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Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung auch als Ziegenhainer Zuchtordnung bezeichnet ist eine evangelische Kirchenordnung des 16 Jahrhunderts fur die Landgrafschaft Hessen Sie wurde von Martin Bucer als Hauptautor verfasst Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Inhalt 3 Quelle 4 Literatur 5 AnmerkungenEntstehung BearbeitenDie Ausbreitung der Tauferbewegung in seinem Territorium veranlasste den Landgrafen Philipp von Hessen Martin Bucer den Reformator Strassburgs einzuladen Bucer verhorte in Marburg inhaftierte Anfuhrer der hessischen Taufer und gewann einige von ihnen fur die Landeskirche zuruck Uber seine Gesprache mit den Taufern berichtete er Philipp am 2 November 1538 Am 25 November tagte die hessische Synode im Schloss Ziegenhain Ein Protokoll der Verhandlungen ist nicht erhalten ihr Ergebnis war die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung die 1539 in Kraft trat An den Beratungen in Ziegenhain haben teilgenommen und die Zuchtordnung unterschrieben Adam Krafft Superintendent von Marburg Tilemann Schnabel Superintendent von Alsfeld Johannes Kymaeus Superintendent von Homberg Efze Gerhard Geldenhauer Theologieprofessor zu Marburg Dionysius Melander Hofprediger zu Kassel Johannes Pistorius Niddanus Pfarrer zu Nidda Johannes Lening Pfarrer zu Melsungen Daniel Greser Pfarrer zu Giessen Theodor Fabricius Pfarrer zu Allendorf Werra Bartholomaus Grentzenbach Pfarrer zu Treysa Mit der Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung von 1538 unternahm Landgraf Philipp einen Versuch die Taufer in die landeskirchlichen Gemeinden zu integrieren Martin Bucer der diese Ordnung massgeblich verfasste ging auf Kritikpunkte der Taufer ein Beichte und Busse wurden nun zur Voraussetzung fur die Zulassung zum Abendmahl Gemeindealteste wurden mit der Kirchenzucht beauftragt Mit der Konfirmation sollten sich die Jugendlichen nach entsprechender Unterweisung offentlich zum christlichen Glauben bekennen Die Ziegenhainer Ordnung war ein Teilerfolg Bucer uberzeugte die hessische Taufergruppe um Peter Tesch Der Landgraf behielt sich die Einzelfallentscheidung in Fragen der Kirchenzucht vor und starkte damit das entstehende landesherrliche Kirchenregiment in Hessen 1 Die Frage ob vom Taufertum konstruktive Impulse auf die Gestaltung der hessischen Kirche ausgingen ist in der Forschung umstritten muss aber doch wohl positiv entschieden werden urteilt Hans Schneider 2 Inhalt BearbeitenDie Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung steht unter dem biblischen Motto Apg 20 28 LUT Da den Pfarrern das Predigtamt und die Seelsorge aufgetragen ist werden ihnen nach urchristlichem Vorbild Alteste Presbyter zur Seite gestellt Ihre Aufgabe ist es die Lebensfuhrung der einzelnen Gemeindeglieder und der Pfarrer zu uberwachen und wenn notig zu korrigieren Alteste sollen einen guten Ruf in der Gemeinde haben und in einem offentlichen Gottesdienst ordiniert werden Alle Kinder im verstandigen Alter sollen am Katechismusunterricht teilnehmen Bevor sie zum Abendmahl zugelassen werden sollen sie an einem Feiertag Ostern Pfingsten oder Weihnachten von Eltern oder Paten vorgestellt werden Der Pfarrer soll daraufhin das wichtigste Katechismuswissen abprufen Die Kinder antworten wie sie es gelernt haben und bekennen sich zu Christus und seiner Kirche Nach einem Furbittgebet der Gemeinde fur diese Kinder soll der Pfarrer den selbigen kindern die hende aufflegen und sie also im namen des Herrn Confirmieren und zu Christlicher gemeynschafft bestetigen Auch darauff zum Tisch des Herren gehen heyssen 3 Gemeindeglieder die nicht zum Gottesdienst oder nicht zum Abendmahl gehen sollen darauf freundlich angesprochen werden Wenn sie uneinsichtig sind sollen sie dem