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Die Wirtschaftskammer Vorarlberg WKV ist eine Selbstverwaltungskorperschaft in Form einer Berufsstandischen Korperschaft Kammer im Bundesland Vorarlberg in Osterreich und als Landeskammer ein Teil der Wirtschaftskammer Osterreich WKO fruher Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Osterreich Wirtschaftskammer Vorarlberg WKV p1Staatliche Ebene Landesebene LandStellung Gesetzliche InteressensvertretungRechtsform Korperschaft des offentlichen RechtsGrundung 1850 als Handelskammer VorarlbergHauptsitz Feldkirch Wichnergasse 6Website wko atGebaude der Wirtschaftskammer Vorarlberg in der Wichnerstrasse 6 in Feldkirch Die WKV koordiniert die Tatigkeit der gesetzlichen Interessensvertretungen der gewerblichen Wirtschaftstreibenden in Vorarlberg und ist Teil der osterreichischen Wirtschaftskammerorganisation Jedes der neun osterreichischen Bundeslander hat seine eigene Wirtschaftskammer Landeskammer bei der aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes alle gewerblich tatigen Wirtschaftstreibenden mit Ausnahme der Landwirtschaft und der freien Berufe diese haben ihre eigenen Kammern Mitglieder sind gesetzliche Mitgliedschaft 1 Im Mittelpunkt der Aufgaben der WKV steht die Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Dies wird durch Interessenvertretung Beratungs Service und Ausbildungsleistungen fur die Unternehmer erreicht Neben der Interessensvertretung wichtige Begleitmassnahmen liegen z B in den Bereichen Offentlichkeitsarbeit und der Berufsausbildung Fachausbildung sowie die umfassende Information und Unterstutzung der Mitglieder Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsgrundlage 3 Organisation 3 1 Sitz 3 2 Wirkungsbereich 3 2 1 Raumlicher Wirkungsbereich 3 2 2 Organisatorischer Wirkungsbereich 3 3 Mitglieder 3 3 1 Aktive Kammermitglieder 3 3 2 Ruhende Kammermitgliedschaften 3 3 3 Fachgruppenmitglied 3 3 4 Spartenmitglieder 3 3 5 Statistik 3 4 Funktionare 3 5 Organe 3 5 1 Prasidenten der WKV seit 1946 3 6 Finanzierung 3 7 Aufsicht 4 Weblinks 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten1850 wurde die Vorarlberger Handelskammer HKV gegrundet und ist heute nach der Wiener Handelskammer 1849 2 die zweitalteste in Osterreich Als erster Prasident wurde am 30 September 1850 anlasslich der konstituierenden Sitzung in Bregenz der Feldkircher Fabrikant Carl Ganahl 1807 1889 gewahlt der wahrend seiner 39 jahrigen Tatigkeit fur die Handelskammer bis 1889 mit Unterbrechung 1852 1856 3 in welcher Christian Mutter Prasident war diese wesentlich gepragt und am wirtschaftlichen Fortschritt fur Vorarlberg teilhatte 4 Der Sitz der Handelskammer wurde nach der Grundung 1850 nach Feldkirch verlegt damals noch im Gebaude Ecke Schmiedgasse Schlossergasse Vorlaufer dieser Handelskammer war eine 1849 gegrundeter Verein Vorarlberger Industrieller siehe auch Osterreichischen Gewerbeverein Mit Gesetz vom 29 Juni 1868 5 wurden Handels und Gewerbekammern eingerichtet 1869 fand unter Beteiligung der Handelskammer Vorarlberg in Schwarzach eine erste landesweite Wirtschaftsausstellung statt 1887 fand in Bregenz eine weitere landesweite Wirtschaftsausstellung statt und 1900 in Dornbirn 6 Seit der Wahlrechtsreform von 1873 wahlten die Handels und Gewerbekammern Mitglieder in das Abgeordnetenhaus Die Handels und Gewerbekammer fur Vorarlberg in Feldkirch wahlte einen Abgeordneten 7 Name Wahlperiode AnmerkungRudolf Ganahl V LP 1873 1879 am 5 November 1873 angelobt Mandatsverzicht in der Sitzung am 22 Oktober 1878 verkundetJohann Georg Waibel V LP 1873 1879 am 10 Dezember 1878 angelobtJohann Georg Waibel VI LP 1879 1885 