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Die Weltraumhaftung betrifft die volkerrechtliche Verantwortlichkeit fur Schaden durch menschliche Aktivitaten im Weltraum Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 1 1 Weltraumvertrag 1 2 Volkerrechtliches Haftungsubereinkommen 2 Praktische Bedeutung der Weltraumhaftung 2 1 20 Jahrhundert 2 2 21 Jahrhundert 3 Rechtspolitik 4 Literatur alphabetisch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenWeltraumvertrag Bearbeiten Nach Art VI des Weltraumvertrags von 1967 WRV 1 sind die Vertragsstaaten volkerrechtlich verantwortlich fur nationale Tatigkeiten im Weltraum einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskorper gleichviel ob staatliche Stellen oder nichtstaatliche Rechtstrager dort tatig werden und sorgen dafur dass nationale Tatigkeiten nach Massgabe dieses Vertrags durchgefuhrt werden Tatigkeiten nichtstaatlicher Rechtstrager im Weltraum einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskorper bedurfen der Genehmigung und standigen Aufsicht durch den zustandigen Vertragsstaat Wird eine internationale Organisation im Weltraum einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskorper tatig so sind sowohl die internationale Organisation als auch die dieser Organisation angehorenden Vertragsstaaten fur die Befolgung dieses Vertrags verantwortlich Nach Art VII des WRV ist jeder Vertragsstaat der einen Gegenstand in den Weltraum einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskorper startet oder starten lasst sowie jeder Vertragsstaat von dessen Hoheitsgebiet oder Anlagen aus ein Gegenstand gestartet wird haftet danach volkerrechtlich fur jeden Schaden den ein solcher Gegenstand oder dessen Bestandteile einem anderen Vertragsstaat oder dessen naturlichen oder juristischen Personen auf der Erde im Luftraum oder im Weltraum einschliesslich des Mondes oder anderer Himmelskorper zufugen Diese Prinzipien waren bereits Gegenstand der dem WRV vorausgegangenen und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13 Dezember 1963 einstimmig angenommenen UN Resolution Nr 1962 XVIII Erklarung uber die Rechtsgrundsatze zur Regelung der Tatigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums 2 Volkerrechtliches Haftungsubereinkommen Bearbeiten Hauptartikel Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande Schon kurz nachdem im Jahre 1957 mit Sputnik 1 das erste Objekt von der Erde in den Orbit geschickt wurde statuierte ein 1958 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen gebildeter Ad hoc Weltraumausschuss die regelungsbedurftigen Kernprobleme der volkerrechtlichen Haftung fur Weltraumschaden als folgende a welche Verletzungen oder Schaden sollen ersatzfahig sein b sollte die Haftung ohne Rucksicht auf Verschulden bei einigen oder allen Weltraumaktivitaten eingreifen oder generell auf Verschulden basieren c sollten je nachdem ob der Schadensort auf der Erdoberflache im Luftraum oder im Weltraum liegt unterschiedliche Haftungsprinzipien gelten d sollte eine summenmassige Haftungshochstgrenze geschaffen werden und e sollten bei Beteiligung mehrerer Staaten diese im Haftungsfalle nur gemeinschaftlich belangt werden konnen joint liability oder auch einzeln auf das Ganze haften several liability Die darauf aufbauenden Bemuhungen des inzwischen in einen standigen Ausschuss umgewandelten Ausschusses fur die friedliche Nutzung des Weltraums ein diesbezugliches Haftungsubereinkommen zu erstellen erwiesen sich jedoch als schwierig Weil bis November 1961 die Weigerung einiger Ausschussmitglieder des damaligen Ostblocks sich an der Erarbeitung eines Ubereinkommens zu beteiligen die Aufnahme von Beratungen verhinderte fanden solche erstmals im Jahre 1962 statt Sie verliefen zunachst schleppend weil man nach anfanglichen Differenzen uber vordringlich zu behandelnde Themen letztlich die Arbeit an einem Haftungsubereinkommen zugunsten der Erarbeitung eines Vertrages uber die Grundsatze der Weltraumnutzung zuruckstellte Als dann nach dessen Vervollstandigung mit der detaillierten Erarbeitung eines Ubereinkommens zur Weltraumhaftung begonnen