Kirchenbann verfallen den muss man Got und der Oberkeit faren lassen Man soll ihnen aber weiterhin wenn notig nachbarschaftliche Hilfe leisten 4 Gemeindeglieder die an Gottesdienst und Abendmahl teilnehmen aber eindeutig streflich leben sollen von den Pfarrern und Altesten auf jede mogliche Weise zur Besserung ermahnt werden Wenn das aber gar keinen Erfolg hat sollen sie vom Abendmahl ausgeschlossen werden Eine Zulassung zum Abendmahl soll erst erfolgen wenn eine Besserung des Lebenswandels erkennbar ist Aus folgenden Grunden kann ein Gemeindeglied ausgeschlossen werden 5 Meinungen zu Glaubensfragen die im Widerspruch zur Confessio Augustana stehen Gotteslasterung Missachtung der Bibel Fluchen Misshandlung von Ehepartner Kindern und Gesinde Widerspenstigkeit gegen Eltern Vorgesetzte und Obrigkeit Unversohnliches und feindseliges Verhalten gegenuber dem Nachsten Den Nachsten seinen guten Ruf oder seinen Besitz schadigen ihn selbst verletzen oder gar toten Offentliche unzucht treiben mit schentlichen worten odder wercken Masslosigkeit beim Essen und Trinken Der Superintendent pruft die vorgebrachten Argumente und entscheidet uber den Ausschluss Wenn jemand im Kirchenbann verstirbt kann er nicht kirchlich beerdigt werden Ein Gebannter kann auch nicht das Patenamt ubernehmen Kinder von Gebannten aber weyl die mehr der kirchen dann inen geboren werden konnen von dazu bestimmten Angehorigen zur Taufe gebracht werden spater den Katechismusunterricht besuchen und danach zum Abendmahl zugelassen werden 6 Die Pfarrer sollen mit den Gemeindegliedern die zum Abendmahl gehen wollen Gesprache fuhren und sie wenn notig unterrichten und korrigieren Krankheiten sind fur Bucer eine Zuchtigung Gottes Darum sollen die Pfarrer Krankenbesuche machen die Beichte abnehmen und die Absolution erteilen In den Predigten sollen sie insbesondere vor dem verbreiteten Laster der Trunksucht warnen Seuchen Kriege Teuerung und andere Plagen seien eine Folge dieses Lasters Das Gleiche gilt fur das Laster des Fluchens Quelle BearbeitenMartin Bucer Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte Fur die Kirchen im Furstenthumb Hessen Ordenunge der Kirchenubunge Fur die Kirchen zu Cassel Marburg 1539 In Martin Bucers Deutsche Schriften Band 7 Schriften der Jahre 1538 1539 Gutersloher Verlagshaus Gerd Mohn Gutersloh 1964 S 247 318 Digitalisat Literatur BearbeitenHerbert Kemler Der Streit mit den Taufern und der gelungene Abschluss in der Ziegenhainer Kirchen zuchtordnung 1538 In Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 63 2012 S 37 43 Wolf Friedrich Schaufele Die Ziegenhainer Zuchtordnung 1539 und die Ausgestaltung des evangelischen Kirchenwesens in Hessen In Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 65 66 2014 S 145 162 Anmerkungen Bearbeiten Gury Schneider Ludorff Der furstliche Reformator Theologische Aspekte im Wirken Philipps von Hessen von der Homberger Synode bis zum Interim EVA Leipzig 2006 S 144 147 Hans Schneider Das heisst eine neue Kirche bauen Die Formierung einer evangelischen Landeskirche in Hessen In Inge Auerbach Hrsg Reformation und Landesherrschaft Vortrage des Kongresses anlasslich des 500 Geburtstages des Landgrafen Philipp des Grossmutigen von Hessen vom 10 bis 13 November 2004 in Marburg Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Hessen Band 24 9 Elwert Marburg 2005 S 73 100 hier S 91 Martin Bucer Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte Gutersloh 1964 S 264 Martin Bucer Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte Gutersloh 1964 S 266 Martin Bucer Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte Gutersloh 1964 S 268 f Martin Bucer Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte Gutersloh 1964 S 271 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung amp oldid 230685486