Johann Georg Waibel VII LP 1885 1891 Johann Drexel X LP 1901 1907 am 11 Oktober 1905 verstorbenHeinrich Hueter X LP 1901 1907 am 18 Dezember 1905 fur Johann Drexel angelobt1912 wurde auf Betreiben der Handelskammer ein Gewerbeforderungsinstitut gegrundet welches zum Vorlaufer des Wirtschaftsforderungsinstitut wurde und 1951 von der Handelskammer ubernommen wurde 8 Mit dem Gesetz vom 25 Februar 1920 9 wurde fur jedes Bundesland festgelegt dass eine Kammer fur Handel Gewerbe und Industrie zu errichten sei welche an Stelle der bisherigen Handels und Gewerbekammern tritt 1 Abs 2 Die Aufgaben der Vorarlberger Handelskammer und auch der anderen bisherigen Handelskammern wurden erheblich erweitert Das Wahlrecht zur Kammer wurde allen Unternehmen unabhangig von der Steuerleistung zugestanden Gleichzeitig wurde die Einrichtung des gesamtosterreichischen Kammertages geschaffen Mit dem Gesetz vom 14 Juli 1921 10 wurden die Kammern fur Arbeiter und Angestellte den Kammer fur Handel Gewerbe und Industrie gleichgestellt 11 1928 wurde von der Handelskammer ein Stickereiforderungsausschuss gegrundet Im Zuge der von 1933 bis 1938 in Osterreich etablierte autoritare an standestaatlichen und faschistischen Ideen orientierte Herrschaftssystem Austrofaschismus wurde auch die Selbstverwaltung der WKV und der anderen Landerkammern eingeschrankt und unter strenge staatliche Aufsicht gestellt 12 Mit dem Handelskammergesetz aus dem Jahr 1937 13 wurde die WKV wie die anderen Landerkammern umgestaltet in eine Kammer fur Industrie Gewerbe Handel Verkehr und Finanzen die standestaatlich bundisch organisiert waren 2 HKG 1937 und sich an einem christlichen vaterlandischen sozialen und berufsstandischen Geiste mit Ausschluss jeder parteipolitischen Tatigkeit zu orientieren hatte und die standischen Sonderinteressen dem Gemeinwohl unterzuordnen hatten Im Zuge des Anschlusses Osterreichs an das Dritte Reich wurden die Handelskammern einem kommissarischen Leiter unterstellt und es erfolgte die Aufnahme der WKV in eine Gauwirtschaftskammer des Gaus Tirol Vorarlberg und die bisher schon stark beschrankte Selbstverwaltung wurde beseitigt 14 Die Organisation folgte raumlich den Reichsgauen von 1939 bis 1945 15 Diese Gauwirtschaftskammern waren Mitglieder in der Reichswirtschaftskammer Mit dem Gesetz vom 25 Mai 1945 betreffend die Uberleitung der Gauwirtschaftskammern in Kammern fur Handel Gewerbe Industrie Geld und Kreditwesen 16 wurden durch die Provisorische Staatsregierung in Osterreich die Kammern nach dem Stand vor dem Anschluss 1938 wiederhergestellt 1 wobei die Bestimmungen des Gesetzes vom 25 Februar 1920 17 uber die Kammern fur Handel Gewerbe und Industrie bis zur Erlassung eines neuen Kammergesetzes sinngemass anzuwenden waren Es wurde somit die Selbstverwaltung der WKV und der anderen Landerkammern weitestgehend wieder hergestellt Mit der Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung vom 3 Oktober 1945 uber die Aufhebung der deutschen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Organisation der gewerblichen Wirtschaft 18 und dem Handelskammergesetz HKG 19 wurde der WKV damals Kammern der gewerblichen Wirtschaft Vorarlberg wieder die volle Selbstbestimmung zuruckgegeben 1950 erfolgten die ersten freien Wahlen durch die Kammermitglieder 1991 wurde das Wahlrecht bei den Handelskammerwahlen ausgebaut durch z B Einfuhrung von Vorzugsstimmen Mitglieder Minderheiten und Kontrollrechte 1993 wurde die Finanzierung der WKO neu geregelt Mit dem Wirtschaftskammergesetz 1998 WKG 20 wurde die Vorarlberger Landerkammer wie die anderen Landerkammern Handelskammern modernisiert und erhielt die Bezeichnung