKGrG Die Mitglieder des PKGr haben ein Akteneinsichtsrecht und konnen Beschaftigte der Nachrichtendienste des Bundes anhoren 5 PKGrG Sie konnen auch einen Sachverstandigen mit der Durchfuhrung von Untersuchungen beauftragen 7 PKGrG Die Bundesregierung kann aus zwingenden Grunden des Nachrichtenzugangs wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist oder zum Schutz von Personlichkeitsrechten die Unterrichtung verweigern 6 Abs 2 Satz 1 PKGrG Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklungen 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseEntwicklungen BearbeitenIm Rahmen der Diskussion der Tatigkeiten von BND Beamten im Irak Krieg 2003 und nach dem Bekanntwerden von der Bespitzelung von Journalisten durch den BND wurde eine Novellierung des Gesetzes angeregt Insbesondere die Veroffentlichungsmoglichkeiten sollten erweitert werden Das Gesetz wurde 2009 neu gefasst Literatur BearbeitenJens Singer Praxiskommentar zum Gesetz uber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tatigkeit des Bundes Kontrollgremiumgesetz PKGrG Springer Berlin u Heidelberg 2016 ISBN 978 3 662 46862 3 Wolf Rudiger Schenke Kurt Graulich Josef Ruthig Sicherheitsrecht des Bundes BPolG BKAG ATDG BVerfSchG BNDG VereinsG 2 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71602 7 S 1695 1732 Weblinks BearbeitenText des Kontrollgremiumgesetzes Text des Kontrollgremiumgesetzes in der bis 2009 gelten Fassung Deutscher Bundestag Parlamentarisches Kontrollgremium Geschaftsordnung In Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag 18 Mai 2018 abgerufen am 12 Dezember 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Deutscher Bundestag 8 Wahlperiode SPD FDP Gesetz uber die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste G SIG 00020141 In Website https dip bundestag de Deutscher Bundestag 9 November 1977 abgerufen am 20 September 2023 Quelle Oliver Garcia und Rechtsanwalt Dr Alfons Schulze Hagen https dejure org BGBl 1978 BGBl I S 453 dejure org Rechtsinformationssysteme GmbH Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kontrollgremiumgesetz amp oldid 237485471