wurde zeigten sich die aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen bestehenden Hauptstreitpunkte a die Stellung internationaler Organisationen in einem Haftungsubereinkommen b das bei der Bestimmung des Schadensersatzes anwendbare Recht c das Verfahren der Streiterledigung d die Frage der Haftungsbegrenzung und e Nuklearschaden Trotzdem kam am 29 November 1971 die UN Resolution 2777 XXVI 3 zustande und mit ihr das Weltraumhaftungsubereinkommen vom 29 Marz 1972 das die Haftungsvoraussetzungen naher ausgestaltet Dem Beitritt zum Ubereinkommen hat der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 29 August 1975 zugestimmt 4 Als volkerrechtliches Abkommen legt das Weltraumhaftungsubereinkommen nationalstaatliche Zustandigkeiten und Verfahren fest Aktivitaten einzelner privater bzw kommerzieller Akteure werden durch das Ubereinkommen nicht explizit geregelt 5 Auch bei Starts von hoheitsfreiem Gebiet z B auf hoher See eroffnet sich ein Graubereich 6 Praktische Bedeutung der Weltraumhaftung Bearbeiten nbsp Weltraumschrott unter Beobachtung nbsp Haupttreibstofftank der zweiten Stufe einer Delta 2 Rakete niedergegangen am 22 Januar 1997 in Texas nbsp Aluminiumoxid Asche von Feststoffraketen ist moglicherweise eine wesentliche Quelle fur zentimetergrossen Weltraumschrott20 Jahrhundert Bearbeiten Wahrend bis 1979 11 366 Weltraumgegenstande in den Weltraum gebracht wurden von denen 6 733 wieder in die Erdatmosphare eintraten sollen bis zum Jahre 1988 19 037 Objekte in den Weltraum befordert worden sein von denen circa 12 000 wieder in die Erdatmosphare eintraten Das bedeutet dass in weniger als einer Dekade mehr als 7 600 zusatzliche Objekte in den Weltraum gestartet wurden Zu Beginn der 1990er Jahre wurde bis zum Jahre 2000 mit einer weiteren Verdoppelung der Anzahl der Weltraumobjekte gerechnet Von diesen Objekten sind 95 Prozent ohne Funktion wobei es sich nicht nur um funktionsuntuchtige Objekte wie Satelliten oder Sonden handelt sondern insbesondere um Weltraummull space debris auch Weltraumschrott genannt Es befinden sich also Tausende ausser Kontrolle geratene Objekte im Orbit von denen durchschnittlich eines pro Tag die Erdatmosphare wieder erreicht Die aus dem Weltraum in die dichteren Luftschichten eintauchenden Gegenstande vergluhen meist auf Grund der hohen Geschwindigkeiten und der damit verbundenen Stosse mit den Luftmolekulen Jedoch geschieht dies in Ausnahmefallen nicht vollstandig Vielmehr wird sich mit der zunehmenden Anzahl von Weltraumobjekten auch die Zahl derjenigen Objekte erhohen die den Schutzschild der Erdatmosphare durchdringen Dass dies schon in der Vergangenheit des Ofteren geschehen ist belegen zahlreiche Schadensfalle Von diesen Schadensfallen die allesamt durch Objekte verursacht wurden die nach erfolgreichem Start aus einer Umlaufbahn wieder in die Erdatmosphare eintraten seien hier nur einige wenige exemplarisch genannt Der erste dokumentierte Schadensfall von internationalem Charakter bei dem 1960 durch ein auf Kuba abgesturztes amerikanisches Raketenteil eine Kuh umkam war fur Fidel Castro Grund genug diesen Vorgang als Beweis fur die Aggression der USA gegen Kuba anzufuhren 1969 wurde ein japanischer Frachter vor der Kuste Sibiriens von Teilen eines sowjetischen Satelliten getroffen wobei funf Seeleute Verletzungen erlitten Weltweites Aufsehen erregten die Absturze der 30 Tonnen schweren ausgebrannten zweiten Stufe einer Saturn V Rakete 1975 ostlich der Azoren in den Atlantik und des 85 Tonnen schweren Himmelslabors Skylab uber Westaustralien bei denen jedoch Drittschaden nicht bekannt geworden sind Ein spektakularer Unfall und bisher einziger Anwendungsfall des Weltraumhaftungsubereinkommens war der Absturz des mit einer nuklearen Energiequelle ausgestatteten sowjetischen Satelliten Kosmos 954 der am 24 Januar 1978 auf kanadisches Gebiet niederging Im unbewohnten Norden Kanadas wurden Satellitentrummer im Gesamtgewicht von 65 Kilogramm auf einer ca 600 Kilometer langen Strecke verstreut ein Gebiet das der Grosse Osterreichs entspricht Wahrend die Radioaktivitat einiger Trummerteile nur von