Wirtschaftskammer unter Beifugung eines ihren raumlichen Wirkungsbereich kennzeichnenden Zusatzes 8 Abs 1 WKG Das Handelskammergesetz wurde dadurch abgelost 2005 wurde eine neue Fachorganisationsordnung durch das Wirtschaftsparlament der WKO beschlossen und 2008 festgelegt und bis 2010 umgesetzt Rechtsgrundlage BearbeitenRechtsgrundlage der Wirtschaftskammern in Osterreich ist das Bundesgesetz uber die Kammern der gewerblichen Wirtschaft 21 Daneben bestehen eine Vielzahl von Verordnungen gemass 21 und 22 Gewerbeordnung 1994 und Satzungen Verordnungen z B Fachorganisationsordnung Geschaftsordnung Haushaltsordnung Kontrollausschussordnung Spartenordnung Umlagenordnung Wirtschaftskammer Wahlordnung Befahigungsprufungsordnung etc die von allen Landeskammern und oder der WKO ausgearbeitet und erlassen wurden 22 Organisation BearbeitenDie Wirtschaftskammer Vorarlberg ist wie die anderen Landeskammern in sieben Sparten Landessparten gegliedert Gewerbe und Handwerk Industrie Handel Bank und Versicherung Transport und Verkehr Tourismus und Freizeitwirtschaft Information und ConsultingDie Wirtschaftskammer ist im Bereich der Landerkammern nach 1 Abs 2 und 3 WKG in Fachgruppen teilweise auch Landesinnung Landesgremium oder Fachvertretungen 23 genannt in der Wirtschaftskammer Osterreich Fachverbande unterteilt die wiederum die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und die gewerbliche Wirtschaft und einzelne ihrer Mitglieder durch entsprechende Einrichtungen und Massnahmen fordern Gemass 3 Abs 1 WKG bestehen die Landeskammern die Bundeskammer die Fachgruppen und die Fachverbande jeweils als eigene Korperschaften offentlichen Rechts und bilden in ihrer Gesamtheit die Wirtschaftskammerorganisation In der Wirtschaftskammer Osterreich und den Landeskammern gibt es zudem fachubergreifende Abteilungen fur politische organisatorische und serviceorientierte Aufgaben Sitz Bearbeiten Die Vorarlberger Wirtschaftskammer hat ihren Sitz in Feldkirch Sie ist heute 24 die einzige Landerkammer der gewerblichen Wirtschaft in Osterreich die den Sitz nicht in der Landeshauptstadt hat Landeshauptstadt in Vorarlberg ist Bregenz Wirkungsbereich Bearbeiten Raumlicher Wirkungsbereich Bearbeiten Der raumliche Wirkungsbereich jeder Landeskammer und jeder Fachgruppe erstreckt sich auf das betreffende Bundesland 6 Abs 1 WKG Die Landerkammern konnen auch Kooperationsvereinbarungen fur landerubergreifende Aktivitaten vereinbaren 6 Abs 3 WKG Organisatorischer Wirkungsbereich Bearbeiten Die WKV hat wie die anderen Landeskammern einen eigenen und einen ubertragenen Wirkungsbereich 7 Abs 1 19 WKG Im Umfang des eigenen Wirkungsbereichs sind Weisungen staatlicher Organe ausgeschlossen daher auch ein Instanzenzug an Verwaltungsorgane ausserhalb der jeweiligen Organisationen unzulassig 7 Abs 2 WKG Kompetenzen des ubertragenen Wirkungsbereichs der WKV und aller Landeskammern sind diejenigen Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung die den Landerkammern durch gesetzliche Vorschriften zur Besorgung ubertragen wurden 7 Abs 3 20 WKG Mitglieder Bearbeiten Aktive Kammermitglieder Bearbeiten Mitglieder der Wirtschaftskammern in den Bundeslandern und deren Fachorganisationen sind nach 2 Abs 1 WKG alle physischen und juristischen Personen sowie sonstige Rechtstrager die Unternehmungen des Gewerbes des Handwerks der Industrie des Bergbaues des Handels des Geld Kredit und Versicherungswesens des Verkehrs des Nachrichtenverkehrs des Rundfunks des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstiger Dienstleistungen rechtmassig selbstandig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind unabhangig davon ob sie in der Absicht betrieben werden einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen oder nicht 2 Abs 4 WKG Ruhende Kammermitgliedschaften Bearbeiten Wird von einem bisherigen Fachgruppenmitglied gemass 93 Gewerbeordnung das Ruhen einer Berechtigung gemeldet und hat dieser keine weitere aktive Berechtigung in der gleichen Fachgruppe wird dieses Mitglied als Ruhend gezahlt Die Zahl der aktiven Mitglieder und ruhenden Mitgliedschaften ergibt die Gesamtmitgliederzahl in der WKV Die Anzahl der ruhenden Mitgliedschaften an der Gesamtzahl der Kammermitgliedschaften betrug im Jahr 2013 16 3 zum Vergleich 1980 12 3 Fachgruppenmitglied Bearbeiten Jede Person welche eine behordlich einschlagige Berechtigung zur Berufsausubung hat und in den Wirkungskreis einer Fachgruppe der Landeskammer fallt wird Mitglied der betreffenden Fachgruppe Hat eine Person mehrerer Berechtigungen die in den Wirkungskreis verschiedener Fachgruppen fallen wird diese Person in jeder der in Betracht kommenden Fachgruppen als Mitglied gezahlt Die Gesamtzahl der Fachgruppenmitglieder ist daher numerisch hoher als jene aller Spartenmitglieder Spartenmitglieder Bearbeiten Kammermitglieder die zwei oder mehrere Berechtigungen in Fachgruppen verschiedener Sparten haben werden als Spartenmitglied in jeder Sparte gezahlt der sie angehoren Die Gesamtzahl aller Spartenmitglieder ist daher numerisch hoher als jene der Kammermitglieder Statistik Bearbeiten Die Entwicklung der Mitgliedschaft in der Vorarlberger Wirtschaftskammer aktive Kammermitglieder und ruhende Mitgliedschaften zusammen stellt sich wie folgt dar 25 Entwicklung der Anzahl der Kammermitglieder in der Wirtschaftskammer Vorarlberg10 690 11 872 14 064 18 612 19 754 20 283 20 393 20 352 20 440 21 443 21 956 22 430 23 025 23 538 24 0981970 1980 1990 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013Funktionare Bearbeiten Wie die anderen Wirtschaftskammern wird auch die Vorarlberger Wirtschaftskammer durch gewahlte Funktionare reprasentiert Diese werden im Rahmen von alle 5 Jahre stattfindenden Wirtschaftskammerwahlen von allen aktiven Mitgliedern gewahlt Traditionell hat der Wirtschaftsbund OWB eine Teilorganisation der OVP die meisten Stimmen Der Prasident der Wirtschaftskammer Vorarlberg war Manfred Rein bis zu seinem uberraschenden Tod im April 2016 Er war Mitglied der OVP Daneben bestehen noch andere in allen Landeskammern vertretene Fraktionen wie z B der der SPO nahestehende Sozialdemokratische Wirtschaftsverband SWV der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender RFW und die Grune Wirtschaft sowie die Industrieliste der Osterreichischen Industriellenvereinigung Das Mandat der Funktionare ist jedoch ohne Bindung an einen Auftrag die gesamte Funktionsperiode ehrenamtlich unparteiisch und gewissenhaft im Interesse der osterreichischen Wirtschaft auszuuben Die Wahlen erfolgen auf Basis des allgemeinen gleichen und geheimen Verhaltniswahlrechts Die Wahlen in die einzelnen Fachgruppenausschusse und Fachvertretungen erfolgen direkt durch die Kammermitglieder sog Urwahlen Alle anderen Wahlen indirekt durch bereits gewahlte Funktionare 26 Im September 2016 wurde der Hotelier Hans Peter Metzler zum neuen Wirtschaftsbundobmann gewahlt 27 Organe Bearbeiten Organe der WKV wie aller anderen Landeskammern sind 21 WKG der Prasident das Prasidium das Erweiterte Prasidium das Wirtschaftsparlamentsowie in jeder Sparte 28 der Spartenobmann das Spartenprasidium und die Spartenkonferenz Die Funktionaren werden von den Kammerangestellten unterstutzt Diese Kammerangestellten werden von einem Direktor geleitet Die Mitarbeiter der Kammer bereiten die Entscheidungen