unwesentlicher Intensitat war waren andere dermassen radioaktiv dass sie fur Personen die fur wenige Stunden im stetigen Kontakt mit diesen gestanden hatten todlich gewesen waren nbsp Vorgeschlagene Techniken zur Reduktion der Sonneneinstrahlung Solar Radiation Management SRM 21 Jahrhundert Bearbeiten Ausser durch Wiedereintritt in die Erdatmosphare und damit verbundenen Schaden auf der Erdoberflache kann Weltraummull auch Schaden anrichten durch Kollisionen mit operierenden noch funktionierenden Satelliten verbunden mit der Zerstorung oder Beschadigung derselben sowie durch Kollisionen mit bemannten Raumfahrzeugen oder Raumstationen wie der ISS die das Leben von Astronauten gefahrden Das Kessler Syndrom beschreibt eine Zunahme von Weltraummull dadurch dass Teile von Weltraummull miteinander kollidieren Abgesehen davon dass diesen Gegenstanden oftmals eine Rolle als Ausloser fur die bereits erwahnten Absturze zugeschrieben wird konnen sie eine Vielzahl moglicher Schaden an aktiven Objekten im Weltraum hervorrufen Weltraumtrummer von nur wenigen Zentimetern Durchmesser konnen Satelliten zerstoren und sind in der Lage Astronauten innerhalb eines Raumschiffes zu toten oder wahrend eines Weltraumaufenthaltes eines Astronauten in dessen Raumanzug einzudringen Wahrend seiner aktiven Mission musste beispielsweise der Umweltsatellit Envisat etwa sieben signifikante Ausweichmanover bedingt durch Weltraummull durchfuhren Seit der Satellit nicht mehr steuerbar ist stellt er seinerseits eine Gefahr fur andere Weltraumgegenstande dar 7 Sowohl das Space Shuttle als auch die ISS haben beinahe routinemassig die orbitalen Umlaufbahnen geandert um Kollisionen zu vermeiden So musste die ISS am 1 November 2012 ihre Umlaufbahn wechseln um Teilen des Iridium 33 Satelliten auszuweichen 8 Die volkerrechtliche Relevanz all dieser Schadensfalle ergibt sich daraus dass bei ihnen Drittstaaten betroffen waren Dies ist bei Schaden die durch misslungene Raketenstarts unmittelbar auf dem Boden oder in der Aufstiegsphase entstehen oftmals nicht der Fall Bestimmte Massnahmen des Geoengineering wie das Solar Radiation Management SRM finden bei einer Entfernung von mehr als 120 km zur Erde im Weltraum statt und bergen weitere bisher ungeklarte Gefahren 9 Besonders bedeutsam ist jedoch die Entwicklung der privaten Raumfahrt 10 die unter dem Stichwort New Space oder Space 4 0 eine okonomische Nutzung des Weltraums betreibt Zu nennen sind dabei neben der satellitengestutzten Kommunikationstechnik auch der Asteroidenbergbau der Weltraumtourismus und die Beseitigung von Weltraummull als neue Geschaftsfelder 11 12 Diese Aktivitaten waren bei Abschluss des Weltraumhaftungsubereinkommens noch weitgehend unbekannt Sie erfordern in Fortentwicklung des geltenden Rechts ein staatliches Zulassungs und Genehmigungswesen das die Rechtspositionen der Akteure klart ein angemessenes Haftungs und Versicherungsregime sowie Standards fur eine sichere umweltfreundliche und nachhaltige Raumfahrt 13 14 Rechtspolitik BearbeitenObwohl das Weltraumhaftungsubereinkommen mit dem dualen Haftungssystem einen fur das gesamte Volkerrecht vorbildlichen Schutz fur unbeteiligte Opfer etabliert bei der Geltendmachung von Schadensersatzanspruchen auf die Erschopfung des innerstaatlichen Rechtsweges verzichtet und jede Haftungsbefreiung im Falle eines Verstosses gegen Volkerrecht ausschliesst wobei das Ubereinkommen durch die Regelungen zu den internationalen Organisationen gleichzeitig eine internationale Kooperation fordert durfen die gravierenden Lucken des Ubereinkommens nicht ubersehen werden Allen voran ist hier die nicht bindende Wirkung des Schlichtungsspruchs der Schadenskommission zu nennen die als besonderer Ausdruck des Kompromisscharakters des WHU angesehen werden kann Immerhin konnte dadurch eine Beteiligung aller fuhrenden Raumfahrtnationen erreicht werden Auch die zugegebenermassen teilweise kaum vermeidbaren Unklarheiten in der Schadensersatzregelung im Einzelnen insbesondere bezuglich der Kausalitat mussen in diesem Zusammenhang aufgefuhrt werden Die de lege ferenda zentrale Forderung in der Literatur