der Organe vor und setzen deren Beschlusse um Der Dienstgeber fur das gesamte Personal ist die Wirtschaftskammer Osterreich WKO 26 Prasidenten der WKV seit 1946 Bearbeiten Josef Anton Ammann 8 Februar 1946 10 Juli 1950 Hans Ganahl 10 Juli 1950 14 Juni 1965 Richard Gassner 14 Juni 1965 16 Juni 1975 Guntram Hammerle 16 Juni 1975 24 Juni 1985 Josef Bertsch 24 Juni 1985 13 Juni 1995 Kuno Riedmann 13 Juni 1995 11 Dezember 2008 Manfred Rein 11 Dezember 2008 April 2016 Hans Peter Metzler seit 22 November 2016 29 Finanzierung Bearbeiten Die WKV kann sich wie die anderen Landeskammern durch Kammerumlagen Kammerumlage 1 30 und 2 31 Grundumlagen 32 Sondergrundumlagen und Gebuhren fur Sonderleistungen 121 ff WKG finanzieren wobei die Verwendung der Mittel Gebarung nach den Grundsatzen der Sparsamkeit Wirtschaftlichkeit und Zweckmassigkeit zu erfolgen hat 131 WKG Die Gebarungskontrolle erfolgt bei der WKV wie bei den anderen Korperschaften und Rechtstragern nach dem WKG durch einen bei der Bundeskammer eingerichteten Kontrollausschuss 135 Abs 1 WKG Zusatzlich kann zur Beratung bei jeder Landeskammer ein Finanzausschuss eingerichtet werden dessen Mitglieder vom Erweiterten Prasidium der jeweiligen Landeskammer bestellt werden Die Wirtschaftskammerorganisationen unterliegen der Kontrolle durch den Rechnungshof Aufsicht Bearbeiten Die Vorarlberger Wirtschaftskammer und die Fachorganisationen werden wie bei den anderen Landeskammern vom Bundesminister fur Wirtschaft und Arbeit beaufsichtigt 136 Abs 1 WKG Weblinks BearbeitenInfos zur Wirtschaftskammer Vorarlberg auf der Website der WKOLiteratur BearbeitenChristoph Volaucnik 140 Jahre HKV Initiative fur Vorarlberg Ausstellung 140 Jahre Handelskammer Vorarlberg der Handels und Gewerbekammer in Feldkirch herausgegeben vom Wirtschaftsarchiv Vorarlberg Feldkirch 1990 Vorarlberger Wirtschaftsarchiv Hg Quer und Vorausdenker Zum 200 Geburtstag von Carl Ganahl Feldkirch 2007 Einzelnachweise Bearbeiten Vergleich In Deutschland gibt es derzeit 80 regionale Industrie und Handelskammern IHK mit der Dachorganisation des Deutschen Industrie und Handelskammertags DIHK Die Wiener Handelskammer hat sich am 15 Janner 1849 konstituiert Erster Prasident war Theodor Hornbostel Vorarlberger Wirtschaftsarchiv Hg Quer und Vorausdenker Zum 200 Geburtstag von Carl Ganahl Feldkirch 2007 S 29 Gemass Christoph Volaucnik 140 Jahre HKV Initiative fur Vorarlberg Ausstellung 140 Jahre Handelskammer Vorarlberg der Handels und Gewerbekammer in Feldkirch herausgegeben vom Wirtschaftsarchiv Vorarlberg Feldkirch 1990 S 1 war die Wahl Ganahls zum Prasidenten der Handelskammer von der Staatspolizei nicht gerne gesehen siehe auch Vorarlberger Wirtschaftsarchiv Hg Quer und Vorausdenker Zum 200 Geburtstag von Carl Ganahl Feldkirch 2007 S 31 1861 bis 1885 war er auch im Vorarlberger Landtag vertreten Die Familie des Carl Ganahl stellte bislang sechs Prasidenten der Handelskammer Vorarlberger Wirtschaftsarchiv Hg Quer und Vorausdenker Zum 200 Geburtstag von Carl Ganahl Feldkirch 2007 S 8 1891 bis 1910 z B der Sohn Rudolf und 1910 bis 1917 Arnold RGBl 85 1868 Christoph Volaucnik 140 Jahre HKV Initiative fur Vorarlberg Ausstellung 140 Jahre Handelskammer Vorarlberg der Handels und Gewerbekammer in Feldkirch herausgegeben vom Wirtschaftsarchiv Vorarlberg Feldkirch 1990 S 6 Gesetz vom 2 April 1873 Gesetzblatt fur das Land Osterreich S 192 online Christoph Volaucnik 140 Jahre HKV Initiative fur Vorarlberg Ausstellung 140 Jahre Handelskammer Vorarlberg der Handels und Gewerbekammer in Feldkirch herausgegeben vom Wirtschaftsarchiv Vorarlberg Feldkirch 1990 S 5 StGBl 98 1920 BGBl 424 1921 Diese