ist jedoch die Schaffung eines Haftungsfonds zu dem alle Staaten die Tatigkeiten im Weltraum ausuben nach einem noch naher zu bestimmenden Verteilerschlussel Pflichtbeitrage zu leisten hatten um damit Geschadigte unmittelbar aus diesem Fonds entschadigen zu konnen 15 Dabei stutzt man sich vor allen Dingen auf zwei Argumente Selbst wenn in einer bindenden Entscheidung der Schadenskommission dem Anspruchsteller ein Schadensersatzanspruch zugesprochen werden sollte bestunde bei aussergewohnlich hohen Geldsummen die angesichts der fehlenden summenmassigen Beschrankung der Haftung durchaus moglich sind immer noch die Moglichkeit dass der haftende Startstaat nicht in der Lage ist die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen Von den zurzeit Raumfahrt betreibenden Staaten ist diesbezuglich vor allen Dingen an China Indien Israel und die Russische Foderation zu denken Diesem Argument mag durch Begrenzung der Haftungssumme entgegengetreten werden konnen was allerdings den oftmals als victim oriented bezeichneten Charakter des Weltraumhaftungsubereinkommen schmalern wurde Zudem muss bedacht werden dass mit dem zunehmenden Weltraumverkehr auch die Anzahl potentieller schadensverursachender Weltraumgegenstande und letztlich auch des Weltraummulls zunimmt Eine Identifizierung des haftpflichtigen Startstaates wird somit trotz des Weltraumregistrierungsubereinkommens in vielen Fallen nicht moglich sein Ein Haftungsfonds erleichterte in diesen Fallen die Beweisfuhrung insofern als der Anspruchsteller lediglich die Verursachung des Schadens durch einen Weltraumgegenstand nachweisen musste Die Schaffung eines Haftungsfonds ware daher in der Tat ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Entschadigung der Opfer Tatsachlich gehen die Vertragsstaaten zunehmend dazu uber nationale Weltraumgesetze zu erlassen die im Hinblick auf die wachsende private Raumfahrt sowie die Entwicklung eines Weltraumtourismus Haftungsfragen mehr oder weniger berucksichtigen 16 17 18 19 Mit einem nationalen Weltraumgesetz konnen sich die Vertragsstaaten von ihrer nach Art VI Weltraumvertrag grundsatzlich unbeschrankten Haftung fur private Weltraumaktivitaten zu einem bestimmten Teil befreien 20 So sieht das osterreichische Weltraumgesetz von 2011 den Abschluss einer Haftpflichtversicherung fur naturliche oder juristische Person die Weltraumaktivitaten durchfuhren sowie eine staatliche Regressmoglichkeit vor Ein deutsches Weltraumgesetz das die innerstaatlichen Kontroll und Haftungsmassstabe konkretisiert ist bislang trotz rechtspolitischer Forderungen nicht zustande gekommen 21 22 Das Gesetz zur Ubertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt Raumfahrtaufgabenubertragungsgesetz RAUG vom 8 Juni 1990 23 und das Satellitendatensicherheitsgesetz von 2007 sind bisher die einzigen nationalen Regelungen zum Weltraumrecht in Deutschland 24 Der wachsenden Menge an Weltraummull will man dagegen in erster Linie mit technischen Strategien zur Mullvermeidung und beseitigung begegnen 25 26 Literatur alphabetisch BearbeitenManfred Bodenschatz Einige Bemerkungen zum Weltraumhaftpflichtabkommen der Vereinten Nationen aus der Sicht der Luftfahrtversicherung in ZLW 1973 S 67 ff Karl Heinz Bockstiegel Beilegung von weltraumrechtlichen Streitigkeiten S 805 ff in Handbuch des Weltraumrechts Hrsg Bockstiegel Karl Heinz Koln Berlin Bonn Munchen 1991 Adrian Bueckling Volkerrechtliche Haftung fur Raumfahrtschaden nach dem Weltraumhaftungsabkommen vom 29 Marz 1972 Karlsruhe 1982 Bin Cheng Spacecraft satellites and space objects S 309 ff in Encyclopedia of Public International Law Bd 11 Law of the sea air and space Hrsg Bernhardt Rudolf North Holland Amsterdam New York Oxford Tokyo 1989 Carl Q Christol International 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Perren Haftungsprobleme bei Weltraumtatigkeit unter besonderer Berucksichtigung des Produkthaftpflichtrisikos Bamberg 1994 Jochen Pfeifer International liability for damage caused by space objects in ZLW 1981 S 215 ff Wilhelm Stoffel Das Haftungssystem des internationalen Weltraumrechts in NJW 1991 S 2181 ff Lawrence P Wilkins Substantive bases for recovery for injuries sustained by private individuals as a result of fallen space objects in Journal of Space Law 1978 S 161 ff Elmar Wins Weltraumhaftung im Volkerrecht Tubinger Schriften zum internationalen und europaischen Recht 2000Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Weltraumhaftung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Convention on International Liability for Damage Caused by Space Objects Website des Buros der Vereinten Nationen fur Weltraumfragen abgerufen am 31 Juli 2018 englisch George Khoukaz ADR That is Out of This World A Regime for the Resolution of Outer Space Disputes Journal of Dispute Resolution 2018 S 265 280 englisch Einzelnachweise Bearbeiten Vertrag uber die Grundsatze zur Regelung der Tatigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskorper Website der Europa Universitat Viadrina abgerufen am 28 Juli 2018 Declaration of Legal Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Use of Outer Space Nr 5 Nr 8 Resolutions adopted by the General Assembly at its 18th session Website der Vereinten Nationen abgerufen am 2 August 2018 englisch 2777 XXVI Convention on International Liability for Damage caused by Space Objects Dokumente der Generalversammlung der Vereinten Nationen 26 Sitzung abgerufen am 29 Juli 2018 englisch BGBl 1975 II S 1209 Regina Meyer Nehls Politische und rechtliche Rahmenbedingungen der Erdfernerkundung fur einen nachhaltigen Technologietransfer in Entwicklungslander Hamburg 2011 S 34 f Bericht des Ausschusses fur Bildung Forschung und Technikfolgenabschatzung 18 Ausschuss gemass 56a der Geschaftsordnung BT Drs 18 581 vom 18 Februar 2014 S 84 85 Thomas Weyrauch Envisat Auch auf niedrigerer Bahn langer im All 11 Oktober 2012 Raumstation ISS wich Weltraumschrott aus ORF 1 November 2012 Alexander Proelss Kerstin Gussow Climate Engineering Instrumente und Institutionen des internationalen Rechts Studie im Auftrag des Bundesministeriums fur Bildung und Forschung Trier 2011 S 13 ff 23 Martin Holland Zahlen bitte Vom Sein oder Nichtsein der kommerziellen Raumfahrt 21 Juni 2016 Die neuen Moglichkeiten von New Space Warum die Zukunft der Raumfahrt immer ofter auch private Raumfahrt ist Website der OHB abgerufen am 1 August 2018 Space 4 O Die Raumfahrt vor einem neuen Zeitalter Website der ESA 16 November 2016 New Space wie Privatunternehmen den Weltraum erschliessen LTO 13 April 2017 Katja Kollen Warum wir Verkehrsregeln im Weltall brauchen Wirtschaftswoche 23 Juni 2015 Bruce A Hurwitz An International Compensation Fund for Damage Caused by Space Objects Published by the American Institute of Acronautics and Astronautics 1991 United Nations Office for Outer Space Affairs Schematic overview of national regulatory frameworks for space activities National legislation relevant to the peaceful exploration and use of outer space 2014 englisch National Space Law Website des Office of Outer Space Affairs abgerufen am 31 Juli 2018 Steven Freeland Fly Me to the Moon How Will International Law Cope with Commercial Space Tourism VII What are the applicable Roules relating to Liability for Death Damage Melbourne Journal of International Law 2010 Paul Stephen Dempsey National Laws Governing Commercial Space Activities Legislation Regulation amp Enforcement Northwestern Journal of International Law amp Business 2016 S 1 44 englisch Marcus Schladebach 50 Jahre Weltraumrecht Entwicklungsstand und Perspektiven Sitzungsberichte der Leibniz Sozietat der Wissenschaften zu Berlin 96 2008 S 35 ff 51 Weltraumgesetz Deutschland greift nicht nach den Sternen ZDF 8 Juli 2018 Dirk Lorenzen Plane fur Weltraumgesetz und Weltraumwetterzentrale Die Grosse Koalition und der Weltraum Deutschlandfunk 1 Marz 2018 BGBl I S 2510 Weltraumrecht Website des Auswartigen Amtes abgerufen am 28 Juli 2018 Raumfahrt Mullabfuhr im All soll Weltraumschrott beseitigen Die Zeit 21 April 2017 Weltraummull Forschung Website des Deutschen Zentrums fur Luft und Raumfahrt DLR abgerufen am 31 Juli 2018Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weltraumhaftung amp oldid 219812527