Arbeiterkammern waren erst durch das von der Konstituierende Nationalversammlung der Republik Osterreich am 26 Februar 1920 beschlossene Arbeiterkammergesetz gegrundet worden Siehe z B das Bundesgesetz mit dem fur die vorlaufige Fortfuhrung der Geschafte der Kammern fur Handel Gewerbe und Industrie Vorsorge getroffen wird BGBl 447 1935 Bundesgesetz betreffend die Errichtung von Kammern fur Industrie Gewerbe Handel Verkehr und Finanzen Handelskammerngesetz HKG 1937 BGBl 204 1937 erganzt durch die Verordnung des Bundesministers fur Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister fur Finanzen womit die Satzungen der Kammern fur Industrie Gewerbe Handel Verkehr und Finanzen Handelskammern erlassen werden BGBl 364 1937 Siehe z B die Verordnung uber die Einfuhrung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Lande Osterreich vom 24 September 1938 Deutsches RGBl I S 1201 GBl f d L O Nr 458 1938 und weitere Gesetzgebungsakte Aufzahlung in StGBl Nr 191 1945 Rechtsgrundlage dafur war die Gauwirtschaftskammeraufbauverordnung GWKAV vom 30 Mai 1942 dRGBl I S 371 Handelskammern Uberleitungsgesetz StGBl Nr 15 1945 StGBl Nr 98 30 Kundmachung uber die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches StGBl Nr 191 1945 Bundesgesetz vom 24 Juli 1946 betreffend die Errichtung von Kammern der gewerblichen Wirtschaft BGBl Nr 182 1946 Bundesgesetz uber die Kammern der gewerblichen Wirtschaft BGBl I Nr 103 1998 Kurz Wirtschaftskammergesetz 1998 oder WKG BGBl I Nr 103 1998 Siehe Rechtliche Grundlagen Memento vom 2 November 2014 im Internet Archive Webseite WKO Fachvertretungen sind im Gegensatz zu den Fachgruppen Interessensgruppen mit einer geringen Mitgliederzahl Fachvertretungen besitzen daher im Gegensatz zu den Fachgruppen Innung Gremium keine eigene Rechtspersonlichkeit Die Interessen der Fachvertretungen werden vom Fachverband vertreten Die WK Niederosterreich hatte den Sitz ebenfalls viele Jahrzehnte in Wien Entnommen aus Mitgliederstatistik per 31 12 2013 Memento vom 1 November 2014 im Internet Archive keine Seitenangaben a b Siehe Die Wirtschaftskammern Osterreichs Wofur wir stehen Wer wir sind Wie wir arbeiten S 15 Vorarlberg Wirtschaftsbund wahlte Manfred Rein Nachfolger 28 September 2016 Die Landeskammer gliedern sich in fachlicher Hinsicht in Sparten 13 WKG Quelle Die Wirtschaftskammern Osterreichs Wofur wir stehen Wer wir sind Wie wir arbeiten S 31 Die Kammerumlage 1 KU 1 hat als Bemessungsgrundlage die von jedem einzelnen Kammermitglied individuelle seinen Kunden in Rechnung gestellten Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer und die Umsatzsteuerschuld nach dem Reverse charge System abzuglich der Umsatzsteuer die auf einen Eigenverbrauch entfallt Dabei gilt eine Freigrenze von 150 000 Euro Die Kammerumlage 1 wird zu 60 der jeweiligen Landeskammer gutgeschrieben zu 40 der Wirtschaftskammer Osterreich Die Kammerumlage 2 KU 2 ist ein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Die Grundumlage ist von allen Mitgliedern der Wirtschaftskammer zu entrichten und eine Abgabe zur Finanzierung der Fachorganisationen Die Hohe der Grundumlage wird von der jeweiligen Fachgruppe autonom beschlossen Wirtschaftskammern in Osterreich Wirtschaftskammer Burgenland Wirtschaftskammer Karnten Wirtschaftskammer Niederosterreich Wirtschaftskammer Wien Wirtschaftskammer Oberosterreich Wirtschaftskammer Salzburg Wirtschaftskammer Steiermark Wirtschaftskammer Tirol Wirtschaftskammer VorarlbergWirtschaftskammer Osterreich Normdaten Korperschaft GND 411799 2 lobid OGND AKS VIAF 148696776 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftskammer Vorarlberg amp oldid 234894849